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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-06-22 · Heft 25 (22.6.1894) · p. Seite 290

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 25 (22.6.1894)
Date
1894-06-22
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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SSO Are Woche. Berlin, 19. Juni. einigen Wochen haben sämmtliche gegnerische Blätter 7 in seltener Uebereinstimmung Telegramme und Berichte ^über die Ermordung eines Friseurgehilfen Müller in U l m gebracht. Der Thäterschaft verdächtig erschien ein jüdischer Privatschlächter Namens Bernheim. Man kann sich denken, welche Konjekturen an diese Nachricht geknüpft wurden. Langsam aber sicher begann in jenen Kreisen wieder das Märchen vom „Ritualmord" zu reifen und auch auf fruchtbaren Boden zu fallen. Als Bernheim an die Mordstelle geführt wurde, hätte die Menge „fast Lynchjustiz geübt". Seine Wohnung wurde untersucht, und die dort gefundenen mit Blut befleckten Gegenstände wurden natürlich sofort, „als von Menschenblut herrührend, festgestellt." Bernheim wurde verhaftet, und die Blätter jener Richtung machten uns nun die höhnischsten Vorwürfe darüber, daß wir von dieser wichtigen Neuigkeit aus blasser Furcht keine Notiz genommen hätte». Inzwischen hat sich die Situation aber einigermaßen verändert. Die politischen Blätter bringen jetzt folgendes Telegramm: Ulm, 16. Juni. Der unter dem Verdacht der Ermordung des Friseurlehrlings Müller längere Zeit in Untersuchungshaft gehaltene Schlächter Bernheim ist gestern Abend in Freiheit gesetzt worden. Ausschlaggebend hierfür war das Gutachten der Tübinger naturwissenschaftlichen Fakultät, wonach die für Menschenblut gehaltenen Flecken an dem Messer, der Packnadel und den Kleidern des Bernheim theils Rostflecken, theils Thierblutflecken sein können. Und nun wollen wir unseren Gegnern auch erklären, weshalb wir von dieser „wichtigen" Neuigkeit keine Notiz genommen haben. Wir fühlten nämlich hierzu nicht die geringste Verpflichtung, weil wir jede Berantwortlichkeit für derartige Dinge mit derselben Entschiedenheit ablehnen, mit welcher die evangelischen und katholischen Kirchenzeitungen sicherlich mit Recht die Verantwortlichkeit für Julius Thiede und ähnliche „Mitbürger" oder etwa die antisemitischen Blätter die Solidarität mit den Helden des Siegener Bankvereins ablehnen würden. Oder hätten wir die Nachricht nur bringen sollen, um noch einmal beschämt einzugestehen, daß es leider auch unter den Juden schlechte Subjekte gebe? Wir haben eine solche Erklärung anläßlich anderer Fälle in den evangelischen und katholischen Kirchenzeitungen auch nicht gefunden, und darum werden wir auch fernerhin von derartigen Dingen keine Notiz nehmen. * Zur Quellenkunde des Antisemitismus ist folgende Mittheilung sehr lehrreich: „Wie den „Hamb. Nachrichten" geschrieben wird, sind für den Antisemitismus in Süddeutschland sehr erfreuliche Aussichten vorhanden. In Folge Annahme des russischen Handelsvertrages, bezw. wegen des Auftretens einiger süddeutscher nationalliberaler Abgeordneter in dieser Angelegenheit ist die Verbindung der nationalliberalen Partei mit dem Bunde der Landwirthe erheblich gelockert und macht sich namentlich ans dem Lande bereits eine entschiedene Neigung für den Antisemitismus geltend." Also aus dieser Quelle stammt der Haß gegen die Juden in Süddeutschland — weil die christlichen Nationalliberalen den russischen Handelsvertrag angenommen haben! Sollten das wirklich die „Hamburger Nachrichten" meinen? Oder haben sie sich diese Weisheit etwa gar aus Friedrichsruh geholt? $ Ein merkwürdiges Zeichen der Zeit ist die nachstehende offizielle Mittheilung verschiedener zuverlässiger Blätter: Der finnische Landtag hat sich am letzten Tag seiner kürzlich geschloffenen Tagung mit der Frage der Besserung der Lage der im Großfürstenthum wohnenden Juden befaßt. Der Ausschuß, dem diese Frage zugewiesen war, hat in feinem Berichte die gegenwärtige Lage der Juden in Finnland als eine solche bezeichnet, die mit den Forderungen der Gerechtigkeit und Humanität im entschiedenen Widerspruch stehe. Der Ausschuß empfahl den Ständen des Landtages, das Erforderliche zu thun, um zu erwirken, daß dem im Jahre 1897 wieder zusammentretenden Landtage ein Gesetzvorschlag unterbreitet werde, wodurch es den in Finnland geborenen Juden sowie auch denjenigen, die sich längere Zeit im Großfürstenthum aufgehalten haben, gestattet werden soll, daselbst überall unbehindert zu verweilen und ihren Geschäften nachzugehen. Ferner bezeichnete es der Ausschuß als wünschenswerth, daß den Juden erlaubt werde, religiöse Gemeinden zu bilden. Schließlich sprach der Ausschuß den Wunsch aus, daß bis zur endgiltigen Erledigung dieser Frage, das anderen Ausländern zustehende Recht, in Finnland dem Erwerbe nachzugehen und um Aufnahme in den finnischen Unterlhanenverband einzukommen, auch den Juden ertheilt werde. Die Vorschläge des Ausschusses sind, nachdem sie von den Ständen des Adels, der Geistlichkeit und der Bürger angenommen wurden — nur der Bauernstand verhielt sich ablehnend — als Beschlüsse des Landtags anzusehen. „Finnland bildet einen Theil des russischen Reiches" — so steht es wahrhaftig im Staatslexikon. Sonst hätte man es fast nicht geglaubt! Freilich wird noch dabei bemerkt: „genießt aber im Innern Selbstständigkeit!" Vor fünfzig Jahren. Bon Felix Herz seid m einem der wenigen noch lebenden ehrwürdigen Veteranen £ der ersten Rabbiner-Versamml ung ist in diesen Blättern schon darauf hingewiesen worden, daß in diesen Tagen fünfzig Jahre verfloffen sind, seitdem dieselbe stattgefunden hat. In unserer schnelllebigen Epoche bedeutet ein halbes Säkulum aber einen so langen Zeitraum, daß es von Interesse erscheint, etwas ausführlicher auf dieses Ereigniß zurückzukoinmen und insbesondere die Verhandlungen noch einmal ins Gedächtniß zurückzurufen, welche in jenen, für die neuere Geschichte des Judenthums so denkwürdigen Tagen gepflogen wurden, zumal so Vieles davon auch auf die Gegenwart noch anwendbar ist. Zur Orientirung wollen wir voranschicken, daß, wie es auch schon jüngst erwähnt worden, die Anregung zu der Versammlung deutscher Rabbiner von dem Begründer dieses Blattes, Dr. Ludwig Philippson in Magdeburg, ausging, daß darauf die Stadt Braunschweig als geeigneter Zusammenkunftsort gewählt wurde, das Herzogliche Staatsministerium daselbst ohne Weiteres die erbetene Erlaubniß gab. und alsdann in den Tagen vom 12.—19. Juni 1844 auf die ergangenen Einladungen hin von allen Himmelsrichtungen her — wir nennen zum Beweise hierfür Breslau, Trier, Hamburg, Stuttgart — 24 Rabbiner Deutschlands dort zusammentraten, um über wichtige, die Entwickelung des Judenthums betreffende Fragen Besprechungen und Berat Hungen zu halten. Es dürfte interessiren, eine Anzahl Theilnehmer namentlich aufzuführen, z. B. Kirchenrath Dr. Maier, Dr. Holdheim, Dr. Salomon, Dr. Jolowicz, Kreisrabbiner Goldmann. Dr. Philippson, Dr. Frankfurter, Dr. Herxheimer, Rabbiner Heidenheim, Dr. Herzfeld, Landrabbiner Bodenheimer, Oberrabbiner Kahn, Dr. Geiger, Dr. Hirsch u. A. m. In einer Zeit, als sich ein neuer Geist im Judenthum regte, der zur Entfaltung strebte, klammerten sich die Anhänger der alten Richtung natürlich noch fester an das Altherkömmliche, und es ist

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