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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-02-02 · Heft 5 (2.2.1894) · p. Seite 55

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 5 (2.2.1894)
Date
1894-02-02
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
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55 berechtigter halten, als es sonst schwer verständlich wäre, warum man es so eilig hatte, ein unfertiges Elaborat kund und zu wissen zu thun. Neben dem Vorstande, der doch seine Mandate aus den Händen der Gemeindeangehörigen hat, waren ja auch Vertrauensmänner der Bethousvereine im Schooße des Berathungskollegiums; es kann also nur angenommen werden, daß es dem Vorstande, was, wenn dem so ist, nur gebilligt werden müßte, darum zu thun war. die Wünsche der Vereine unmittelbar zu hören. Inwieweit es nun den Vereinen gelang/ sich Gehör und Berücksichtigung zu verschaffen, läßt sich schwer ermitteln. Nach Allem, was übrigens aus der Rathsstube diesbezüglich transpirirt, ist viel Schweiß auf die Berathung der Statuten verwendet worden. — Im Interesse des Gemeindewohles wäre es, wenn diese endlich vorlägen, damit geordnete Verhältniffe in deren Leitung und Verwaltung gebracht werden könnten. Gin christlicher Prediger als Märtyrer des Iudenthums. Von Dr. N. Samter. (Schluß.) ebrigens machten sich noch andere Einflüffe zu Gunsten des Gefangenen geltend. Kaum hatte Mesträzat in Paris, einer der Koryphäen der reformirten Kirche, von der Affaire gehört, als er an seinen Schwager, den Prediger Chabrey in Genf, schrieb und ihm dringend ans Herz legte, Alles, was in seiner Macht stände, für den Unglücklichen zu thun. Er meinte, die Grausamkeit, mit welcher protestantische Zeloten gegen Ketzer wütheten, errege bei Vielen Anstoß. Wenn man Antoine wegen Blasphemie zum Tode verurtheilte, so würden sich die Katholiken in den Ländern, wo sie die Herrschaft hätten, darauf berufen und auch ihrerseits Protestanten, welche den Papst oder die Hostie schmähten, ebenso behandeln. Auch Antoines „geistlicher Vater" Ferri verwendete sich für ihn. Er weiß nicht genug deffen edlen Charakter zu rühmen und meint, dessen jetzige Verirrung sei auf Geistesstörung zurückzuführen. Wenn nian ihm Zeit und Ruhe ließe, würde er von selbst auf den rechten Weg zurückkehren; es sei nur von Nebel/ ihn durch zudringliche Bekehrungsversuche zu quälen. Was für einen Eindruck würde es machen, wenn die Welt erführe, daß ein Zögling der Akademien von Sedan und Genf für's Judenthum gestorben sei! Würden die Katholiken nicht höhnen: Also das lernt man auf Euren Hochschulen? Alle diese Gründe scheinen wenig Eindruck auf die Richter gemacht zu haben. Wann hätte der Fanatismus auch auf Gründe gehört! So rückte die Entscheidung heran. Am 25. Februar war Antoine verhaftet worden, und am 11. April fand bereits die Hauptverhandlung statt: man sieht, die Genfer übten prompte Justiz. Das Verhör förderte nichts zu Tage, was uns nicht bereits bekannt wäre. Antoine's Auftreten war durchaus würdig und sympathisch. Er hatte beantragt, über sein Vorleben Erkundigungen einzuziehen. Man fragte ihn deshalb, ob er nicht während seines Aufenthalts in Venedig die galanten Häuser besucht habe. Antoine erwiderte: „Ich bitte Gott, meine Unschuld an den Tag zu bringen. Das schönste Weib der Welt wäre nicht im Stande, mich zu verführen." Die Drohungen der Richter vermochten übrigens ebensowenig ihn von seiner Ueberzeugung abzubringen, wie es die Redekünste der Geistlichen vermocht hatten; er blieb dabei: „Ich bin Jude und bitte Gott um die Gnade, für das Judenthum zu sterben." Dann beugte er sein Haupt und bat Gott, er möchte Mitleid mit ihm haben. Am 16. April wurde Antoine noch einmal vor die Schranken geführt. Man wollte besonders feststellen, ob er in Genf seine Lehren weiter verbreitet habe, was Antoine selber entschieden bestritt. Alle Bemühungen der Richter, ihn doch noch zu beugen, zerschellten an dem Unerschütterlichen: „Mit Gottes Beistand bin ich entschlossen, für meine Ueberzeugung zu sterben." Die Richter waren zwar über Antoine's Halsstarrigkeit nicht wenig erbittert, aber dennoch zauderten sie, das Urtheil zu sprechen. Sie beschloffen, vorher die Theologen als „Sachverständige" zu vernehmen. Diese erschienen fünfzehn an der Zahl, Pastoren und Professoren. Es gab unter ihnen einige, welche wie Mestrezat und Ferri gesinnt waren. Diese plädirten für eine milde Bestrafung. Es sei im Grunde kein Verbrechen, meinten sie, Jude zu werden. Bei Antoine falle allerdings erschwerend ins Gewicht, daß er, Jude im Herzen, Christenthum geheuchelt und ein geistliches Amt in einer Religion angenommen habe, die er eigentlich verabscheute. Für diese Heuchelei verdiene er aber nur Absetzung oder Verbannung, höchstens den großen Bann. Jedenfalls sei die Sache nicht eilig; man solle erst Gutachten von Kirchen und Akademien einholen. Aber die Fanatiker waren bei Weitem die Mehrzahl. Mit Heftigkeit führten sie aus: „Hier hat die christliche Obrigkeit die beste Gelegenheit, ihren Eifer für den Glauben zu zeigen, denn die Blasphemie ist bis aufs Aeußerste getrieben. Ist die Obrigkeit schon verpflichtet, Uebertretungen der zweiten Gesetztafel, Vergehungen gegen die Menschen, zu bestrafen, um wie viel mehr muß sie dann bestrebt sein, die erste Gesetztafel, welche den Dienst Gottes enthält, aufrecht zu erhalten.*) Antoine, der als christlicher Prediger das Judenthum bekannt hat, muß als Meineidiger bestraft werden. Und es ist Gefahr im Verzüge, wenn man ein solches Monstrum länger duldet. Zaudert darum nicht, den Befehl Gottes auszuführen, denn Gott selber hat befohlen: „Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen"^) Bei diesem Widerstreit der Meinungen waren die Richter unschlüssig und warteten mehrere Tage, ob Antoine nicht doch noch widerrufen würde. Als er fest blieb, wurde am 20. April das Urtheil gesprochen, dessen Wortlaut hier folgen mag: „Urtheil gegen den Apostaten Nicolas Anthoine, gefällt und vollstreckt den 20. April 1632. -Unsere sehr geehrten Herren Syndici und Räthe dieser Stadt sind, nachdem auf Betreiben des Herrn Lieutenants der Kriminalprozeß gegen Nicolas Anthoine bei ihnen anhängig gemacht ist, durch ihn und sein Geständniß zu der Ueberzeugung gekommen, daß er, aller Gottesfurcht vergessend, das Verbrechen des Abfalls vom Glauben und der Majestätsbeleidigung Gottes begangen hat, indem er die heilige Dreieinigkeit bekämpft, unfern Herrn und Heiland Jesus Christus verleugnet, deffen heiligen Namen geschmäht und seiner Taufe entsagt hat, um das Judenthum und die Beschneidung anzunehmen, und daß er des Meineids schuldig ist wegen Verbreitung seiner verdammenswerthen Lehre» — Verbrechen, welche eine schwere Strafe erheischen. Aus diesen und andern Gründen verurtheilen besagte Herren, welche auf dem Richterstnhl ihrer Vorgänger sitzen und ihren alten Gebräuchen gemäß Gott und die heiligen Schriften vor Augen hatten, auch seinen heiligen Namen anriefen durch die Worte: „Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes", auf daß sie ein gerechtes Urtheil fällen: durch diesen ihren endgültigen Urtheilsspruch, den sie hier schriftlich niederlegen, ver- 0 Nach der Lehre der Reformatoren hat die Obrigkeit die eustoäia utriusqus tabulae. Auf Grund der ersten Tafel hat sie dafür zu sorgen, daßGott von den Unterthanen richtig, d. h protestantisch, verehrt wird. Bgl. Mejer, Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts, Göttingen 1869, S. 164. 2) Deuteron. 13, 6.

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