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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-02-09 · Heft 6 (9.2.1894) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 6 (9.2.1894)
Date
1894-02-09
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 geschrei ausbrechen, wie damals, als die harmlosen „Fahrkarten nach Jerusalem" in der Friedrichstraße vertheilt wurden? Bewahre! Sie werden die Sache todtschweigen und schmunzelnd den „Witz" Eines von ihren Leut' bewundern, der wieder nur in der gemeinen Verspottung des für die Christen Heiligsten seine ganze „Größe" entfalten kann." — Auf diesen räthselhaften „Baron" wurde nun eine förmliche Hetzjagd eröffnet; antisemitische und andere Zeitungen fahndeten nach ihm, die Polizei arbeitete mit ihrem großen Apparat, um ihn einzufangeu, und eine Zeitung wandte sich an ihren Leserkreis mit der Bitte, ihr zu einem Exemplar jener frivolen Reklame zu verhelfen — Alles vergeblich. Zwar wurde ein Kaufmann, der seinem Geschäft die Bezeichnung „Zum Kleider-Baron" gegeben hat — allerdings nicht tm Südosten der Stadt, ivo der Reklamevertheiler wohnen sollte, sondern im Centrum, in dem dem Alexanderplatz nahen Theile der Landsbergerstraße — ermittelt, aber dieser Mann konnte überzeugend Nachweisen, daß er niemals Reklamen der bezeichneten Art vertheilt hat, und er hat selbst bei der Polizei die Eröffnung einer Untersuchung zur Klarstellung der Angelegenheit beantragt. Der Polizei ist es trotz der eifrigsten Bemühungen nicht gelungen, eine Thatsache, die der vom „Hannoverschen Courier" mitgetheilten auch nur entfernt ähnlich sähe, zu ermitteln, und so steht nunmehr fest, daß die Geschichte von seiner schamlosen Reklame eine frivole Erfindung ist, über deren Urheber man wohl nicht zweifelhaft sein kann. Der Korrespondent, der die „schamlose Reklame" wohlberechnet gerade in Zeitungen von nicht-antisemitischer Tendenz zu lanciren gewußt hat, wo seine Mittheilungen um so glaubhafter erscheinen mußten, dürste wohl auch der Urheber des frivolen „Gedichtes" sein, über welches er sich so sehr entrüstet. * Berlin, 4. Februar. Der freisinnige Schriftsteller Arnold Perls ging in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag durch die Bellealliancestraße seiner Wohrnmg zu, als ihm ein ihm befreundeter Zahnarzt im Gespräch mit einem anderen Mann begegnete. „Guten Abend, lieber rief Herr Perls dem Zahnarzt entgegen, worauf dessen Begleiter Herrn Perls zurief: „Halt die Schnauze, verfluchter Jude!" Herr Perls verbat sich ruhigen Tons diese Rohheit, der Begleiter des Zahnarztes setzte jedoch seine Beschimpfungen fort, und als Herr Perls darauf erklärte, eine solche Sprache nicht dulden zu wollen, versetzte ihm der Antisemit mit seinem Stock einen so heftigen Schlag über den Kopf, daß Hut und Brille des Herrn Perls in weitem Bogen davon flogen. Vergebens-suchte der Zahnarzt den Schläger abzuwehren, aber noch nicht befriedigt, ließ dieser einen zweiten wuchtigeren Hieb auf den Ueberfallenen niedersausen. Blutüberströmt vermochte sich Herr Perls nur mit Mühe aufrecht zu erhallen und wurde mit zwei klaffenden Kopfwunden von dem Zahnarzt nach der Sanitätswache 19, Planufer gebracht. Dort wurde ärztlich festgestettt, daß eine kleine und eine große, etwa vier Centinieter tiefe Kopfwunde geschlagen worden waren, die letztere unmittelbar neben der Schläfe. Der Verüber dieser Heldenthat ist Inhaber einer Weinstube in der Leipziger Straße. Es wird gegen ihn kriminell und civilrechtlich vorgegangen werden. 8 Aus Westpreußen, im Januar. Eine bemerkenswerthe Entscheidung wurde letzthin vom hiesigen Schöffengericht getroffen. Als seinerzeit für Westpreußen die Verordnung erlassen worden war, daß Schlachtthiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden sollten, wurde gegen die beiden hiesigen Kultusbeamten ein Strafmandat von je 3 Mark wegen Uebertretung dieser Verordnung erlassen. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde wollte die Sache zum prinzipiellen Austrage bringen und beantragte daher gerichtliche Entscheidung. In dem dieserhalb anberaumten Termine machte der Vertheidiger geltend, daß den Juden durch die Verfassung das Recht freier Religionsübung gewährleistet sei. Jene Verordnung verstoße aber gegen dieses Recht und hindere die freie Religionsübung. Denn nach den religiösen Vorschriften sei, wie auch durch den als Sachverständigen geladenen Rabbiner Dr. Grabowski des Näheren dargelegt wurde, den Juden nur solches Fleisch zu essen gestattet, welches kein Blut erhalte. Eine völlige Blutentleerung werde aber nur durch den Schächtschnitt herbeigeführt. Da aber ein Gesetz nicht durch eine Verordnung, sondern wieder nur durch Gesetz aufgehoben werden könne, so sei auf Aufhebung der Strafmandate zu erkennen. Das Schöffengericht schloß sich diesen Gründen an und erkannte demgemäß auf Aufhebung der Strafmandate. — Diese Angelegenheit dürste noch die zweite Instanz beschäftigen, da der Amtsanwalt Berufung eingelegt hat. X. Breslau, 3. Februar. Am Sonntag den 28. ds. Mts. fand die Gedenkfeier für den Gründer des hiesigen jüdisch-theologischen Seminars, den Kommerzienrath Jonas Fränkel, in der genannten Anstalt statt. Nach Absingung des 16. Psalms durch den verstärkten Chor des seminaristischen Gesangvereins sprach der derzeitige Vorsitzende des Lehrkörpers, Herr Dr. Brann, in eingehendem Vortrag über die Familie des Stifters. — Nach dem gelehrten Vortrag richtete Herr Seminarrabbiner Dr. I. Lewy, anknüpfend an die berühmten Worte der Ruth, an den einen der zu entlassenden bisherigen Hörer der Anstalt, Herrn Dr Samuel Freund, Rabbiner in Czarnikau — den anderen, Herrn Dr. Lieber Dobschütz,'Rabbiner in Kotschkau, hielten Familienangelegenheiten fern — warmempfundene Abschiedsworte und überreichte demselben das Rabbinatsdiplom, worauf sich Herr Dr. Freund von Lehrern und Studiengeuossen verabschiedete. — Der Gesang „hanothen iesclmali“ schloß die Feier. — Der Jahresbericht, welcher anläßlich der 40 Gedenkfeier ausgegeben wurde und dem eine sorgfältige, gelehrte Auswahl aus den religiösen Dichtungen Abraham ibn Esra's, bearbeitet von dem allverehrten Senior des Lchrercollegii,Herrn Dr. R o sin, beigegeben, stellt als gegenwärtige Frequenz 42 Hörer fest. Am 3. April des verflossenen Jahres verschied der Hörer der Anstalt, Herr caud. phil. Ludwig Wolf ans Oestringen (Baden). Der Bericht widmet auch dem am 10. August im Alter von 31 Jahren verstorbenen Rabbiner Dr. Bernhard Zimmels in Mährisch-Ostrau, der am 27. Januar 1889 die Anstalt verlassen hatte, Worte ehrenden Gedenkens. Auch ist der Wortlaut der Adresse abgedruckt, welche das Kuratorium der Fränkelschen Stiftungen und das Lehrereollegium Herrn Dr. Rosin am 27. Mai zur Feier des 70. Geburtstages überreichte. X. Natibor, 3. Februar. Ein schmerzlicher Trauerfall hat hierselbst in allen Kreisen tiefgehende Erregung hervorgernfen: das jähe Hinscheideu der verehrten Gattin des Herrn Rabbiner Dr. Blumen - thal. Am 18. Januar schenkte sie einem Sohne das Leben, und acht Tage darauf, unmittelbar nach ihrem 23. Geburtstage raffte der Tod diese junge Blüthe hinweg. Der durch ihre Wohlthätigkeit weitbekannten Familie Zeit!in in Lüpzig entstammt, hatte sich die Verblichene durch den Reichthum ihres Wissens, durch die Anmuth ihres Wesens und durch ihre nie versagende Wohlthätigkeit im Fluge die Herzen nicht nur der israelitischen Gemeinde, sondern vieler, vieler Anderer erobert, und nun — dieses tieftraurige Ende! Die Beisetzung fand am letzten Montage statt. Die israelitischen Schüler und Schülerinnen der hiesigen Unterrichtsanstalten gingen der Bahre voran. Die Mehrzahl der oberschlesischen Rabbiner war erschienen. Im Hause nahm der trauernde Gatte von seiner Heißgeliebten in herzbewegten Worten Abschied. Ander offenen Gruft hielt zunächst der von der hiesigen Gemeinde berufene Rabbiner Dr. Rosenthal aus Breslau eine ergreifende Rede. Namens des oberschlesischen Nabbinerverbandes sprach Herr Rabbiner Dr. Krak au er aus Le ob schütz, und im Aufträge der Freunde und zahlreichen Verehrer der Verewigten der dem Hause Blumenthal nahestehende Herr Rabbiner Dr. Gold sch midt aus Königshütte. Alle Redner feierten die seltenen Charaktereigenschaften und Herzenstugenden der so früh Dahingeschiedenen. Die Gemeinde hatte den irdischen Ueberresten eine- Ehrenstelle auf dem Friedhofe zugewiesen Aber auch ohne dies hat sich die Entschlafene ein unvergängliches Denkmal in den Herzen gMr derer gesetzt, welche je das Glück hatten, dieses edle Weib kennen lernen zu dürfen. Möge der Herr die Eltern, die ihre einzige Tochrer begruben, und den schwergeprüften Gatten, der das Weib seiner Jugend beweint, in ihrem gerechten Schmerze aufrichten und trösten. 0. Hannover, im Februar. Durch die Großherzigkeit einer edlen Frau sind jüngst viele hiesige und auswärtige Anstalten mit ansehnlichen, zum Theil sehr reichen Zuwendungen bedacht worden. Ter Name dieser Edlen ist Frau Georgine Jacobsohn, früher in Steyerberg bei Liebenau, zuletzt in Stolzenau wohnhaft, wo sie am 10. Thebet (19 Dezember v. I.) etwas über 60 Jahre alt, verschieden ist. Ueberaus schlicht und einfach in ihrem Wesen und Auftreten, hat sie in ihrer Frömmigkeit ihre höchste Befriedigung gefunden und nur ein Vergnügen und einen Genuß gekannt — das Wohlthun. Wenig hat sie für ihre Person gebraucht, desto mehr Anderen gegeben, Juden und Nichtjuden, Keiner hat jemals vergeblich sich an sie gewandt. Jhxe tiefe altjüdische Frömmigkeit ließ sie aber ganz besonders ihr Interesse bethätigen an der religiösen Erziehung armer Kinder. Für die Erziehung mancher armen Kinder.

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