Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1894)
- Date
- 1894-05-04
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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212 schm Rechte" (Fürst's Litteraturblatt des Orients, 1844) und „Ein Wort zur Reform des in Oesterreich geltenden jüdischen Eherechtes, (Hannerls Magazin, B. VI. 1852.) Damit ist auch die Zahl der Juristen, die jüdische Rechtswissenschaft pflegten, abgeschlossen. Mit dem Jahre 1870 (Leopold Auerbach's sehr gründliches Werk „Das jiidische Obligationenrecht") hört jede Thätigkeit auf diesem Gebiete auf, und wir sehen von nun an kein neues Werk, keine wissenschaftliche Arbeit, die in dem von uns angedeuteten Sinne die jüdische Rechtslitteratur bereichern würde. Rabinowicz's „I-eZisIation civile du Talmud“ Paris 1877—80, 5 B., ist eine verdienstvolle Arbeit, jedoch als eine systematisch geordnete Uebersetzung des Leier Nesikin nur für denjenigen von . Bedeutung, dem diese Quelle selbst unzugänglich ist. Mit großer Freude begrüßten wir daher das nicht vor langer Zeit erschienene Buch: „The criminal jurisprudence of the ancient Hebrew“ von S.^Mendelsohn, Baltimore 1891, in dem wir einen frischen Zug, einen Zusammenhang mit den in Amerika in letzter Zeit von Statten gehenden großen Reformen auf dem Gebiete des Strafrechtes zu finden gedachten. Doch umsonst. Das Buch, dessen Eintheilung von einem systematischen Geiste zeigt, leidet sehr an einer Ueberfülle von Citaten, fast auf jeder Seite langreihige Citate aus Jod Chazakah, Sanhedrin, u. s. f., der eigentliche Text besteht nur mehr aus Andeutungen. Der Verfasser, Rabbiner in Wilmington, erklärt in der Vorrede mit stolzer Souverainität, die deutschen Kommentare des mosaischen Rechtes nicht benutzen zu wollen, weil er die Weisen selbst sprechen lassen will. Diesem Entschlüsse ist er treu geblieben; ob es jedoch zum Nutzen des Werkes ausschlug, ist fraglich. Randbemerkungendem Uortrage über „Die jüdischen Melodien". Von Dr. A. Berliner. II. err Professor Steinthal sagt: „Wie leicht der Vorbeter zum Fürbitter wird, mag ein Satz beweisen, der sich im Gebete, der Vorsänger befindet. Da heißt es: „Sie führen dein Volk an dir, o Gott, vorüber und sie schreiten vermittelnd zwischen dir und ihm. Die Augen deines Volkes hängen an ihnen, und ihre Augen schauen harrend zu dir . . . und dein Volk birgt sich hinter' ihnen, wie hinter einer Mauer." Dieses Gebet ist denn auch in unsere neuen Gebetbücher nicht ausgenommen worden." Die Aufgabe des jüdischen Vorbeters in seiner Stellung als Abgesandter der Gemeinde geht aus der bereits erwähnten Mischnah in Berachoth IV, 5 deutlich hervor. Sie beruht auf dem z. B. bei der Darbringung des Peßachopfers geltenden Grundsatz der Mechilta 1711122 Dlk StP ITllbtPtP |K2D. Die Uebertragung dieses Grundsatzes auf den die Gemeinde vertretenden Vorbeter gehört in die Geschichte, wie die ursprüngliche Liturgie sich weiter entwickelt hat, und dem Kirchenrechte strenge geprüft wurde, zum Doktor sämmtlicher Rechte promovirt werden kann. Angeregt wurde diese Frage durch den damaligen cand. juris Arnold Rosenbacher, dem gegenwärtigen Präses der israel. Kultusgemeinde in Prag. Wessely bejahte in dem erwähnten Gutachten in geistreicher Weise die Frage, allein das Professoren- und Doktoren- Kollegium der juridischen Fakultät sprach fich dagegen aus. Erst das Staatsministerium löste diese Frage im Sinne Wessely's. kann hier nicht ihre nähere Behandlung finden. Uebrigens ist die Fürbitte bei Gott für Andere echt biblisch. Abraham betete für die Sodomiter, Moses für Mirjam und oft für sein Volk; David, Elia, Elischa beteten für Andere. Gott selbst kann in seiner großen Betrübniß um die Schuld des Volkes vom Gvttesmanne nichts anderes verlangen, als daß er aufhöre, für die verstockten Sünder zu beten. Was nun speziell das rührende Gebet DP N'N mit dem sich anschließenden Gebete 1^>V2' 8^kP, womit die andachtsvoll gestimmte Gemeinde laut einfällt, betrifft, so ist bei diesem uralten Gebete zu beachten, daß es nur im deutschen Machsor die gereimten Einschaltungen hat. Die ursprüngliche Fassung ist noch im Machsor Avignon erhalten; nach l^V'lP 71Ö (statt D)'2>1) DP'IIN folgt gleich DJUP^Dl DN'22 1^>V2' 8btP und unmittelbar darauf TWfcöl u. s. w. IJJHnp 122 8*?1P “Ol n28’’ u. s. w. 217122 D'121°?2 DN Wenn nach einer Annahme, die, wenn ich nicht irre, von Rappoport herstammt, dieses Gebet von der Gemeinde zur Zeit verrichtet wurde, da die Abgeordneten derselben an den fürstlichen Hof sich begaben,^) um ein drohendes Unglück von ihr abzuwenden, so hätten wir in der kürzeren Fassung des später geänderte«! Gebetes den Grundstoff für diesen eigentlichen, ursprünglichen Zweck anzusehen. Das erweiterte Gebet im deutschen Machsor aber hat bereits früh Monita hervorgernfen; nach dem kleinen Taschbez hat man nämlich Tll'1^71 *p TJ2P 'J'P statt ni’lbfl D2 zu lesen und IUP “?12 D’IPJ ganz zu unterdrücken, «veil nach R. Elasar aus Worms es vor Gott nicht angemessen wäre, des Satans oder bösen Triebes, welcher unter IltP zu verstehen sei, zu erwähnen. Diese ursprüngliche Lesart 111P blD hat sich noch in Handschriften und verschiedenen Machsor- Ausgaben erhalten; unsere geänderte Lesart N2'82 tPIp.l |1“)8 Sl2 verdankt jenem Monitum ihre Entstehung. Uebrigens finden die von Herrn Professor Steinthal hervorgehobenen Worte, die wir lieber nach der Uebersetzung bei Sachs gewünscht hätten, um die Vermittlerrolle etwas abzuschwächen, ihren reflektircnden Gedanken im Midrasch zu den Psalmen Kap. 25, wo nach einem Hinweis auf Davids Gebet für das Volk geschloffen wird: p"tp pwia immp npsP2 “>122 mrro 8212 >1718 pi m Kim 12 nnSri 1122 StP amrpi nrnrin 'rai iii" mp *?2 dj “iö8J 12b dtiSsti pdiip 8im n"2r6 rmbn .11P2' 8 b Hierdurch wird uns auch die Hinzufügung eines ähnlich lautenden Schriftverses am Schluffe unseres Gebetes erklärlich. — Was Herr Professor Steinthal inwenigen Zeilen über Neginoth und die Vokal-Zeichen, über ihre Aussprache und Gesang «nittheilt, wird derselbe natürlich nicht durchweg als sichere Resultate einer Spezialforschung ausgeben wollen. In der That sind die Zeichen der Neginoth älter als die der Vokale; sie haben — ich weiß nicht, ob ich der Erste bin, der diese Vermuthung ausspricht — in alter Zeit auch als Zeichen für ein einfaches Vokalsystem gedient, aus welchem im Laufe der Zeit, nachdem die zuerst in den Kinderschulen zur Einführung gelangten besonderen Vokalzeichen allgemeiner geworden waren, ein erweitertes Vokalsystem in doppelter Gestaltung sich herausbildete, «velches wir tiberianisch und babylonisch nennen. Die gesangartige Weise dieser Neginoth benennt Prof. Steinthal mit dem hergebrachten Namen: Trop. Ich habe in meiner Schrift: „Aus dem inneren Leben der deutschen Juden im Mittelalter" S. 31 auch den Plural Tropen nachgewiesen, den Raschi in seinem talmudix) In Deutschland war es Brauch, in derselben Zeit den biblischen Abschnitt von der Begegnung Jacobs mit Esau zu verlesen.