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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-05-04 · Heft 18 (4.5.1894) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 18 (4.5.1894)
Date
1894-05-04
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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58. Jal/rgang. iltr. 18. 'Merlage <ßerUti’4 Mai 1894 zur „Allgemeinen Jeitrrng des ZuöenLHums'°. Korrespondenzen und Nachrichten. Dentschlarid. 6. Berlin, 30. April. In der letzten am 29. April stattgehabten Sitzung derRepräsentanten eröffnete der Vorsitzende Herr Hermann Landsberger die Versammlung mit der Mittheilung der kurz vorher eingetroffenen betrübenden Nachricht vom Ableben des Herrn Louis Liebermann. Während die Versammlung sich von ihren Plätzen erhob, sprach der Vorsitzende tief empfundene Worte des Gedächtnisses für den Entschlafenen, der mehr als drei Dezennien diesem Kollegium in treuester Pflichterfüllung angehörte, davon zwanzig Jahre als stellvertretender Vorsitzender. „Sein Andenken wird in unserer Körperschaft immerdar ein unvergeßliches und gesegnetes sein!" Mit diesen Worten schloß Herr Landsberger seinen Nachruf für Louis Liebermann. Es wird hierauf in die Verhandlungen eingetreten und zunächst zur Ernennung einer Kommission zur Revision der Hauptkasse und des Deposttorii geschritten. Es werden die Herren Löwenberg, Leichtentritt und Ruß für die Hauptkaffe und die Herren Heilmann, Löwenberg und Leichtentritt für das Depositorium als Revisoren ernannt. — Sodann macht der Vorsitzende von zwei letztwilligen Zuwendungen Mittheilung. Die erstere in Höhe von 5225 M. entstammt einer testamentarischen Verfügung der Frau Friederike Friedländer, welche den aus dem Verkauf ihrer Mobilien erzielten Erlös der Altersversorgungs-Anstalt bestimmt hatte, die letztere Zuwendung in Höhe von 3000 M. gilt dem Waisenhaus und resultirt aus einer Bestimmung des verstorbenen Geh. Medizinalrath Cohn. Aus den Zinsen des. ursprünglich nur 1000 M. betragenden, aber weil nicht zureichend, von den Testamentsexekutoren auf genannte Summe erhöhten Kapitals soll, nach der Bestimmung des Testators, das Grab seines Vaters gepflegt und veranlaßt werden, daß an dessen Sterbetag das Kadischgebet gesprochen wird. Mit der Bewilligung von 50 M. als Beitrag für die Kinderheilstätte im Soolbade Königsdorf-Jastrzemb und der Gewährung von 300 M. zur Fortführung des Religionsunterrichts im Erziehungshause am Urban schließt die öffentliche Sitzung. Fr. Berlin, 30. April. Der zwölfte Bericht des Kuratoriums der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums giebt ein erfreuliches Bild von dem Aufblühen der Anstalt. Die Zahl der Hörer hat im S ommersemester 1893 33 betragen. Sämmtliche Hörer waren maturi. Im verflossenen Wintersemester waren 26 Hörer eingeschrieben. Außer diesen wurde die Anstalt von 7 Hospitanten besucht. Im Berichtsjahr hat an der Anstalt Dr. L. Blumenthal das Rabbinatsexamen bestanden. Derselbe wurde zum Rabbiner in Frankfurt a. O. gewählt. Außerdem wurden berufen: Dr A. Kawinka als Prediger von der Tempelgemeinde in Prag, Dr. Samuel als Rabbiner nach Essen, Dr. Templer nach Mährisch-Aussee, Dr. H. Weiß nach Neu-Rausnitz, ferner der ehemalige Hörer der Anstalt Dr. A. Günß als Dozent an das Jewish Theological Seminary in New-Uork, Dr. Gelbhaus, früher in Prag als Rabbiner, an die Gemeinde des 9. Bezirks in Wien; Dr. Taglicht als Rabbiner der Gemeinde Mariahilf in Wien, Dr. Klotz als Rabbiner nach Jungbunzlau und Dr. G. Oppenheim als zweiter Rabbiner in Mannheim. — Der dem Jahresbericht beigefügte Rechnungsabschluß weist an Aktiva 149,376 M. gegen 132,350 M. im Jahre 1893 auf, von denen 135,970 M. zum eisernen Fonds gehören; zu laufenden Ausgaben verwendbar sind 4693 M , die I. Gebert-Stiftung weist 1500 M. und die Moses Mendelssohn-Stiftung 1123 M., die Dr. Frankl-Stiftung (zum Andenken an den verewigten Rabbiner Dr. P. Frankl) 1089 M. und die Joseph Lachmann-Stiftung 5000 M. auf. Mit Ausnahme der letztgenannten sind die Stiftungen kärglich dotirt und wäre es zu wünschen, daß bei Legaten und Spenden mehr als bisher auch der Wissenschaft des Judenthums gedacht werde. An Stipendien wurden während des Berichtsjahres 4430 M. verausgabt, der Kassenbestand, beträgt. 3178 M. Wie sparsam die einzelnen Etatstitel verwaltet werden müssen, geht aus der Position für Honorar )im Ganzen 8475 M.) und für die Bibliothek (1034 M.) hervor. Die allgemeinen Verwaltungskosten betrugen 1627 M. — Die David Herzogsche Freitisch-Stiftung für Hörer der Anstalt hat vertheilt 3598 Tischmarken im monatlichen Durchschnitt an 12 Hörer und hat dafür ausgegeben 2698 M. Der Vorstand unserer Hauptgemeinde hat hierzu wiederum einen Zuschuß von 500 M. bewilligt. — Am 26. Dezember v. I. hat die feierliche Einführung des neuen Dozenten Dr. M. Schreiner ins Lehramt stattgefunden, am 16. Februar die Gedenkfeier für den Stifter; über beides haben wir s. Z. ausführlich berichtet. Neue Mitglieder sind 5 hinzugekommen; von Spenden ist die Gabe von 1000 M. zu erwähnen, die die Söhne des verstorbenen Kommerzien-Raths Israel der Anstalt zugewendet haben. — In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung wurden nach Erledigung der laufenden Geschäfte die nach dem Turnus ausscheidenden Mitglieder, Rechtsanwalt Landau, Geheimer Kommerzienrath Goldberger und Geh. Sanitätsrath Kirstein wieder in das Kuratorium gewählt. — Im Anschluß an den Bericht wurde von mehreren Herren die Nothwendigkeit weiterer Propaganda hervorgehoben und bemerkt, daß die Versendung der diesmaligen Programmarbeit durch ihre Hindeutung auf den hundertjährigen Geburtstag von Leopold Zunz dazu besonders geeignet sei. Herr Max Weiß bemerkte, daß die propagandistische Thätigkeit aber Kosten verursache und er bewillige deshalb für diesen Zweck 100 M., ihm folgten Herr S. Waldo, welcher 50 M., und Herr Rothholz sen., welcher 100 M. zu gleichem Zweck bewilligte. Prof. Lazarus schloß die Versammlung, indem er für diese neue „parlamentarische Form, seine Meinung thatkräftig zu begründen," herzlich dankte Wir wünschen dieser Propaganda den besten Erfolg! ££2 Berlin, 1. Mai. Im 76. Lebensjahre ist am 29. v. M. von einem zahlreichen Familienkreise tief betrauert, von vielen Mitbürgern seines leutseligen Wesens und seiner nie versagenden Hilfsbereitschaft hochgeschätzt, Herr Louis Liebermann gestorben. Derselbe gehörte viele Jahre der Repräsentanz unserer Gemeinde an und nahm an allen, das Judenthum betreffenden Angelegenheiten warmen Antheil. Lieber- I mann, dessen Sohn der berühmte Maler Max Liebermann ist, unterzog sich neben seiner umfassenden industriellen Thätigkeit mit echt bürgerlicher Hingebung der Erfüllung aller Pflichtzn, welche das Gemeinwesen von ihm forderte. Er war langjähriges Mitglied der Stadtverordnetenversammlnng und er leitete die geschäftlichen Angelegenheiten zahlloser Wohlthätigkeitsvereine. Schlicht in seinem Wesen, gerade in seinem Denken, brav in seinem Handeln, herzlich und wohlwollend gegen seine Mitmenschen, wird der Name des Verstorbenen den Besten unserer Gemeinde beigesellt werden. 0a. Aus Schlesien, 25. April. Schon vor längerer Zeit wurde in diesem Blatte von einem großen Erbschaftsprozesse berichtet, welcher vor dem Landgerichte in Beuthen (Oberschlesien) zur Entscheidung kommen sollte. Wie bekannt, hatte der früher dort ansässig gewesene Grubenbesitzer Salomon Beutner, der vor einer Reihe von Jahren nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgewandert war, geraume Zeit vor seinem Tode in Köln a. Rh. bei dem dortigen Notar Hilgers ein Testament errichtet, worin er seine nahen Verwandten mit reichen Legaten bedachte. Die Wittwe des Verstorbenen in New-Iork und dessen Schwiegersohn in Paris fechten nun die Giltigkeit des Testamentes an und weigern sich, soweit sich die Verwandten des Testators nicht bereits haben abfinden lassen, die testirten Summen auszuzahlen. Ihrer Weigerung ist nun gar noch ein amerikanisches Gericht zu Hilfe gekommen, welches das Testament für ungiltig und den Erblasser für geistesgestört erklärt. Abgesehen nun von dem privaten Theil des genannten Prozesses, wohnt ihm noch bedeutendes öffentliches Interesse inne. In dem Testament ist für Beuthen ein Legat von 75,000 Mark zum Bau eines Waisenhauses ausgesetzt. Da nicht genau gesagt ist, wem das Legat zufällt, ob der Stadt oder der Synagogengemeinde, so steht nach dem Allgemeinen Landrecht der Aufsichtsbehörde die Entscheidung über die Zuweisung der Stiftung zu. Die

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