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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-04-20 · Heft 16 (20.4.1894) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 16 (20.4.1894)
Date
1894-04-20
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 | | Mie Woche. Berlin, 17. April. faß eine Debatte über die Lage der Landwirthschaft nothwendig auch zu Erörterungen über die Juden führt, ist heute schon fast selbstverständlich. Mindestens werden von den verbündeten Konservativen und Antisemiten diese Erörterungen stets bei beit Haaren herbeigezogen. So hat auch anläßlich der Berathung über den Antrag des Grafen Kanitz in der Reichstagssitzung vom 14. d. M. Herr Liebermann v. Sonnenberg sich — nach dem Bericht seines eigenen Leibblattes — zu folgenden antisemitischen Ergüssen bemüßigt gefühlt: „Der Abgeordnete Richter hat eine Ergänzung der ländlichen Besitzer aus andern Kreisen für nöthig erklärt; er möchte wohl mit dem Vorschlag eines Sozialistengesetzes gegen die Konservativen und mit dem Ausweisungsantrag gegen Agrarier, Lcmdräthe und Regierungspräsidenten die bisherigen Besitzer von der Scholle vertreiben und die russischen Juden an ihre Stelle setzen? (Sehr richtig! rechts.) Sie (nach links) entrüsten sich über ein Staatsmonopol für den Getreidehandel, Sie haben aber nichts dagegen, daß das internationale Spekulantenthum das Getreidemouopol in der Hand hat. Gegen das Monopol, das das Haus Rothschild z. B. an sich gerissen hat, haben Sie absolut nichts einzuwenden. (Sehr richtig! rechts.) . . . Abg. Bachem sagt, der Antrag sei unannehmbar, so lange es noch ein christlich-germanisches Ideal gäbe. Entspricht das vielleicht dem christlich-germanischen Ideal Dr. Bachems, daß das christlichgermanische Volk unterdrückt wird und verdrängt wird von einem Volke, das nicht auf unserem Boden erwachsen und ruft demselben auch picht verwachsen ist? Wir haben eine andere, richtigere Vorstellung von dem Wesen eines christlich-germanischen Staates. . . . Den Verhetzungen der Freisinnigen Presse gegenüber bemerke ich: „Dein Preßmops aus dem Judenstall mag immer uns begleiten; denn seiner Stimme lauter Schall beweist nur, daß wir reiten." " Auf diese lieblich nach ihrem Ursprungsorte duftenden Verse folgte unmittelbar durch die folgende Erklärung des Reichskanzlers Grafen Caprivi die verdiente Antwort: „Auch meine Bitte, nicht zu sehr agitatorisch vorzugehen, haben Sie nicht befolgt. -Auch dieser Antrag dürfte wieder als Agitationsmittel dienen. (Zustimmung links.) Ich habe Sie vor dem Antisemitismus gewarnt, weil ich der Meinung bin, der Antisemitismus führe in dasselbe Fahrwasser, aus dem die Sozialdemokratie schöpft. Diese Besorgniß muß ich noch heute äußern. Sie erregen eine Unzufriedenheit, die nicht der Landwirthschaft zugute kommt, sondern der Partei, für die die Landwirthschaft zuerst die Kosten bezahlen soll, wenn das, was sie wünscht, geschieht. Das noch einmal hier auszusprechen, habe ich für meine Pflicht gehalten. Sie mögen es mir übelnehmen oder nicht. (Beifall links.) Den Eindruck dieser entschiedenen Absage vermochte natürlich die polternde Rede des Antisemiten Werner, die Niemand mehr anhörte, nicht zu verwischen. Herr W. sagte: „Der Reichskanzler hat auch heute wieder Veranlassung genommen, vor uns, den bösen Antisemiten, zu warnen. Der Reichskanzler kann uns in dieser Beziehung gar nicht beleidigen. Wir werden unsere Schuldigkeit im Lande und im Parlament thun, und die Zukunft wird lehren, daß wir uns auf dem richtigen Wege befinden." Nun denn, auch wir vertrauen auf die Zukunft. Wir wollen sehen, wer Recht behält. * Auch in der zweiten hessischen Kammer gab es'am 7. d. Mts. eine Judmdebatte bei dem Abschnitt „Justizverwaltung" in der Bndgetberathung.! Der Centrumsabgeordnete Dr. Schmitt führte aus: Nachdem ich nunmehr die Dinge zur Sprache gebracht habe, die fast ausschließlich in juristischen Kreisen besprochen werden, muß ich noch einen anderen fthr heiklen Punkt zur Sprache bringen, der nicht blos in juristischen Kreisen, sondern auch außerhalb derselben mit Ernst besprochen wird. Wie oft habe ich es schon mit Erbitterung aussprechen hören: wenn man sich zu der Ansicht aufgeschwungen hat, daß trotz der Verfassung und bestehender Gesetze die Angehörigen einer bestimmten politischen oder religiösen Ueberzeugung sich zum Richteramt nicht eignen, so soll man den Muth haben, das öffentlich zu sagen, damit der Bürger weiß, woran er ist. Ich weiß ja, daß unsere Religion prinzipiell auf diesem Standpunkt nicht steht, sondern daß sie prinzipiell auf dem Boden der Gesetze steht. Aber ist es dann nicht ein unbegreiflicher Zustand, daß man durch die thatsächliche Ausübung jenes Prinzips junge Leute, die sich im Vertrauen auf die Geltung der Gesetze der juristischen Karriere widmen, vor die Alternative stellt, entweder auf ihren Beruf zu verzichten, oder aber eine Richtung in ihrem Beruf einzunehmen, die weder ihren Neigungen noch ihren Wünschen entspricht, oder endlich: von ihrem Glauben abzufallen? Ist das ein Zustand, von dem man sagen kann, er sei eines Rechtsstaates würdig? Züchtet man nicht hierdurch gradezu die Heuchelei und das Gegentheil von Charakter? (Sehr richtig.) Glaubt denn die Regierung in Wirklichkeit, wenn sie sich auf diesen Standpunkt stellt, daß die jungen Leute, die so jammervoll schwach sind, von ihrem Glauben abzufallen, dadurch besonders geartet, oder etwas Anderes werden, wenn sie, wie Heine so cynisch über die Taufe sagt, fich ein Eintrittsbillet in die christliche Gesellschaft lösen? Das kann Niemand sagen, der ernstlich und ruhig die Gründe für und wider erwägt. Meine Meinung geht dahin: wenn die jungen Leute vorher nicht für den Staatsdienst tauglich wären, so wären sie es nachher noch viel weniger! Ich fühle mich absolut nicht berufen, hier eine Debatte wachzurufen über die Befähigung der Juden oder Sozialdemokraten zum Richterstande: das würde entschieden zu weit führen. Für mich ist in dieser Frage ausschließlich entscheidend der Grundsatz: Gleiches Recht für Alle; aber gleiches Recht in der Praxis! Staatsminister Finger erwiederte hierauf: Im Vertrauen bekenne er, daß er nicht Gegner der Juden als Richter sei, er habe einem Mainzer Rechtsanwalt den Uebergang zum Landgericht an geboten. Es sei abgelehnt worden. Einen Juden habe er als Landgerichtssekretär in Darmstadt angestellt und ins Colleg könne auch einmal wieder einer kommen, aber sie als Einzelrichter zu ernennen, würde im Lande große Erregung Hervorrufen, und mit Rücksicht auf die öffentliche Stimme müsse es unterbleiben. Die Sozialdemokraten seien ja vielfach zu Verwilligungen zu haben, aber in Magistratsstellen könne er sie doch nicht brauchen. Der Antisemit Köhler freut sich über die Haltung der Regierung im Fall Katzenstein. Die antisemitische Partei sei tolerant. Der Erlaß des Oberstaatsanwalts, Judenbeleidigungen ex officio verfolgen zu lassen, sei eine Beleidigung des Deutschthums. Oberstaatsanwalt Schlippe erklärt, daß der Erlaß im Sinne Köhlers gar nicht bestehe, sondern dahin gehe, daß da, wo ein Jude als solcher und, nur weil er Jude sei, angegriffen werde, Verfolgung von Amtswegen einzutreten habe. Eine Peßachbetrachtung. Von Rabbiner Dr Ludwig Pick. ML ung bin ich gewesen, und bin nun alt geworden, doch habe ich pO? niemals einen Gerechten verlassen gesehen". (Psalm 37, Vers 25.) Peßachfest, liebliches Fest, Quell des Trostes und der Freude, große, hoffnungsreiche Zeit! Völkerfrühling, Lebenswecker, göttlicher Friedensbote, Krone der Tage, Schmuck und'Ehre uitb Zier für das Haus Israel! Dein würziger Hauch belebt alle erschlafften Geister, weckt die matten Herzen, erfrischt die welken Gefühle; du windest deine süßen Blüthen um unser Haupt zum Kranz! Ult ist der Tag, viellausendjährig, und bleibt doch ewig jung in Ungebrochener Jugendkraft. Wer hat nicht schon einen freuudkichen Greis gesehen mit voller Jngendfrische auf den Wangen, das lüättiüiaiii

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