Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1894)
- Date
- 1894-06-22
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
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291 deshalb nicht zu verwundern, daß die Versammlung von Rabbinern, welche unter Anderem auch darüber Aussprache halten wollten, wie die Anforderungen der Neuzeit mit der Lehre in Uebereinstimmung zu bringen seien, von jener Seite scheel angesehen wurden, „schon im Voraus hat die Hyder ihr Haupt erhoben, gegen sie Gift auszuspritzen", und Fanatiker gingen sogar so weit, die Bitte zum Ausdruck zu bringen, daß „nicht Thau noch Regen" auf die Stadt fallen möge, in der sich jene zwei Dutzend furchtloser, von Inbrunst zu ihrem Glauben erfüllter Vorkämpfer aufgeklärter Ideen zusämmenfanden. Von Seiten der Braunschweiger Gemeinde, der Behörden, der Bürgerschaft fanden diese geistlichen Vertreter deutscher Judenheit die zuvorkommendste Aufnahme; von Aeußerlichkeiten sei erwähnt, daß durch das Lokal-Komstee die Theilnehmer der Versammlung an dem der Eröffnung folgenden Tage nach der Herzog!. Bibliothek in Wolfenbüttel geführt wurden, und daß einige Abende später ein von dem Gemeiiidevorstand gegebenes offizielles, durch geistreiche Trinksprüche verschöntes Souper stattfand, während an einem der dazwischen liegenden Tage die feierliche Enthüllung des Denksteins vor sich ging, welchen die Gemeinde Braunschweigs ihrem entschlafenen Seelsorger, dem berühmten Landrabbiner Samuel Eger, gesetzt hatte. Erhebend war es, wie in einer der Sitzungen die Einladung zu dieser Enthüllungsfeier von den Versammelten durch den einstimmigen Ruf beantwortet wurde: „Wir werden Alle kommen!" Und nun weiter an der Hand der Protokolle zu den eigentlichen Verhandlungen. Die Versammlung wurde eröffnet durch den Ortsgeistlichen, Landrabbiner Dr. Herzfeld, welchem Dr. Philippson mit einer Begrüßungsrede folgte. Hierauf wurde zum Vorsitzenden Kirchenrath Dr. Maier aus Stuttgart, zum Sekretär Prediger Dr. Frankfurter aus Hamburg gewählt. Ueber die Frage, ob die Sitzungen öffentlich sein sollen oder nicht, entspann sich bald eine lebhafte Debatte; von der einen Seite wurde gesagt: „unser Jahrhundert verlangt Licht und Oeffentlichkeit", von der anderen Seite: „wir würden den Zweck unserer Verhandlungen verfehlen durch Mißdeutungen, die unseren Reden gegeben werden." Bei der Abstimmung ward mit großer Mehrheit die Oeffentlichkeit angenommen. — Hierauf kam eiu von Dr. Philippson vorgelegter Entwurf von Statuten für die Rabbinerversammlungen in mehreren Sitzungen zur Berathung. § 1 derselben möge in der zur Annahme gelangten Fassung hier Platz finden. „Die Rabbinerversammlungen haben den Zweck, gemeinschaftlich sich über die Mittel zu berathen, wodurch die Erhaltung und Fortbildung des Judenthums und die Belebung des religiösen Sinnes bewirkt werden können." Sodann ist vor Allem § 11 erwähnenswerth. Nach eingehender Diskussion, welche durch den Inhalt dieses Paragraphen erklärlich erscheint und in der die Ausführungen einen eigenen Schwung annahnien, wurde derselbe wie folgt festgestellt: „Die Beschlüsse der Versammlung legen Denen, welche dafür gestimmt haben, die moralische Verbindlichkeit auf, dieselben, soweit Verhältnisse und Umstände es möglich machen und ihre Kräfte reichen, in ihren respektive» Wirkungskreisen zu verwirklichen." In einer der nun folgenden Sitzungen bringt Dr. Holdheim, Landesrabbiner in Schwerin, den Antrag ein, die Versammlung möge der in Mecklenburg eingeführten Synagogenordnung ihre Zustimmung geben, und zwar, um dadurch zu „begutachten, daß dieselbe dem jüdischen Glauben und Ritus gemäß sei, und daß jeder rechtgläubige Jude an deni nach dieser Synagogen-Ordnung abzuhaltenden Gottesdienst Theil nehmen darf." Nach Anhörung derselben stimmt der bei Weiten: größte Theil der Anwesenden dem Anträge zu. Der von Dr. Philippson vorgetragene, von Rabbiner Dr. Mayer in Hechingen gestellte Antrag, betreffend „die Bestrebungen zur Emanzipation der jüdischen Kirche", findet nicht den Beifall der Versammlung, insbesondere wird der Theil des Antrages, es solle bei den betreffenden Regierungen gebeten werde», daß den israelitischen Geistlichen die alleinige Aufsicht über israelitische Schüler überwiesen werde, mit großer Majorität abgelehnt. Auf Anregung Holdheims wurde ein Antrag von Dr. Jolowicz, betreffend die zeitgemäße Umgestaltung der jüdischen Ehescheidung, dahin erweitert, daß eine Kommission niedergesetzt werde, welche „eine zeitgemäße und zeitdringende Reform des jüdischen Ehegesetzcs nach genauer Prüfung feststellen und ihren desfallsigen Entwurf der nächsten Rabbinerversammlung vorlegen" solle. Dies wurde zur Ausführung gebracht. Nunmehr plaidirt Rabbiner Bodenheimer aus Hildesheim dafür, mit Rücksicht auf die alterthümlichen unwürdigen Formen, in denen noch hier und da der Eid von Juden abzuleisten sei, möge die Versammlung erklären: daß der Eid eines Israeliten bei Anrufung des göttlichen Namens volle gesetzlich bindende Kraft habe. Die sich hieran knüpfende eingehende Debatte nimmt sich heut zu Tage wie ein Stück ausgegrabenen Alterthums aus, und wir werden erst recht gewahr, welche Errungenschaften — trotz aller noch unerfüllten Wünsche — die Neuzeit uns gebracht hat. Die Nekithath Chephez (das Erfassen eines heiligen Gegenstandes) wird von hier als unerläßlich hingestellt, von dort zurückgewiesen; von jener Seite hält man es für nothwendig, daß ei» jüdischer Geistlicher bei der Eidesleistung zugegen sei, von dieser Seite wird die Vermahnung des zu Vereidigenden im Hause des Geistlichen für vollkommen genügend erachtet. Die Versammlung schließt sich aber am Ende dem von einem Redner dargelegten Gedankengange: „was der Eid des Israeliten sei, darüber müsse einzig und allein die Bibel gefragt werden", an und erklärt einstimmig, „daß der Eid eines Juden bei dem Namen Gottes ohne alle weitere Ceremonie verbindliche Kraft habe". — Der Antrag eines an der Versammlung nicht theilnehmenden Dr. Bergson auf Einführung von Beschneidungslisten und Führung derselben durch die Rabbiner wird angenommen und darauf vom Kirchenrath Dr. Maier sein Antrag auf „belebende Umgestaltung der Liturgie" in ausführlicher Rede begründet. Die Diskussion über diesen Punkt, der nach Gliederung durch den Antragsteller in seinen Unterabtheilungen umfassen soll den Gebrauch der hebräischen und der deutschen Sprache beim Gottesdienst, das Dogma des Messias in den Gebeten, die Wiederholung der Schemoneh esre und die Beibehaltung der Muffafim, die Art der Thora-Vorlesung und des Ausrufens dazu, eine das ästhetische Gefühl nicht beleidigende Ausübung des Schofarblasens, und des Lulaw-Gebrauches, sowie endlich die Frage, ob die Orgel in der Synagoge als zulässig erscheine, — die Diskussion hierüber bildet wohl den Höhepunkt der Verhandlungen der ersten Rabbinerversammlung. In schwunghaften Worten gaben noch Kirchenrath Maier, Frankfurter und Salomon, Herzfeld, Philippson und Holdheim und viele andere Theilnehmer ihre Meinungen kund. Kirchenrath Dr. Maier hatte am Schluffe seines Vortrages gesagt: „Wir werden aus diesen Fragen ersehen, daß, wenn ich auch auf ein neues Gebetbuch und eine neue Liturgie dringe, ich doch nicht etwas verlange, das in der israelitischen Religionsgeschichte und in dem religiösen Leben der Gemeinde keinen Anknüpfungspunkt fände. Ich verlange vielmehr für das Eine wie für das Andere die Beibehaltung des bisherigen Typus, der aus dem religiösen Leben des Volkes sich herausgebildet hat, sowie überhaupt alles dessen, was den Keim des Lebens noch in sich trägt; ich wünsche aber für den häuslichen, wie für den öffentlichen Gottesdienst solche Mittel, die dem religiösen Bedürfnisse der Zeit voll-