Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1894)
- Date
- 1894-02-23
- Page
- Seite 96 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228040-3228049--50623-3273440- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
fr 7/^. 96 Litterarische Mittheilungen. Das Schächten im Vergleich mit anderen Schlachtmethoden", von Dr. med. I. A. Dembo aus St. Petersburg. Leipzig, 1894. H. Roskoschny (Slavische Buchhandlung). Das uns vorliegende Buch ist eine Publikation, die überall berechtigte Würdigung und Anerkennung zu finden verdient. Es find keine Hypothesen, keine wissenschaftlichen Spekulationen, die uns der Autor in seinem 116 (80) Seiten umfassenden Werke bietet, sondern Resultate Jahre langer Studien, mühevoller Untersuchungen und Beobachtungen, die der Verfasser in den verschiedensten Schlachthäusern Europas angestellt hat. Das Ergebniß der physikalischen und chemischen Experimente, die Dr. Dembo im Laboratorium der Berliner thierärztlichen Hochschule unter Professor Munk und im physiologischen Institut unter Professor du Bois Reymond unternommen hat, bestätigt die Richtigkeit der Annahme der meisten gebildeten Juden, daß nämlich die jüdische Schächtmethode nicht deswegen den Juden heilig ist, weil sie ein religiöses Gebot ist, sondern sie ist ein religiöses Gebot, weil sie die leichteste und humanste Tödtungsart ist. Als Beleg wollen wir aus dem reichhaltigen Inhalt des Buches nur einige Stellen ansühren. Am 15. November 1893 wurden im Laboratorium der Berliner thierärztlichen Hochschule in Gegenwart von mehreren Aerzten und Physiologen drei Kaninchen nach drei verschiedenen Methoden geschlachtet. Die eine Methode war die jüdische, die zweite die Berliner, d. h. durch Betäubung, und die dritte, durch Betäubung mit einem darauf folgenden Schächtschnitt. Das Resultat war, daß das nach der jüdischen Methode geschlachtete Kaninchen 720/o Blut verlor, das durch Betäubung 290/0 und das durch Betäubung und Schächtschnitt 460/g (S. 57—58.) Die Zeit von der Tödtung bis zum Eintritt der Starre erforderte beim ersten Kaninchen 1 Stunde und 10 Minuten, beim zweiten 2,35 und beim dritten 1,45. (S 66). Die Lösung nach der eingetretenen Starre war nach Ablauf von 3 Tagen beim ersten nirgends zu bemerken, beim zweiten dagegen an den vordern Extremitäten, und auch am Kopfe, und beim dritten an den vordern Extremitäten während die gänzliche Lösung beim ersten erst nach 18 Tagen und bei den zwei andern schon am 13. Tage erfolgte. (S. 69.) Der Verfasser ommt daher mit Recht zu dem Ergebniß, daß die jüdisch-rituelle Schlachtmethode sowohl vom Standpunkt der Humanität als auch von dem der Hygiene und der Oekonomie allen anderen Schlachtmethoden vorzuziehen sei. Den Werth der uns vorliegenden Schrift kennzeichnet besser als jede Kritik ein von dem beannten Physiologen Professor Dr. W. Preyer an den Autor gerichteter und als Vorwort abgedruckter Brief, in welchem es wörtlich heißt: „Ich bin zu wenig mit der Geschichte des Judenthums und dem jüdischen Ritus bekannt, um zu verstehen, weshalb an dem letzteren mit erstaunlicher Zähigkeit seit Jahrhunderten festgehalten wird, daß aber diese Konsequenz physiologisch durchaus berechtigt erscheint, den humanen Bestrebungen des Thierschutzes besser entspricht als das unsichere Verfahren der christlichen Metzger, und das Wohl der Nation mehr zu fördern geeignet ist, als dieses — das haben Sie bewiesen." Wir wollen zum Schluß nicht unerwähnt lassen, daß sich Herr Dr. Dembo durch die Veröffentlichung seiner Schrift gerade jetzt, wo gegen die jüdische Schlachtmethode agitatorisch gehetzt wird, um die Sache des Thierschutzes ein nicht zu unterschätzendes Verdienst erworben hat. Kprertzsaal. Sehr geehrter Herr Redakteur! Scherbe! hatte in seinem Aufsatze „Aus Ostpreußen" die Güte, sich mit meiner Anregung, auch in kleinen Gemeinden durch Gründung von Litteraturvereinen ein lebhafteres Interesse für die jüdische Geschichte zu wecken, des Näheren zu beschäftigen. Er exemplifizirt auf die Provinz Ostpreußen, um die Unrealisirbarkeit des Vorschlages darzuthun und die in meinem Artikel verfochtene Idee als Ausfluß eines weitgehenden Optimismus zu kennzeichnen. Ich muß gestehen, daß ich beim Schreiben meines Aufsatzes an Ostpreußen nicht gedacht habe. Herr Scherbe! thut aber meiner Ansicht nach den jüdischen Lehren entschieden Unrecht, wenn er sein ungünstiges Urtheil über die Lehrer seiner Provinz auf die in ganz Deutschland ausdehnt. Die Provinz Posen bietet doch schon ein anderes Bild, und Hannover, Westfalen, Rheinprovinz, Württemberg, Baden u. s. w. haben einen vortrefflichen jüdischen Lehrerstand, der dem christlichen wohl ebenbürtig an die Seite gestellt werden kann. Ist das Urtheil über Ostpreußen also richtig — und wer sollte daran zweifeln, da Herr Scherbe! die Verhältnisse desselben doch gewiß genau kennt — so ist die Verallgemeinerung auf ganz Deutschland — die der Form nach nicht gemacht, aber dem Sinne nach gefolgert wird, wozu sonst der Hinweis — zum Mindesten doch recht gewagt. In Westdeutschland und Süddeutschland haben wir zumeist seminaristisch gebildete Lehrer, und von solchen ist es doch nicht zu viel gesagt, wenn man ihnen einen volkstümlichen Geschichtsvortrag — mündlich oder schriftlich — zutraut. Der Hinweis auf die vcrhältnißmäßig geringe Theilnahme Berlins ist sehr falsch. In Berlin ist ein neuer Verein ein Konkurrent von 99 jüdischen und hundert interkonfessionellen Vereinen. Ein Jude von etwas Bildung und Vermögen muß Mitglied von allen möglichen und unmöglichen politischen, religiösen, geselligen, wohlthätigen u. f. w. Vereinen sein, in mittleren und kleinen Gemeinden, wo das Vereinswesen nicht in solcher Blüthe steht, kann ein neues Unternehmen daher weit eher gedeihen, wie viele Gemeinden beweisen. Warum sollen kleine Gemeinden nicht in diese Bestrebungen hineingezogen werden? In derselben Nr., in der der Artikel des Herrn Scherbe! steht, lese ich, daß in Obornik ein Verein für jüdische Geschichte gegründet worden ist. Nun, Obornik gehört weder zu den intelligentesten, noch zu den großen Gemeinden. Solche Vereine verdanken ihr Dasein in den meisten Fällen der energischen Initiative einzelner, von einer Idee begeisterter Männer. Von den Lehrern, die Fähigkeit vorausgesetzt, darf man aber die Pflege jüdischen Wissens in den kleinen Gemeinden verlangen. Was Obornik recht ist, muß den anderen Gemeinden billig sein. Wenn kräftig und unablässig agitirt wird, ist das Publikum wohl für eine solche Sache zu gewinnen. gytft vorzüglicher Hochachtung Berlin, 12. Februar. Ihr ergebener Bernhard Traubenberg. * Geehrter Herr Redakteur! der Reichstagssitzung vom 12. d. M, wo über die Sonntagsruhe für die Postbeamten verhandelt wird, bringt der Staatssekretair Herr Dr. von Stephan gegen den Abgeordneten von Lrngens folgende Aeußerung vor: „Wenn der Vorredner sich auf das alte Testament beruft, so hat das neue Testament eine minder strenge Auffassung gebracht; es heißt in Markus (2, 27): „Der Mensch ist nicht wegen des Sabbaths da, sondern der Sabbath des Menschen wegen." Wir bemerken hierzu, daß nach Vers 26 daselbst auch das alte Testament diese minder strenge Auffassung des Gesetzes theilt, wo Jesus sich auf 1 S. 21, 7. beruft. In vollenl Einklänge damit lauten die Aussprüche der Gesetzeslehrer im talmudischen Schriftthume. In der Mechilta zu 13 heißt es: „Der Sabbath ist Euch übergeben, aber ihr nicht dem Sabbath" rotrb ffTlDÜ DflX pKl M b miDfc Deutlicher spricht sich darüber der Gesetzeslehrer Simon ben Jochai aus: „Der Sabbath ist in euren Händen, aber nicht ihr in den Händen des Sabbaths" fniDtt Klfl 1Y2 B'YIDÖ DDK jptfl DSYO (Joma S. 85 B). Man findet sogar auch in Jalkut zu 1 S. 21, 7. die merkwürdige Berufung auf 1 S. 21, 7. in Markus 2, 26, die wörtlich heißt: „Da David nur Schaubrode vorfand, sprach er: „Gieb dieselben her, damit wir nicht dem Hungertode preisgegeben werden, denn zur Rettung des Menschenlebens weicht das Sabbathgesetz." H p TDK D’JBH Dil*? DK '2 TH K2CD K*?V pH •roir nriH nitraj psotr ajro miw Wir bitten, mehr darüber in Hamburger Real-Encyelopädie Supplement II. Artikel „Dispensation vom Gesetz" nachzulesen. L. I. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.