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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-02-02 · Heft 5 (2.2.1894) · p. Seite 53

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 5 (2.2.1894)
Date
1894-02-02
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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53 Moralpredigerei wird kein ernsthafter Mann fürchten. Auch die Besorgniß, daß man durch sülche Propaganda der That den Antisemiten Konzessionen mache, als ob ihre Ideen und Bestrebungen einer gewissen Berechtigung nicht entbehrten, hat nichts Schreckhaftes, da die Selbsterkenntniß Voraussetzung und Anfang aller Besserung und die chauvinistische Selbstzufriedenheit die Quelle alles Nebels ist. Um aber auch den Schein der Splitterrichterei zu meiden, kann man ja mit der Jugend anfangcn, auf welche einzuwirken wir Recht und Pflicht haben. Man schärfe ihr ein, daß ein bescheidenes, angemessenes Auftreten in der Oeffentlichkeit vielen Klagen und Beschwerden die Spitze abbrechen können. Unsere Jünglinge und Jungfrauen müssen, ohne daß ihnen das sonnige Vorrecht sorglosen Genießens verkümmert wird, ein gewisses Gefühl der Verantwortlichkeit, des Pflichtbewußtseins aus ihrer Zugehörigkeit zum Judenthume in sich aufnehmen und bethätigen. Alle Einrichtnngen und Anstalten, welche den Zweck haben, die Jugend dem Ackerbau und Handwerk zuzuführen und von Handel und Geiverbe fernzuhalten, sind nachdrücklichst zu fördern und zn unterstützen. Es muß auch ferner großer Werth gelegt werden auf ein Gut, welchem „Gewohnheit und unangefochtener Besitz so gern unsere Dankbarkeit rauben," auf die Zugehörigkeit zu unserem großen, schönen Vaterlande. Man wende nicht ein, daß unsere Gleichberechtigung doch nur auf dem Papier stehe. Was unsere Väter mit sehnenden Herzen erstrebt, was das Ideal ihres Lebens war, ist verwirklicht. Wir sind nach deni Gesetz gleichberechtigt, und wenn wir de facto wegen unserer Eigenschaft als Juden manche Stellungen im Staate noch nicht einnehmen können, so braucht das Niemand von uns die Lebensfreude zu rauben. 52 Millionen christlicher Mitbürger lassen es sich ruhig gefallen, daß die privilegirte Kaste der Adlige» große Sondervorrechte besitzt, daß z. B. manche Offizierkorps nur Adlige aufnehmen, daß es keinen bürgerlichen kommandirenden General giebt u. dgl. mehr, trotz Gesetz und trotz Verfassung! Aber nirgendwo hört man dieserhalb von tiefgehender Verstimmung und Verbitterung. Das soll und muß uns ein Vorbild sein. Unsere Vaterlandsliebe darf nicht bedingt werden durch den Zweifel, ob wir nun auch thatsächlich gleichberechtigt sind. Das Vaterland ist mit seiner Leistung vorangegangen, indem es uns alle Rechte der bürgerlichen Gesellschaft verlieh; an uns ist es, dankbarlich durch die That, durch unser ganzes Verhalten zu bekunden, daß wir unserer Väter mündige Söhne sind und zu bewahren und zn erhalten verstehen, was sie errungen. Gleich weit entfernt von dem internationalen, kosmopolitischen Weltbürgerthum, wie den unbegreiflich beschränkten Ideen der Zionisten sollen und wollen wir uns von unseren christlichen Mitbürgern nur durch unseren Glauben unterscheiden. Wir sollen und wollen nicht mehr und nicht weniger sein als sie, schlecht und recht Bürger des Vaterlandes voll begeisterter Liebe für die Heimath, von welcher Horaz so rührend sagt: ille terrarum mihi praeter onmes angulus ricket, voll dankbarer Treue gegen den Staat, voll opferfreudiger Hingebung für das Herrscherhaus, dessen freier Entschließung wir die Gewährung der Gleichberechtigung verdanken. Eine Pflege und Bethätigung dieser Ideen und Gesinnungen wird viel dazu beitragen, die vorhandenen Gegensätze zu mindern und zu beseitigen. Diese Richtung der Abwehrbestrebungen führt nicht zur Trennung, Absonderung und Jsolirung, sondern zur Verbindung und Vereinigung mit der übergroßen Mehrheit unserer Mitbürger. Dieser Richtung werden auch die grundsätzlichen Gegner jeder Abwehrbestrebung in unseren Reiheil ihre Anerkennung nicht versagen. Und das wäre gut. Denn die beste Truppe kann das Schießen im Rücken nicht vertragen, und zur Zeit der Gefahr darf keine Kraft iin eigenen Lager feiern. Vas Direktorat der jüdischen Lehrerbildungsanstalt in Hannover. „Da der Einfluß des Vorstehers jeder großen Schule so überschwänglich groß ist, so können die oberen Behörden nicht vorsichtig genug in der Wahl der Schuldirektoren sein; nicht genug bedenken daß, wenn sie fehl greifen, der Nachtheil durch mehrere Dezennien fortdauern k ö n n e." (Niemeyer). ^^T^achdem der jetzige Direktor der jüdischen Lehrerbildungsanstalt in Hannover, Herr Dr. Kroner, einem ehrenvollen Rufe (2?!-s> als erster Rabbiner und Kirchenrath nach Stuttgart Folge leistet, ist es von weitreichender und zeitgemäßer Bedeutung, die Grundsätze im Allgemeinen zu erörtern, die bei der Neubesetzung der Stelle in Betracht kommen müssen. Lediglich der pädagogische Standpunkt, das Interesse an einer vernünftigen den Zeitverhältnissen entsprechenden Lehrerbildung drückt uns die Feder in die Hand. Welchen Anforderungen muß der jüdische Seminardirektor genügen? Vor Allem mutz er durch und durch Pädagoge sein, sowohl nach der theoretischen, als praktischen Seite hin; er muß als Schulmann über alle Lehrer hervorragen, die unter seiner Leitung arbeiten. Eingehende Kenntnisse der pädagogischen Bestrebungen aller Zeiten sind erforderlich; ganz besonders in methodischer Gestaltung der Unterrichtsfächer muß der Direktor ein leuchtendes Vorbild sein. Wir sind nicht der Ansicht, daß der Theologe ein geborener Pädagoge ist, denn das sind zwei Wissenschaftsgebiete, die sich wohl berühren, aber nicht decken. In einer Verfügung des Kultusministers Dr. Bosse vom 21. August 1893 heißt es u. A. wörtlich: „Ich vermag auch in den theologischen Prüfungen einen Ersatz für die pädagogischen Prüfungen nicht zu sehen, weil sich beide auf wesentlich verschiedene Gebiete erstrecken." Kunst bleibt Kunst, auch die pädagogische, lind wer sie nicht geübt, darf sich auch nicht erdreisten, sich als Kenner aufzuspielen, so äußerten wir uns vor einiger Zeit in einer pädagogischen Zeitschrift. Leider giebt es auch noch in gebildeten jüdischen Kreisen Viele, die a la Puttkamer in höhnischer Weise die Pädagogik mit den elensinischen Mysterien vergleichen. Unsere Forderung lautet aber nicht, der Seminardirektor sei kein Theologe, sondern, er kann Theologe,,muß jedoch unter allen Umständen Pädagoge sein. Das Direktorat darf keine vorübergehende Pfründe zu einem größeren Rabbinerposten sein; der Rabbinatskandidat, der nicht eine blasse Ahnung von pädagogischem Wissen und Können hat, ist nicht gewissermaßen prädestinirt, Seminardirektor zu werde». Wenn auch die christlichen Seminardirektoren größtentheils Theologen sind,' so haben sie doch bereits vorher durch Absolvirnng der vorschriftsmäßigen pädagogischen Prüfungen die Fakultas zu ihrer Stellung sich erworben. Nach einer Ministerial- Verfügung vom 7. Juli 1882 wird von dem zum Rektorexamen sich meldenden Kandidaten der Theologie gefordert, daß er Erfahrungen gesammelt und Einsicht in die Organisation der Schulen gewonnen, sich namentlich auch die Sicherheit in Handhabung der Schulzucht angeeignet haben kann, die erwarten lassen, daß die von ihm geleitete Schule ihre erziehlichen und unterrichtlichen Aufgaben erfüllen werde. Es sollte als Axiom gelten, daß derjenige, welcher die Aufgabe hat, Lehrer heranzubilden, auch die Vertrautheit mit den Grundsätzen der Schulerziehung, die Einsicht in die verschiedenen Lehrweisen besitzen muß. Wir heben hierbei ausdrückt ich hervor, daß Herr Direktor Dr. Kroner das Rabbinerexamen gemacht und bestanden hat, also zur Uebernahme des Direktorats hinreichend befähigt war. Ferner

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