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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-06-01 · Heft 22 (1.6.1894) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 22 (1.6.1894)
Date
1894-06-01
Page
Seite 254 (sequence 2)
Language
German
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254 Are Woche. Berlin, 30. Mm. ine erschütternde Trauerkunde bringt uns das Kabel aus New-Aork. Dort ist am 27. d. Mts. Herr Dr. Alexander Kohut, Rabbiner der Ahawath Cheseth-Gemeinde, nach längeren Leiden im 52. Lebensjahre gestorben. Dr. Alexander Kohut, ein geborener Ungar, ftubirte am jüdisch-theologischen Seminar zu Breslau, bann ging er als Rabbiner nach Stuhlweißenburg, später nach Fünfkirchen und hierauf nach Großwardein in Ungarn. Vor etwa 10 Jahren folgte er einem sehr ehrenvollen Ruf nach New- Iork. Auch dort entwickelte Kohut bald eine fruchtbare Thätigkeiü Wesentlich sein Verdienst ist die Begründung des Rabbiner-Seminars zu New-Aork und mancher anderen Institutionen, die seinen Namen in Amerika erhalten werden. Ueberall aber, wo die Wissenschaft des Judenthums anerkannt und gepflegt wird, wird die Lücke schmerzlich empfunden werden, die das frühzeitige Hinscheiden dieses tüchtigen Gelehrten gerissen hat. Ein hartnäckiges Leiden verhinderte den pflichteifrigen Mann, zur tiefsten Betrübniß seiner ihn verehrenden Gemeinde, schon seit mehreren Monaten an der Ausübung seiner Seelsorge. Auf der Kanzel wurde er von seinem begabten Sohne, der gleichfalls dem Rabbinerstand angehört, vertreten. Er selbst begab sich in Begleitung seiner Gattin, zur Kräftigung seiner Gesundheit, nach Atlantic City. Leider vernlochten auch die linden Lüfte dieses Kurortes dem Kranken keine Heilung zu bringen, und um diese zu suchen, rüstete er sich eben zu einer Reise nach Europa. Mitten in den Vorbereitungen zu dieser hat ihn der Tod erreicht. Alexander Kohut, ein Bruder des rühmlichst bekannten deutschen Schriftstellers Dr. Adolf Kohut, hat die Wissenschaft des Judenthums mit zahlreichen Werken von bleibender Bedeutung bereichert. Das Hauptwerk seines Lebens ist der „Arueh eompletum“ in fünf Bänden, der seinen Namen für alle Zeit erhalten wird. Daneben hat Kohut auf allen Gebieten der Wiffenschaft des Judenthums, in der Litte.raturgeschichte, in der talmudischen Alterthumskunde, in der Geschichte, Exegese und Sprachwissenschaft, in der Philosophie und Theologie Bedeutendes geleistet. Besonders werthvoll sind ' seine Untersuchungen über den Zusammenhang des Parsismus mit depi Judenthum. Eine eingehende Darstellung seines arbeitsvollen Lebens und seines fruchtbaren Schaffens wird noch zu geben sein. Dr. Alexander Kohut war ein begeisterter, glaubensinniger, würdiger. Vertreter seines Berufes, ein edler Mensch, ein treuer, hilfsbereiter Freund der Armen. Sein Name wird in der Geschichte des Judenthums in Ehren fortleben. * Eilt sehr scharfer Artikel der „Kölnischen Zeitung" gegen den Antisemitismus ist in der abgelaufenen Woche viel besprochen worden. In demselben heißt es: „ . . . . Was die Antisemiten betrifft, fo fangen einzelne Konservative ja an, an die Brust zu schlagen und ihr toll gewordenes, wirklich nicht mehr anerkennungsfähiges Kind zu verleugnen und zu bedauern, daß sie es auf Tivoli in allen Formen adoptirt haben. Aber auch sie befinden sich in ihrer Partei noch in der Minderheit, und die Stöckerianer fahren fort, auch diesen Wechselbalg mit Liebe und Zuneigung zu bedecken. Diejenigen, die schon vor einigen Jahren meinten, der Antisemitismus sei nichts anderes als eine Spielart der Sozialdemokratie, müssen heute bekennen, daß sie viel zu günstig geurtheilt haben, denn nachgerade gestaltet sich die Agitation der Antisemiten nahezu anarchistisch. Daß sie in konservative Wahlkreise pietätlose Einbrüche unternehmen, könnte man als eine gerechte Strafe gegen die Konservativen noch gehen lassen, ja, sich sogar über dieses Walten der Gerechtigkeit mit der dem Menschen einmal innewohnenden Schadenfreude zufrieden erklären, es handelt sich aber um etwas weit Schlimmeres als um den Verlust einiger Wahlkreise, es handelt sich gerade um eine politische Entsittlichung unseres Volkes. So lange die Antisemiten nur gegen die Juden vorgingen, sahen manche schmunzelnd zu, aber die Antisemiten merkten bald, daß allein mit der Judenverfolgung kein Geschäft zu machen sei. Sie kamen bald dahin, ihre Angriffe gegen Jeden zu richten, der noch eine ungeflickte Hose trug, und überall auf nichts anderes zu spekuliren, als auf die allerniedrigsten Instinkte der Massen. Und welchen Schaum oder vielmehr Abschaum warf die antisemitische Bewegung in die Höhe! Kaum ein Tag vergeht, ohne daß irgend einer der antisemitischen Führer als Lump von seinen Gesinnungsgenossen gebrandmarkt oder von den Gerichten zur Bestrafung gezogen wird, und zwar nicht nur wegen sogenannter politischer Vergehen, sondern auch wegen gemeiner Verbrechen, wie Unterschlagung u. dgl. Und solche Leute spielen eine politische Rolle! Solche Menschen ziehen von Ort zu Ort und predigen das Evangelium des Umsturzes und der Beraubung der Besitzenden!" Möchten namentlich die nationalliberalen Kreise, denen der Antisemitismus eine Art Sport ist, diese Worte beherzigen! * Endlich hat sich auch das österreichische Koalitions- Ministerium dazu aufgerafft, den Antisemiten gegenüber Stellung zu nehmen. Es geschah dies in der gestrigen Reichsraths - Sitzung. Der telegraphische Bericht darüber lautet: In Beantwortung der Interpellation Wrabe und Noske bezüglich der Vertheilung des Flugblattes „Das Vaterunser in der Judennoth" durch den Pfarrer Deckert, sowie bezüglich der verletzenden Thätigkeit Deckerts durch Mißbrauch der Kanzel hob Ministerpräsident Fürst Windischgrätz hervor, drei offenbar schon vor längerer Zeit gehaltene Predigten Deckerts seien in der Monatsschrift „Sendbote des heiligen Josefs" in den Monaten Oktober, November und Dezember 1893 abgedruckt worden; darin sei auch das „Vaterunser in der Judennoth" enthalten gewesen. Der Staatsanwalt habe in dem vorgelegten Pflichtexemplar keinen Grund zum Vorgehen erblickt. Als aber Deckert das „Vaterunser in der Judennoth" als Flugschrift erscheinen ließ, habe die Staatsanwaltschaft das Flugblatt wegen dessen demonstrativer Aufschrift und wegen der Schlußbemerkung, sowie wegen der bei einem Flugblatt zu besorgenden größeren Verbreitung konfisziren lassen. Außerdem sei Deckert wegen unbefugten Vertheilens von Druckschriften strafgerichtlich verurtheilt worden. Wegen des Inhalts der Deckertschen Predigten habe die Staatsanwaltschaft keinen Anlaß zum Einschreiten gefunden. Nach der Einbringung der Interpellation habe er es für angemessen erachtet, mit der kirchlichen Behörde, der Deckert in seiner beruflichen Thätigkeit untergeordnet ist, ein Einvernehmen zu suchen. Das fürsterzbischöfliche Ordinariat stehe der Thätigkeit Deckerts keineswegs gleichgiltig gegenüber. Es habe zwar keinen Anlaß zum Vorgehen gegen Deckert auf Grund der kirchlichen Gesetze gefunden, jedoch Deckert angewiesen, künftighin bei seinen Predigten der Heiligkeit des Amtes und Ortes eingedenk zu sein. Nachdem sich das Strafgericht mit dem Vorfälle innerhalb seines Wirkungskreises befaßt und dem Gesetz in der ihm nothwendig und möglich erscheinenden Weise Achtung verschafft habe, sei für die Regierung ein Anlaß zu einer weiteren Verfügung in dieser Angelegenheit nicht gegeben. Er sehe sich veranlaßt, hinzuzufügen, daß die Regierung ihrem lebhaften Bedauern Ausdruck geben müßte, wenn v on einer mit dem ernsten Amte des Seelsorgers betrauten Persönlichkeit bei gottesdienstlichen Handlungen Töne leidenschaftlicher Unduldsamkeit angeschlagen wären, die, anklingend an lebhaft erörterte Parteifragen des öffentlichen Lebens, zumal in der gegenwärtigen, von verschiedenen Widersprüchen erfüllten Zeit geeignet sein müßten, die in weiten Kreisen vorhandene Beunruhigung zusteigern. Wir kommen auf diese bedeutsame Kundgebung des österreichischen Ministerpräsidenten gelegentlich noch zurück.

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