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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-06-22 · Heft 25 (22.6.1894) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 25 (22.6.1894)
Date
1894-06-22
Page
Seite 299 (sequence 11)
Language
German
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29f Spvertzsactt. Berlin, im Juni. u dem Bericht über die Repräsentantenversammlung vom 3. Juni in der vorletzten Nummer der A. Z d. I erlaube ich mir Folgendes ergänzend zuzufügen: In der Sitzung vom 20. Mai er. hatte die Versammlung die Erwartung ausgesprochen, daß eine im April 1891 beantragte gynäkologische Abtheilung im hiesigen jüdischen Krankenhause eingerichtet würde. Anlaß zu einer Erneuerung dieser Resolution bot die Schenkung von 20,000 Mark der Kommerzienrath Jsrael'schen Erben an das Krankenhaus und der Umstand, daß in der voraufgegangenen Sitzung im April er. einem Beamten der Gemeinde 600 Mark Extraunterstützung bewilligt waren, damit seine Frau in eine gynäkologische Klinik ausgenommen werden könnte, weil das jüdische Krankenhaus gynäkologische Kranke nicht aufnimmt. In der Sitzung vom 3. Juni erwiedertel) nun der Gemeindevorstand: Der Krankenhausvorftand könne auf den Antrag nicht eingehen, da es an Platz zu einer derartigen Abtheilung fehle. In der Aprilsitzung der Repräsentanten im Jahre 1891 war nun bereits die Nolhwendigkeit einer gynäkologischen Station allseitig anerkannt. Die Gynäkologie hat in den letzten zwei Deeennien wesentlich die örtliche Behandlung der Leiden unternommen, und diese kann wirksam nur in geeigneten Anstalten ausgeführt werden Nun ist es aber gerade vielen Frauen unmöglich, sich einer Anstaltsbehandlung zu unterwerfen, da alle derartigen Institute hier entweder Staatskliniken sind, in denen die Patientinnen auch als Unterrichtsmaterial benutzt werden, d. h. sich vor und von einer großen Anzahl von Studirenden untersuchen und behandeln lassen müssen, wodurch das Schamgefühl auf's Tiefste verletzt wird, oder Privatunternehmungen, wo die Berpflegungskosten^) so hoch sind, daß sie den mittleren Schichten der jüdischen Gemeinde geradezu unerschwinglich werden. Die Notwendigkeit einer Anstalt war also zugestanden, aber es fehle an Platz, „da auch die Beamten vor Allem menschenwürdige Wohnungen haben müssen". Sicher muß in erster Linie Platz für die Kranken vorhanden sein, dann erst kommen die Beamten. Solchen Platz für die Frauen kann man schaffen, indem man die Aufnahme z.B. Syphilitischerb) beschränkt — nimmt doch weder das Katholische, noch das Augustahospital, noch Bethanien rc. derartige Kranke auf, und können diese doch allenfalls außerhalb einer Anstalt ebenso gut behandelt werdenoder indem man einige von den Extrazimmern4) aufhebt und hierdurch reichlich Raum erhält für mindestens 15 Frauen. In der Sitzung vom 3. Januar 1892 (cf. Nr. 2 d. A. Z. d. I. 1692 u. ff.) wurde auf den Bericht der Kommission, welche 1890 zur Berathung über die Neuorganisation des Krankenhauses gewählt worden war, überdies der nöthige Raum zu Neubauten von dem Terrain des Grundstücks Oranienburgerstraße 31 bewilligt, hochherzige Schenkungen hatten ferner genügende Fonds bereit gestellt — es ist damals5) aber doch nicht gebaut worden. — Der Grund ist mir unbekannt. *) Ich sehe hier ganz ab von der formellen Bemängelung derartiger Resolutionen Seitens des Vorstandes, da Herr Dr. Tiktin die Rechte der Versammlung ebenso wie der Vorsitzende Herr Landsberger genügend gewahrt haben. 2) Die Pensionspreise betragen in einer solchen Privatklinik: 1. Klasse 10 Mark, 2. Klasse 5 bis 6 Mark, 3. Klasse 3 Mark pro Tag, exclusive Wein und Verbandsmaterial oder eigene Wärterin. Auch das ärztliche Honorar wird extra berechnet. 3) Herr Justizrath Meyer sagt ja selbst, die Gemeinde sei außer Stande, für ..alle möglichen Krankheiten" Fürsorge zu treffen. Das hat auch Niemand bisher verlangt; gemeingefährliche Kranke müssen z. B. Immer ausgeschlossen werden. 4) „Herr Sanitätsrath Wiesenthal plädirt für die Aufhebung der Extrazimmer und die Beseitigung des Scharlachzimmers, wodurch genügender Raum geschaffen werden könnte." A. Z. d. I. vom 8. Januar 1892. ' 5) Jetzt soll das Siechenhaus dorthin verlegt werden, und steht also dieses und der Rest des Grundstücks, Oranienburgerstraße 31, zu Krankenhauszwecken disponibel, dieVerlegung der Mädchenschule dorthin ist aufgegeben In der letzten Sitzung vom 3. Juni meinte nun Herr Sachs, die Kosten einer gynäkologischen Station würden sich auf jährlich 40,000 Mk. belaufen Herr Sachs behauptet, mit jener müsse eine Entbindungsanstalt verknüpft sein. — Thatsächlich bestand eine solche früher im Krankenhause, und zwar stand sie von 1862 bis 1869 unter der Leitung des Herrn Geh-Rath Kristeller und von 1870 bis 1875 unter der des verstorbenen San.-Rath Dr. Goldbaum. — Aber ist denn eine solche Pepackung der gynäkologischen Station nothwendig oder nur wünschenswerth? Keine Privatklinik hier — ich nenne die Anstalten von Martin, Landau, Veit, Dührssen — hat eine Entbindungsanstalt. Sieht man also von einer Entbindungsanstalt ab und beschränkt die Aufnahme Syphilitischer und „Extrakranker", so werden sich mit oder ohne Neubau die Mehrkosten einer gynäkologischen Station auf ein Minimum reduziren. Ich bin überzeugt, daß der Krankenhausvorstand, der ganz im Geiste des hochverdienten Herrn M. S. Meyer mit großer Begeisterung seines Amtes waltet, die mannigfachen Schwierigkeiten, die vielleicht nicht blos auf materiellem Gebiete liegen, überwinden wird uno bald Einrichtungen ins Leben ruft, welche, im Rahmen der schönen, humanitären Bestrebungen der größten jüdischen Gemeinde der Welt, einer Kategorie von Kranken, die zu den Beklagenswerthesten gehört, zum Heile und'zum Segen gereichen sollen. Sanitäts-Rath Dr. Blumenthal. * Geehrter Herr Doktor! fu dem vorstehenden Ergänzungsartikel des Herrn Sanitätsrath Dr. B. erlaubt sich Ihr Berichterstatter über die Repräsentanten- Versammlungen die folgenden, auf eingehenden Erkündigungen beruhenden aufklärenden Bemerkungen: Es wurde der Repräsentanten-Versammlung zur Kenntnißnahme mitgetheilt, daß die» Jsraelschen Erben dem Krankenhause eine bestimmte Summe (NB. mit Zweckbestimmung) zugewendet hätten. Da kam, diesen Eindruck hatten wohl Alle, ganz überraschend der Antrag des Herrn Dr. B.: ein gynäkologische Station im Krankenhause einzurichten. Er begründete dies damit, daß die Repräsentanten-Versammlung bereits einige Jahre früher den Antrag auf Einrichtung einer solchen gestellt habe und daß einem Beamten mit Rücksicht auf die ihm durch Unterbringung seiner Frau in einem anderen Krankenhause erwachsenen Kosten 600 Mark Unterstützung gewährt seien. Obwohl die Mitglieder der Versammlung, welche gleichzeitig Krankenhaus-Vorsteher sind, erklärten, es sei kein Raum vorhanden, wurde dennoch beschlossen: Die Versammlung nimmt Kenntniß von der Zuwendung, spricht aber gleichzeitig die Erwartung aus, daß die bereits vor Jahren beantragte gynäkologische Station rc. Ich glaube, der Vorstand konnte auf den mit der Vorlage in keiner anderen Verbindung stehenden Blumenthalschen Antrag, als daß in beiden das Wort „Krankenhaus" vorkommt, nicht vorbereitet sein und deshalb für diese Frage keinen Deputirten ernennen. Später ergab sich, daß die Repräsentanten-Versammlung vor einigen Jahren dem Vorstand „zur Erwägung" gegeben hatte, ob eine solche Station zu errichten sei, daß der Krankenhaus-Vorstand damals die Vorlage als „gegenstandslos" bezeichnet hatte, weil kein Raum für eine solche Station vorhanden sei, und daß die Repräsentanten-Versammlung von dieser Erklärung Kenntniß genommen hat. ohne hieran einen weiteren Antrag zu knüpfen. Der Beschluß der Repräsentanten-Versammlung war sonach aktenwidrig; die Versammlung hatte niemals die Nothwendigkeit anerkannt. So scheint es mir wenigstens, der ich übrigens gar kein Mandat zur Vertheidigung des Vorstandes habe, noch auch den Beruf hierfür in mir fühle. Es gilt rnir nur, die Thatsachen richtig zu stellen Und von diesem Standpunkte aus erscheint jener Beschluß auch materiell bedenklich, weil im Prinzip die Bewilligung der zur Errichtung einer solchen Station erforderlichen Gelder in demselben enthalten ist, ohne daß die Versammlung die hierdurch entstehenden Kosten zu übersehen vermochte; er war „gegenstandslos", — wie der Krankenhaus- Vorstand sich früher ausdrückte, weil auch jetzt noch kein genügender Raum vorhanden ist.

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