Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1894)
- Date
- 1894-02-02
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 und für diese, die Poliklinik, das Nürnberger Kinderspital, der Verein für Krankenpflege, die Blinden-Erziehungsanstalt, die Taubstummenanstalt, der Verein Jugendhort und der Verein für die Restauration der Kirche zu St. Sebald seitens des hochherzigen Stifters mit Vermächtnissen zu je 2000 Mark bedacht. 6. Nürnberg, 23. Januar. Die ausgezeichnete von Herrn Dr. Ziemlich am 6. Januar zu Ehren des 25jährigen Jubiläums des ersten Vorstands unserer Gemeinde, Herrn Justizrath Josephthal, gehaltene Festpredigt ist soeben im Druck erschienen. Die Feier selbst war eine erhebende. Nach dem Gottesdienst wurde im Sitzungssaal unserer Gemeinde dem verdienstvollen Jubilar ein von hervorragender Münchener Künstlerhand ansgeführtes größeres Oelgemälde, „das Innere der Synagoge darstellend", von der Verwaltung Namens der Gemeinde in feierlicher Weise überreicht Glückwunschtelegramme liefen von allen Seiten ein, u. A. von dem Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bund, von dem Baierischen Rabbiner-Verband, von dem Vorstand der israelitischen Gemeinde München re. Möge es dem Jubilar noch lange vergönnt sein, zur Ehre des Judenthums zu wirken! Oesterreich - Ungar». Li Wien, 30. Januar. Großes Aufsehen erregt hier der Selbstmord des berühmten Rechtsanwaltes und Abgeordneten Dr. Heinrich Jaques, der, von einem langen Nervenleiden gequält, seinem Leben ein Ende machte — die liberale Partei verliert in ihm einen tüchtigen Kämpfer, das Varreau einen gediegenen Juristen. — Der Reichsrathsabgeordnete Dr. Bloch hat an den Justizminister einen offenen Brief gerichtet, dem folgender Thatbestand zu Grunde liegt. Vom k. k. Bezirksgericht in Stanislau wurden die jüdischen Mehlhändler Fifchl Wundermann und Moses Tennenbaum wegen Ehrenbeleidigung und Uebertretung zu vierzehn und sieben Tagen Arrest verurtheilt. Das Urtheil wurde begründet mit dem Satze, daß die jüdische Frechheit und Raffinirtheit seit einiger Zeit alle Grenzen der Geduld überschreite, so daß es zieme, einmal mit einer empfindlicheren Strafe ihre Gefährlichkeit für die andersgläubige Bevölkerung zu kennzeichnen. Dr. Bloch lenkt die Aufmerksamkeit des Justizministers auf die Begründung und sagt, die Gesammtheit der jüdischen Bevölkerung Stanislaus werde in einem gerichtlichen Urtheil als frech, rasfinirt und gefährlich bezeichnet, und die Strafe der Schuldiggesprochenen werde nicht aus ihrer Thathandlung heraus, sondern wegen ihrer Zugehörigkeit zum jüdischen Bekenntniß höher bemessen, als dies sonst der Fall wäre. Das Urtheil des. Bezirksgerichtes Stanislau bedeute eine Anerkennung des ärgsten und verderblichsten Antisemitismus. Er "richtet deshalb an den Justizminister die Anfrage, ob die in dem Erkenntniß angeführten Gründe billig seien und ob er gesonnen/ei, solche Erkenntnisse zu dulden — Wie wir erfahren, dürfte die jüngste Versammlung des „Deutschen Volksverein", welche am 19. d. M. zur Feier der Gründung des Deutschen Reiches im V. Bezirke stattfand und mit Auflösung cubete, außer der bereits im Landtage eingebrachten Interpellation noch andere Folgen haben, nämlich ein gerichtliches Nachspiel. Der zum Vorsitzenden der Versammlung gewählte Georg Schönerer ließ sich nämlich mit dem Regierungsvertreter, Polizeikommissär Nuttrich in eine Kontroverse ein, durch die die Vollführung der ausgesprochenen Auflösung der Versammlung behindert und verzögert wurde. Auch soll Schönerer dem genannten Polizeikommissär zum Vorwurfe gewacht haben, derselbe muthe ihm eine Ungesetzlichkeit zu u. dgl. Ueber diese Vorkommnisse werden polizeiliche Erhebungen gepflogen, die den Zweck haben sollen, festzustellen, ob sich Georg Schönerer damals der Beleidigung einer Amtsperson oder Einmengung in eine Amtshandlung schuldig gemacht hat, in welchem Falle die Akten dem Bezirksgerichte Wieden zur kompetenten Amtshandlung abgetreten würden. — Wie wir vor Kurzem berichteten, hat der österreichisch-ungarische Exportverein in einer Eingabe an das Ministerium des Aeußern auf die Thatsache hingewiesen, daß mehrere österreichische Handelsreisende israelitischer Konfession, welche im Aufträge hiesiger Jndustriefirwen Rußland bereisen wollten, von der Polizeidirektion in Warschau verhalten wurden, das Land sofort zu verlassen, ohne das Innere Rußlands betreten zu dürfen, und wurde das Ministerium gebeten, bei der russischen Regierung dahin zu wirken, daß »den österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Konfession der Aufenthalt in Rußland bewilligt werde. Hierauf hat nun das Vereinspräsidium vom genannten Ministerium eine vom 28. v. M. datirte Zuschrift erhalten, worin unter Anderem gesagt wird: „Die Beschränkungen, welchen in Rußland der Eintritt und der Aufenthalt fremder Israeliten unterworfen sind, beruhen auf gesetzlichen Anordnungen. Ein vertragsmäßiger Anspruch darauf , daß diese Beschränkungen gegenüber Israeliten österreichischungarischer Nationalität keine Anwendung finden sollen, vermag nicht erhoben zu werden. Tie einschlägigen Bestimmungen des Artikels XIII. des Handelsvertrages mit Rußland vom 2./14. September 1860 (R.-G.-B. Nr. 270), wodurch die Freizügigkeit der beiderseitigen Staatsangehörigen gewährleistet wird, enthalten den Zusatz, daß die Beschränkungen, welche in den Staaten eines der kontrahirenden Theite hinsichtlich der Israeliten festgesetzt sind, gleicherweise auf die dein gleichen Glaubensbekenntnisse ungehörigen Unterthanen des anderen Theiles Anwendung zu finden haben. Es ist hierbei kein Unterschied gemacht zwischen den Verfügungen, welche für inländische, und solchen, welche für ausländische Israeliten gelten, weshalb auch der Anwendung der in Ansehung der letzteren russischerseits auf die österreichischen und ungarischen Israeliten erlassenen Bestimmungen nicht entgegengetreten werden kann. Das Ministerium des Aeußern befindet sich daher nicht in der Lage, dem Einschreiten des geehrten Exportvereines Folge zu geben; es ist übrigens gern bereit, wie dies auch bisher schon geschehen ist, in einzelnen Fällen von besonderer Rücksichtswürdigkeit den Ansuchen um Bewilligung eines zeitlichen Aufenthaltes in Rußland seine Unterstützung bei der kaiserlich russischen Negierung nach Thunlichknt angedeihen zu lassen." □ Wien, 30. Januar. Der Vorstand des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus überreichte mehreren Ministern eine Entschließung gegen die verhetzende Thätigkeit der Wiener Antisemiten. Ministerpräsident Windischgrätz erklärte, die Regierung halte sich klar vor Augen, daß jeder gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft das volle Maß der durch die Verfassung gewährleisteten Rechte gebühre, daß somit auch die Staatsorgane die Pflicht haben, allen Kirchen und Neligionsgesellschäften, daher auch den Israeliten, ihren vollen gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen. Die Minister des Innern, der Justiz, des Kultus versicherten ebenfalls, die Negierung werde auf strenge Wahrung der Gesetze achten. — Der niederösterreichische Landtag führte eine bewegte Debatte über die Petition um Aufhebung des internationalen Saatenmarktes zu Wien. Die Antisemiten erhoben gröbliche Beschuldigungen gegen die Juden. Der geistliche Abgeordnete Scheicher sagte, in Oesterreich müsse bei „Station Jerusalem" Alles aussteigen; die Juden haben auch der Regierung gegenüber große Herrschaft. Schneider äußerte: „Die Minister müssen machen, was die Juden wollen. In der französischen Kammer fiel einmal die Bemerkung, daß der Wiener Saatenmarkt eine Versammlung von Räubern und Gaunern sei. Man solle es unmöglich machen, daß die christlichen Geschäftsleute von Juden aus aller Herren Ländern betrogen und bestohlen werden." Sollte man derartige Aeußerungen überhaupt für möglich halten! Großbritannien. ** London, 27. Januar. Eine Menge arbeitsloser Juden begaben sich gestern in die große Synagoge in Duke Street im Ostende Londons und verlangten, mit dem Oberrabbiner Dr. Adler zu sprechen. Vorstellungen nutzten nichts. Die Leute erklärten, sie würden bleiben, bis sie Arbeit oder Brod bekommen hätten. Endlich wußte die Polizei herbeigeholt werden. Erst als diese ausgiebigen Gebrauch von ihren Knüppeln gemacht hatte, gelang es, die Demonstranten aus dem Gotteshaus zu entfernen. Dieselben verharrten jedoch bei ihrer Störrigkeit und schrieen auch noch vor der Synagoge, daß man ihnen entweder Arbeit oder Brod geben solle. Sie würden ihre Kundgebung wiederholen. Amerika. n. New-Uork, 15. Januar. Ein erneuter Versuch, dem Sabbath seitens der Juden zu seinem Rechte zu verhelfen, wurde dieser Tage gemacht, ob mit größerem Erfolge als früher, wird sich in der Zukunft zeigen. Der Aufruf wurde von Rev. Dr. Drachruann erlassen, und Mittwoch Nacht versammelten sich im Schulzimmer des jüdisch-theologischen Seminars eine Anzahl repräsentativer Israeliten, um nun zu berathen, welche Mittel am geeignetsten seien, die Beobachtung des jüdischen Sabbath zu fördern. An der Debatte betheiligten sich die Rabbiner Dr. Maisner, Mise, Stephan Wise, H. F. Mendes, die Herren Max