Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1894)
- Date
- 1894-02-23
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin, 23. Februar 1894. 58 ^rgang. *r. 8. 'Ueitage zur „Attgemeinen Zeitung öes IuöentHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. L2 Berlin, 21. Februar. In der letzten Sitzung der Repräsentantenversammlung vom Sonntag, den 17. cr., wurde die Berathung über die Revision des Gemeinde-Statuts fortgesetzt und zum Abschluß gebracht. Um alle die Aenderungen klar zu legen, welche im Schooße der für die Revision eingesetzten gemischten Kommission gemacht worden sind, müßten wir dem Inhalt des alten Statuts vom Jahre 1847 die betreffenden Paragraphen in ihrer revidirten Fassung gegenüber stellen, eine Aufgabe, die den uns an dieser Stelle gewährten Raum bei weitem überschreiten würde. Wir begnügen uns daher unter dem Vorbehalt, auf wichtige Veränderungen noch an anderer Stelle ausführlich zurückzukommen, mit der Feststellung der Thatsache, daß die Versammlung auch in dieser Sitzung mit geringfügigen Modifikationen die Paragraphen in der von der Kommission ausgearbeiteten Fassung annahm. Gestrichen wird nur ein Passus des § 87, Strafbestimmungen für solche Mitglieder der Verwaltung betreffend, die das Amtsgeheimniß verletzt haben. Ferner kommt es bei Titel IV (§ 51—55), der von den besoldeten Beamten handelt, zu einer längeren Debatte über die Frage, ob bei Einforderung eines rabbinischen Gutachtens dasselbe genüge, wenn es von einem der Herren abgegeben wäre, oder ob dies vom gesammten Kollegium, dem „Rabbinat", geschehen müßte. Nachdem jedoch vom Tische des Vorstandes aus betont worden war, daß die Gemeinde kein Rabbinat, sondern nur Beamte kenne, bleibt es bei dem einfachen Ausdruck: „Rabbinisches Gutachten", wonach sowohl der Einzelne, als die Herren gemeinsam ein solches abzugeben in die Lage versetzt sind, und ebenso der Vorstand es danach von einem, mehreren oder allen Rabbinern einfordern darf. Es wird noch eine zweite Lesung der Statutenberathung erfolgen. — Die Beschlußfassung über Annahme der von Herrn und Frau Moritz Mannheimer zugedachten Schenkung zu Gunsten des Kranken-Siechenhauses wird von der Tagesordnung abgesetzt, und die Versammlung wählt die vom Vorstand in Vorschlag gebrachten Herren Rechtsanwalt Lilienthal, Rentier Barschall und Banquier Leopold Löwy zu Mitgliedern der Armenkommission. Mit der Mittheilung, daß Herr Julius Jaeoby sich auf 6 Wochen beurlaubt und statt seiner Herr'L. M. Bamberger die Funktionen dieses Vorstandsmitgliedes übernommen habe, schließt die öffentliche Sitzung, welcher eine geheime Sitzung folgt. F. Berlin, 16. Februar. Am 15. wurde auf dem Friedhofe in Weißensee der Schuhmachermeister Zoegall zu Grabe getragen, unter so zahlreicher Theilnahme, daß die Leichenhalle kaum die Zahl der Leidtragenden fassen konnte. Der Verein „Esra", der jüdische Handwerkerverein, die Schuhmacherinnung, die Beth Hamidrasch-Gesellschaft und zahlreiche Wohlthätigkeitsvereine waren durch Deputationen vertreten. Der Verstorbene war vor 60 Jahren als armer Lehrling nach Berlin gekommen und hat bis in seine letzten Lebenstage sein Handwerk mit größtem Eifer ausgeübt; die große Zahl jüdischer Handwerksmeister, welche die Bahre umstanden, legte Zeugniß ab von der Achtung, die sich der Dahingeschiedene allseitig erworben. Seitens des Rabbinats waren die Herren Dr. Rosenzweig und Dr. Ungerleider erschienen. Herr Dr. Ungerleider hielt die Grabrede und schilderte in ergreifenden Worten den Verstorbenen als einen schlichten Biedermann, der die Erzeugnisse seiner Werkstelle oft unverhüllt durch die Straßen trug. Auf ihn paßte der Spruch unserer Weisen: „Groß ist die Arbeit, denn ste ehrt und ernährt ihren Mann." Am Tage arbeitete Zoegall unverdrossen in seiner Werkstatt, am Abend und in der Nacht wirkte er in zahlreichen Vereinen mit, besuchte Kranke und tröstete Trauernde. So kann der Selige in einer Zeit, in der man die jüdischen Handwerker zu verleumden sucht, als leuchtendes Beispiel aufgestellt werden ■/*■ Berlin, 19. Februar. Am Sonnabend, den 17. d. M, fand der Beleidigungs-Prozeß zwischen Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stranz, und dem Redakteur des Stöckerschen „Volk", Herrn Oberwinder, statt. Oberwinder war wegen der Schrift „Der Fall Buschhoff", in der schwere Anschuldigungen gegen die Klever Gerichtsbehörden erhoben wurden, zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die in diesem Prozeß gehaltene Vertheidigungsrede Oberwinders wurde im „Volk" veröffentlicht Die „Jüd. Pr." brachte darauf einen Artikel „Legendenbildung", worin nachgewiesen wurde, daß kein einziger Punkt der Oberwinderschen Darlegungen der Wahrheit entspricht. Oberwinder strengte nun gegen Dr. Hildesheimer die Privatklage an, die dieser mit einer Widerklage beantwortete. Dr. Hildesheimer hatte dem Gerichte ein Druckwerk von etwa hundert Großfolioseiten überreicht, zum Beweise, daß alleTheile jener Vertheidigungsrede unwahr seien. Der Prozeß wurde durch einen Vergleich beider Parteien erledigt. Dr. Hildesheimer erklärte, daß die von ihm gebrauchten inkriminirten Ausdrücke in der Form zu weit gegangen seien. Dagegen erklärte Herr Oberwinder, daß er diejenigen Thatsachen, welche Gegenstand des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens gewesen sind, nicht aufrecht erhalte. Mit dieser Erklärung des Herrn Oberwinder ist eine wichtige Feststellung erreicht. Im Anschluß cm den Prozeß Buschhoff hatte sich nämlich Herr Dr. Hildesheimer zu einigen formell beleidigenden Aeußerungen gegen die Ausführungen des Herrn Oberwinder über diesen Prozeß hinreißen lassen. Wenn nun Herr Oberwinder jetzt erklärt, daß er seine Behauptungen über jenen Prozeß nicht aufrecht erhält, so hat das auch für die Beurtheilung jenes Sensationsprozesses Bedeutung. Jene Behauptungen lauten, um nur einige herauszügreifen: 1. daß seinerzeit Verdunkelungsversuche seitens der Juden gemacht worden seien, 2. daß Dr. Hirsch Hildesheimer beim Justizminister, andere Rabbiner beim Minister des Innern gewesen seien, 3. daß Irreführungen bei Aufhellung der Mordthat seitens der Judenschaft stattgefunden hätten, 4. daß es sich auch hier um einen Ritualmord, um ein geschächtetes Kind gehandelt habe, 5. daß die Rabbiner bei der Sache bezw. ihrer Vorbereitung betheiligt gewesen seien, 6. daß die Juden die energischsten Anstrengungen gemacht hätten, den Buschhoff den Armen der Kriminaljustiz zu entreißen, 7. daß unweit von Xanten Knabenmorde unter ganz ähnlichen Umständen vorgekommen seien, 8. daß der im Prozeß Buschhoff vernommene Medizinalrath Dr. Kirchgäßer die Führung der Untersuchung getadelt und behauptet habe, es fehle Blut. Damit ist die Liste noch nicht erschöpft, jedenfalls aber ist durch diesen Prozeß erwiesen, daß heute selbst die Führer in der Hetze gegen Busch - hoff von den Behauptungen, mit denen sie Monate lang das Volk zu beunruhigen und auszureizen gesucht haben, nicht eine einzige mehr festhalten! §2 Berlin, 22. Februar. Im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" hielt gestern Herr Prediger Dr. M Levin einen sehr interessanten Vortrag über „6ar Kochba in Dichtung und Geschichte", der von dem zahlreich versammelten Publikum mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurde. Am nächsten Dienstag den 27. d. Mts. findet wieder ein Diskussions-Abend des Vereins und zwar in der Aula der Friedrich-Werderschen Oberrealschule, Niederwallstraße 12, statt. Das Referat des Abends hat Herr Dr. N. Samt er übernommen; derselbe wird über „Reuige Apostaten" sprechen. Auch aus anderen Litteratur-Vereinen Deutschlands erhalten wir gute Nachrichten über das rege geistige Leben, welches in denselben herrscht. Neue Litteratur-Vereine sind in Vorbereitung in Danzig, Stolp, Czarnikau, Guben, Witten und Ob ornik. Die erfreulichste Mittheilung kommt uns jedoch aus Wien zu. Sie lautet folgendermaßen: In einer im Dezember des verflossenen Jahres abgehaltenen Versammlung der österreichischen israelitischen Union wurde von Herrn Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Arnold Nabel der Antrag auf Errichtung eines israelitischen Litteratur-Vereines eingebracht und in eingehender Weise begründet. In Folge der beifälligen Aufnahme dieser Anregung durch die Versammlung erklärte der Vorsitzende, Herr Dozent Dr. Grünfeld, daß der Vorstand der Union diesem Gegenstände seine Sorgfalt zuwenden werde. Seither wurden durch ein