Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1894)
- Date
- 1894-07-20
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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schwinden sie ohnehin, auch ohne Synode. Bei der Frage, ob man am Sonnabend fahren solle, hat es sich sicherlich nicht um Abstreifung eines unsittlichen Gebrauchs gehandelt, eher liegt doch etwas Sittliches darin, sich eine Entbehrung aufzuerlegen, „damit ruhe dein Knecht und dein Vieh". Ueber den Reformeifer einzelner jüdischer Kreise hat die „Times" anläßlich der Schächtfrage folgende treffende Bemerkung gemacht: „Es sei natürlich, daß Juden, die mit Vorschriften ihres Rituals gebrochen haben, Reformmaßregeln auch ihren konservativen Glaubensgenoffen octroyirt zu sehen wünschen. Aber ebenso natürlich sei es, daß im Interesse des Gemeinwohls keine Veranlassung vorliege, hierbei zu helfen." , Es handelt sich hier, wie Rechtsanwalt Lehmann mit Recht bemerkt, um Außendinge. Vielleicht darf man den Vorwurf erhebest, daß Außendinge die vergangene Generation zu sehr beschäftigt habeli. Der Vorwurf richtet sich nicht in erster Linie gegen die Männer der Synode, sondern die gesammte Generation. Und man darf de» Männern der Synode vielmehr es znm Verdienst anrechnen, daß sie in der Zeit religiöser Gleichgiltigkeit sich überhaupt jüdischen Angelegenheiten mit Eifer gewidmet haben. Eine Zeit, die das Gesetz vom 3. Juli 1869 gebracht hat, war eine große Zeit, — die große Zeit fand ein kleines Geschlecht. Es hat an Außendingen reformirt, jeder neue Rabbiner brachte ein neues Gebetbuch. Aber für den Religionsunterricht wurde nii§t gesorgt, das Schnorrerthum wurde weiter großgepäppelt, die Waisenpflege ging ihren alten Gang. Vor Allem aber — während uns die Gleichberechtigung der Juden auf dem Papier bescheert wurde, dachte man nicht daran, die Gleichberechtigung des Judenthums, der jüdischen Religion zu sichern. Die jüngere Generation ist nicht besser als die ältere, aber wie sie das Unglück hat, in schwere» Zeiten aufgewachsen zu sein, erfährt sie auch das Glück solcher Zeit, die Ziele, die zu erstreben sind, klarer vor sich zu sehen. Wenn die Erinnerung wach gerufen wird an die Zeit vor fünfundzwanzig Jahren, so denkt sie deshalb nicht an die Synode, sondern däS Gesetz vom 3. Juli 1869, nicht dasjenige, was uns trennen muß sondern dasjenige, was uns eint. : Protokoll dev am 13. und 14. Mai pt Hannover stattgefnndenen 30. Versammlung des Vereins jüdischer Fehrer in deü Provinz Hannover. Zweite Sitzung, Montag, 14. Mai, Morgens 6 Uhr. < 8 Uhr versammelten sich die Konferenztheilnehmer in dem neuen Seminargebäude, woselbst Herr Spanier-Stolzenau eine Lehrprobe über den Maulwurf hielt. (Vereinigte Mittel- und Oberstufe.) Nach beendigter Lehrprobe begaben sich die Konferenztheilnehmer wieder in den Sitzungssaal im Restaurant Falk, woselbst Herr Spanier, nachdem der Vorsitzende ihm für die gehörte Lehrprobe den Dank der Versammlung ausgedrückt hatte, das Wort nahm zu dem an seine Lehxprobe sich anschließenden Vortrage: „Methodische Behandlung des naturgeschichtlichen Unterrichtes unter Berücksichtigung der Jungeschen Methode." Dieser fesselnde, gehaltvolle Vortrag, welcher von großem Fleiße und gründlicher Sachkenntniß zeugte, wurde sehr beifällig ausgenommen. Levy-Norden beantragte, der Debatte über Lehrprobe und Vortrag die Berathung der von der Kommission über das Bibellesen formtzlirten Thesen vorangehen zu lassen. Nachdem jedoch diesem Anträge von Sommer-Hannover und dem Referenten widersprochen wurde und Letzterer ganz besonders hervorhob, daß eine Besprechung des Verfahrens beim naturgeschichtlichen Unterricht mindestens ebenso wichtig wie das Bibellesen, ja noch wichtiger als dieses sei, beschloß die Versammlung, in eine Debatte über diesen Gegenstand einzutreten. Bon sämmtlichen Rednern wurde die Vortrefflichkeit der unterrichtlichen Leistung anerkannt und die gehaltene Lehrprobe als eine Musterlektion bezeichnet. Referent beklagt sich über den Mangel an einer guten Abbildung des Maulwurfes, was von dem Seminarübungsschullehrer Spei er mit den schlechten finanziellen Verhältnissen des Seminars entschuldigt wird. Nachdem noch Stern-Hildesheim und Referent eine Besprechung der einzelnen Thesen befürwortet und Letzterer auf den Widerspruch aufmerksam gemacht hat, dessen fich die Konferenz schuldig machen würde, wenn sie, entgegen dem Beifall, den sie seinen Ausführungen habe zu Theil werden lassen, nunmehr über seine Thesen hinweg zur Tagesordnung überginge, wird der Antrag Fa bi sch- Göttingen, die ausgestellten Leitsätze en bloc zu genehmigen, aceeptirt. Nunmehr erstattete der Vorsitzende Bericht über die Thätigkeit der Kommission, die von derselben ausgestellten Thesen verlesend. 1. Das Bibellesen ist als ein noth wendiger Theil des jüdischen Religionsunterrichtes auf der Oberstufe sämmtlicher Schulen einzuführen, um dadurch die Kenntniß der hl. Schrift zu verbreiten. 2. Dem Bibellesen in der Schule ist die ganze Bibel, bezw. ein guter Bibelauszug zu Grunde zu legen. 3. Der Bibellesestoff ist so zu wählen, daß er zur Belebung und Vertiefung der biblischen Geschichte, des systematischen Religionsunterrichtes und namentlich zur Kenntniß der Propheten und Psalmen beiträgt, sowie das Verständniß des Gottesdienstes fördert. 4. In den Schulen mit wöchentlich zwei biblischen Geschichtsstunden soll eine Stunde zum Bibellesen verwandt werden: solche mit wöchentlich einer biblischen Geschichtsstunde sollen unter Wegfall einer besonderen jüdischen Schreibstunde Bibellesen treiben. An die Berathung dieser Thesen schloß sich noch eine sehr lebhafte, eingehende Debatte, die fich ganz besonders um die Frage drehte, ob dem Bibellesen die ganze Bibel oder nur ein Auszug zu Grunde zu legen sei. Dr. Lö b-Emden macht den vermittelnden Vorschlag, die ganze Bibel in der Weise anzuwenden, daß dieselbe nach dem Gebrauch dem Lehrer in Verwahrung gegeben werde, wodurch die gehegten Bedenken beseitigt würden. Dr. Gronemann bittet, die Beschlußfassung über These 2 auszusetzen, da die Frage, ob ganze Bibel oder Bibelauszug^ fich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu richten habe. Levy-Norden tritt für die Auerbachsche Schul- und Hausbibel ein, da gegen deren Einführung vom religiösen Standpunkte aus nichts einzuwenden sei, vom pädagogischen Standpunkte ihre Einführung fich aber empfehle. Apt-Emden tritt dem von Dr. Löb gemachten Vorschlag aus allgemein erziehlichen Gründen entgegen und empfiehlt ebenfalls die Auerbachsche Schul- und Hausbibel. Nachdem These 2 in der oben gegebenen Fassung die Zustimmung der Versammlung gefunden hatte, wurde die Sitzung bis V2 3 Uhr Nachmittags vertagt. Während der Vormittagsfihung erschien auch der Delegirte des D. I. G. B., Herr Rechtsanwalt Bensey-Hannover, überbrachte herzliche Wünsche des Bundes und versicherte die Versammlung seines regen Interesses an den Arbeiten und Bestrebungen der Lehrer. Dem freudigen Widerhall, den diese Worte in den Herzen der Anwesenden erweckten, gab der Herr Vorsitzende in Dankesworten seinen Ausdruck. Hierauf stellte Herr Dr. Gronemann den neuerwählten Seminar- Direktor Herrn Dr. Knoller-Breslau vor. Der Herr Vorsitzende begrüßte denselben namens der Versammlung, dabei der Hoffnung Raum gebend, daß er der ihm unterstellten Anstalt sowie der Lehrerschaft das sein möge, was Herr Dr. Kroner ihr war. Herr Dr. Kn oller, der fich nur auf wenige Stunden in Hannover befand, betonte in seiner Erwiederung hierauf, daß es ihn angenehm berührt habe, einen so herzlichen Empfang zu finden; er sage nicht zu viel, wenn er die Versammlung bitte, ihn jetzt schon ganz als den Ihrigen zu betrachten und sie seines lebendigen Interesses verfichere. Während der iy2 ständigen Mittagspause wurde ein gemeinschaftliches Mahl eingenommen, das, schon an fich trefflich, durch Toaste ernsten und heiteren Inhaltes gewürzt wurde.