Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
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Nicht erst seit dem Mollschen Begräbniß, sondern seit Jahrzehnten besteht die Vorschrift, daß bei Beerdigungen außer den Gemeinde-Rabbinern nur solche Personen sprechen dürfen, welche ein für alle Mal die Erlaubniß hierzu erhalten haben (wie z. B. die Prediger der Reformgemeinde) oder welchen für den einzelnen Fall die Genehmigung ertheilt ist. Bei dieser Anordnung handelt es sich keineswegs um Schutz eines Rechts der Rabbiner, sondern um Schutz gegen Ausschreitungen der Redner und gegen Mißbrauch der Redefreiheit. Der Friedhof sollte nicht Kampfplatz werden. Meines Erinnerns schreibt sich das Verbot aus einer Zeit her, wo die Reformbestrebungen in der Ge, meinde an Boden gewannen und die Befürchtung nahe lag, daß die Vertreter verschiedener religiöser Anschauungen die Redefreiheit mißbrauchen könnten, um eine oder die andere Richtung zu verherrlichen oder herabzuziehen. Diese Befürchtung ist glücklicher Weise nicht mehr vorhanden. Die Gemüther haben sich beruhigt und die verschiedenen religiösen Strömungen bestehen ruhig neben einander. Allein an Stelle der religiösen Erregung sind andere Kämpfe getreten, und es ist die Aufgabe der Verwaltung, thunlichst Ueberschreitungen zu verhüten/ Nirgends wird es jedem beliebigen Menschen gestattet sein, ohne jede Genehmigung Reden am Sarge zu halten. Die Verwaltung ist es der Gemeinde und den Leidtragenden schuldig, soweit thunlich, vorher zu prüfen, ob man demjenigen, welcher sich gedrungen fühlt, am Sarge zu sprechen, die erforderliche Redegewandheit und den notwendigen Takt zutrauen kann. Von diesem Verbotsrecht ist bisher in. außerordentlich wenigen Fällen Gebrauch gemacht worden. Wenn in anderen Religionsgemeinschaften der Geistliche einem Laien die Genehmigung zu einer Grabrede ertheilen kann, so hängt dies vielleicht mit der ganzen Stellung der Geistlichkeit zusammen; in unserer Gemeinde beanspruchen die Rabbiner gar nicht, bei allen .Beerdigungen mitzuwirken, und zwar allein mitzuwirken; außerdem sind unsere Rabbiner nicht an einer einzelner Parochie, sondern sie sind für die ganze Gemeinde angestellt, Wollte man die für die Kirchen maßgebenden Bestimmungen auf unsere Gemeinde anwenden, so müßten alle Rabbiner ihre Zustimmung geben, was sich von selbst verbietet. Es blieb daher nur übrig, der Verwaltung nach dieser Richtung hin die diskretionäre Gewalt zu übertragen. Würden Beerdigungsangelegenheiten nicht immer sehr eilig sein, so würde man vielleicht die einem Laien zu ertheilende Erlaubniß oder die Versagung einer solchen von einem Kollegialbeschlusse abhängig machen. Es liegt aber im Interesse der Betheiligten eine schnelle Entscheidung. Eine solche dürfte wohl am geeignetsten durch den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes getroffen werden; man ist berechtigt, von diesem volle Unparteilichkeit zu erwarten. Die Redefreiheit aber ist keineswegs mehr beschränkt als früher. Gesetz oder Willkür? Von Justizrath M. Levy. II. ei der Gründung des Deutschen Reichs haben jüdische Parlamentarier in der vordersten Reihe geholfen, die Grundsteine des Rechts- und Bundesstaates zu legen. In der Reichs - Justizkommission waren Juden wackere Mitarbeiter. Die deutsche Rechtswistenschaft zählt Juden zu ihren bedeutendsten Meistern und Lehrern. An der Auslegung und Fortentwicklung der Reichs¬ und Landesgesetze haben Juden wesentlichen Antheil. In die Kommission zur Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich hat Hamburg einen — auch in der Gesetzgebung bewährten — jüdischen Advokaten abgeordnet. Ein Mann jüdischer Abkunft, den die Deutschen jederzeit mit Stolz den Ihrigen genannt haben, hat den ersten deutschen Reichstag geleitet und bis in sein hohes Alter an der Spitze des deutschen Reichsgerichts gewirkt, ein Mann aus dem Volke Israel und doch ein Deutscher vom Scheitel bis zur Sohle. Ein anderer Mann jüdischer Abstammung, der Vater des deutschen Strafgesetzbuchs, hat viele Jahre hindurch an der Spitze der preußischen Justizverwaltung gestanden. Beide Männer sind Ritter des schwarzen Adlers. Dies sind nur Beispiele, die leicht vervielfältigt werden können. Und noch immer müssen die Deutschen jüdischer Abstanimung sich sagen lassen, sie seien Fremde unter den Deutschen! Juden sind in Deutschland schon im zweiten Jahrhundert n. Chr. seßhaft gewesen, wie historisch verbürgt ist und wo leben denn heute die Germanen in unvermischter Rasse? Doch nur in bescheidener Zahl in Deutschland, wo sie mit Slaven, Letten, Obotriten, Celten, auch mit Juden und französischen Emigranten sich vermischt haben! Oder etwa speziell in Preußen? In Oberschlesien, in Posen, in Pommern, Ost- und Westpreußen? Oder etwa im Spreewald? Die Deutschen sind heutzutage so gut ein Mischvolk, wie auch die Juden ein solches sind. Beide haben Elemente mannigfacher Rasten und Nationen in sich ausgenommen. Man braucht darum wahrlich nicht schlechter von ihnen zu denken. Die Raffenmischung ist kein Nachtheil für den Bestand und die Entwicklung des Menschengeschlechts. Geradezu falsch ist die Behauptung, daß die religiösen und ethischen Anschauungen der Juden andere Wurzeln haben als die der Christen-Germanen: Religion und Ethik des Christenthums wurzeln im Judenthum, sind unmittelbar aus ihm hervorgegangen und haben erst im weiteren Verlaufe ihrer Entwicklung heterogene Elemente in sich ausgenommen, ohne den ewigen Kern aufzugeben, welcher in der Verehrung Gottes und in der Nächstenliebe besteht, die höchsten, ja fast die einzigen Dogmen der jüdischen Religion. Die Wurzeln der Ethik des Christenthums und des Judenthums sind die gleichen: der Monotheismus und die teleologische Weltanschauung. Die Schopenhauer'schen Phantasien über die Verwandtschaft des Christenthums mit dem indischen Buddhismus sind reiner Aberwitz, der von jedem religionsgeschichtlich geschulten christlichen Theologen verlacht wird. Aber die jüdischen Festtage, die jüdischen Speisegesetze! Nun, der christliche Sonntag (nicht der heidnische), als Tag der Ruhe und der Sammlung, ist eine mosaische Institution. Freilich die jüdischen Neujahrs- und Versöhnungstage, welche der Heiligung und Entsündigung des ganzen Menschen gewidmet sind, haben im Christenthum keine oder nur sparsame Nachbildung gefunden. Aber darum die Juden als ein fremdes Element zu betrachten, hat doch wahrlich keinen Sinn. Haben die Katholiken nicht ebenfalls eine große Anzahl von Fest- und Feiertagen, welche von den protestantischen Christen nicht anerkannt werden? - Die jüdischen Speisegesetze sind heilsame, hygienische Vorschriften in religiösem Gewände; von dem größten Theil der gebildeten Juden übrigens längst über Bord gewerfen. Und ist es denn wirklich wahr, daß man Schweinefleisch esten muß, um ein guter und gerechter Richter zu werden? Wird der Scharfsinn durch Schweinefleisch gefördert oder die Gerechtigkeit durch Austern? Dann kommen die „speziellen geistigen und körperlichen Eigenschaften" der Juden an die Reihe, welche sie zu Fremden im deutschen Reiche stempeln sollen. Hier hätte sich der Verfaffer doch etwas näher erklären müffen. In dieser allgemeinen Faffung ist die Phrase