Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1894)
- Date
- 1894-03-09
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 cxßgmpsrjwf n*F**j' findenden Zusammenkünfte) zusammen, aus welchem jedoch die Teutonen wieder geschieden sind, weitste der extremen Richtung Schönerer's huldigten. — Der Statthalter richtete heute folgende No!e an denGrazer Gemeinderath: „Nach einer heute Hieramts überreichten Beschwerde der israelitischen Kultusgemeinde in Graz hat der Gemeinderath in Graz am 26. d. M. den Beschluß gefaßt, die Sckächtung nach dem jüdischen Rituale in der Landeshauptstadt zu verbieten Im Grunde des 8 70 der Gemencheordnung für Graz vom 6. Dezember 1869 ersuche ich, diesen Beschluß zur Handhabung des Staatsaufsichtsrechtes sammt den erforderlichen Aufklärungen unverweilt anher mitzutheilen, einstweilen aber mit der Ausführung des Beschlusses bis zur Hierämtlichen Entscheidung innezuhalten. Graz, 28. Februar 1894. Kübeck." — Der Kaiser hat dem kommerziellen Beamten der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschast, Elias Eskenasi, das goldene Verdienstkreuz und dem a. o. Professor und Badearzte Med.-Dr. Heinrich Kisch in Marienbad das Ritterkreuz des Joseph-Ordens verliehen. Schweiz. J. Zürich, 4. März. Der Bundesrath hat durch Kreisschreiben die Kantonsregierungen aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die neue Verfassungsvorschrift, wonach das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt ist, in den Kantonen befolgt werde. Der Bundesrath giebt es dabei „zutrauensvoll" den Kantonen anheim, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, ohne die geeigneten Schlachtmethoden selbst zu bestimmen, und unterläßt es, von Bundeswegen eine scharfe Schlachtkontrole zu üben. Wohl werden die Kantonsregierungen ersucht, dem Bundesrath Bericht zu erstatten über die Anordnungen, welche sie getroffen haben, um dem Verbote Nachachtung zu verschaffen. Hätte man es nicht schon früher gewußt, man sieht es deutlich aus der Stellungnahme des Bundesrathes, daß ihm das Schächtverbot nach Maßgabe der Volksabstimmung vom 20. August vorigen Jahres keine Freude macht. Zufolge obiger Verhältnisse werden die Bestrebungen der schweizerischen Rabbiner, eine für alle Metzger geltende eidgenössische Schlachtmethode zn veranlassen, um kantonalen Willkürlichkeiten zu begegnen, voraussichtlich keinen Erfolg haben — In weiten Kreisen der jüdischen Bevölkerung steht man der Idee einer Organisation sympathisch gegenüber, die sich die Aufgabe stellt, unseren religiösen und sozialen Fortschritt zu fördern. Die Art der Begründung aber in dem auch von Ihnen in Nr. 8 veröffentlichten bezüglichen Aufrufe fand nicht allgemeine Zustimmung. Man vermißt in demselben das nothwendige Selbstbewußtsein und tadelt die Verallgemeinerung vereinzelter Erscheinungen zu thatsächlich unbegründete Anschuldigungen gegen die Gesammtrabbinerschaft und die jüdische Bevölkerung resp. einen Theil derselben?) Aber eine Organisation mit oben angeführtem Zwecke haben wir sehr nothwendig. Wenn auch das Resultat der letztjährigen Volksabstimmung über das Schächtverbot nicht anders ausgefallen wäre, so wäre es jedenfalls für uns rühmlicher gewesen zum Mindesten, wenn wir aus unserer Mitte eine taktvolle energische Vertretung gehabt hätten, die die Rechte aller schweizerischen Juden vertheidigt und den Eingriff in deren Gewissens- und Kultusfreiheit abgewehrt hätte, mit der für den Kampf in eigener Sache nothwendigen Wärme und Sachkenntniß. Es wäre das rühmlicher gewesen, als unsere Vertheidigung vollständig einsichtigen und gutgesinnten Andersgläubigen zu überlassen. Hoffen wir denn, daß die geplante Vereinigung nicht blos zu Stande komme, sondern auch in ihrem Wirken dem Judenthum wie der gesummten schweizerischen Judenheit zum Segen gereiche! Rußland. W-w. St. Petersburg, 2. März. Noch sind die Berathungen der von der Regierung einberufenen Rabbinerkonferenz nicht beendet, aber sowohl aus den bisher bekannt gewordenen Nachrichten, als wie insbesondere aus der Zusammensetzung der Konferenz kann man sich bereits jetzt ein ungefähres Bild davon machen, ob und in wieweit diese Berathungen zu einem positiven Resultate führen werden Bedenkt man. *) Umsomehr als der Aufruf in verschiedenen politischen Blättern zur Veröffentlichung gelangte. daß es sich bei den, den Theilnehmern an der Konferenz unterbreiteten Fragen in erster Linie um solche von einschneidender religiöser Bedeutung, wie die Ehegesetze, handelt, und daß andererseits die Konferenz nur zum kleinsten Theile aus Rabbinern besteht, welche in religiösen Fragen eine Wirkliche Autorität besitzen, so wird man sich in Bezug auf die nicht blos von der Regierung als nothwendig angesehene Regelung dieser Fragen keinen allzu weitgehenden Hoffnungen hingeben dürfen. Man kann sogar mit fast absoluter Sicherheit behaupten, daß hierin höchst wahrscheinlich alles beim Alten bleiben wird, denn selbst die größten Koryphäen unter dM orthodoxen russischen Rabbinern (und nur solche wären eben im Stande, eventuellen Abänderungen der bestehenden Religionsgesetze die erforderliche Autorität zu verleihen) werden wohl kaum das ^nöthige Quantum Selbstbewußtsein besitzen, um aus sozialen und ökonomischen Rücksichten irgend welchen nennenswerthen Aenderungen auf dem Gebiete des Ehegesetzes zuzustimmen. Dagegen dürfte bezüglich der mehr civilrechtlichen Punkte des Eherechts, wie z. B. der den Delegirten ebenfalls zur Begutachtung vorgelegten Fragen über die rechtlichen Ansprüche der Frau an den Kindern, sowie dem gemeinsamen, resp. beiderseitigen Vermögen nach dem jüdischen Gesetze, über Ehescheidungen gegen den Willen des einen oder anderen Theiles und dergleichen, eine Regelung im Sinne der Anpassung der diesbezüglichen jüdischen Gesetze an die allgemeinen Landesgesetze wohl zu erhoffen sein. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß die Regierung, welche ihren guten Willen, die jüdischen Ehegesetze möglichst mit dem allgemeinen Landesgesetze in Einklang zu bringen, unzweideutig kundgegeben hat, selbst manche ergänzende Bestimmung zürn letzteren erlassen wird, um die Durchführung des jüdischen Gesetzes zu ermöglichen, so z B. in Bezug auf die Zwangsscheidung, wenn der eine Theil zum Christenthum übergetreten ist oder zu lebenslänglicher Deportation verurtheilt wurde und dergleichen. Für jeden Fall ist es aber als ein ganz bedeutender Erfolg zu bezeichnen, daß die von den Behörden bei verschiedenen Anlassen wiederholt als nicht zu Recht bestehend angefochtenen jüdischen Ehegesetze nunmehr, wie zu erwarten steht, die staatliche Sanktion erhalten sollen. Eine weitere Frage von ganz hervorragender Bedeutung, welche der Konferenz ebenfalls zur Begutachtung vorgelegt wurde, ist die in Bezug auf das Verhältniß zwischen den sogenannten geistlichen und weltlichen Rabbinern. Da von: Rabbiner, welcher auch die standesamtlichen Funktionen zu vollziehen hat, ein ziemlich hoher Grad profaner Bildung (etwa der matura eines Gymnasiums entsprechend) gefordert wird, während andererseits in Rußland keine Seminarien oder sonstige Lehranstalten existiren, in denen die Rabbiner neben der profanen zugleich auch eine genügende, theologische Ausbildung erhalten könnten, so sind die meisten Gemeinden eben gezwungen, Rabbiner jener beiden Kategorien anzustellen. Staatlich anerkannt waren aber bisher nur die weltlichen Rabbiner, während doch de facto die geistlichen Rabbiner in den meisten Fällen sämmtliche Funktionen des Rabbinats, wie Trauungen und dergleichen auszuüben pflegten. Aus diesem Dualismus mußten sich naturgemäß sehr viele Unzuträglichkeiten ergeben, und es wird daher allgemein mit der .größten Genugthuung begrüßt, daß nunmehr auch die geistlichen Rabbiner die staatliche Anerkennung erhalten sollen Als ebenso erfreulich muß die Thatsache bezeichnet werden, daß die Konferenz aufgefordert wurde, sich zu äußern, ob die neu eingerichteten jüdischen Elementarschulen den Anforderungen des jüdischen Religionsunterrichts genügen. Auf Anregung des General-Gouverneurs von Kiew wurde der Rabbiner- Konferenz auch die Frage unterbreitet, ob es in Anbetracht der Kragen seitens der Thierschutzvereine über die mit Qualen für die Thiere verbundene Niederlegung bei der jüdischen Schlachtmethode nicht möglich wäre, den von Dr. Dembo verbesserten Niederlegapparat von Gurlt und Hertwig, welcher sich bei den Versuchen im Petersburger Schlachthause vorzüglich bewährt habe, allgemein obligatorisch einzuführen. Diese Frage wurde mit der Begründung, daß der Thierschutz eines der wesentlichsten Gebote der mosaischen Religion bilde, einer Verbesserung der Schlachtmethode nach dieser Richtung also nichts im Wege stehen könne, einstimmig bejaht. Am 3. v. Mts. wurden die Mitglieder der Konferenz von dem Minister des Innern in längerer Audienz empfangen. Der Minister begrüßte die Erschienenen aufs Freundlichste, dankte ihnen für ihren an den Tag gelegten Eifer bei der Berathung der ihnen vorgelegten Fragen und gab zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß sie auch die ihnen noch weiter vorgelegten Fragen mit demselben Eifer und derselben Umsicht erledigen werden.