Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1894)
- Date
- 1894-04-06
- Page
- Seite 159 (sequence 3)
- Language
- German
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159 verbreiten in.allen Kreisen, in jüdischen und nichtjüdischen, wir muffen mit aller Kraft dafür sorgen, daß die Ideen und Ideale, von welchen unsere Lehre und unsere Geschichte getragen sind, zur allgemeinen Kenntniß gelangen. Dann wird es ohne Zweifel uns auch gelingen, wenn unsere antisemitischen Freunde uns dabei nur weiter helfen wollen, aus den gebilden Kreisen, vor Allem aber aus den Reihen unserer Jugend, der Religion des Judenthums viele treue und überzeugte Anhänger wieder zu gewinnen. Me Msche. Die preußischen Konservativen erfahren jetzt in der Provinz Posen die Segnungen des Antisemitismus am eigenen Leibe. Sie befinden sich wegen des Ansturms der Antisemiten auf die konservativen Wahlkreise in argen Nöthen. Die „Kreuzzeitung" schreibt in ihrer letzten Nummer: „Die gefährlichsten Gegner der Konservativen sind gegenwärtig ohne Zweifel die radikalen Antisemiten, weil diese einerseits Verständniß genug besitzen, um für die Interessen der Landwirthschaft einzutreten, andererseits aber doch zu wenig, um zu begreifen, daß es keine wirkliche Förderung der Sache bedeutet, wenn sie die Konservativen aus ihren Sitzen zu verdrängen suchen, während ihre Thätigkeit, um praktisch zu werden, offenbar gegen die grundsätzlichen oder opportunistischen Anhänger des Judenthums gerichtet sein müßte." Schon oft fiel, wer Anderen eine Grube grub, selbst hillein. Berlin, 4. April. >ls Beweis dafür, daß die Juden den antisemitischen Angriffen gegenüber keinen ausreichenden Rechtsschutz genießen, wird mit Recht der nachstehende Bericht angeführt, da er Zeugniß dafür ablegt, daß nach Lage der Gesetzgebung und zum mindesten nach Lage der Judikatur die Alltisemiten ihr Skandal- und Hetzgeschäft als eine Art anerkanntes Gewerbe betreiben dürfen. Der Bericht lautet: Die jüdischen Karikaturbilder des Nestaurateurs Bodeck in der Friedrichstraße beschäftigten gestern die 139. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts. Die Amtsanwaltschaft erblickte in dieser Ausstellung eine Uebertretung des 8 9 des noch in Geltung befindlichen preußischen Preßgesetzes, nach welchem das öffentliche Ausstellen von Plakaten, die einen andern als einen rein gewerblichen Inhalt haben, mit Strafe bedroht ist. Der erschienene Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegte Thatsache ein. Amtsanwalt Heise hob hervor, daß es ihm nur auf den Austrag der aufgeworfenen Rechtsfrage ankomme, ob die inkriminirten Bilder als Plakate anzusehen seien. Er bejahe diese Frage, ebenso die weitere, daß eine öffentliche Ausstellung vorliege, denn die qu. Bilder seien innerhalb des Fensters nach der öffentlichen Straße zu für Jedermann in die Augen fallend angebracht. Einen gewerblichen Inhalt haben diese Plakate nicht, sie seien vielmehr dazu bestimmt, dem Geschäfts- Antisemitismus zu dienen. Er beantragte 5 Mark Strafe event. 1 Tag -Hast. — Der Angeklagte protestirt gegen diese Insinuation, er habe mit der Ausstellung nur bezweckt, den Charakter seines Lokals zu kennzeichnen. Ein Angriff auf die Juden als Personen habe ihn fern gelegen. Im Uebrigen bemerke er, daß er als Kunstverleger und Schriftenhändler Gewerbesteuer zahle. Da gehöre die Ausstellung der Bilder mit zu seinem Gewerbebetriebe. Amtsanwalt Heise: Diese Jammerbilder sollten ein Kunstprodukt vorstellen? Sie bezweckten nur, den Antisemitismus als Geschäft zu benutzen. — Noch einmal verwahrt sich der Angeklagte hiergegen und bemerkt, daß er stets nur Idealen nachgestrebt und deshalb sogar als Reichstags-Kandidat ausgestellt war. Die Kneipe habe er nur errichtet, um seine bedrohte Existenz aufzurichten, und zwar mit Unterstützung seiner Parteigenossen. Man werfe den Antisemiten Judenhetze vor, auf der anderen Seite geschehen aber viel schlimmere Hetzen gegen das deutsche Volk. Sein Zweck sei nur der, dem deutschen Volke bildlich und schriftlich ans Herz zu legen, wie nahe es durch die Judennoth an den Abgrund gebracht werde. Fern liege ihm jegliche Absicht, persönlich zu beleidigen. Er könne nur seine Verwunderung aussprechen, daß die Staatsanwaltschaft auf die Anzeige des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eingeschritten sei, eines Vereins, der ein Büreau errichtet hat, um uns Deutsche nach jeder Richtung hin zu benachthMgen. Hier fällt der Amtsanwalt dem Angeklagten in das Wort, der Vorsitzende erklärt aber, daß er den Angeklagten ausreden lassen werde, weil es sein Recht sei, sich gegen den Vorwurf des Geschäftsantrsemitismus zu vertheidigen. Der Angeklagte beantragt seine Freisprechung. Nach längerer Berathung erkannte der Gerichtshof diesem Anträge entsprechend, da mit der Ausstellung der Bilder, welche als Plakate anzusehen seien, nur bezweckt sei, das Gewerbe des Angeklagten zu fördern!! 8 9 des preußischen Preßgesetzes finde mithin keine Anwendung^ * Auf dem internationalen medizinischen Kongreß in Rom hat Professor Virchow in seinem Vortrag über „Morgagni und der anatomische Gedanke" die Verdienste der Juden um die Heilkunde in anerkennender Weise hervorgehoben. Virchow sagte nach der „Klin. Wochenschrift" Nr. 14, S. 346, wo der Vortrag in extenso abgedruckt war: „Als nach dem Untergange Alexanders aus den Trümmern seiner Herrschaft eine Reihe selbständiger Reiche im Osten entstand, erhielten sich Keime der medizinischen Gelehrsamkeit inmitten von Völkern, die bis dahin den Interessen unserer Wissenschaft gänzlich verschlossen erschienen. W bildeten sich kleinere Lokaleentren in Syrien und Persien, und es erwuchsen in immer größerer Zahl Aerzte von Ansehen, welche nicht blos in ihren Heimathsorten Einfluß gewannen, sondern auch als Apostel der Lehre weithin wirksam wurden. Es ist dies die Zeit, wo Juden und Araber unter den angesehensten Lehrern der Medizin hervortraten. Erst unsere Zeit hat hebräische Manuskripte an das 'Licht gefördert, welche erkennen lassen, mit welchem Eifer und welcher Gelehrsamkeir jüdische Aerzte des frühen Mittelalters für Erhaltung und Förderung der Medizin thätig gewesen sind; man darf wohl sagen, daß bis in diese Zeit zurück sich die oft erbliche Befähigung der Juden, die seitdem so Großes für die Wissenschaft geleistet haben, verfolgen läßt." Eine solche Anerkennung von dieser Stelle aus vermag für Vieles zu entschädigen. Für unsere Kinder. Von E. Flanier. fyl, die Massen sind im Fluß." Es ist erfreulich, wie sich tausend fleißige Federn und Zungen regen, um der so stiefmütterlich behandelten jüdischen Geschichte und Litteratur zu ihrem wohlverdienten Rechte zu verhelfen. Freilich hat es -erst betrübender Veranlaffungen bedurft, um die schlummernden Geister wachzurufen. Von feindlicher Seite mußte uns erst das Schreckbild der Unwiffenheit vorgehalten werden, um uns über die unverantwortliche Vernachlässigung unserer geistigen Güter die Schamröthe ins Gesicht zu treiben. . » Ueberall entstehen und wirken Vereine zur Pflege jüdischer Geistesprodukte heilbringend. Gelehrte und Laien, bewährte Kämpferin Israel und junge, kampflustige Streiter treten in die Arena, um den Kampf mit der Unwiffenheit anfzunehmen und Licht und Leben zu verbreiten. Sind wir erst ausgerüstet mit den Waffen des Wissens, dann werden wir auch erfolgreicher die Hydra des Judenhasies und die zu ernsten Besorgnissen Anlaß . l;.f. ' 1