Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-05-11 · Heft 19 (11.5.1894) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228060--50813-3273641
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

b ayerischen Rabbiner um Regelung ihrer Einkommensverhältnisse. In längerer Rede geht Referent auf den Inhalt der Petition ein und ersucht zunächst um Aeußerung seitens der Staatsregierung. Bevor dies von dem Minister geschieht, nimmt zunächst das Wort der Abgeordnete Landwann, welcher auf Grund seiner Kenntniß der einschlägigen Verhältnisse den Nothstand, welcher insbesondere bei den Rabbinaten auf dem Lande zu Tage tritt, schildert. In warmer: Worten nimmt sich Redner der Petenten an, erinnert daran, daß er schon in früherer Session auf die mißliche Lage hingewiesen und Abhilfe erbeten habe; insbesondere sei der Umstand ins Auge zu fassen, daß die israelitischen Landgemeinden sich stets mehr entvölkern, der Zuzug Wohlhabender nach den Städten mindert stets mehr das Einkommen der Landrabbiner. Ob die Petiten, wie solche in der Petition vorgebracht sind, staatsrechtlich durchführbar, wolle er nicht entscheiden, die Hauptsache sei, daß etwas geschehe; schließlich beantragt Abg. Landmann, die im Budget vorgesehene Dotation von 14,000 auf 10,000 Mark zu erhöhen, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, durch geeignete Maßregeln dem Nothstände zu steuern. — In ausführlicher Rede schließt sich den Aeußerungen Landmanns der Abgeordnete Maison an. Er hebt hervor, wie es betrübend sei, wenn Seelsorger, welche lange Jahre ihrer Ausbildung widmeten, wenn Leute mit akademischer Bildung in so bedrückten Verhältnissen sich befinden, um selbst in einzelnen Fällen mit bitterer Noth kämpfen zu müssen. Er anerkennt, daß die Rabbinate in großen Städten sehr auskömmliche, ja reichliche Einnahmen haben; desto schlimmer sei der größte Theil der Landrabbiner daran. In bewegenden Worten schildert Redner die einschlägigen Verhältnisse, verweist auf die segensreiche Thätigkeit der Rabbiner und hält es für absolut nothwendig, daß zur Linderung der Nothlage etwas geschähe und bald geschähe. Ob das an der Hand der Petiten oder in der von den Petenten gewünschten Form erfolgen könne, möchte er nicht behaupten. Er glaube nicht, daß die Verhältnisse zwischen protestantischen Geistlichen und Rabbinern staatsrechtlich gleichgestellt seien, so daß wohl kaum die erbetene Norm der Gleichstellung Platz greifen werde Die Hauptsache aber sei, daß Hilfe gereicht werde. Er sei überzeugt, daß der Wunsch, die notorischen Nothstände abzustellen, im Ausschüsse allgemein herrsche; und wenn auch dem Wunsche der Petenten: die Erübrigungen aus früheren Finanzperioden aus den für den israelitischen Kultus bewilligten 14,000 Mark einer zu gründenden Pensions- und Reliktenunterstützungskasse der Rabbiner zuzuweisen, aus budgetrechnerischen und staatsrechtlichen Gründen nicht willfahrt werden könne, so lasse sich für das Dringendste vielleicht in der Weise helfen, daß man eine Summe von etwa 5000 M. theils behufs Unterstützung der Pensionskasse, welche seines Wissens nunmehr begründet sei, zuwende, theils zu Sustentationen benütze. Minister Dr. v. Müller giebt einen geschichtlichen Rückblick über die Angelegenheit, erinnert an die Bemühungen des Abgeordneten Frankenburger und schildert die mißlichen Verhältnisse, welche vielfach auf dem Lande existiren. In manchen Rabbinaten erreiche das Gesammteinkommen der Rabbiner nicht 1800 M. Er anerkennt den von den Vorrednern gekennzeichneten Nothstand, glaubt aber, daß das Petitum, wie es vorliegt, nicht ausführbar sei. Er betont ferner, daß, solange die einschlägigen Verhältnisse der öffentlichen Religionsgeuossenschaften nicht geordnet seien, die Regelung derselben bei einer privaten Religionsgenossenschaft nicht bethätigt werden könne; daß die Regierung den Wunsch hege, die Mißstände zu beseitigen, erkläre er gerne, allein dem in der Petition vorgeschlagenen Wege lägen staatsrechtliche Bedenken entgegen, welche der Minister eingehend erörtert. An dem Wohlwollen der Regierung fehle es nicht, für jetzt aber lasse sich noch nichts thun. Nach den Erklärungen des Ministers beantragt der Abg. Maison, die Petition der Regierung zur Würdigung zu übergeben, während Abg. Landmann unter dem gleichen Gesichtspunkt seinen Antrag zurückzieht. Korreferent Dr. Clemm glaubt nicht, daß in Anbetracht der verschiedenen Petiten die Hinübergabe zur Würdigung sich empfehle; unter Berücksichtigung einzelner Petiten beantrage er Hinübergabe zur Kenntnißnahme. Abg. Ratzinger kann sich weder für den einen noch den anderen Weg am staatsrechtlichen Bedenken aussprechen. Er beantragt Uebergang zur Tagesordnung, ist aber geneigt, Unterstiitzung zu gewähren. Nachdem sich Ab. Wagner noch im Sinne des Korreferenten ausgesprochen und der Vorsitzende konstatirte, daß es sich vielleicht empfehle, in Rücksicht auf die Erklärungen der Regierung die Petition zur Zeit als erledigt zu erklären, formuliren die Referenten den Antrag dahin: es sei, so weit es fich uyr Abhilfe wirklich bestehender Nothstände der Rabbiner oder deren Relikten handelt, die Petition der Regierung zur Kenntnißnahme hinüberzugeben. Abg. Maison schließt sich in motivirter Darlegung diesem Anträge an, welchen der Ausschuß zum Beschluß erhebt. . 53 Nürnberg, 8. Mai. Beim hiesigen Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen, war von zwei hiesigen israelitischen Geschäftsleuten gegen den Verleger und Redakteur des in München erscheinenden antisemitischen „Deutschen Volksbl." Strafklage wegen einer durch das genannte Blatt begangenen Beleidigung angestrengt worden Das angerufene Gericht hat indessen diese Klage unter Ueberbürdung der Kosten auf die Kläger wegen Unzuständigkeit abgewiesen, da das Blatt in München herausgegeben werde und daher nur die Münchener Gerichte zuständig seien. K Oelterrriäl - Ungarn« □ Wien, 7. Mai. Man spricht hier nicht mehr von den Hetzreden des Weinhüuser Seelsorgers Dr. Deckert — es sei denn — der Entrüstung darüber Ausdruck zu geben. Auch in der Versammlung des deutsch-demokratischen Vereins auf der Landstraße besprach der Vorsitzende, Oberlehrer Bauer, die Predigten des Pfarrers Deckert in Weinhaus. Herr Bauer sagte: „Eine solche Art und Weise, das Christenthum zu lehren, habe er in Oesterreich noch nicht erlebt. Diese Predigten bedeuten einen Mißbrauch der Kanzelgewalt. Von einer Stelle, die davor geschützt sein sollte, sei Haß gegen Mitmenschen gepredigt worden. Der Priester habe die Pflicht, zu kalmiren, den Geist der Liebe in die Massen zu trggen, nicht aber das Volk gegen Andersgläubige zu hetzen." Diese Ausführungen fanden lebhaften Beifall. — Die Statthalterei hat die Auflösung des antisemitischen Zweigvereines „Zwettl" des „Germanenbundes" verfügt. — In einer, Sonntags den 29. v. Mts., in Baden abgehaltenen politischen Versammlung hatte der Wiener Bürgerschullehrer und Gemeinderath Herr Tomola eine Hetzrede gegen die Juden gehalten, dann sprach Dr. Lueger, dem aber der Liberale Professor Sueß wirksam entgegentrat. Nun hat der Gemeindeausschuß der Stadt Baden beschlossen: Der Gemeindeausschuß Baden spricht seine Mißbilligung darüber aus, daß in einer, auf dem Boden dieser Stadt abgehaltenen, öffentlichen Wählerversammlung von Seite eines Redners gLgen die jüdischen Bewohner und Kurgäste eine Beschimpfung unfläthigster Axt erfolgt ist, und verwahrt sich gegen verhetzende Reden fremder Elemente. — Gelegentlich des Mai-Avancements wurden auch zahlreiche jüdische Offiziere zu höheren Graden befördert. — An der deutschen Hauptschule zu Tarnopol feiert Herr Jonas Rintel am 3. Mai l. I. sein sechzigjähriges Lehrer-Jubiläum und zugleich seinen achtzigsten Geburtstag. . Der verdiente Schulmann ist trotz seines hohen Alters geistig .und körperlich gesund und unterrichtet heute noch seine Schüler mit derselben belebenden Frische wie vor Jahren. Schweiz. QD Bern, 4. Mai. Der Bundesrath sagt in einem Rundschreiben an die Kantonsregierungen: „Laut Depesche unseres Generalkonsuls in St. Petersburg vom 18. laufenden Monats weigert sich eine Anzahl schweizerischer Kantonskanzleien, in den zur Reise nach Rußland ausgestellten Pässen die Konfession des Paßinhabers anzugeben. Hierdurch entstehen für die Betheiligten Ungelegenheiten, da der Eintritt von Israeliten in das russische Reich auf Schwierigkeiten stößt, und da Israeliten, auch wenn alle Förmlichkeiten erfüllt sind, überhaupt nur ein Jahr im Lande geduldet werden. Es erscheint geboten, die Personalbeschreibung in angedeuteter Weise zu vervollständigen." Der Generalkonsul empfiehlt überdies, daß unsere nach Rußland reisenden Landsleute sich mit ihrem „Taufschein" versehen. Großbritannien. * London, 8. Mai. Heute Nachmittag wurde hier eine stark besuchte Versammlung der Gönner des deutschen Hospitals in London abgehalten zur Erörterung der in letzter Zeit namentlich in jüdischen Kreisen vielbesprochenen Frage, ob in Anbetracht dessen, daß das Krankenhaus eine konfessionslose nationale deutsche. Anstalt sei, in den Krankensälen protestantischer Gottesdienst öffentlich abgehalten werden solle oder nicht. Die katholischen und jüdischen Gönner der Anstalt hatten dagegen lebhaften Widerspruch eingelegt. Nach ziemlich stürmischer Verhandlung wurde mit sehr großer Mehrheit eine Resolution

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.