Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 17 (27.4.1894)
- Date
- 1894-04-27
- Page
- Seite 194 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228040-3228058--50766-3273592- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1Ö4 Vre Woche. Berlin, 24. April. er Reichstag ist in die Ferien gegangen und damit sind die Initiativanträge, die Einwanderung fremder Juden, die' konfessionelle Eidesformel, das Schächten u. s. w. betreffend, zunächst unter den Tisch des hohen Hauses gefallen. Jndeß, die Art und Weise, wie die Antisemiten und ihre konservativen Getroffen solche Anträge einbringen, erweckt den wohlbegründeten Verdacht, daß es ihnen in Wahrheit gar nicht um eine Erledigung derselben ernsthaft zu thun sei. Sie wollen nur zum Fenster hinauspredigen, sie wollen nur ihren gleichgesinnten Wählern zeigen, daß' sie stramme und schneidige Vertreter der antisemitischen Idee seien. Im Uebrigen zeigt die Behandlung dieser Anträge seitens der maßgebenden Parteien des Reichstags, daß man diese geheimen Intentionen der antisemitischen Abgeordneten sehr wohl durchschaut und demgemäß auch würdigt. * Die Agitation, dieDr. Byk im Polenklub betreffend die Anstellung von jüdischen Beamten eingeleitet, zieht weitere Kreise. So berichtet man aus Wien: Bei der Budgetdebatte, Kapitel Ministerium des Innern, bemerkte Dr. Kronawetter, daß in unserer Verwaltung nicht der Geist der Staatsgrundgesetze, nach welchen die öffentlichen Aemter allen Staatsbürgern gleich zugänglich seien, vorherrscht. Abg. Dr. Byk habe im Polen-Klub darauf hingewiesen, daß im Justiz- und Finanz-Etat Juden absolut nicht angestellt werden, und zwar aus gar keinem anderen Grunde, als weil sie der israelitischen Konfession angehören. Redner hätte gewünscht, daß der Abg. Dr. Byk diese Anschuldigung nicht im Polen-Klub allein, sondern auch im offenen Hause vorgebracht hätte. Dr. Byk gehöre ja einem großen Klub an. welcher Klub noch mit zwei anderen koalirt sei, und er habe daher die Möglichkeit, die Kraft der ganzen Koalition auf diese Frage zu lenken. Redner hatte sich erkundigt, ob Instruktionen darüber bestehen, daß Juden zu Staatsämtern nicht zugelassen werden. Darauf habe man ihm geantwortet: So etwas Lhut man, man sagt es aber nicht. Wenn man es thut, soll man es aber auch sagen, und diejenige Partei, die es nicht blos thut, sondern auch sagt, entwickelt viel mehr Courage. Die Regierung sollte doch darauf antworten, ob es richtig ist, daß jüdische Auskultanten nicht mehr angestellt und daß in der Finanzbranche kein Jude mehr als Konzeptspraktikant ausgenommen wird. Eine offene Erklärung sollte wenigstens jenes Ministerium abgeben, welches als seinen Grundsatz „Offenheit und Wahrheit" proklamirt hat. Der Herr Minister des Innern hat auf diese Rede gründlich geschwiegen, und was die vereinigte Linke betrifft, so ist die Angelegenheit auch im Klub zur Erörterung gelangt und daselbst die Notwendigkeit betont worden, daß die betreffenden Minister über die Praxis der ihnen unterstehenden Behörden bei der Beurtheilung von Anstellungsgesuchen jüdischer Bewerber Aufklärungen ertheilen müssen. * Schlimme Nachrichten, wahre Hiobsposten, kommen in letzter Zeit wieder aus Rußland. Das jüngste Bulletin der „All. Jsr. Univ." berichtet darüber: Schon seit lange ist eine Spezial-Kommission damit betraut, die die Juden betreffende Gesetzgebung zu studiren. Es heißt, daß die Entscheidung des Staatsraths sehr bald hinzugezogen werden soll über die von dieser Kommission ausgearbeiteten Pläne. Dieselben ließen sich in folgender Doppelreihe von Vorschlägen zusammenfassen: 1. Den Juden zu verbieten, in den Flecken zu wohnen, deren Grundstücke das Eigenthum von Bauern sind. 2 Aus den Dörfern der westlichen Bezirke alle diejenigen Juden auszuweisen, die seit dem Gesetz vom Mai 1882 ihre Großjährigkeit erlangt haben, und allen Juden zu verbieten, daß sie, sobald sie ihre Großjährigkeit erlangt haben, in Dörfern Wohnung nehmen, die den Bauern gehören. 3. Auf alle polnischen Bezirke die Gesetze von 1882 auszudehnen, welche den Juden untersagen, sich außerhalb der Städte und Flecken niederzulassen, wie auch ländlichen Grundbesitz zu erwerben. 4. Festzusetzen, daß diejenigen Juden, welche sich den Einschränkungsgesetzen über den Aufenthalt in den westlichen Provinzen (Bezirke des Territoriums und Polens) nicht fügen sollten, außer dem Transport per Schub, noch eine besondere Strafe, und zwar vier Monate Gefängniß, zu gewärtigen haben würden. 5. Eine besondere Aufsicht über diejenigen Juden einzurichten, die noch ferner — nach den Verfügungen des neuen Gesetzes — das Aufenthaltsrecht in den Dörfern besitzen; diese Beaufsichtigung der Dorfpolizei anzuvertrauen, ausführliche Listen über diese Kategorien von Juden aufstellen; diese Listen in oen Regierungsbüreaus aufzubewahren, zur Einsicht aller derer, die davon Kenntniß nehmen wollen; diesen Büreaus das Recht zu verleihen, alle diejenigen aus Flecken und Dörfern zu vertreiben, die als verdächtig angesehen werden dürften. 6. Im ganzen Reiche die Rechte der Juden bezüglich des Ankaufs von Immobilien einzuschränken. 1. Dasjenige Gesetz abzuschaffen, welches den jüdischen Handwerkern Aerzten und Assistenten, Zahnärzten und Hebammen gestaltet, sich in allen Theilen des Landes niederzulassen. 2. Den Juden zu verbieten, daß sie sich nach den Bezirken des Innern begeben, um die Pharmazeutie, die Arznei oder Zahnarzneikunde zu erlernen. 3. Aus den Bezirken des Innern alle Apotheker, ärztliche Assistenten, Hebeammen jüdischer Religion auszuweisen, die dort wohnen. 4. Für diejenigen Juden, welche sich gegen obige Gesetze über den Aufenthalt in den Bezirken des Innern vergehen sollten, außer dem Transport per Schub, noch eine besondere Strafe einzuführen. Es dürfte nicht nöthig sein, auf die Schwere der vorgeschlagenen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Die Annahme derselben durch den Reichsrath käme der entsetzlichsten Katastrophe für die jüdische Bevölkerung Rußlands gleich. Nie Befreiung. Eine Peßachbetrachtung von Dr. B. Kuttner. Saschato awde, leschono habbooh bene chorin! I» diesem Jahre Knechte, im kommenden Jahre frei Männer!" Diese Jahrhunderte alten, aber leider immer noch zeitgemäßen Worte sprachen wir zum Beginn des ersten Peßachabends. Giebt es einen schrilleren Gegensatz zwischen dieser rührenden Bitte des sich seiner Bedrückung bewußten und geduldig ergebenen Stammes und der von judenfeindlicher Seite stets wiederkehrenden Behauptung von der Ueberinacht und der Herrschaft Israels über die Völker? Worin sollte sich denn diese Herrschaft zeigen? Wenn einzelne Juden oder von Juden herausgegebene Zeitungen zu Einfluß gekommen sind, so haben sie es jedenfalls verdient; denn ein Jude muß in seinen Leistungen doppelt und dreifach hervorragend sein, wenn er anerkannt werden soll. Diesen wohlverdienten Einfluß Einzelner eine Knechtschaft zu nennen, ist eben böswillige Uebertreibung, um so unwahrer obendrein, als es ja Jedem freisteht, sich diesem Einfluß zu entziehen, sobald er will. Welche Freiheit dagegen hat der Jude, sich den Beschränkungen zu entziehen? Wir haben zwar freie Religionsübung; aber diese Freiheit hindert nicht, daß man uns und unsere Religion beschimpft, daß man sie ungescheut und ungestraft für minderwerthig erklärt, und daß man gebieterisch verlangt, der Staat möge unsere Religionsbücher prüfen — und er Hai es gethan, und nichts wurde an ihnen