Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-03-09 · Heft 10 (9.3.1894) · p. Seite 111

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 10 (9.3.1894)
Date
1894-03-09
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228051--50648-3273467
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

111 offene Bekenntnis zu dem Grundsatz einer gerechten Behandlung aller Staatsbürger muß man dem muthigen Wortführer aus den Reihen des Centrums Dank wissen. Hoffentlich wird man es auf Seiten der Liberalen nicht unterlassen, bei passender Gelegenheit Herrn Porsch an dieses Wort zu erinnern. * Auf das Verhältniß des Centrums zum Antisemitismus wirft übrigens ein Zwischenfall in der Dienstagssitznng des Reichstags ein sehr interessantes Streiflicht. Während der Rede des Abgeordneten Dr. König hatte sich nämlich Herr Dr. Sigl, um bcn Redner besser verstehen zu können, auf einen freien Platz in den Reihen des Centrums gesetzt, wie dies im Reichstage allgemein üblich ist. Gegen die Sache an sich hatte auch Niemand etwas einzuivendem Als nun aber Dr. König dem Abgeordneten Dr. Rickert den Vers entgegenrief: „Vor Levy, Cohn, Manasse und andere dieser Rasse behüt' uns lieber Herre Gott" nnb Abgeordneter Sigl dem Beifall spendete, trat der Abgeordnete Dr. Gröber an ihn heran und ersuchte ihn, den Platz zu verlassen, da es nnstaithast sei, daß bei einem solchen antisemitischen Satze ans den Reihen des Centrums Beifall gespendet werde und es so den Anschein gewinne, als ob der Beifall von einem Centrumsabgeordneten komme. Nach kurzem Wortwechsel zog Dr. Sigl es vor, dem Centrnm den Rücken zu kehren. Die Führer des Centrums halten sonach ihre Fraktion für kompromittirt, wenn aus ihren Reihen einem antisemitischen Schlagwort Beifall gespendet wird. Wer wollte ihnen das verdenken? * Die armen russischen Juden! Nicht nur in ihrem sogenannten Vaterlande werden sie unterdrückt, sondern sogar auch im deutschen Reichstage werden sie mit einer wahrhaft rührenden Einstimmigkeit verfolgt. Die Furcht vor dem Gespenst der russischen Juden erstreckt sich von den Bänken der Hochkonservativen bis in die Reihen der demokratischen Volkspartei; Herr von Bennigsen und Graf Mirbach reichen sich da vergnügt die Hände, und der Abgeordnete Lenzmann giebt seinen Segen dazu. Es wäre wirklich komisch, wenn es nicht auf der anderen Seite gar so traurig wäre. Schon aus dem kurzen Bericht, welchen die Tagesblätter über die erste Sitzung der Kommission zur Berathung des deutsch-russischen Handelsvertrages gebracht haben, werden die Leser ersehen, welche entsetzliche Angst in dieser Kommission vor den russischen Juden herrscht. Dieser Bericht lautet: Bei der Diskussion des Artikels 1 des Vertrages, welcher den Angehörigen der beiden Kontrahenten die Niederlassung und den Handels¬ und Gewerbebetrieb in den gegenseitigen Gebieten zusichert mit den den Inländern zustehenden Rechten, weist der Referent Abgeordneter Möller die Befürchtung, welche in der Presse zum Ausdruck gekommen, daß die jüdische Einwanderung aus Rußland zu einer Gefahr für Deutschland werden könne, als unbegründet zurück. Direktor im Auswärtigen Amt Reich ardt: DieBesürchtung einer Ueberschwemmung durch russisch-jüdische Auswanderer sei ebenso grundlos, wie die Befürchtung der Ueberschwemmung mit russischem Roggen. Auch hier übernehme das Gesetz von Angebot und Nachfrage die Negulirung Der Bedarf und die Nachfrage nach russischen Juden sei ebenso wenig in Deutschland wie im übrigen Europa vorhanden. Graf Mirbach (dk.): Jedenfalls bringe Artikel 1 des Vertrages uns eine Verschlechterung gegen früher, wo nur ausweisen konnten, wen wir wollten. Allerdings haben die russischen Juden einen sehr niedrigen Kurs, aber sie drängen sich ein, wo sie können. In seinem Wahlkreise habe eine Petition gegen die Einwanderung der russischen Juden zirkulirt, die selbst von dem einzigen dort ansässigen Juden unterschrieben worden sei, weil er sich vor solchen Konkurrenten schützen wollte. Staatssekretär Freiherr von Marfchall: W.r behalten auch in Zukunft das Recht der Ausweisung. wie wir es bisher gehabt haben, und werden von dem Rechte auch ferner Gebrauch machen. Was die behauptete Verschlechterung gegen früher anlange, so sei der im Vertrag vorgesehene Zustand dem jetzigen, gänzlich regellosen vorzuziehen. Abg. v. Hammer stein (dk.): Diese Ansicht wäre nur dann begründet, wenn die russische Regierung nicht das Recht hätte, den Vertrag dreimonatlich zu kündigen. Auf die Theorie des Weltmarktpreises der russischen Juden wolle er nicht eingehen, denn diese Gesellschaft habe überhaupt keinen Preis Abg. v Bennigsen (nl.) erklärt es für unbestreitbar, daß die russischen Juden die niedrigst stehende Klasse aller Juden seien und daß man keine Veranlassung habe, sich diese Gesellschaft herbeizuwünschen; allein man könne sich diesbezüglich mit den Erklärungen der Regierung vollkommen zufrieden geben. Direktor Reich ardt bekämpft die Furcht vor der Gefahr eines abermaligen Massenzuflusses russischer Juden, sowie eines successiven Eindringens einzelner Elemente. Gegen den ersteren beständen die alten Bestimmungen forr, vor letzteren schütze das Recht zur Entziehung der Konzession, der Ausweisung und anderer administrativer Maßnahmen. Abg. Rickert (Fr. Bgg.) findet es sonderbar, daß man sich über die Bestimmungen des Artikels 1 hier so sehr aufregen könne, da sie doch in allen anderen Handelsverträgen ebenfalls enthalten wären. Abg. L o tz e (Refp.) ist der Ansicht, daß der ganze Vertrag die größte Gefahr für das deutsche Reich in sich berge. Das große Interesse, welches der internationale Großhandel an dem Zustandekommen des Vertrages nehme, sei ein Beweis, wie sehr das Judenthum daran interessirt sei. (!) Rußland sei stets bemüht, die Juden abzustoßen, und diese Elemente fallen dann uns zur Last. Staatssekretär v. Marschall würde nur dann eine Gefahr' erkennen, wenn die Verwaltung ihre Pflicht nicht thun würde Abg. Graf Mirbach bleibt dabei, daß Artikel 1 die Gefahr einer Einwanderung russischer Juden in sich berge, und schon das allein sei für ihn ein Grund dagegen zu stimmen. Abg. H o l tz (Reichspartei) hegt die gleiche Besorgniß, da eine Ueberwachung der Grenze tu dieser Hi sicht bedeutend erschwert sei. Abgeordneter v. Hammerstein hält es für zweifellos, daß Rußland, wie von dem ganzen Vertrage, auch von diesem Artikel den größten Vortheil ziehe. Abgeordneter Bachem (Centrum) kann eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes in den Bestimmungen des Artikels 1 nicht finden. Eine Frage aber bedürfe der Lösung: Wenn der Vertrag von Rußland gekündigt würde, müßten die aus Deutschland ausgewiesenen und von Rußland nicht wieder aufgenommenen Juden von Uns doch behaltet: werden. Staatssekretär Freiherr v. Mar sch all giebt diesbezüglich Aufklärungen, die sich jedoch wegen ihres vertraulichen Charakters der Wiedergabe entziehen. Abg. Lenzmann (Fr Vp.) räumt ein, daß die russischen Juden für den Osten eine Landplage seien, welche fernzuhalten Pflicht der Negierung sei. Trotzdem dürfe man aber Rußland nicht als einen Staat hinstellen, der einen Vertrag so ohne Weiteres brechen würde. Ferner bietet ja der Vertrag auch den Deutschen Rechte in Rußland und schütze sie gegen die bisherige willkürliche Behandlung durch russische Beamte. Gegen die jüdische Landplage bieten die administrativen Maßregeln genügende Sicherheit, dagegen biete der Artikel 1 den westlichen Jndustriebezirken die größten Vortheile. Abg v Hammerstein bestreitet dies und erblickt in der Aufnahme des Artikels ein gewisses Mißtrauen der deutschen gegen die russische Regierung. Abg v. Bachem kann in den bisher vorgebrachten Argumenten keinen Anhalt zur Ablehnung des Vertrages erblicken, Deutschland habe bei seiner Uebervölkerung alle Ursache zur Beförderung der deutschen Einwanderung nach Rußland, gegen die Ueberschwemmung mit russischen Juden hält auch er die administrativen Maßregeln für ausreichend. Der Vortheil des Artikels 1 liege demnach auf unserer Seite. Abg. Rickert nimmt die russischen Juden gegen den Vorwurf, daß sie eine Landplage seien, in Schutz und will im Plenum das Gegentheil beweisen. Abg. Freiherr v. Manteuffel (dk.) hält den vertragslosen Zustand für vortheilhafter. Durch den Vertrag binde man sich und könne den russischen Juden das Recht der Niederlassung in Deutschland nicht verwehren Diese fänden tausend Vorwände, die Niederlassung zu erlangen. Staatssekretär v. Marschall betont abermals, daß man nach wie vor jeden fremden Unterthan ausweisen könne, selbst wenn er sich nur durch seinen Geschäftsbetrieb einheimischen" Konkurrenten schädlich erweise und dadurch mißliebig mache Abg. Lotze führt aus, daß die deutschen Einwanderer nach Rußland wegen ihrer Intelligenz für letzteres einen Gewinn bedeuten und deshalb von dort kaum wieder abgestoßen werden würden Anders dagegen liege die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.