Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 21 (25.5.1894)
- Date
- 1894-05-25
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
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244 blicklichen Noty zu steuern, sondern durch Weckung und Bildung der inneren Kräfte den Menschen auf eigene Füße stellen will, damit er später „der Spenden dessen, der Fleisch und Blut ist", nicht mehr bedarf. Das Ziel, das die Amicitia sich stellt, ist: Erhebung ans geistigem und dem damit unvermeidlich verbundenen niateriellen Druck zur Höhe einer gewisien inneren und gewerblichen Selbstständigkeit. Es kann in unserem sozialen Jahrhundert nicht fehlen, daß einem solchen Unternehmen reiche Förderung und weitgehende Thcilnahme entgegengebracht wird. Professor Köhler über die jüdische Rechtswissenschaft. Von Dr. Saul R. Landau. j c3) 5(ÄD^^ü^er' Pessar der vergleichenden Rechtswissenschaft an .Oj' der Universität Berlin, ist die erste Kapazität auf diesem Gebiete. Seinem tiefen, unermüdlichen Forschergeiste, seiner umfassenden Sprachkenntniß, seiner juristischen Universalbildnng ist es gelungen, die Rechtssysteme längst verschwundener Völker neu zu beleben, ihre Rechtsidee zu ergründen und die Genesis ihrer Rechtsanschauung in einem organischen Ganzen vorzuführen. Seine zahlreichen Werke und Abhandlungen: „Indisches Obligationen-, Ehe- und Familienrecht" (1880), „Das chinesische Strafrecht" (1886), „Ueber das Recht der Australneger" (1887), „Das vorislamitische Recht der Araber" (1889), „Aus dem babylonischen Rechtsleben" (mit Peiser, 1890), „Das Recht der Armenier" (1887) u. s. w. sind grundlegend für die vergleichende Rechtswisienschaft. Speziell in dem letzten wird die große Aehnlichkeit, ja in mancher Beziehung sogar die Identität zwischen den Rechtsbestimniungen der Armenier, eines noch heute in Galizien und Bukowina zahlreich vertretenen indogermanischen Volksstammes, und denen der Inden nachgewiesen, wobei nach Ansicht des Verfassers die Armenier Vieles aus dem jüdischen Rechte entlehnten*). Ebenso verfolgt Prof. Köhler in seiner in Gemeinschaft mit dem Rostocker Prof. Bernhöft und dem Heidelberger Prof. Georg Cohn seit 1880 herausgegebenen „Zeitschrift für vergleichende Rechtswisienschaft" den Zweck, diese neue Disziplin zu fördern und für die wistenschaftlichen, wie die Folge zeigte, zahlreichen Arbeiten ein Organ zu schaffen. Prof. Köhler ist daher der Kompetenteste, um über die Wichtigkeit des Studiums des jüdischen Rechtes und dessen Bedeutung für die vergleichende Rechtswissenschaft zu urtheilen. Ich erlaubte mir daher, während meines Aufenthaltes in Berlin in den letzten Wochen diesen Gelehrten zu besuchen. Meine Arbeit über „Jüdische Rechtswisienschaft" war in dieser Zeitschrift noch nicht gedruckt; es wurde mir jedoch durch die Freundlichkeit der Redaktion ein Bürstenabzug zur Verfügung gestellt, und mit diesem, sowie mit meiner in der Wiener „Allgemeinen Juristen-Zeitung" (Jahrgang 1894, Nr. 21 und 22) jüngst publizirten Abhandlung „Die Bedeutung der Leviratsehe und der Chaliza für das österreichische Civilrecht" versehen. begab ich mich zu demselben. Prof. Köhler empfing mich sehr freundlich, hörte mich sehr wohlwollend an, und nachdem er die Arbeiten flüchtig durchgesehen, ging er auf das berührte Thema ein. 1) Was wohl dazu der armenische Landtagsabgeordnete Kornel Krzeczunowicz, der antisemitische Schreier während der bekannten großen Judendebatte im galizischen Landtag im Jahre 1868, wo er eine tüchtige Schlappe vom nachmaligen Präsidenten des Reichsrathes, Smolka, bekam, sagen würde! Er erklärte mir, daß er leider bis nun in seiner Zeitschrift über jüdisches Recht nichts veröffentlicht habe, und es seien ihm darob Vorwürfe gemacht worden. Doch mit Unrecht! — Er selbst verstehe zwar hebräisch, doch seien ihm nicht alle Quellen zugänglich, andererseits seien ihm von Anderen über diesen Zweig jüdischer Wiffenschaft keine Arbeiten zugekommen. Dies sei auch schwer. Die Darstellung des jüdischen Rechtes durch Theologen könne auf Vollkommenheit keinen Anspruch erheben. Es fehlen da die juridische Schulung, der juridische Geist und Scharfsinn, und nur wenn diese neben der genauen Kenntniß der biblischen und talmudischen Quellen einherschreiten, könne was Tüchtiges geleistet werden J). Besonders betonte Prof. Köhler, daß doch der Talmud mit seinen unerschöpflichen Rechtsquellen nicht vernachlässigt bleiben, sondern vielmehr der gesammten menschlichen Geisteswiffenschaft nutzbar gemacht werden müßte. Mit wahrer, ungeheuchelter Freude und mit besonderem Jutereffe für die Resultate meiner Studien erklärte sich Prof. Köhler bereit, solche Arbeiten, auch meine in dieser Zeitschrift veröffentlichten, in sein Organ aufzunehmen, als deren nächste eine Monographie aus dem jüdischen Strafrechte zu erscheinen hat. Tief befriedigt, mit einer Fülle von Anregungen, verließ ich diesen bescheidenen, aber so großen Gelehrten, der fern vom Getriebe des leidenschaftlichen Alltagslebens nur der Wiffenschaft lebt, nur nach der Wahrheit sucht. Lebensdauer, Setbstmordfrequen; und geistige Gesundheit bei Juden und Christen. Von Dr. Bernhard Münz. 4jCp§ ist eine durch statistische Nachweise festgestcllte Thatsacke, daß JiOe) die Juden im Allgemeinen länger leben als die ' Angehörigen der übrigen Religionsbekenntnisse. Nach I. G. Hoffmann (Sammlung kleiner Aufsätze staatswissenschaftlichen Inhalts, Berlin 1842) berechnet sich die allgemeine Sterblichkeit der Juden auf etwas mehr als sieben Zehntel der Sterblichkeit der Christen. Unter hunderttausend Lebenden einer gleichen Anzahl von Juden und Christen zählte man pro Jahr bei den ersteren 2161, bei letzteren 2961 Sterbefälle. W. C. de Neufville (Ueber Lebensdauer, Frankfurt am Main, 1855) berechnete aus 2435 Sterbefällen der Stadt Frankfurt am Main innerhalb der Jahre 1846—1848 das Durchschnittsalter der über zwanzig Jahre alten Einwohner für die Christen mit 50 Jahren und 8 Monaten, für die Juden mit 56 Jahren und 7 Monaten. Die durchschnittliche Zahl der Lebensjahre betrug gleichzeitig bei der Gesammtbevölkerung 37 Jahre und 7 Monate, darunter bei den Christen 36 Jahre und 11 Monate, bei den Juden 48 Jahre und 9 Monate. Nach der offiziellen Statistik für Bayern von 1879 (Heft XXXVIII.) befanden sich im Jahre 1877 unter je eintausend jährlichen Todesfällen 32 Katholiken, 25 Protestanten und nur 18 Juden. Nach einer älteren Berechnung des berühmten Physiologen Burdach stirbt in Breslau jährlich ein Mensch von 26 bei den Christen, aber nur einer von 41 bei den Juden. Nach West erg aard, dem Verfaffer der gekrönten Preisschrift: „Die Lehre von der Mortalität und i) Dieselbe Ansicht vertritt Prof. Lazarus, der mir erzählte, daß er dem Verfasser des jüdischen Obligationen-Rechtes, seinem Schüler Leop. Auerbach gerathen habe, sich nicht mit einigen Semestern Pandecten zu begnügen, sondern sich ganz dem äus zu widmen.