Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 13 (30.3.1894)
- Date
- 1894-03-30
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 Aushilfe 2 ä 600 Mark verausgabt. Die Hilfsanstalt für Wittwen und Waisen hat einen Vermögensbestand von 77,739 Mark, von denen 33,310 Mark zum eisernen Fond gehören. Für Unterstützungen wurden hier 7044 Mark verwandt. — Die Gesellschaft wird in diesem Jahre ihrem Namen Mag ine Reim (Schild der Genossen) den erklärenden Zusatz „Verein zu gegenseitiger Hilfe" hinzufügen. Es erschien nothwendig, diesen Zusatz, der keine Aenderung des altehrwürdigen und durch so viele Familientraditionen geheiligten Namens darstellt, zu machen, da der jetzt lebenden Generation leider das Verständniß der hebräischen Worte fast ganz entschwunden ist. Uebrigens enthielt schon der am 4. November 1804 erlassene Aufruf zur Gründung der Magine Reim, neben dem hebräischen Namen den deutschen „Gesellschaft zur Unterstützung der Freunde", von dem aber — vielleicht um Verwechselung mit der „Gesellschaft der Freunde" zu vermeinden - , wenig Gebrauch gemacht worden zu sein scheint. Der gegenwärtige Vorstand besteht aus den Herren Moritz Man heim er, stellvertretender Vorsitzender, Sanitätsrath Dr. Blumenthal, B. Croner, R. Demuth, Emil Jacob, Herrmann Landsberger, Albert Philipp Meyer, Syndikus Dr. Minden als Schriftführer und A. Ruß. In der am 26. März abgehaltenen Generalversammlung erstattete nach einer Ansprache des Vorsitzenden der Schriftführer mündlich den Bericht, indem er in den einleitenden Worten darauf hinwies, daß trotz des mächtigen Aufschwunges, der in unserem Jahrhundert einerseits das Versicherungswesen, andererseits die Armenpflege genommen habe, die altersgrauen, auf dem Prinzip gegenseitiger Unterstützung aufgebauten Wohlthätigkeits- Anstalten, wie die Magine Reim und ihre Schwester-Gesellschaften, auch noch heute ihren Zweck voll erfüllen, indem nirgends anders der talmudische Grundsatz, man solle seine Wohlthaten so einrichten, daß derjenige, der sie empfängt, nicht zu erröthtzn brauche, so konsequent durchgeführt worden. Die ausscheidenden Vorsteher wurden wiedergewählt, als Stellvertreter die Herren Martin Simon, Dr. Edmund Lachmann und Julius Jsaae. Der oben erwähnte Antrag auf Annahme des Zusatzes zum Namen wurde einstimmig genehmigt. A Berlin, 25. März. In der am 20. d. Mts., stattgehabten vierten Generalversammlung des „Jüdischen Mädchenstifts" (Münzstraße 23) erstattete der Vorsitzende, Dr. Strelitz, Bericht über die befriedigende Entwickelung des Unternehmens, welches die hauswirthschaftliche Heranbildung unbemittelter jüdischer Mädchen zum Dienstbotenberuf bezweckt. An der Besprechung, welche sich an den Bericht anschloß, betheiligten sich aus der Mitte der zahlreich erschienenen Versammlung besonders die Herren Herm. Abraham, Rechtsanwalt Holz, Oscar Rathenau u. A. Dem Verein gehören gegenwärtig 402 Mitglieder mit Jahresbeiträgen von 6 bis 100 Mark an, das Vermögen desselben beträgt 17,558.37 Mark. Der eben zur Ausgabe gelangte Jahresbericht wird auf Verlangen gern übersandt. F. Berlin, 28. März. Central-Verein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die im großen Saal der Gesellschaft der Freunde abgehaltene ordentliche Versammlung hatte den erwähnten Raum bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Sie wurde um 8% Uhr vom Vorsitzenden Dr. Mendelsohn eröffnet und sofort dem Professor Dr. Pohlmann-Neuwied das Wort zu dem angekündigten Vortrage „Die Juden und die körperliche Arbeit" ertheilt. Derselbe begann mit einer Gegenüberstellung der früheren Judenverfolgungen und der gegenwärtigen schon seit 20 Jahren dauernden antisemitischen Bewegung, welche noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht habe. Wie diese Verfolgungen sich in ihrem Charakter unterscheiden, so verschieden sind die gebrauchten Waffen. Die jetzigen sind Lug und Verleumdung. Die hauptsächlichste geht dahin, daß die Juden zu jeder körperlichen Arbeit unfähig sind und nur auf leichte Weise ihren Erwerb suchen. Redner verliest mehrere Stellen des Antisemiten-Katechismus (18. Auflage) und weist hauptsächlich auf einen gradezu ungeheuerlichen Widerspruch in demselben hin. Während es auf der einen Stelle (S. 29) heißt, der Jude sei jeder ehrlichen, schaffenden Arbeit fremd, werde an einer andern (S. 117) berichtet, daß die Juden in Rußland und Rumänien sich vor keiner noch zu harten Arbeit scheuen. Der Vortragende geht nun dazu über, aus zahlreichen Büchern den hohen Prozentsatz der Juden nachzuweisen, welche die schwersten körperlichen Arbeiten verrichten. In Deutschland ist das Verhältniß, infolge der früheren Gesetze, allerdings ein ungünstigeres, seit der Emanzipirung der Juden haben sich auch in Deutschland zahlreiche Bekenner des Judenthums dem Handwerk und dem Ackerbau zugewendet, und die 39 Vereinigungen, die diesem Ziele zustreben, haben in Wirklichkeit anerkennenswerthe Erfolge erzielt. Diese Thätigkeit verschweigen aber die Antisemiten. Redner verweist auch auf die Bibel, aus der eklatant hervorgeht, daß die Juden ein arbeitendes, nicht aber ein handeltreibendes Volk waren. Der Vortragende schließt mit der Aufforderung an die jüdischen Staatsbürger, die Gleichberechtigung mit den übrigen Staatsbürgern zu erstreben, dies als ihre heiligste Pflicht anzusehen. Laut anhaltender Beifall. Die Debatte währte bis elf Uhr. ** Berlin, 28. März. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Bezug auf die Heranziehung zu Synagogengemeinden - Abgaben folgende Entscheidung getroffen: Der Fabrikbesitzer H. in Berlin erhob gegen seine Heranziehung zu Beiträgen für die Bedürfnisse der israelitischen Gemeinde Einspruch und nach dessen Zurückweisung Klage. Er beantragte aus einem zweifachen Grunde Herabsetzung der Steuer. Zunächst wollte er der Gemeinde nur das Recht zugesteyen, die Kosten für Synagoge und Kultus, nicht aber auch für humanitäre Anstalten von ihren Mitgliedern durch Umlage aufbringen zu lassen. Außerdem dürfe er aber nur von seinem Berliner Einkommen besteuert werden. Er habe einen zweiten Wohnsitz in Wannsee und sei deshalb auch der Potsdamer Synagogengemeinde steuerpflichtig; ebenso werde er auch in Polen besteuert. Deshalb müsse sich die Berliner Gemeinde mit der Besteuerung einer bestimmten Einkommensquote begnügen. Zwar enthielten darüber weder *das Gesetz vom 23. Juli 1647, noch das Gemeindestatut klare Vorschriften; aber eben deshalb müßten die Bestimmungen der Synodal-Ordnung und des Kommunalabgabengesetzes analog angewendet werden. Es sei also der Veranlagung nicht die Staats-, sondern die Gemeindesteuer zu Grunde zu legen. Der Bezirksausschuß zu Berlin erkannte auf Klageabweisung, da für die Besteuerung lediglich das Statut maßgebend, nach diesem aber die Steuerforderung berechtigt sei. In seiner Revision machte der Kläger geltend, daß das Verbot der Doppelbesteuerung ein allgemeiner Grundsatz des Steuerrechts sei, der auch ohne ausdrückliche Vorschrift anzuwenden sei. Der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts erkannte am 23. Februar rc. auf Bestätigung der Vorentscheidung. Der Gerichtshof führte aus, daß Steuergesetze eine analoge Anwendung überhaupt nicht zuließen. Das Statut der beklagten Gemeinde möge mit den Grundsätzen des neuen Steuerrechts nicht in Einklang stehen Das könne aber wohl ein Grund sein, dasselbe zu ändern, berechtige dagegen nicht zu einer Abweichung von seinen Vorschriften. # Bromberg, 27. März. In der vielbesprochenen Angelegenheit der Umänderung des Namens Sch mul in Goetze hat der Minister des Innern die gegen den Regierungspräsidenten zu Bromberg von deutschen Antisemiten gerichteten Beschwerden zurückgewiesen. Wie die „Ostd. Pr." erfährt, hat der Großvater der Kaufleute Schmul in Schneidemühl „Schmul-Goetze" geheißen, bereits iw Jahre 1869 wurde einem in Stettin lebenden Sohn des Letzteren die Wiederannahme dieses Namens gestattet. Breslau, 22. März. Der 51. Jahresbericht der Gemeinde- Religions-Unterrichts-Anstalt, erstattet von Rabbiner Dr.I. Guttmann, ist soeben ausgegeben worden. Aus dem Lehrerkollegium ist am 1. Juli 1893 Herr Dr. Freudenthal, der seit Ostern 1889 mit hingebendem Eifer an dieser Anstalt gewirkt hatte, ausgeschieden, um einem ehrenvollen Rufe als Landrabbiner nach Dessau Folge zu leisten. In die dadurch erledigte Stelle ist Herr Dr. Samter, früher Rabbiner in Waldenburg, eingetreten, so daß das Lehrerkollegium neben Herrn Dr. Guttmann besteht aus den Herren: Dr. Knoller, Schönfeld, Kandidat Fabian und Dr. Samter. Die Anzahl der Zöglinge betrug am Schluß des vorigen Schuljahres 372, neu hinzugetreten sind im Laufe des Jahres 162, so daß im Ganzen am Unterricht theilnahmen 534, und zwar 305 Knaben und 229 Mädchen — Auch der 44 Jahresbericht der (orthodoxen) Religions-Unterrichts-Anstalt der Synagogen-Gemeinde über das Schuljahr 1893/94, erstattet von dem Dirigenten der Anstalt, Dr. Samuelsohn, ist erschienen. Nach den Sommerferien verließ Dr. Freund die Anstalt, um dem Rufe als Rabbiner der Gemeinde in Czarnikau zu folgen. An seine Stelle ist der Hörer des jüdisch-theologischen Seminars, Dr. Sander, getreten. Das alte Schuljahr hatte mit 219 Schülern und Schülerinnen