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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-04-13 · Heft 15 (13.4.1894) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 15 (13.4.1894)
Date
1894-04-13
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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von Korporationsrechten lautete. Allein auch dieser wichtige Antrag ' müßte, weil er trotz seiner „Dringlichkeit" statutenwidrig war, abgelehnt: werden, zumal Herr Sanitätsrath Dr. Neumann mit Recht bemerkte, daß es nicht billig wäre, den Antrag des einen Mitgliedes abzulehnen und auf den Antrag eines anderen, weil er als „dringlich" bezeichnet , wird, einzugehen. Es betheiligten sich noch ferner an der Debatte dis Herren Baumeister Joseph, Rechtsanwalt Dr. Edwin Katz, Landsberger, Bodenstein, die Maurermeister Straßmann, Adler und Joseph Frankels Die Ausführungen des Herrn Frankel verdienen besondere Würdigung. „Auch er sei — sagte er — der festen Ueberzeugung, daß die Anstalt in Pankow nur dann segensreich wirken würde, wenn sie ein dauerndes ' Institut der Gesellschaft sein würde. Es gehe jetzt ein neuer Zug durchs die preußische Judenheit. Aus allen Theilen des Landes laufen Gesuche' von Jünglingen ein, die sich dem Handwerke gern widmen möchten Die Gesellschaft unterstütze schon jetzt 106 Lehrlinge, einige und vierzig neue Gesuche liegen vor. Er aber wünsche, daß die Gesellschaft die Lehrlinge zu tüchtigen Arbeitern und braven Juden erziehe, und dies könne nur durch das Lehrlingsheim erzielt werden, wo die Zöglinge unter strenger Kontrole stehen. Er würde schon in der nächsten Vorstandssitzung den Antrag stellen, die Zahl der Zöglinge im Lehrlingsheim zu verdoppeln/' zumal er die erfreuliche Mittheilung machen könne, daß deren Unterhaltungskosten auf privatem Wege zum Theil bereits aufgebracht seien." Sanitätsrath Dr. Neumann spricht seine Freude über die Mittheilung' des Herrn Fränkel aus, und Herr Adolf Ginsberg ersuchte die Versammlung, dem Vorstande für seine umsichtige Geschäftsführung ihren Dank auszusprechen. Nach dem Kassenbericht und dem Bericht der Revisoren, die beide zur allgemeinen Zufriedenheit ausfielen, erfolgte die Decharge-Ertheilung. Nach einigen vom Vorstandstisch gerichteten Dankes- .worten an Herrn Adolf Gillsberg. der vor einigen Tagen der Gesellschaft eine Schenkung von 1000 Mark zugewiesen hat, erfolgte die Wahl des Vorstandes der Gesellschaft, der nun aus folgenden Herren zusammengesetzt ist: Leopold Lesser, Rechtsanwalt Dr. Edwin Katz, H. Arons, David Feilchenfeld, Siegmund Pinkus, Markus Adler, Julius Bodenstein, R. Voll, Joseph Fränkel und D. Joseph. Möge die Gesellschaft blühen und sich immer kräftiger entfalten! C. Berlin, 9. April. „Der jüdische Religions-Unterricht in Berlin" war der Hauptpunkt der Tagesordnung der heutigen Versammlung des „Centralvereins für die Interessen der Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Der Referent Herr I. Wein^ berg führte aus, daß der Jndifferentrsmus hinsichtlich des jüdischen Religionsunterrichts leider immer mehr überhand nehme, wofür die Schuld allerdings zum großen Therle den Eltern der schulpflichtigen Kinder beizumessen sei. Die Berliner Schulen werden von ca. 12,600 jüdischen Schülern und Schülerinnen besucht; rechnet man hiervon die ca. 1100 Zöglinge der Knaben- und Mädchenschulen der jüdischen Gemeinde, ca. 560 Schüler der Religionsschulen der Gemeinden, ca 400 der' Religionsschule der Gemeinde Adash Jissroel, ca. 384 Schüler von Privat-Religionsschulen ab, so bleiben ca. 10,000 Kinder ohne Religionsunterricht resp. genossen solche denselben nur sehr mangelhaft. Hierhin gehören: ca. 3230 Kommunalschüler, ca. 5567 Schüler höherer öffentlicher Schulen, ca. 2509 Schüler höherer Privatschulen. Namhafte Päda-' gogen halten den Religionsunterricht für unerläßlich und eine eonäitio sine qua non für die Abiturientenprüfung sei genügende Leistung in der Religion. Schon vom Standpunkte der Gleichberechtigung müsse obligatorischer jüdischer Religionsunterricht verlangt werden und sei den' Behörden der jüdischen Gemeinde als den berufensten Vertretern des Judenthums dies in einer Petition des Centralvereins vor einiger Zeit nahegelegt worden. Referent bemerkt, daß auch die Allgemeine Zeitung' des Judenthums das Ministerial-Reseript vom 6. 2.1856, obligatorischen Religionsunterricht betreffend, besprochen habe. Eine lebhafte Debatte schloß sich an die mit vielem Beifall aufgenommenen Ausführungen des Referenten. v OO Bereut Westpr, 6. April Von hier wird der „Danziger Zeitung" geschrieben: Gestern früh 7 Uhr wurde die Bevölkerung unserer Stadt in große Aufregung versetzt, die sich auch heute in den niedrigen Volkskreisen nicht ganz gelegt hat. Mit Windeseile durchflog nämlich das Gerücht die Stadt, ein neun Jahre altes Christenmädchen sei von einem Juden für rituelle Zwecke geschlachtet worden, und Massen von Menschen wälzten sich nach dem Hause hin, in welchem - das Kind verschwunden sein sollte. Selbst die Polizei wurde zum Einschreiten wegen Wiedererlangung des Kindes angegangen. Der richtige Thatbestand, der darauf festgestellt würde, und der zu dieser Aufregung die Veranlassung geboten, war folgender: Der Fleischer Werner, jüdischer Konfession, Hatte von der Wittwe Hermann, katholischer Konfession, in ihrer Wohnung eine kleine Ziege gekauft, und war die neunjährige Tochter von ihrer Mutter beauftragt worden, das Thier dem Werner hinzubringen und den Rest des Kaufpreises in Empfang zu nehmen. Das Kind aber verkaufte die Ziege anderweir und brachte sie nicht zu dem Fleischer Werner, was diesen wiederum veranlaßte, bei der Wittwe Hermann wegen des langen Ausbleibens der gekauften Ziege nachzusehen. Hierbei gerieth die Hermann in Aufregung und schrie: „mein Kind ist fort, die Juden haben es geschlachtet," lief spornstreichs nach der Wohnung oes Fleischers Werner, klopfte an Thür und Fenster, ihr Kind verlangend. Im nächsten Augenblick hatten sich wohl nahe an hundert Menschen vor dem Hause angesammelt, die drohende Mienen machten, das gefangen geglaubte Kind zu befreien, um so mehr, als auch Zeugen auftraten, die „gesehen haben wollten", daß das Kind der Hermann in das Werner'sche Haus früh hineingegangen war. Die Mutter des Kindes griff die Frau des Werner an und schrie, sie möge ihr das Kind herausgeben, sie habe ihr Kind und wolle es schlachten zu Ostern. Schließlich lief die Frau H. aufs Nathhaus und verlangte vom Bürgermeister Befreiung ihres Kindes. Als sie hier auf das Unsinnige ihres Thuns hingewiesen wurde, beruhigte sie sich schließlich, zumal sich auch das Kind, das bis dahin in einer anderen Straße gewesen und die Ziege verkauft hatte, eingefunden. Bei der eingeleiteten polizeilichen Untersuchung hat die H angegeben, sie habe geglaubt, die Juden hätten das Kind geschlachtet oder schlachten wollen, um das Blut davon zu bekommen; sie habe mehrmals „aus Zeitungen gehört", daß solches geschieht. Was der Fanatismus nicht Alles zu Wege bringt! Wäre das Kind nicht bald wieder zu Hause gewesen, wer weiß, zu welchen Ausschreitungen es gekommen wäre. mf. Hamburg, 10. April. Zur Gründung einer Stiftung zur Unterstützung kurbedürftiger Israeliten ist dev deutsch-israelitischen Gemeinde in Hamburg von einem Ungenannten die Summe von 30,000 Mark als Grundkapital unter der Bedingung überwiesen worden, daß die Stiftung zum Andenken an die verstorbene Mutter des Stifters den Namen Theresien-Stiftung zur Unterstützung kurbedürftiger Israeliten führe. Der Vorstand der deutsch-israelitischen Gemeinde hat sich, da über 16 namhafte Hamburger Aerzte dieses Unternehmen als ein dringendes Bedürfniß bezeichnet hakun, bereit erklärt, zu der jetzt ins Leben getretenen Stiftung eine namhafte Summe jährlich beizusteuern. Es ist bereits gelungen, mit Direktionen, Aerzten und Badeverwaltungen ein Abkommen zu treffen, um für die Schützlinge der Stiftung eine angemessene Reduktion der Kosten zu erlangen und für ausreichende Pflege der Kranken Sorge zu tragen. Seitens der deutsch-israelitischen Gemeinde ist Herr S.M. Nathan v in den Vorstand der Stiftung delegirt worden. Bei den jährlichen Bewerbungen werden Gesuche von Mitgliedern der beiden hiesigen Gerneinden, und falls Bewerbungen aus Mecklenburg-Schwerin vorliegen, zwei derselben, vorzugsweise jedoch die aus der Stadt Schwerin, einem Wunsche des Stifters gemäß, Berücksichtigung finden Falls die Mittel ausreichen, können auch anderweitige Gesuche berücksichtigt werden. Letzterer Bestimmung wäre, da Hamburg ohnehin an wohlthätigen Stiftungen nicht arm ist und die Mittel für die Theresien-Stiftung auch durch öffentliche Sammlungen in anderen Gemeinden ergänzt werden, eine möglichst weite Ausdehnung seitens des Vorstandes zu verleihen. o. Coethen, 2. April. Gestern beging die hiesige Gemeinde die seltene Feier der 25 jährigen Amtsthätigkeit des ersten Vorstehers Herrn Kommerzienrath E. Meyer, zu welcher sich außer verschiedenen Deputationen zahlreiche Gäste eingefunden hatten. Am Vormittag überbrachten die Gemeinde-Repräsentanten dem verdienstvollen Jubilar eine Dankadresse in prachtvoller Ausstattung nebst einem Ehrengeschenke, welches in einer Prachtbibel bestand. Hieran schloß sich eine Dankadresse des hier bestehenden geselligen Vereins „Freundschaft", welchem der ' Jubilar seit mehreren Jahren als Vorstand angehört. Gegen Abend versammelte sich die Gemeinde in den Räumen des Hotels „Schützenhaus". Unter den feierlichen Klängen der Musik betrat der Jubilar, gefolgt von den Repräsentanten und den andern Vorstehern den Saal. Nachdem die Feier durch den von dem hiesigen Kantor geleiteten Chorgesang Pingeleitet war, folgte die zündende Festrede des Herrn Rabbiner

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