Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1894)
- Date
- 1894-02-23
- Page
- Seite 87 (sequence 3)
- Language
- German
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87 absetzten. Die Herrscher hühen und jenseits der russischen Grenze schlitzten die Inden gegen die Chikanen der Zünfte, welche zeitweise den Juden die „Auflage und Speicherung ihrer Maaren" ganz verboten, so daß sogar Proteste anderer Staatsregierungen bei den Behörden der Grenzhandelsplätze einliefen, wie z. B. 1567 seitens Großbritanniens und der polnisch-litauischen Reichsstände von Lublin. Im Jahre 1654 schrieb König Johann Casimir von Polen an den Großen Kurfürsten zu Gunsten eines (litauischen) jüdischen Großhändlers und legte ein Begleitschreiben an den preußischen Departementschef I. von Hoverbeck bei, das wie folgt beginnt: „Johannes Casimirus, König von Pohlen. Wir zweifeln nicht, daß Euch nicht solten bekannt seyn die trewfleißige Dienste des Lazarus, Arrendatorn der Zölle in Littawen, welche derselbe unserem Königlichen Hause geleistet. Diesem wollen wir bey itzigen so gar schlechten Zeiten gerne geholfen wissen, weßwegen wir auch an Churs. Dchl. geschrieben, daß er keinen schaden zu Königsberg, wie auch in andern, in Preußen gelegenen Städten nehmen möge, wan er das getreyde off den Witt innen und andern gefäßen hinbringen wird. Sintemahl solch getreydig von ihm nicht auf Wucher verkanfft ist, sondern in unfern tafelgütern erbawet worden, welche er itzo in seiner Administration hatt." Als die Juden in Litauen zwei Jahre später durch den Krieg Polens mit Schweden bedrängt, (theilweise) nach Preußen flüchten mußten, erließ der Große Kurfürst folgende Verordnung: „Nachdem Se. Churs. Durchlaucht diejenigen Juden, welche aus dem groß Fürstenthumb Litauen nach der Memel geflohen, in Dero Protektion genommen, alß befehlen sie allen Dero hohen und niedern Kriegern u. s. w. allen Dero ihre Nahrung frey suchen, auch aller enden Wegs ungehindert zu Wasser und Lande passiren." Kurz nach dem Regierungsantritt Friedrichs III., der sich 1701 in Königsberg zuni König krönen ließ, reichte der in letzterer Stadt wohnende Isaak Liebmann ein Gesuch zu Gunsten dieser Vermittler des Grenzhandels ein, zumal die polnischen Magnaten „durch die Juden, welche ihre Mäkler sind, die meisten negotia hier im Verkauf und Kauf exercieren lassen." In dem Gutachten des Advocatus Fisci wird hervorgehoben, der Handel werde sich sonst von Preußen abwenden und andere Häfen aufsuchen, „da die Juden her polnischen und litauischen Noblesse Güter größtentheils unter sich hätten". 1715 bereits nahin die preußische Regierung in Fragen des deutsch-russischen Verkehrs offiziell einen höheren Standpunkt ein als die heutigen russischen Behörden bezw. die Anhänger des Antrags Hammerstein bei uns; sie ordnete an, daß „besorglich durch fernere Hemmung die allgemeine Commercia schädlich Abbruch leiden dürffen, die Juden überall, sotvohl aus den Städten, als über die Landesgrenzeu ungehindert, wenn sie gleich nicht mit speziellen schriftlichen Pässen versehen sehend, passiren mögen." So entwickelten sich die Handelsemporien auf deutscher Seite mit Hilfe der Juden. Die Unternehmer des Getreide- und Holzhandels aus Weichsel und Niemen, wie auch zum Theil der deutschen Handelseinfuhr nach Rußland, sind Juden. Das Moskowiterland hat durch Unterdrückung dieses Elements die Entwickelung seiner Grenzstädte gewaltsam gehemmt. In den „Kosmopolitischen Wanderungen" vom Jahre 1795 heißt es beispielsweise über eine Stadt wie Kowno: „Zum Handel, sowohl mit dem Innern Litauens als auch nach dem Auslande liegt diese Stadt außerordentlich bequem; hätte man nicht von jeher den Geist der Industrie fast mit Gewalt erstickt, hätte man nicht jede gute zweckmäßige Unternehmung gestört, sondern nianchem erfindungsreichen Genie den Willen gelassen, so wäre diese Stadt unstreitig eine der reichsten und mächtigsten Städte Polens geworden." Wie es heute mit der Praxis Rußlands auch imch Annahme des Handels-Vertrages gegenüber den der Natur der dortigen Handels- Verhältnisse nach besonders geeigneten Vermittlern des Grenzhandels steht, ist bekannt. Für die kaiserlich-russischen Konsulate bezw. die kaiserlich-russischen Polizeibehörden gilt als ein feststehender Grundsatz, daß jüdische Angehörige des deutschen Reiches nur dann das zu Reisen nach Rußland unentbehrliche Paßvisum erhalten dürfen, wenn der Nachweis geführt wird, daß der Paßinhaber selbst oder derjenige, als dessen Vollmachtträger Jener nach Rußland reist, eine Einkomniensteuer von jährlich mindestens 1500 Mark zahle, was ein Netto-Jahreseinkommen von etwa 46,000 Mark voraussetzt. Mag Rußland seine jüdischen Unterthanen in ihrer Aufenthalts- Bewerbsfreiheit beschränken, so viel es für nöthig hält. Wir beklagen das, begreifen aber, daß man Rußland gegenüber die Behandlung der dortigen Juden nicht zum Gegenstand von Staatsverträgen machen kann. Allein der Deutsche, der in Rußland reist und Geschäfte treibt, ninimt das ihm wohl in keinem anderen Kulturlaude versagte Recht auf diese Thätigkeit nicht als Katholik, Protestant oder Jude, sondern als Angehöriger des deutschen Reiches in Anspruch. Jüdische Wohllhatigkeit. Von Dr. S. Goldschmidt in Königshütte. fie hochherzige Gabe Moritz Mannheimers hat in allen jüdischen Kreisen freudigen Widerhall und bewundernde Zustimmung gefunden und sicher in Vielen den Wunsch geweckt, es diesem Edlen gleichthun zu können. Nicht so in außerjüdischen Reihen. Selbst liberale Blätter, die in der Hitze des Kampfes von den Gegner» auf unsere Seite geworfen werden und die sich das ehrende Zeugniß ausstellen lassen müssen, rein jüdischen Bestrebungen, d. h. dem Kampfe gegen Unrecht und Bedrückung, für Gleichheit und Freiheit, nur ihre Spalten zu öffnen, haben es nicht verwinde» können, daß die Freigebigkeit eines Israeliten ihre goldenen Früchte in den Schooß der eigene» Glaubensgemeinschaft gleiten ließ und nicht der Gesammtheit zu Gute kam. Wohlthätigkeitsanstalten, so hieß es, sind immer am besten geborgen und ihr Erfolg und Zweck am meisten gesichert, wenn sie von den engen Schranken der Konfession losgelöst sind. Ob dieser Satz an sich eine Wahrheit und ob er es für die Juden im Besonderen ist, scheint doch mehr als zweifelhaft. Es ist in diesen Blättern schon früher die Berechtigung klargelegt worden, den Wohlthätigkeitssinn unserer Glaubeusbriider zunächst für die sozialen Bedürfnisse der eigenen Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Das Mißverhältniß, das zwischen der Zahl der von Juden gestifteten Anstalten und der von diesen unterstützten und geförderten Juden besteht, ist Allen bekannt. Mau wird trotz alledem dem jüdischen Herzen niemals verwehren können, Alle in Liebe zu umfaffen. Wann ließe das Herz sich überhaupt Gesetze vorschreiben und Grenzen ziehen, bis wohin es den Stroin seines innersten Lebens zu leiten hat? Aber man wird das Verlangen nicht unbillig finden, daß die Mittel, die ein liebreicher Sinn zur Linderung der Noih, zur Heilung der Zeitgebrechen zur Verfügung stellt, den Habenden entzogen und den Darbenden zugeführt werden. Und zu den Darbenden und Bedürftigen gehört trotz allen Geredes über die unversiiglichen Quellen des Reichthums und Wohlstands in unserer Mitte das Judenthum, namentlich das in den Provinzen. In den großen Centren, wo alle Kräfte sich sammeln, ist die Pflege und Erhaltung jüdischen Lebens nicht schiver. So viel Be-