Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1894)
- Date
- 1894-03-02
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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-- 98 für ihn zum Ewigen, denn mit ihm wird es auch euch wohl ergehen." Wie „klassisch" und zuverlässig die Zeugen des Herrn Referenten lind wie wohlbegründet seine Schlußfolgerungen sind, geht aus alledem mehr'als zur Genüge hervor, und wie die betreffende Petition von der Regierung sicher wieder negativ besckieden werden wird, so wäre es nur zu wünschen, daß sie dem auch ihr sicher schon unleidlichen Treiben endlich ein für alle Mal ein Ende machte. Ueber kurz oder lang komint es auch ohne Zweifel dahin, dessen wollen wir uns getrösten unb der Zukunft ohne Zagen und Bangen entgegensehen. Wir haben keine „Geheimgesetze" und klar und offen liegt unser Gesetz, das die lauterste Moral, den opferfreudigsten Patriotismus lehrt, vor aller Welt aufgeschlagen. 8. Die Woche. Berlin, 27. Februar. fie leidigen „Geheimgesetze" können noch immer nicht zur Ruhe kommen, obwohl ihnen die Petitionskommission des Reichstages jüngst wieder ein Begräbniß zweiter Klasse bereitet hat. Wie geben den Bericht der politischen Blätter an dieser Stelle einfach wieder. Der Sitzung wohnte als Regierungskommissar Geh. Rath Lenthe bei. Der Referent Dr. Freiherr von Langen beantragte, dem Plenum vorzuschlagen, die Petition an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Derselbe citirte eine Reihe von Stellen aus dem Talmud und dem Schulchan Aruch, wie sie in der Uebersetzung seitens Talmudgelehrter vorlägen. Wäre die Uebersetzung richtig, so würden diese Bücher gegen unsere heutigen Gesetze verstoßen, und das Judenthum würde sich als ein Geheimbund darstellen, dem gegenüber sich der Staat nicht gleichgiltig verhalten könne. In jedem Falle wäre aber eine Uebersetzung des Talmud von Staatswegen dringend zu empfehlen, denn wären die vorliegenden Uebersetzungen falsch, so würde es nur im Interesse der Juden liegen, wenn dies amtlich konstatirt und damit die Behauptung widerlegt würde, als ob Talmud und Schulchan Aruch gegen unsere heutige Gesetzgebung Verstößen. Regierungskommissar von Lenthe: das Bedürfniß nach einer staatlichen Uebersetzung von Talmud und Schulchan Aruch habe sich bisher nicht herausgestellt, es sei der Justizverwaltung nicht bekannt, daß durch den Talmud eine zwiefache Gesetzgebung bei uns horvertrete. Gegen Gesetzwidrigkeiten reiche das Strafgesetzbuch vollständig aus; die jüdischen Gesetzbücher hätten überhaupt nur Giltigkeit für den rein jüdischen Kultus, z. B. für die rein jüdischen Ehen, aber nicht bei der Bethätigung staatlicher Pflichten. Korreferent Abgeordneter Vogtherr schickt zu einer persönlichen Bemerkung voraus, daß er weder Jude, noch jüdischer Abstammung sei, daß er dieser Frage also völlig unparteiisch gegenüberstehe. Eine Uebersetzung des Talmud sei gar nicht möglich, es hätten über 2000 Gesetzlehrer daran gearbeitet, und es seien mehr als, 176 Ausgaben erschienen. Er glaube nicht, daß der Schulchan Aruch so bedenkliche Bestimmungen enthalte, wie vielfach behauptet wird. Der Prozentsatz der Bestrafungen bei Juden sei geringer als bei Christen. Er beantrage deshalb, die Petition als nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zurückzuweisen. — Frhr. v. Langen: Wenn 176Ausgaben des Talmud und Schulchan Aruch erschienen sind, so beweise das nur, welche Wichtigkeit die Juden demselben beimessen. Die Angaben des Korreferenten, daß der Prozentsatz der Bestrafungen bei den Juden geringer sei als bei den Christen, werde durch das Buch von Giese widerlegt. Hierzu komme die ungewöhnlich hohe Zahl der Freisprechungen bei Juden, wodurch bewiesen werde, daß die Juden es vorzüglich verstehen, mit dem Aermel zu streifen. Wenn Abg. Vogtherr sagt, er messe den jüdischen Geistlichen unbedingten Glauben bei, so erwiedere er, daß er jedem Geistlichen beider christlichen Konfessionen mehr Glauben beimesse^ als zwanzig Rabbinern, und wenn Herr Vogtherr auf die Jesuiten Hinweise, so erwiedere er, daß der Jesuitismus auf der Grundlage der' christlichen Moral stehe. — Abgeordneter Casselmann ist für Uebergang zur Tagesordnung. Es wäre ein Unsinn, daß man sich hier so lange damit beschäftige, nachdem ein Antrag des Herrenhauses sich bereits als unausfühtbar erwiesen habe. — Abg. Dr. Frhr. v. Langen: Was in einem anderen Hause geschehen sei, gehe uns nichts an. Wir haben hier nach unserer Ueberzeugung zu handeln. — Abgeordneter Paper (süddeutsche Volksp.): Es thäte ihm leid, daß man die kostbare Zeit mit antisemitischem Trödel vergeude; er wäre schon deshalb gegen den Antrag, um nicht die Geschäfte des Antisemitismus zu betreiben und nicht eine antisemitische Debatte im Plenum herbeizuführen. — Abgeordneter Dr. Frhr. v. Langen: Die kostbare Zeit ist dazu da, um Eingaben deutscher Staatsbürger zu prüfen, die Geschäfte des Antisemitismus betreiben wir hier nicht, wenn wir eine solche Petition sachlich prüfen. Ob bei Annahme seines Antrages eine antisemitische Debatte im Reichstage sich entspinne, sei eine Frage, die hier gar nicht in Betracht komme; im Uebrigen hätte seine Partei eine antisemitische Debatte im Reichstage nicht zu befürchten. Abgeordneter Vogtherr: Auch seine Partei fürchte eine antisemitische Debatte im Reichstage nicht. Nachdem noch die Abgeordneten Hüpeden und von Herder den Ausführungen des Abgeordneten Freiherrn von Langen beigetreten sind, wird Schluß der Debatte angenommen. Der Antrag des Referenten, dem Hause die Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu empfehlen, wird abgelehnt, dafür waren nur alle Deutschkonservativen (Frhr. v. Langen, v. Herder, Hüpeden, Rettich und Jacobskötter). Der zweite Antrag, dem Hause Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen, wurde gleichfalls abgelehnt. Für diesen Antrag stimmten die Sozialdemokraten. Der dritte Antrag, die Petition als nicht geeignet im Plenum zurückzuweisen, wurde gegen die Stimmen der Konservativen und Sozialdemokraten angenommen. Auch die Badische zweite Kammer beschäftigt sich in letzter Zeit viel mit den Juden. In der Sitzung vom 15. d. M. stand das Kultusbudget zur Berathung. Für den israelitischen Kultus ist gefordert (ä im ordentlichen Etat: 7000 Mk. (auf ein Jahr), b) im außerordentlichen: 18,400 Mk. (auf 2 Jahre). Herr v. Stockhorner (kons.) frägt an, ab der israelitische Oberrath nicht der Regierung Gutachten zu erstatten habe und ob der Oberrath nicht auch anläßlich der Petition des hiesigen antisemitischen Vereins, die dem Hause Vorgelegen, ein Gutachter: erstattet habe. Aus den Berhandlurrgen der ersten Kammer über die gleiche Petition sei festgestellt worden, daß im Seekreise eine israelitische Handelsschule bestehe, irr der ein „Auszug des Schulchan Aruch" als Lehrbuch benutzt werde. Er bitte die Regierung, darüber Auskunft zu geben, welche Stellung die Regierung in dieser Sache einnehme. Ministerialrath Becherer erklärt, daß Bücher, wie sie in jener Petition angeführt gewesen, nicht au den Elementarschulen im Gebrauch seien. Von der in Frage stehenderr Handelsschule habe die Regierung das Buch einfordern lassen und ein Gutachten des Oberraths über dasselbe eingefordert. Das Gutachten habe festgestellt, daß in dem Buche nichts zu beanstanden sei. Die Regierung habe sich mit dem Gutachten nicht zufrieden gegeben und eine Prüfung des Buches durch einen hervorragenden Gelehrten veranlaßt. Diese Prüfung sei noch nicht beendet. v. Stockhorner dankt der Regierung für deren Auskunft und bittet dieselbe, das Ergebniß der Prüfung seiner Zeit bekannt zu geben; das würde viel zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen. Nach kurzen Ausführungen der Abgeordneten Strübe unb Wacker wird diese Position ohrre weitere Debatte angenommen. Wir seherr auch dem Resultat dieser rreuen Prüfung mit großer Gemüthsruhe entgegen.