Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1894)
- Date
- 1894-02-16
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 Tullry am 22. Januar 1894 vorgekommen, daß durch gewaltthätiges Eindringen von Anhängern der sogenannten antisemitischen Partei die Versammlungen anderer Parteien, insbesondere der deutschfortschrittlichen, gestört oder verhindert wurden Durch solchen Terrorismus werden die Anhänger anderer Parteien, die es scheuen, den Antisemiten mit gleichen Ungesetzlichkeiten zu begegnen und die sich den von den Antisemiten wiederholt geübten, daher von ihnen zu erwartenden wörtlichen und thätlichen Insulten nicht aussetzen wollen, außer Stande gesetzt, von dem ihnen gesetzlich gewährleisteten Rechte der freien Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, und es wird die Gewaltthätigkeit als ein bestimmender Faktor in das öffentliche Leben eingeführt. Es erscheint als eine Pflicht der Regierung, endlich Maßnahmen zu treffen, um diesen Terrorismus zu brechen, der um so kühner verübt wird, je mehr die Antisemiten durch das ihnen gegenüber seitens der berufenen Behörden bisher geübte reiche Maß der Duldung zu der Meinung verleitet werden konnten, daß ihrem Treiben weder nach Maßgabe der §§ 83 und 302 des Strafgesetzes, noch durch andere geeignete Maßnahmen der Behörde ein Ziel gesetzt werden könne oder wolle. Die Unterzeichneten stellen deshalb an den Statthalter die Anfrage: „Welche Maßregeln gedenkt die Regierung zu ergreifen, um die fortgesetzten Störungen von Versammlungen anderer Parteien durch Anhängerder sogenannten antisemitischen Partei im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung hintanzuhalten und sohin die ungehinderte Ausübung des Versammlungsrechtes wirksam zu sichern?" — In der Versammlung des Vereins der Fortschrittsfreunde hielt Stadtrath und Landtagsabgeordneter Noske einen höchst interessanten Vortrag über die Ergebnisse der letzten Landtagssession. Hierauf führte Reichsrathsabgeordneter Dr. Menger aus, daß, wenn die Dinge so weiter gehen, die Regierung nicht mehr weiter wird regieren können. Die Regierung wird einschreiten müssen, um das Recht zu wahren und die Schädigung des öffentlichen Lebens hintanzuhalten - In der Sitzung vom 8. d. Mts. referirte Abgeordneter Noske über den Antrag Schneider, das Schächten der Thiere nur nach vorheriger Betäubung zu gestatten. Der Referent führt aus, daß er sowohl durch den Augenschein, als auch durch ein genaues Studium aller in dieser Frage seit Jahren von den hervorragendsten Autoritäten abgegebenen Gutachten und der ganzen Litteratur über diese Frage sich die Ueberzeugung verschafft habe, daß die dem Schächten imputirte Grausamkeit nicht vorhanden sei. Es sei vielmehr das Schächten in Uebereinstimmung mit dem Glaubenssatze der jüdischen Religion, die eine besondere Schonung der Thiere in einer mitunter rührenden Weise vorschreibt, als eine Tödtungsart zu bezeichnen, welche bei genauer Beachtung des Rituals für das Thier mit den vergleichsweise geringsten Schmerzen verbunden sei, dessen Tödtung auf die schnellste Art herbeiführe und durch welche das Fleisch des geschächteten Thieres in einen für den Konsumenten zuträglichen Zustand gebracht wird. Man müsse vom Standpunkte der freien Religionsübung schwere Bedenken tragen, eine solche Einschränkung, wie sie der Antrag bezwecke, eintreten zu lassen, ehe nicht die zwingendste Nothwendigkeit dazu vorliege. Da das Schächten nach autoritativen Zeugnissen und nach jüdischen Religionsbüchern zum Rituale der jüdischen Religion gehöre, beantrage er, den Antrag Schneiders abzulehnen. — Abg. Schneider erklärte das Schächten für eine Thierquälerei Im Uebrigen behauptet er, daß das Schächten durchaus kein integrirender Bestandtheil des jüdischen Kultus sei und beruft sich hierbei auf verschiedene Rabbiner. Abg. Ritter von Troll hält das Schächten für eine grausame Prozedur und ist von diesem Standpunkte dagegen. Wenn aber das Schächten wirklich ein integrirender Bestandtheil des jüdischen Kultus wäre, so könnte er nicht dagegen sein, sondern er würde vor die Frage gestellt werden, ob ein Kultus, der derartige Bestimmungen als integrirende Bestandtheile enthalte, anerkannt werden soll. So lange dieser Kultus anerkannt sei, müsse ihm auch die freie Religionsübung gewahrt bleiben, und wenn das Schächten zum Kultus gehöre, so müsse es auch anerkannt werden. Abg. Vergani beantragte, die Regierung aufzufordern, zur Frage der Schächtung im Sinne des Antrages Schneider Stellung zu nehmen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Referenten auf Ablehnung des Antrages Schneider von der Majorität angenommen — Der liberale politische Volksverein in Döbling hat seine Auflösung beschlossen, weil sie den Angriffen der Antisemiten nicht mehr Stand halten können; Vereinsmitglied Oberländer erklärte, daß die Vereinigte Linke in ihrer Gesammtheit sich an das Ministerium wenden werde, um ganz energisch gegen die Uebergriffe der Antisemiten Abhilfe zu verlangen. — Bei der Ergänzungswahl für den böhmischen Landtag wurde der Großgrundbesitzer Leopold Pollack zum Landtagsabgeordneten gewählt. — Der Kaiser hat gestattet, daß der Direktor der theologischen, israelitischen Lehranstalt in Wien, Dr. Adolf Schwarz, das Ritterkreuz I. Klasse des badischen Ordens vom Zähringer Löwen tragen dürfe. m. e. Lemberg, im Februar. Der vielgenannte Wunderrabbi Joschua Rokeach aus Belz starb am 29. v M. auf der Reise von Wien nach Hause. Der Verstorbene, dessen Hinscheiden in den orthodoxen Kreisen unserer Bevölkerung aufrichtig beklagt wird, stand im 70. Lebensjahre. Er nahm regen Antheil an der Entstehung des Vereins „Machslke Hadath“, welcher, im Jahre 1879 begründet, in den ersten Jahren seines Bestehens eine rührige Thätigkeit entfaltete. Der Belzer Wunderrabbi war der unsichtbare, geistige Lenker des Vereins in seinen wichtigsten Unternehmungen. Erwähnenswerth ist unter Anderem der vom genannten Verein inszenirte Protest gegen den vom „Schomer Israel" einberufenen „Gemeindetag", an welchem sich gegen 300 galizische Gemeinden betheiligren, die Entsendung des Krakauer Rabbiners Schreiber in den Reichsrath als Vertreter des Kolomea'er Wahlbezirkes und schließlich die Rabbinerversammlung in Lemberg im Jahre 1882, deren Hauptthätigkeit die Abfassung eines Musterstatuts für die galizischen Gemeinden war, mit der Tendenz, den Einfluß der orthodoxen Rabbiner gegenüber den neologen Bestrebungen zu sichern. In den letzten Jahren jedoch, wo der Verein allen Einfluß verlor und nur noch sein hebräisches Organ übrig blieb, zog sich der Verstorbene vom politischen Leben zurück, und nur bei seltenen Anlässen (wie z. B. bei der Wahl Byks) vertrat er seine Bestrebungen, welche den Boden verloren haben, um neuen Strömungen Platz zu machen. — Die Lemberger Rabbinerfrage, seit einigen Jahren der Zankapfel in unserer Gemeinde, scheint nunmehr endgiltig gelöst zu sein. Der Kultusvorstand beschloß in seiner letzten Sitzung einstimmig, den Rabbiner Jsak Schmelkes aus Przempsl nach Lemberg zu berufen. Es ist anzunehmen, daß die Wahlmänner diesen Beschluß des Vorstandes bestätigen werden. Das kleine Häuflein der hiesigen Orthodoxen, welche vor einiger Zeit einen eigenen Rabbiner in der Person eines Talmudisten M. Barsap aus New-Jork berufen haben, scheinen jedoch in ihrem Separatismus zu beharren und machen Miene, den neuen Rabbiner nicht anzuerkennen. — Der unermüdliche Midraschforscher, Herr Sälomon Bub er, vollendete in den letzten Tagen ein umfassendes Werk, betitelt: „Die Geschichte der Rabbinen, Talmud gelehrten, Gemeindevorsteher u. s. w. der Stadt Lemberg vom Jahre 1500 bis auf unsere Tage". Das sehr werthvolle Buch, welches demnächst im Selbstverläge des Verfassers bei Fischer in Krakau erscheint, enthält wichtige Materialien (Dokumente, Abschriften vom Gemeindearchiv, Grabsteinnetz) zur Geschichte unserer jüdischen Gemeinde. — Von den hebräischen Briefen S. D. Luzzatto's erschien soeben der 9. Band, welcher die Sammlung abschließt. Wir finden hier werthvolle Briefe von Kämpf, Steinschneider, Cassel, Rapoport rc, welche mitunter von großem wissenschaftlichen Interesse sind. Großbritannien. ** London, 10. Februar. Der „Jewish Chronicle“ läßt sich, kürzliche Vorkommnisse im Auge habend, sehr zeitgemäß wie folgt vernehmen: „Die jüdische Gemeinde kann nicht ohne gewisse Besorgniß auf dieses Prunken der jüdischen Arbeitlosen mit ihren Leiden, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, schauen. Erstlich wird eine solche Agitation das dünne Ende für die antisemitische Axt bilden. Thatsächlich ist die Einwanderung nicht in beträchtlichem Grade an der Arbeitlosigkeit im Ostende Londons Schuld. Jeder weiß jetzt, daß, wenn mehr Arbeiter auf dem Schauplatz angekommen sind, sie auch mehr Arbeit mit sich gebracht haben. Der Ausländer hat dem Engländer nicht das Brod vor dem Munde weggeschnappt. Die Anklage wird aber erhoben und sobald die jüdischen Arbeitlosen ihre Klagen zu sehr breit machen, werden sich die antagonistischen Stimmen vermehren. Wir wenden uns an die Selbstsucht eines Theiles der Gemeinde, wenn wir sagen, daß es sie beunruhigen würde, wenn das Geschrei sich vermehrte. Es würde eine sehr unangenehme Mahnung für sie sein, daß sie ihre Hände an der Sache nicht ganz in Unschuld waschen können. Es ist deshalb von der größten Dringlichkeit, die Finanzlage des jüdischen Armenpflegerathes zu stärken. Die Arbeitlostgkeit und das wirkliche Elend ist ohne Zweifel groß im Ostende. Die Mittel des Armenpflegerathes werden jetzt von