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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-04-13 · Heft 15 (13.4.1894) · p. Seite 171

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 15 (13.4.1894)
Date
1894-04-13
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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171 stützung in Aussicht gestellt hat, haben wir, als die zeitigen Vorsitzenden unseres Vereins, der an uns ergangenen Aufforderung entsprechend, nachstehende Satzungen entworfen. Wir ersuchen die betreffenden Vereinsvorstände ergebenst, nunmehr in ihren diesjährigen Versammlungen diesen Entwurf zur Vorlage zu bringen, den Beitritt ihrer Vereine zu bewirken und Delegirte zu einer konstituirenden Delegirtenversammlung wählen zu lassen. Als Ort für letztere bringen wir Kassel, als Zeit die diesjährigen Sommer- oder Herbstferien in Vorschlag. Der Vorstand d. Vereins jüd. Lehrer in der Prov. Hannover S. Blumenfeld-Adelebsen, E. Stern-Hildesheim, z. Z. Vorsitzender. z. Z. zweiter Vorsitzender. Der Entwurf der Satzungen für diesen neuen Lehrerbund ha^ folgenden Wortlaut: Entwurf der Satzungen des zu gründenden Deutsch-Israelitischen Lehrerbundes. § 1. Der Bund führt den Namen „Deutsch-Israelitischer Lehrerbund". 8 2. Der Zweck des Bundes ist: die Hebung und Förderung der jüdischen Schulen und der geistigen und materiellen Interessen des jüdischen Lehrerstandes. § 3. Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind: 3.) die Delegirtentage; b) die allgemeinen deutsch-israelitischen Lehrerversammlungen; c) die Landes-, Provinzial- und Bezirksverbände; d) die Regelung des Pensions- und Unterstützungswesens; e) das Bundesblatt; § 4. Der Bund setzt sich zusammen aus den im Deutschen Reiche bestehenden dem Bunde beigetretenen Landes-, Provinzial- und Bezirksverbänden. Männer, welche sich um den Bund und seine Interessen besonders verdient machen, können von demselben zu. Ehrenmitgliedern ernannt werden. 8 5. Alle zwei Jahre findet eine Delegirtenversammlung statt, in welcher die vorliegenden Bundesangelegenheiten ihre Erledigung finden. S 6. Eine allgemeine deutsch-israelitische Lehrerversammlung findet statt, wenn solche von den Einzelverbänden gewünscht und von der Delegirtenversammlung beschlossen wird. — Dieselbe wird eventuell vorbereitet, berufen und geleitet von dem Bundesvorstände unter Mitwirkung der Delegirten. 8 7. Der Vorstand des Bundes besteht aus fünf Mitgliedern, welche nebst drei Stellvertretern von der Delegirtenversammlung auf zwei Jahre zu wählen sind. — Derselbe hat die Geschäfte des Bundes unter sich zu vertheilen und seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu wählen.— Bei seinen Beschlüssen entscheidet die einfache Majorität. 8 8. Zu den Delegirtenversammlungen entsenden die Einzelverbände auf je 20 Mitglieder einen Delegirten. Jeder Anfang von weiteren 20 Mitgliedern wird für voll gerechnet. — Die Delegirten erhalten Reisekostenentschädigung aus der Bundeskasse. 8 9. Der Vorstand tritt jedes Jahr einmal zusammen, erledigt die vorliegenden Bundesangelegenheiten und stellt die Tagesordnung der von ihm zu berufenden Delegirtenversammlung auf, in der er einen ausführlichen Bericht über seine Thätigkeit zu erstatten hat. — Demselben bleibt auch die Bestimmung des Vereinsblattes überlassen. — Der Vorstand hat Anspruch auf Reisentschädigung aus der Bundeskasse. 8 10. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand eine außerordentliche Delegirtenversammlung berufen. 8 11. Der Vorstand hat die Delegirtenversammlung vier Wochen vorher nach Ort und Zeit unter Angabe der Tagesordnung durch Ausschreiben im Vereinsblatt zu berufen und die gewählten Delegirten mittelst Schreibens einzuladen. Anträge der Einzelverbände sind thunlichst zu berücksichtigen, wenn solche begründet und 14 Tage vor der Versammlung bei dem Vorsitzenden des Bundesvorstandes eingebracht sind. Die Delegirtenversammlung hat die vom Vorstande aufgestellte Tagesordnung zu erledigen Dieselbe wählt durch schriftliche oder mündliche Abstimmung aus ihrer Mitte ihre Vorsitzenden und Schriftführer. Zur Giltigkeit der Wahl und aller Beschlüsse der Versammlung entscheidet die einfache Majorität. 8 12. Eine Central-Unterstützungskasse des Bundes ist anzustreben, wobei eventuell die Vertreter der bestehenden Unterstutzungs- und Hilssvereine mitzuwirken haben. 8 13. Zur Bestreitung der Kosten des Bundes hat jedes seiner Mitglieder einen jährlichen Betrag von 1 Mark zu zahlen — Diese Beträge sind von den Einzelverbänden einzuziehen und in vollem Betrage der Bundeskasse zuzuführen. 8 14. Eine Abänderung dieser Satzungen kann auf Antrag des Vorstandes in einer Delegirtenversammlung nur durch eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln erfolgen. 8 15. Die besonderen Ausführungsbestimmungen zu diesen Satzungen sind von dem Vorstande zu erlassen. Diese Satzungen wurden in der Delegirtenversammlung zu. am ... . ten. 1894 angenommen und in Kraft gesetzt. Erinnerungen an Leopold Irmz. L m August d. I. werden es hundert Jahre, daß Leopold Zunz „Oj' geboren wurde. Zur rechten Vorbereitung für diesen feierlichcn Anlaß kommt die Programmarbeit von Dr. S. Maybaum: Aus dem Leben von Leopold Zunz, die wir bereits angezeigt haben, sehr gelegen. Es ist eine intereffante und fleißige Arbeit, wohl abgegrenzt und sorgsam ausgeführt, für die wir dem trefflichen Herausgeber zu Dank verpflichtet sind. Mit Recht hat sich Dr. M. darauf beschränkt, nur einen bestimmten Abschnitt aus dem Leben von Zunz zu schildern. Diese Zeit ist allerdings die wichtigste Periode seines Lebens. Von der Vollendung seiner Universitätsstudien bis zur Erlangung einer festen Anstellung als Direktor des jüdischen Lehrerseminars in Berlin, also die Zeit von 1818 bis Ende 1839. Diese beiden Jahrzehnte sind darum von besonderer Bedeutung, weil in sie die Abfaffung seines Hauptwerkes und die Vorbereitung zu den größeren Schriften fällt, sodann aber auch deshalb, weil Zunz innerhalb dieser Zeit durch die verfehlten Versuche, eine geeignete Lebensstellung als Rabbiner oder Prediger zu erlangen, die Erkenntniß aufging, daß er nach seiner ganzen Geartung nur in völliger Unabhängigkeit leben und wirken könne. Wenn wir nun die Geschichte dieser verfehlten Versuche, nach seinen Briefen und Tagebüchern lesen, so überfällt uns ein eigenthümliches Gefühl von Rührung und Beschäunmg. Wie hat dieser große und edle Mann selbst zu einer Zeit, da er schon berühmt war, mit dem Vorurtheil, der Antipathie und vor Allem mit materieller Roth zu kämpfen gehabt! Und welches Recht haben wir, die Zwerge, die auf dem Nacken des Riesen behaglich hocken, uns über mancherlei Widerwärtigkeiten und Angriffe zu beklagen, die ja keinem öffentlichen Wirken fehlen! Sechs oder sieben vergebliche Versuche hat Zunz machen müssen, um zu der Erkenntniß zu gelangen, die er in einem Briefe an I. Wohlwill schon im Sommer 1824 mit seiner unbarmherzigen Wahrheitsliebe aussprach, daß das damalige Israel für ihn nicht reif war: „Dahin bin ich gekommen, an eine Judenreformation nimmermehr zu glauben, der Stein muß auf dieses Geschlecht geworfen und dasselbe verscheucht werden. Die guten Juden, das sind Asiaten oder die (ihrer unbewußt) Christen, oder die Wenigen, wozu ich und noch ein paar gehören — sonst würde ich mich geschämt haben, so unbescheiden zu sein. Aber die bitterste Ironie kennt diese kindischen Konvenienzen nicht mehr. Das Judenthum, das wir rekonstruireu wollten, ist zerrissen und die

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