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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-03-09 · Heft 10 (9.3.1894) · p. Seite 112

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 10 (9.3.1894)
Date
1894-03-09
Page
Seite 112 (sequence 4)
Language
German
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112 Sache bei den russischen Juden. Diese los zu werden, habe Rußland das leblafteste Interesse. Artikel 1 wird hierauf mit 13 Stimmen (NationaÜiberale, Centrum, Freisinnige, Sozialdemokraten, Polen) gegen 8 Stimmen der Konservativen, Reformpartei angenommen. — In der zweiten Sitzung der Kommission interpellirte der Antisemit Lotz die Vertreter der Regierung über eine durch die Presse gegangene Meldung daß der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in einer Audienz beim Staatssekretär Freiherrn v. Mar sch all über die Behandlung der russischen Juden Zusicherungen erhalten habe. — Staatssekretär Freiherr v. Marschall gab zu, mit einer Deputation des genannten Vereins über die Stellung der russischen Juden in Deutschland gesprochen zu haben, mit den russischen Delegirten sei jedoch über diese Frage nicht verhandelt worden. Nur der Wunsch wäre zum Ausdruck gebracht worden, daß die deutschen Juden in Rußland nicht schlechter behandelt würden als die russischen. Zur Stellung der jüdischen Lehrer an nichtöffentlichen jüdischen Elementarschulen. ^rjjhi unseren Tagen finden wir bei den verschiedensten Berufs- JÖP arten, daß lediglich dllrch den Akt der Selbsthilfe achtungswerthe Erfolge in deren Bessergestaltung erzielt worden sind. Der Einzelne ist schwach und ohnmächtig, nur in der Vereinigung mit Gleichgesinnten käme sich ein gedeihliches Leben entwickeln. Das ist ein dringliches Mahnwort, das der Verfasser dieser Zeilen seinen Kollegen zurufen möchte. Schon seit Jahren haben sich die christlichen Lehrer zu großen Lehrerverbänden vereinigt: eine straffe Organisation verbindet die Lehrervereine in den einzelnen Ortschaften mit dem Provinziallehrerverein, der wiederum ein Glied des Preußischen Landeslehrervereins bildet, während über das ganze deutsche Reich sich der Deutsche Lehrerverein erstreckt. Der jüdische Lehrer kennt keilt rechtes Vereinsleben; er verhält sich meist den Gesammtinteressen gegenüber lau unb indifferent. Diesterweg sagt leider mit Recht: „Die Lehrer halten keinen!" Wohl haben wir einzelne jüdische Lehrervereine, die aber mehr oder weniger ein küimnerliches Dasein fristen, weil die Lehrer des betreffenden Bezirks — und selbst Mitglieder — vielfach Kirchthurmpolitik treiben, für sich allein sorgend sich abmühen, die idealen Interessen aus den Augen verlieren und das Wohl und Wehe der Gesammtheit ihres Standes nicht beachten. Wir sind aber in der menschlicher! Gesellschaft Glieder einergroßen Kette. Jsolirtstehend wirst du im Kampf ums Dasein unterliegen, das ist ein Grundgesetz in der Natur, dem auch der jüdische Lehrer unterworfen ist. Neues Leben mutz in den vertrockneten Zweigen erblühen! Endlich müßten — wie das auch schon vor 23 Jahren vom sel. Klingenstein geplant wurde — die jüdischen Lehrervereine Deutschlands zu einem allgemeinen deutsch-israelitischen Lehrerverein sich verbinden. Keineswegs zeigen wir hierdurch konfessionelle Sondergelüste; denn abgesehen von den idealen Zielen, die der allgemeine Verein auf feine Fahne schreiben muß, hat sich der jüdische Lehrer erst die Stellung 311 erkämpfen, die der christliche Kollege schon seit Jahren besitzt. Erst wenn für die jüdischen Lehrer durch gesetzliche Bestimmungen geregelte Verhältnisse geschaffen worden sind, wie sie bei Jenen bereits vorhanden, dann kann der Sonderbund in dem allgemeinen deutschen Lehrerbund aufgehen. Das ist das Hochziel, das angestrebt, werden muß, und das nicht Einzelne, sondern nur große Vereinigungen erzielen können. Selbsthilfe ist das Zeichen, unter bent wir leben. Das meiste Interesse für eine Bessergestaltung der jüdischen Lehrerstellung hat naturgemäß der jüdische Lehrer selbst. Viele Gemeinden mit ihren Vorständen — vielleicht die überwiegende Mehrheit — wünschen das alte Abhängigkeitsverhältniß beizubehalten, das zeitentsprechend in die Rumpelkammer mittelalterlicher Anschauungen gehörte; von anderell Leuten wiederum wird eine Besserstellung aus subjektiven Gründen - zu Hintertreiben gesucht und dergleichen mehr. Zur Zeit fühlen sich noch in vielen jüdischen Gemeinden die Lehrer völlig rechts- und schutzlos ganz besonders durch das Vertragschließen auf gewisse Zeit, ein Verfahren, welches nur die Gewohnheit für sich, sonst Alles, was Gesetz und Moral angeht, gegen sich hat. Wir denken augenblicklich an einen Fall, der durch die verschiedensten Zeitungen die Runde gemacht hat. In einem Eingesandt der „Dortmunder Zeitung" war nämlich Folgendes zu lesen: „In welch eigenartiger, schütz- und wehrloser Stellung die israelitischen Privatlehrer und Kultusbeamten sind, weil sie heute noch wie vor „altersgrauer" Zeit von ihren Gemeinden nur auf Grund eines Privatkontrakts mit gegenseitigem Kündigungsrecht angestellt werden — dafür giebt die jüdische Gemeinde Dorstfeld einen recht drastischen Beweis. Vor einigen Wochen batte ich mich um eine sehr schöne Lehrerstelle in Süddeutschland beworben, und auf telegraphischem Wege wurde ich plötzlich zum Abhalten eines Probegottesdienstes eingeladen. Etwa zwei Stunden nach Empfang der Depesche mußte ich abreisen und in dieser kurz bemessenen Frist so ziemlich alle Vorbereitungen zu der zu gebenden „Gastrolle" treffen. In solcher Eile und Aufregung war es selbstverständlich für mich ein Ding der Unmöglichkeit, meinen in Huckarde wohnenden Vorstand persönlich um Dispens von dem folgenden Sabbathgottesdienst zu bitten, ich that es schriftlich mit Hinweis auf meine Eile und den Zweck meines Vorhabens und reiste ab. Nach Rückkehr von der (resultatlos gebliebenen) Reise bekannte ich unverzüglich meinem Kreisschulinspektor das begangene Unrecht, ohne seinen vorherigen Dispens den Unterricht ausgesetzt zu haben. Ihm dünkte jedoch dieses Dienstvergehen, bei dem ich ja nur menschlich gehandelt, mit einem schriftlichen Verweis hinlänglich gesühnt, und auch ich hielt damit Alles für erledigt. Anderer Meinung war jedoch meine wohllöbliche Gemeinde! Man klagte mich noch eines zweiten „Dienstvergehens" an, weil ich — die erbetene und in einem solchen Falle als selbstverständlich zu ertheilende und vorauszusetzende Befreiung vom Gottesdienst vor meiner Abreise nicht abgewartet hatte. Das Repräsentanten-Kollegium „setzte sich zu Gericht", und das Urtheil lautete, daß mir zu kündigen sei wegen „Vergehens im Amte"!? Vergebens bat ich um Zurücknahme des Beschlusses, einerseits verweisend auf die bisherige Zufriedenheit der Gemeinde, anderseits auf die Entschuldbarkeit jener „Unterlassungssünde"; vergebens trat auch mein Herr Kreisschulinspektor in hochherziger Weise für mich in die Schranken, umsonst war sein Hinweis auf das günstige Ergebniß einer kürzlich bei mir abgehaltenen Schulreviston und auf den unendlichen Nachtheil für Erziehung und Unterricht durch allzu häufigen Wechsel in der Lehrperson, — „thut Alles nichts, der Lehrer wird gejagt!" war der endgiltige Beschluß einer zweiten Repräsentantensitzung. - Was dieses schneidige Vorgehen der Gemeinde gegen mich in Wahrheit verursachte, ist und bleibt mir räthselhaft. Doch, wie dem auch sei, man sah ja noch keinen jüdischen Lehrer Dorstfelds „fröhlich enden", die Götter beschlossen nun auch mein Verderben, ihr Rathschluß sei gepriesen! — So muß denn auch ich (Dorstfelds sechster jüdischer Lehrer im letzten Zeitraum von 5 Jahren) wieder „wandern" nach einjähriger Wirksamkeit am hiesigen Orte, und wenn ich auch den schwachen Trost besitze, keineswegs eine pekuniär gute Stellung durch das bezeichnete Vorgehen der Gemeinde zu verlieren, immerhin werde ich Dorstfeld verlassen mit dem verzweiflungsvollen Ausruf: „Wann wird der Frühling kommen unserm Stande?" Wann nämlich wird die soziale Stellung auch bei uns eine bessere werden, so daß wir in unserm Thun und Lassen nur einer objektiv urtheilenden königlichen Regierung gleich unfern christlichen Amtsbrüdern nuterstehen? A. Hofmann, Lehrer." Den Thatbestand objektiv betrachtet, müssen wir gestehen, daß die Handlungsweise des Lehrers unstatthaft war; es war unter allen Umständen ein Dispens von Seiten des Kreisschulinspektors und des Gemeindevorstandes erforderlich, für die Unterlassung wäre üüii

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