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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-03-23 · Heft 12 (23.3.1894) · p. Seite 144

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 12 (23.3.1894)
Date
1894-03-23
Page
Seite 144 (sequence 12)
Language
German
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144 Literarische Mittheilungen. H. L. Strack, Einleitung in den Talmud, zweite, theilweise neu bearbeitete Auflage, Leipzig 1894. I. E Hinrichs. Ein sehr werthvolles Buch, durch das sich der gelehrte Verfasser von Neuem ein wissenschaftliches Verdienst erworben hat. Wer spricht und schreibt nicht heute über den Talmud und wer kennt ihn? Mit Recht sagt Strack (Seite VI der Einleitung): „Die Schuld liegt aber nicht am Talmud, sondern an denen, die nichts gelernt haben, sondern, ohne prüfen zu wollen, lediglich die schon um ihrer Einseitigkeit willen unwahren Aussagen des Prager Kanonikus August Rohling und eines früheren Helfers Aaron Brimann wiederholen." All' denen, die aber lernen wollen — Prof. Paul Förster in Friedenau und seine Genossen gehören allerdings nicht dazu -- ist durch diese Einleitung ein reiches Material zu weiterem Studium geboten. Mit umfassender Sachkenntniß und großer Belesenheit führt Herr Strack seine Leser in den Talmud ein. In den acht Kapiteln seiner Schrift bringt er die Eintheilung der Mischna und des Talmud, den Inhalt der 63 Mischna-Traktate und der außerkanonischen Traktate, die Geschichte des Talmud, das chronologische Verzeichniß der Schriftgelehrten, eine durchaus objektive Charakteristik des Talmud und eine annähernd vollständige Biographie der Literatur über denselben. Für eine neue Auflage dieses vortrefflichen Buches, die sicher bald zu erwarten ist, werden dem gelehrten Verfasser auch die folgenden unbekannten Quellen gewiß erwünscht sein. Seite 109 zur Mischna wären die Mischna-Lese von S. A. Wolff (Breslau 1866), das Lehr- und Uebungsbuch für den ersten Unterricht in der Mischna von O. Lipschütz (Hamburg 1867), zum Talmud, das Lehrbuch zum Selbstunterricht im T. B. von Ph. Lederer (Frankfurt 1881—1888 III), ferner die Anthologien von R. Fürstenthal (Breslau 1834), A. Heilbut, von B. Fischer (Leipzig 1878), und L. Seligmann (Leipzig 1877) zu erwähnen. H. S. Hirschfeld: Halachische Exegese (Berlin 1840) dürfte nicht unerwähnt bleiben, ebensowenig Brüll: Mnemotechnik des Talmud (Wien 1864) und Derenbourg: Histoire de la Palaestine (Paris 1867). Von einzelnen Schriften, die übersehen sind, nennen wir nur noch die Vorträge von T. Cohn (Wien 1866), M. Horowitz (Frankfurt 1681), M. Joel (Breslau 1879) und I. Eschelbacher (Trier 1892). Bei Hiüel war die Arbeit von S. I. Kämpf (Orient 1849. 151. F. F.) bei Akiba der Aufsatz von Joel (M. f. G. u. W. d. I. V. 365 F. F), bei Elisa b. Abuja, die Studie von S. Back (Frankfurt 1891), bei dem Abschnitt über die Kirchenväter die Patristifchen Studien von M. Friedländer (Wien 1878), oie Studien über Hieronymus von Rahmer (Breslau 1861) und über Justin Martyr von S. H. Goldfahn (Breslau 1873), ferner B. Beer, das Leben Moses (Leipzig 1859) zu erwähnen. Seite 108 ist statt Chajas vielmehr Chajes zu lesen undSeite 109 durften bei den Schriften für Frankls Hodegetik, die gegnerischen Arbeiten von S. R. Hirsch (Jeschurun 1859) keineswegs ungenannt bleiben. Auch sonst wird sich das Litteraturverzeichniß dieses ausgezeichneten Handbuches, das wir warm empfehlen können, nach verschiedenen Richtungen noch erweitern lassen Sprechsaal. Hochverehrter Herr Redakteur! cfeit Nr. 4 dieses Jahrgangs der „Allgem. Zeitung des Judenthums" S. 48, sucht Herr Dr. M. Grünwald in Sofia meine Angaben in Betreff des fehlenden Pnetbane tokef bei den § panioleu dahin zu berichtigen, daß er ein Machsor nach der Rilus des Sefardim anführt, das vor vier Jahren in Wien erschienen ist, und in dem sich der hebräische Text und eine spaniolische Uebersetzung des Pnettrane tokef findet Aber soweit meine Erfahrung reicht, und sie erstreckt sich auf sefardische Synagogen in Mailand, Nizza, Rom und Konstantinopel, - habe ich jenes Gebet weder gehört, noch in den Machsorim meiner Nachbarn in den betreffenden Synagogen gesehen. Dr. I Babad. ❖ Hochgeehrter Herr Redakteur! ie interessanten Ausführungen von Karl Emil Franzos in Nr. 11 ihres geschätzten Blattes haben mir wieder von Neuem zu lebendigem Bewußtsein gebracht, mit welchem sträflichen Leichsinn sogar die namhaftesten der nicht jüdischen Gelehrten ihre sogenannten Forschungen über Judenthuin und Juden zu Tage fördern. — Ich möchte nur eine Hypothese anführen, die sich seit Jahrhunderten bis auf den heutigen Tag in allen diesbezüglichen Werken breit macht, auf die selbst hervorragende Männer, wie z. B. selbst Lessing und in neuester Zeit Renan, Lombroso, „reingesallen" sind. Ich meine die Hypothese, daß die Juden nicht an die Unsterblichkeit der Seele glauben, respektive daß sie diese Lehre erst ganz spät von den Christen angenommen hätten. Abgesehen davon, daß in dem Pentateuch — als einem Gesetzbuchs — nichts von dieser Lehre vermerkt ist, sind in dem übrigen Kanon so zahlreiche beweisende Stellen, wie z B. 7|TDn still >6 blXtr1? 'LDZ 3t fi nntr niKlb zu finden, daß eine derartige Behauptung aufzustellen, ein gewisser Grad von Ignoranz auf dem betreffenden Gebiete erforderlich ist. Aus den nachbiblischen jüdischen Schriftwerken, wie Mischna, Talmud, muß Jeder klar ersehen, wie tief der Unsterblichkeitsgedanke im jüdischen Volksbewußtsein wurzelt,' ja daß die ganze jüdische Ethik ohne diese Lehre eine conditio sine -qua non ist. Wenn ich mit diesen Zeilen einen berufenen jüdischen Gelehrten veranlassen würde, diesem „altehrwürdigen" Laspus durch eine erschöpfende Klarstellung zu Leibe zu gehen, so wäre ihr Zweck vollauf erreicht Hochachtungsvollst Hamburg, 16. März. S. Goldschmidt. * Sehr geehrter Herr Redakteur! c^hr Leitartikel in Nr. 7 bespricht die Frage der rituellen Beköstigung Hg in psychiatrischen Anstalten. In Rücksicht auf das herannahende Peßachfest hatte ich Veranlassung, mich für einen Verwandten diesbezüglich zu erkundigen. Von zuständiger Seite wird mir versichert, daß in der Raison de sante, wenigstens solange dieselbe noch unter Leitung des Herrn Dr. Jastrowitz stand, den religiösen Gefühlen der Patienten Rechnung getragen wurde, heute ist diese Gewähr in jeder Form (auch Peßachkost) in der „Privatheilanstalt Be ro l in um, Steglitz bei Berlin" geboten, deren Direktion die Herren Dr. Jastrowitz und Dr. James Fränkel, Besitzer, führen. Der letzgenannte Psychiater ist der Sohn des in Breslau verstorbenen Rabbiners Fränkel, dessen seiner Zeit in Ihrem Blatte gedacht wurde. Hochachtend W. CJjjn der Korrespondenz aus Baja Nr. 9 muß es heißen: 13. Zeile von oben Dr. Bruck und 22. Zeile von oben Advokat P. Hesser. M i s 11111 n. ----- In einer dem neuen englischen Premierminister gewidmeten Charakrer-Studie läßt sich Sigm. Münz in der „Neuen Freien Presse" über Lord Rosebery u. A. wie folgt aus: Als der junge Lord im März 1678 seine Han nah, die Tochter des 1874 verstorbenen, als Kapazität der Finanzen und des Turfs bekannten Barons Nathan Meyer Rothschild, zum Traualtar führte, da vertrat Beaconsfield bei der Braut Vaterstelle und war ihr als Beistand zur Seite. Lady Rosebery war es im Jahre 1886 gegönnt, ihren Gatten, als Inhaber der Foreign Office, im Rathe der Krone zu sehen. In zwölfjähriger glücklicher Ehe gebar sie ihm vier Kinder. Schloß Dalmeny in Schottland, der Erbsitz der Rosebery's, war der Schauplatz von Frau Hannah's wohlthätigem Walten. Sie wartete Kranke, zog unmündige Kinder auf; sie arbeitete an der Gründung des schottischen Hausindustrie-Vereins mit. Aber auch die Wahlkämpfe des Liberalismus, in dessen Reihen ihr junger Gemahl stand, ließen die Lady nicht kalt. Doch wenn der Parteistreit des Tages verstummt war, schaarten sich des Abends Konservative und Liberale um die edle Hausfrau. Das Home in London und Schloß Dalmeny waren die Stätten solch vielseitiger Gastfreundschaft. Als die Lady auf Schloß Dalmeny an einem trüben Novembertage 1890 aus dem Leben schied, da ward sie gleich sehr von den vornehmen Freunden des Hauses und den armen Schützlingen ihrer hilfreichen Fürsorge beweint. Lord Rosebery berief den Rabbi von Edinburg, der an der Bahre der Verblichenen die Todlengebete rezitirte. Auf dem jüdischen Friedhofe Echobank bei Edinburg fand Lady Rosebery ihre letzte Ruhestätte. Der Lord-Wittwer suchte in literarischer Arbeit und in Reisen Linderung für seinen Schmerz um den Tod der zärtlich geliebten Frau. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Banchwih in Berlin.

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