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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-07-06 · Heft 27 (6.7.1894) · p. Seite 323

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 27 (6.7.1894)
Date
1894-07-06
Page
Seite 323 (sequence 11)
Language
German
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Theil dargelegt hat, daß es einen christlichen Staat nicht giebt und geben kann, war es von ihm unlogisch, im zweiten Theil auszuführen, was an Stelle dieses nicht existirenden Gebildes treten würde. Diese Zukunftsmusik mußte überhaupt kümmerlicher ausfallen, da hier durch Vermuthungen und Konjekturen ersetzt werden muß, was — im Verhältniß zum ersten Theil — au Thatsachen fehlt. Der zweite Theil hätte daher ohne Schaden für die Schrift wegbleiben können; er steht aber mit dem ersten Theil Ln keinem organischen Zusammenhang, und da er auch räumlich nur den fünften Theil der Schrift ausmacht, kann er ihren Werth nicht wesentlich beeinträchtigen. Diesen Theil mag der Leser deshalb überschlagen, der erste kritische Theil des Buches wird ihm hingegen vielerlei Belehrung und Anregung schaffen. Da auch die Darstellungsweise des Verfassers vornehm ist und von großer litterarischer Gewandtheit zeugt, wird sich das Buch, das über die übliche Tagesproduktion hinausragt, viele Freunde erwerben. Dr. Heinrich Meyer Cohn. ----- Die Nr. 25 der „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" (Expedition Magdeburgerstraße 13, Zeitungsliste 4173) hat folgenden Inhalt: Von den Deutsch-Sozialen — Zu den Wahlen in Plauen und Pinneberg. — Herr Oberpfarrer Dr. Graue in Chemnitz. — Jüdische Aerzte. — Die Juden im Heere. — Zur Abwehr. — Aus dem antisemitischen Lager. — Vermischtes. — Briefkasten. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Än dem in Nr. 24 der „Allg. Ztg. des Judenthums" veröffentlichten Cl Protokoll der am 13. Mai 1894 in Diez an der Lahn stnttgehabten Versammlung des Vereins der israelitischen Lehrer Nassaus heißt es: „Schließlich hob der Redner mit Nachdruck hervor, daß es ganz unstatthaft sei, durch mechanisches Auswendiglernen aus dem Religionsbuche das Gedächtniß der Kinder zu überbürden. Der systematische Religionsunterricht soll jedoch, da er aus der Schule nicht gänzlich zu verbannen sei, indem er in ethischer Beziehung zusammenfasse, was an der Hand des Pentateuchübersehens gelehrt wurde und somit den Bau des ganzen Religionsunterrichtes kröne, mit Zuhilfenahme eines Religionsbuches nur in die Oberstufe verlegt werden " Hiergegen ist schon in der Versammlung selbst Widerspruch erhoben worden, und ich kann nicht umhin, mich diesem Widerspruche anzuschließen. Zunächst ist ja jedes Auswendiglernen „mechanisch". Denn ob ich mich, hinsetze und etwas so lange hintereinander immer wieder durchlese, bis es sich meinem Gedächtnisse eingeprägt hat, oder es nur täglich oder wöchentlich einmal lese, bis ich es auswendig kann, ist doch im Grunde dasselbe. Wir Aelteren nun haben einen großen Schatz von Bibelsätzen im Kopfe, die uns fort und fort mahnend und tröstend in allen Lebenslagen begleiten, weil wir sie unendlich oft im Pentateuch oder im Gebetbuch gelesen und in der Synagoge gehört haben; wir brauchten uns also nicht hinzusetzen und „mechanisch" auswendig zu lernen Aber unsere heutige Jugend lebt unter Verhältnissen, in denen uns nichts Anderes übrig bleibt, als auswendig lernen zu lassen, wie es auch in anderen Konfessionen geschieht. Das ist nothwendige „Nahrung für die Reise", aber keine Ueberbürdung. Was will das auch bedeuten, wenn allwöchentlich ein Bibelsatz, und im ganzen Jahre etwa drei Dutzend solcher Sätze gelernt und allvierteljährlich wiederholt werden? Zudem ist es doch allbekannt, daß die Jugend, zumal die jüngere, sehr gern auswendig lernt. Ebenso unhaltbar ist das, was über den systematischen Religionsunterricht gesagt wird. Jeder Lehrer und Bibelkenner weiß, daß im Religionsunterricht (namentlich wenn dieser auf das praktische Leben Rücksicht nimmt, und das soll er doch wahrlich!) manches besprochen und gelehrt werden muß, was naturgemäß im Pentateuch gar nicht, oder nicht in der ohne Weiteres brauchbaren Form vorkommt. Was also dann? Und wie vollends in den zahlreichen, namentlich höheren Schulen, wo von Pentateuchübersetzen gar keine Rede sein kann, weil gar kein Hebräisch gelehrt wird? Auch die biblische Geschichte allein reicht nicht aus für den Unterricht in der jüdischen Religion. Aus alledem ergiebt sich die Nothwendigkeit des systematischen Religionsunterrichts. Diesen aber nur auf der Oberstufe zu ertheilen, ist durchaus nicht richtig. Denn erstens verlassen viele Kinder die Schule, ehe sie die Oberstufe erreichen; zweitens sind die Schüler der Oberstufe nicht mehr so bereit zum Auswendiglernen, wie die der Unter- und Mittelstufe; drittens reicht auf der Oberstufe die Zeit nicht mehr aus, die ganze Glaubens- und Pflichtenlehre, wenn auch nur in den wichtigsten Punkten, mit der Ruhe und Ausführlichkeit zu behandeln, daß der Geist unserer Religion sich unseren Zöglingen mittheilen kann; viertens ist der Charakter auf der Oberstufe bereits soweit gefestigt, daß eine erziehliche Einwirkung schon auf Schwierigkeiten stößt und nicht mehr alle Anschauungen berichtigen kann. Anders gestaltet sich die Sache, wenn der systematische Religionsunterricht schon früher beginnt; nach meiner Erfahrung kann er das schon mit dem vierten Schuljahre, um dann mit dem sechsten Jahre abzuschließen. Man kann da bequem einmal in der Woche vor Beginn der biblischen Geschichtsstunde, oder wo Hebräisch gelehrt wird, vor dieser 5—10 Minuten darauf verwenden, einen biblischen Satz zu lesen und zu besprechen, ihn acht Tage später abzuhören und einen neuen zu besprechen und aufzugeben. Am Ende eines jeden Vierteljahres muß wiederholt werden. Geschieht das sechs Jahre lang, und zwar am besten konzentrisch, indem man im dritten und fünften Jahre erweiternd auf die Sätze des ersten und dritten Jahres znrückkommt, so hat man die beste Gelegenheit, Verstand und Gemüth der Kinder zu bilden und auf den sich entwickelnden Charakter bestimmend einzuwirken. Dazu ist auf der Oberstufe allein keine Zeit mehr. Doch ich will lieber ein Beispiel hersetzen. Von der Nothwendigkeit der Arbeit z. B. kann ich schon auf der Unterstufe sprechen, indem ich ausgehe vom 1. B. Mos. 3, 19; Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brod essen, bis du wieder zur Erde zurückkehrst, u. s. w. Zwei Jahre später, also durchschnittlich im zwölften oder dreizehnten Lebensjahre, komme ich wieder auf diesen Satz zurück, rede vom redlichen Erwerb und lege Psalm 128, 2 zu Grunde: Wenn du deiner Hände Arbeit genießest, Heil dir, du hast es gut. Nach weiteren zwei Jahren komme ich zunl letzten Male darauf zurück und kann nun auch auf den Materialismus unserer Zeit, natürlich mit anderen Worten zurückkommen, und dazu lernen lassen Sp. Sal. 28, 20: Ein treuer Manu wird viel gesegnet; wer aber eilt, reich zu werden, bleibt nicht ungestraft. Bei einem derartigen Unterricht kann man sich auch nach ben jeweiligen Fähigkeiten und Anschauungen der Klasse richten, lehrreiche Vorkommnisse in Schule, Familie und Stadt geschickt, wenn aud) mit Vorsicht, ausnutzen, namentlich aber durch Fragen und Antworten eine gesunde Auffassung der Religion und des Lebens anbahncn. Hierzu fehlt uns auf der Oberstufe vor Allem die genügende Zeit; hier kann nur überall die Summe gezogen und „die letzte Hand" angelegt werden. Frankfurt a. M., 19 Juni. Dr. B. Kuttner. ❖ Geehrter Herr Doktor! /gegenüber den Ausstellungen Seitens des Herrn Dr. B. Königsberger und des Herrn 8. M. in Trier gestatten Sie mir folgende Zeilen: Vorerst möge konstatirt werden, daß gegen die von mir angeregte Methode der Untersuchung des in den biblischen und talmudischen Schriften enthaltenen Rechtsstoffes, die ich die historisch-vergleichende Methode nennen würde, von keiner Seite irgend welche Bedenken geäußert wurden. Und wenn auch meine Artikel mehr rechtsphilvsophischen als dogmatischen Inhaltes waren, so wird es mein Bestreben sein, auf diesen da hingestellten Prinzipien meine systematischen Arbeiten aufzubaueu. Was die Vollständigkeit der Litteratur-Angaben betrifft, so kann ich nur bemerken, daß dieselbe in bibliographischer Beziehung nicht gemeint war. Litterarische und bibliographische Vollständigkeit dürfen nicht verwechselt werden. Die von beiden Herren zitirten Bücher sind mir nicht neu, und dazu möchte ich noch Folgendes bemerken: Der III. Band des Mayerschen Werkes ist mir bekannt, derselbe ist im Jahre 1876 erschienen. Seine Bedeutung für das Studilmr des jüdischen Rechtes geht am besten aus der Vorrede selbst (S. 1) hervor: Das Buch von Rabbinowicz, dessen vollständiger Titel „Einleitung in die Gesetzgebung und die Medizin des Talmuds" anzugebeu gewesen wäre, ist keine originelle Arbeit, sondern enthält eine von Sigmund Mayer in Trier verfaßte Uebersetzung der Einleitungen der von R. in französischer Sprache über den Talmud herausgegebenen Werke.

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