Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1894)
- Date
- 1894-07-06
- Page
- Seite 314 (sequence 2)
- Language
- German
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314 in dem seiner Zeit vorgelegteu Unterrichtsgesetz die jüdische Religionsgesellschaft förmlich und misdrücklich in die zweite Reihe, d. h. in die der anerkannten Religionsgesellschaften gestellt'und dies in den Motiven zn jenem Gesetz ausdrücklich begründet hat. Das Schicksal des Gesetzes ist bekannt; mit demselben fiel aber leider auch das Judenthum wieder in die dritte der gesetzlich festgesteliten Kategorien, in die Reihe der „geduldeten Religionsgesellschaften" zurück. Und welche Konsequenzen dies hat, zeigt unter vielen anderen auch das vorliegende Erkenntniß des Oberverwaltnngsgerichts. Wir sind der Meinung, daß das, was der frühere Kultusminister aus freien Stücken und ohne irgend eine Anregung oder Petition von jüdischer Seite gethan, auch unter der jetzigen Regierung, deren Wohlwollen und Objektivität Niemand anzuzweifeln berechtigt ist, möglich und erreichbar wäre, wenn von maßgebender Seite, vor Allem von sämmilichen jüdischen Gemeinden Preußens, Schritte nach dieser Richtung gethan würden. 45* Are Woche. Berlin, 3. Juli. in wenig beachteter, aber in mancher Beziehung sehr charakteristischer antisemitischer Prozeß hat in dieser Woche hier seinen Abschluß gefunden. Die Tagesblälter berichten darüber Folgendes: Eine von dem bekannten Schweinhagen herrührende Brieskastennotiz des „Antisemitischen Generalanzeigers" hat Anlaß zu einer Privatklagx gegen den Herausgeber jenes Blattes, Sedlazek, gegeben. In dem genannten Blatte erschien im April d. I. eine Briefkastennotiz etwa daMn gehend: „Dem bekannten Schriftsteller und germanischen Dichter Dr. Adalbert von Hanstein ist zum Lohn für sein liebedienerisches Eintreten für das Judenthum eine echt orientalische Frau als Gattin beschieden worden Ueber die Mitgift können wir noch nichts Näheres mittheilen." Dr. v. Hanstein reichte auf Grund dieser Notiz die Privatklage gegen Sedlazek ein. Dieser erklärte, daß er für diesen Artikel nicht verantwortlich sei, daß der Briefkasten die Domäne des Herrn Schweinhagen sei, der die Notiz verfaßt und selbstständig in die Druckerei gegeben habe. Der Gerichtshof lehnte aber eine Beweiserhebung nach dieser Richtung hin ab, da er der Ansicht war, daß der Angeklagte als Thäter zu betrachten sei, weil er zugegebenermaßen keinerlei Anordnungen dahin getroffen, daß derartige Briefkastennotizen des Herrn Schweinhagen ohne seine Genehmigung nicht ausgenommen werden durften. Rechtsanwalt Horwitz, als Vertreter des Klägers, betonte, daß Dr. v. Hanstein sich nicht etwa dadurch beleidigt fühle, daß seine evangelische Gattin fälschlich zu einer Jüdin gestempelt worden sei. Die Beleidigung liege in dem Vorwurf, daß er für die Mitbürger jüdischer Konfession nur in der Hoffnung auf Belohnung eingetreten sei und daß er diesen Lohn gefunden in der Mitgift seiner Ehefrau. Darin liege der Vorwurf der Feilheit der Gesinnung und der moralischen Prostitution. Es handle sich hier um eine höchst verwerfliche, alles Maß überschreitende Ehrenkränkung, für welche eine Gefängnißstrafe angemessen erscheine. — Der Gerichtshof war auch der Ansicht, daß eine sehr erhebliche Beleidigung vorliege, er hielt jedoch eine Geldstrafe für ausreichend und bemaß dieselbe auf 200 Mark event. 40 Tage Gefängniß, sprach auch dem Beleidigten die Publikationsbefugniß im „Antisemitischen G-A." und im „Fremdenblatt" zu. Wer den Antisemiten nicht recht ist, den machen sie einfach zum Juden. Das ist ihr größter Trumpf; wir haben mehrere solcher Fälle bereits i» letzter Zeit mitgetheilt. Und dennoch! * Nahezu drei Stunden hindurch hatte jüngst das Bezirksgericht Bade» bei Wien sich mit den Fragen zu beschäftigen: Was kst eigentlich Antisemitismus? und begründet der Zuruf „Antisemit!" eine Ehrenbeleidigung oder nicht? — Gewiß ein ungemein charakteristisches Zeichen der Zeit, in der wir leben! Der eine der beiden Parteienvertreter, der Anwalt eines liberalen Klienten, meinte: Antisemitismus bedeute Feindseligkeit und Haß gegen das Judenthum, und die Bezeichnung „Antisemit" sei insbesondere einem Erzieher und Lehrer gegenüber eine vehemente Beleidigung; der andere Amvalt, der einen deutsch-nationalen Antisemiten vertrat, definirte den Begriff „Antisemitismus" damit, daß er behauptete, es sei dies gleichbedeutend mit „Liebe, Schutz und Reinhaltung des arischen, insbesondere des deutschen Bolksstamnies". und der Richter sprach die Ansicht ans, Antisemit sei überhaupt nichts Beleidigendes, zumal sogar ein liberaler Zeuge bei der Verhandlung ausgesprochen habe, eigentlich sei jeder anständige Mensch mehr oder weniger Antisemit, und selbst einem Pädagogen gegenüber angewendet, sei Antisemit keine Injurie; „da so viele Lehrer und Profefforen es mit ihren Grundsätzen und mit ihrem Gewissen vereinbaren, sich offen als Antisemiten zu bekennen, haben wir uns weiter darüber nicht zu kümmern"!! Der österreichische Ministerpräsident ist allerdings anderer Meinung. * Die ganze Welt trauert seit voriger Woche mit Frankreich über den entsetzlichen Tod Sadi Carnöts, des Präsidenten der Republik Die französischen Jude» haben an der Trailer des Vaterlandes ganz besonderen Antheil genommen. Noch einige Stunden vor der Katastrophe empfing Carnot den Grand Rabbi» Alfred Levy und das Konsistorium von Lyon in huldvollster Weise. Als der Rabbiner daran erinnert hatte, wie vor einem halben Jahrhundert Earnots Vater in einem entscheidenden Moment für die Freiheit der Juden eingetreten war, erwiederte der Präsident, die Erinnerung habe ihn lebhaft bewegt; er sei wie sein Vater durchaus freisinnig und unparteiisch. Wenige Stunden darauf war er todt.... Der Grand Rabbin von Frankreich, Zadoc Kahn, hat ein Rundschreiben erlaffen, in dem er der Trauer lim den Heimgang des edlen Mannes schmerzlichen Ausdruck giebt und die Konsistorien anffordert, in allen jüdischen Gemeinden einen Tranergottesdienst abzuhalten. Die jüdisch-französischen Blätter berichten rührende und interessante Züge von der lebhaften Theilnahme und dem warnien Jntereffe, das Carnot jederzeit für die Juden gehegt hat. Dafür ist er aber auch schon ankieipancko von den antisemitischen Blättern in Deutschland geschmäht worden! Nor fünfundzwanzig Jahren. Eine Erinnerung von Rechtsanwalt Emil Lehmann in Dresden fünfundzwanzig Jahren — eine Erinnerung freudiger äLJ und wehmüthiger Art! In meinem Arbeitszimmer hängt ein Bild: „Präsidium der ersten israelitischen Synode zu Leipzig", mit den ausdrucksvollen Zügen des — Gott sei Dank noch unter uns weilenden und segensreich wirkenden — Präsidenten Professor Dr. Lazarus und der beiden längst Heimgegangenen Vizepräsidenten Dr. Geiger und Ritter von Wertheimer. Ich sehe sie noch vor mir an der Vorstandstafel im Saale des Hotel de Pologne zu Leipzig: in der Mitte den redegewandten, geistsprühenden, in frischer Männlichkeit mit