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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-05-11 · Heft 19 (11.5.1894) · p. Seite 226

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
Seite 226 (sequence 10)
Language
German
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MUWW^WWW 226 II. Civilrecht. 1. Fasse!: Das mosaisch-rabbinische Civilrecht. Gr. Kanißa185£. 1. Obligationenrecht. 1. Auerbach Leopold: Das jüdische Obligationenrecht Berlin 1670. 2. Eh er echt. 1. Seiden: Ilxor Ldraiea. Frankfurt a. O. 1673. 2. Grassl (Professor an der Wiener Universität): Das besondere Eherecht der Juden in Oesterreich. Wien 1849. 3. Wessely: Ein Wort zur Reform des bisher in Oesterreich geltenden jüdischen Eherechts. Wien 1852. 4. Frankl Z.: Grundlinien des nros-talm. Eherechts. (Jahresbe^. des Brest. Sem. 1860) 5. D uschak: Das mosaisch-talmudische Eherecht. Wien 1664. 6. Maier I.: Grundsätze des israelitischen Eherechtes, nach den tdfe nmdischen Quellen. (Monatsschrift f. Justizpflege in Württemberg B. Vir) 3. Erbrecht. .. 1. Selben: Oe sue6688iom'bu8 in bona ctekuneti ad lege8 Bbraeorum London 1631. 2. Gans Ed.: Das Erbrecht in seiner weltgeschichtlichen Bedeutung. III. Civilprozeß. 1. Frankl Z : Der gerichtliche Beweis nach mos.-talmud. Rechte. Berlin 1846. (Ein in prozessualer Beziehung sehr schätzenswerthes Werk^ 2. Fasset: Das mos.-rabb. Gerichtsverfahren. Gr. Kanißa 1858. 3. Wessely: Uebec den Eid nach den Grundsätzen des jüd. Kirchenrechtes. (Archiv für Kirchenrecht. Gießen 1833) 4. Frankl Z.: Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung. Dresden 1840. 5. Bloch M.: Die Civilprozeßordnung nach mos-talm. Rechts. (Jahresbericht des Budapester Rabb.-Sem. 1881/82.) 6. Blumenstein Dr. I.: Die verschiedenen Eidesarten nach mosttalm. Rechte und die Fälle ihrer Anwendung. Frankfurt a. M. 1883. IV Strafrecht. 1. Duschak: Mosaisch-talmudisches Strafrecht. Wien 1869. > 2. Fasset: Das mos -rabb. Strafrecht. Gr. Kanißa 1870. 3. Rabin ow icz I. M : Legislation criminelle du Thalmud Paris 1876 (gedruckt auf Kosten der sranzös. Regierung). 4. Bloch M.: Das mos.-talm. Polizeirecht. (Jahresber des Budoß pester Rabb.-Sem. 1878/79.) 5. Mendelsohn: The criminal Jurisprudence of the ancierit Hebrew. Baltimore 1891. LMi:iimmnmiLHiimiminiTULniiiiiiminimu4miiiMjimnLL>iii.iiim)ninitHiiigH»7 ^lllwlütüllBllliiiKnuMinriiiillilfllüiUlWIlllllwIlUülmllllllKlllUUWlIIIETa FEUILLETON 88 kuhjiimi »>n: Die Jüdin. Erzählung von John Paulsen. (Fortsetzung.) ir Kammerherri» war zu sehr von ihren eigenen Gedanken in Anspruch genommen, um die Verstimmung der Baronin zu bemerke». „Am schlimmsten ist es, daß sie und Holger im Grunde gar nicht zusammen paffe». . . . Sie repräsentireu zwei verschiedene Rassen, die sich nicht verschnielzen werden, weil sie es nicht können. Sie haben schon mehrere Male ernsthafte Streitigkeiten mit einander gehabt. — Es würde mich gar nicht überraschen," — sie senkte die Stimme, „dies sage ich Ihnen im Vertrauen, liebe Baronin, ich kenne ja Ihre Diskretion — es würde mich gar nicht überraschen, wenn eines Tages ein Bruch stattfände." „Nein, ist es möglich!" rief die Baronin bestürzt, indem sie, auf die Fortsetzung gespannt, die Kammerherrin mit echt weiblicher Neugier ansah. In der Jasminlaube aber seufzte es tief — es klang wie das Stöhnen eines Schwerkranken. Die beiden Damen aber hörten es nicht, so sehr waren sie durch ihren Gegenstand in Anspruch genommen. Außerdem kriirschte auch der Kies bei jedem ihrer Schritte. „Sie hat ihm vorgeworfen — ist es nicht zu komisch? — er wäre nicht gut genug gegen die Gutsleute. Natürlich hat sie von den, vielen Lesen sozialistische Ideen im Kopfe. Eine Häuslerfrau, die sie zufällig getroffen — ein schlechtes Frauenzimmer übrigens — hat ihr einige dumme Geschichten äufgebunden. Holger war natürlich rasend, wie Sie sich denken können. Was versteht so eine kleine Kopenhagenerin von der Landwirthschaft und der Behandlung der Leute? Welches Recht hat sie, die sie noch gar nicht seine Frau ist, sich in die Gutsangelegenheiten zu mischen? Sie.wünscht wahrscheinlich, wir sollen die Leute alle Tage an unserem Tische effen lasten und sie jeden Mittag mit Wein und Braten traktiren — haha! Unsere Leute haben wahrlich keinen Grund zu klagen — sie hängen mit rührender Liebe an uns — und wir sind auch so gut und hilfreich gegen sie. wie es nur möglich ist." Die Baroneffe hatte nicht den Muth, dem dreisten Blick der Kammerherrin zu begegnen. Sie schlug die Augen mit einem fast unhörbaren „hm", welches gelinden Zweifel ausdrückte, nieder, während sie der armen gekündigten Mamsell Petersen einen theilnehmenden Gedanken schenkte. „Und dann ist da die Glaubensfrage! Rachel ist ja die reine Heidin — wir können sie doch unmöglich in eine Familie, wie die unsrige, anfnehmen, bevor sie getauft ist. Davon will sie aber gar nichts hören. Sie ist der Eigensinn selbst, obgleich Holger und ich unsere ganze Ueberredungsgabe aufgeboten haben. — Nicht einmal Pastor Sanft konnte etwas bei ihr erreichen, — sie hatte ihn blos zum Besten." „Ja, diese Religionsfrage ist wichtig," sagte die Baronesse mit geheucheltem Tiefsinn, um wenigstens etwas zu sagen. Pastor Sanft war ihr Liebling auch nicht; er war einmal so unvorsichtig gewesen, einige tadelnde Worte über Dagmar zu sagen. In der Jasminlaube rührte es sich nicht mehr. . . Im Glanze des Sommertages lag sie mit ihren weißen Blüthen und grünen Blättern so still, so seltsam still da. . . „Und wie soll sie ordentlich getraut, kirchlich eingesegnet werden, wenn sie nicht vorher zum Christenthum übergetreteu ist? Wird ein dänischer Prediger mit den rechten religiösen Prinzipien ein so ungleiches Paar trauen? — Und denken Sie sich, liebe Baroneffe, wenn in der Ehe Kinder kommen! — Welche beklageuswerthe Familie wird das werden! — Die Kinder werden ja wie Unkraut aufwachsen, ohne Gottes Wort von den Lippen der Mutter zu hören. — Und wenn sie älter sind, werden sie von andern Kindern erfahren, daß ihre Mutter eine Jüdin ist, und sie werden lernen, sie zu verachten. Mir graut vor dieser Heirath — ich kann es nicht leugnen. — Wenn sie wirklich stattfindet, wird sie ein Unglück für unser Haus." — Die Baronin machte eine konventionelle bedauernde Redensart und beschloß, unter dem Siegel der tiefsten Verschwiegenheit, ihrer Freundin, der Gräfin Brede, von dem Bruch zu erzählen, der in der Lust lag. Es war unmenschlich, zu verlangen, daß sie ein so intereffantes Geheimniß verschweigen sollte. Heute noch wollte sie zur Gräfin hinüber, der sie einen Besuch schuldig war. . „Es ist doch ein Glück für meine kleine, süße Dagmar." dachte sie schließlich, „daß sie Holger nicht bekommen hat. Die KammerüaflMi

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