Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1894)
- Date
- 1894-03-02
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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58. Jahrgang. Ur. 9. Berlin, 2. Mär; 1894. Gm unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Naübinrr Ludwig Phitippsou-Bonn. VeriagL-Ärpedition: Gerlin, Äerusaiemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlm 8^., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter StreiFband bezogen vierteljährl.8M. Nedaet^ ur: Gustav K arp eles. Inhalt LettarttkeLr Klassische Zeugen. — Die Woche.— Aus der Berliner Gemeiyde.— Brief aus England. Von Dr. Strauß.—Pädagogische Plaudereien. 2. Von Dr. B. Kuttner. — Muhammed und die Juden. Von Professor Dr. M. Härtmann (Schluß.) — FeuMetvnr DieJMn. Erzählung von John Pa ulsen. (Fortsetzung-) — Lttterarifche Mtttheilurraen. — Sprechsaal. —Miseellen. Der Gemeinvedote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin. Thorn, Posen. Breslau, Hamburg. Bonn. Essen a. d. R.. Frankfurt a. Dl.'Wien. Prag. Budapest. Baja, London. Rom. — Bmr Nah «nd Fern. — MiSeellem Klassische Zeugen. Berlin, 27. Februar. fic Lorbeeren der Biedermänner, welche durch ihre schnöden Verdächtigungen der israelitischen Sittenlehre — trotzdem sie ja notorisch die Mutter aller lauteren Moral und es ohue sie so wenig eine christliche als islamitische gäbe — das preußische Kultus-Ministerium veranlaßten oder förmlich zwangen, eine genaue Untersuchung der im jüdischen Religionsunterricht gebrauchten Lehrmittel von Fachmännern vornehmen zu lassen, haben ihre würdigen Gesinnungsgenossen partout nicht schlafen kaffen, wiewohl jene auch nicht das mindeste Gravirende ergab und ergeben konnte, und der offizielle Bericht darüber die völlige Grundlosigkeit der muthwillig erhobenen Anschuldigungen, also eine absolute Indemnität konstatirte. Denn getreu ihrer löblichen Maxime, der Wahrheit, auch wenn sie unwiderleglich dargethan, niemals die Ehre zu geben (conf. inst. omn.: Ritualmord), haben sie neuerdings eine Petition an den Reichtstag behufs Prüfung der jüdischen Geheimgesetze (!!) und insbesondere des Schulchan-Aruch (der ja für Jeden, der ihn versteht, offen vor Augen liegt!) eingereicht. Ohne von oben gedachtem ministeriellen Bescheid und der Abweisung einer ganz analogen, vom Herrenhause der Regierung im März v. I. zur Berücksichtigung überwiesenen Petition Seitens der letzteren irgendwie Notiz zu nehmen, glaubte der Hauptreferent Grund zu der Annahme zu haben — bekanntlich macht der Glaube selig —, daß der Schulchan- Aruch noch heute für die (soll heißen alle!) Juden in Geltung und maßgebend für die jüdische Gesetzgebung sei. Als Zeugen nun dafür, daß die für das Judenthum maßgebenden Gesetze in schneidendstem Widerspruch zu unserer heutigen Denkweise stehen, citirt er — man höre und staune! — Eisenmenger, Rohling u. a. wahrhaft „klassische Zeugen". Ist es doch allgemein bekannt, daß der Eine wie der Andere Stellen aus dem Talmud und den späteren rabbinischen Schriftwerken willkürlich aus dem Zusammenhang gerisien lind ihnen einen ganz änderen Sinn untergelegt hat, als sie bei richtigem Verständniß besagen, wozu noch besonders bei dem Letzteren, wie ihm vor Allen der kompetente Fachmann Delitzsch nachgewiesen, der auch entschieden behauptet, daß Rohling kaum Hebräisch und noch weniger Chaldäisch verstände, notorische Fälschungen und absichtliche Erfindungen hinzukommen. R.'s Glaubwürdigkeit wird noch dadurch ins hellste Licht gesetzt, daß er die von dem Abgeordneten Bloch in Wien gegen ihn erhobene Beschuldigung des „wiffentlichen Meineids" unwiderlegt gelassen, ein Umstaild, der ja sogar juridisch sein Zengniß von vornherein ungiltig macht. Das „u. A." des Herrn Referenten erledigt sich von selbst dadurch, daß diese andern Gewährsmänner in Geist und Sinn bloße Nachtreter jener, ihrer Musterbitder, sind, wenn sie nicht, nach Epigonenart, sie noch zu überdieten suchen und sie in Verdrehungen und Verleumdungen noch übertreffen. - Haben wir doch dieser köstlichen Frucht ans jener herrlichen Aussaat zum großen Theil das gegen Ende des „Jahrhunderts der Aufklärung" vor unseren Augen aufgeführte Schauspiel zu verdanken, das der edle Kaiser Friedrich schon in seinem Beginn die „Schande der Nation" nannte, unddas wir nach seiner immer yreiteren Verbreitung und immer unverschämteren Ausprägung gewiß mit Recht als die „Schmach des Jahrhunderts" brandmarken dürfen. Das auf solchem Zeugniß basirte Votum des Referenten ruht daher auf äußerst schwachem, sandigen Boden und bricht dadurch völlig in sich zusammen, daß feine ganz allgemein hingestellte Meinung von der noch heut andauernden Giltigkeit des Schulchan Aruch für alle Juden — und auch da bei weitem nicht durchweg, da zahllose Juden sich von seinen Satzungen, auch wenn sie dieselben, was nur bei einer geringen Schaar der Fall, kennen, gänzlich emanzipirt haben — höchstens in religiöser oder besser ritueller Beziehung ihre Richtigkeit hat, währendagegen alles davon abseits Liegende: Soziales, Staatliches, Kommerzielles rc., nur und allein insoweit zur Norm dient, als es sich mit der modernen Lebensanschauung und den staatlichen Gesetzen in Harmonie befindet. Klar und über jeden Zweifel erhaben ist dies in den von einer großen Anzahl hervorragender Rabbiner, die in Theorie und Praxis hierin doch wohl die berufensten Sachverständigen sind, veröffentlichten „Grundsätzen der mosaischen Religion", und deren eingehenden Motiven ausgesprochen, wovon aber der Herr Referent jener Reichstags-Kommission entweder keine Kenntniß hatte oder doch keinerlei Notiz nahm. Daß die.staatlichen Gesetze in keiner Hinsicht, auch nicht bei rituellen Akten, verletzt werden dürfen, haben die Rabbinen (insbesondere der Amorai Samuel in dem absolut hingestellten Ausspruch: das Staatsrecht ist auch für uns Gesetz) hon jeher nachdrücklich gelehrt, wie auch schon Jeremias (K. 29) bei Beginn des babylonischen Exils den Verbannte» zuruft: „Fördert das Wohl des Staates, wohin ich euch habe fortführen lassen, und betet