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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-02-02 · Heft 5 (2.2.1894) · p. Seite 51

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 5 (2.2.1894)
Date
1894-02-02
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 gestattet. 1703 wurde erst die Anlegung eines Friedhofs gestattet, da die Zünfte den Juden nicht hold waren. Am 29. Januar 1715 nahm die Regierung in einem Schreiben an den Königsberger Magistrat aüe früheren Beschränkungen zurück und traf folgende für die Handelsbedeutung der Juden an diesem Stapelplatz des Verkehrs mit Rußland äußerst ehrenvolle Anordnung: „Daß besorglich durch fernere Hemmung die allgemeine Commercia schädlich Abbruch leiden dürsten, die Inden überall, sowohl aus den Städten, als über die Landesgrenzen ungehindert, wann sie gleich nicht mit speziellen schriftlichen Pästen versehen, passiren mögen." Das geschah zu einer Zeit, als nicht nur die Juden, sondern auch Arianer, Mennoniten, sowie alle fremden Kaufleute (z. B. auch die sranzösisch-reformirten Krämer) unter den Schikanen der Zünfte zu leiden hatten. Erst durch einen vom 8. Januar 1729 datirten und von sämmtlichen Ministern Unterzeichneten „Spezialbefehl" wurde verordnet, „wie die auf Königsberg vergleiteten Schutz-Juden-Familien kein mehreres noch weniger Recht im Handel und Wandel als die dortige sog. Holl- und Engelländer haben können." — Bildung und Wiffenschaft fanden unter Friedrich dem Großen auch seitens der Juden in Königsberg eine Stätte. Schon 1713 hatte sich der Rabbiner Salomon Fürst in Königsberg an der Universität immatrikuliren lasten. Nächst Berlin war die Königsberger Gemeinde diejenige, in der der Geist Moses Mendclssohn's zuerst zahlreiche Anhänger fand. Nach einigen gar zu stürmischen Reformansätzen in den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts, unter dem schon genannten Dr. Jolowicz, herrscht heute der gemäßigte Rationalismus in der Hauptgemeinde vor. Ostern 1871 fand die Einführung der Orgelbegleitung beim liturgischen Theil des Gottesdienstes an den Sabbath- und Festtagen statt. Anläßlich dieser von der überwiegenden Mehrzahl der Gemeinde- Mitglieder seit Jahrzehnten angestrebten Einrichtung hat eine Anzahl früherer Besucher der Hauptsynagoge für sich einen separaten Gottesdienst auf durchweg orthodoxer Grundlage eingerichtet. Hierdurch ist die Zahl der privaten Bethäuser in der Gemeinde auf vier erhöht, von denen einige den religiösen Bedürfnissen der zu Handelszwecken zureisenden Polen und eine ausschließlich als „Chassidim- Schul" dient. — Die Hauptsynagoge mit ihren 253 Männersitzen und 186 Plätzen im Frauenchor ist im Jahre 1815 zu einer Zeit erbatst, in welcher die Gemeinde nur 900 Seelen zählte. Selbstverständlich war die Einrichtung einer Nebensynagoge für die hohen Festtage nothwendig geworden, nachdem innerhalb 70 Jahren die Seelenzahl in der Gemeinde auf über 4000 angewachsen war. Seit 1882 ist die Verwaltung ernstlich mit der Frage des Neubaues einer würdigen Hauptsynagoge beschäftigt, welche nach den bereits genehmigten Entwürfen 800 Sitze im Männerraum und 600 Sitze für Frauen umfassen wird. Es stehen für diesen Neubau 500,000 M. zur Verfügung, von denen 300,000 M. durch die Opferwilligkeit einzelner Mitglieder garantirt sind, 200,000 M. hat der im Jahre 1888 verstorbene Geh. Kommerzienrath Moritz Simon der Gemeinde für diesen Zweck als Legat hinterlaflen. Die Architekten Profeffor Cremer und Wolffenstein, die Erbauer der Lindenstraßen-Synagoge in Berlin, haben sich am 29. November des verfloffenen Jahres bereit erklärt, auf Grund ihres mit dem ersten Preise gekrönten Entwurfes den ganzen Neubau mit Einschluß sämmtlicher Einrichtungen (Ausstattung aller Räume, Gartenanlagen u. s. w.) für 540,000 3)1. herzustellen. So darf denn die Königsberger Gemeinde hoffen, im Jahre 1896 in den Besitz eines Gotteshauses zu gelangen, das, zur Pflege der Religion bestimmt, nicht nur der Gemeinde zur Befriedigung, sondern auch der Residenzstadt Königsberg zur Zierde gereichen wird. Unweit der Stätte, an der einst ein Kant in den Räumen der alten am Pregel belegenen Albertina gelehrt hat, auf dem Platze in der Lindenstraße 11—15, wird sich die „neue Synagoge" in Königsberg erheben. Nächst der erwähnten Hochherzigkeit einiger begüterter Gemeindemitglieder ist der Thatkraft des Rabbiners Dr. Bamberger, welcher jetzt 29 Jahre in der Gemeinde amtirt, die Förderung dieses Werkes in erster Reihe zu danken. Ihm zur Seite wirkt der Prediger Dr. Woiffberg in der Leitilng der seit dem 1. Januar 1866 in ihrer jetzigen Gestalt orgamsirten Religionsschule und als Prediger der Nebensynagoge. — Die Gemeinde besitzt 2 Begräbnißplätze, insbesondere verursachen ihr die Armenbegräbniffe große Kosten, welche in einzelnen Jahren mehr als 3000 Mark betragen. Hierzu trägt wesentlich die große Zahl der russischen Glaubensgenossen bei, welche in den Kliniken der Königsberger Universität Aufnahme finden und dort meist mittellos versterben. — Wir entnehmen dem Eingangs erwähnten Bericht die Namen einiger auch weiteren Kreisen bekannter und um die Verwaltung der dortigen Gemeinde verdienter Männer. So war der auch als liberaler Abgeordneter bekannte Arzt Dr. Raphael Ko sch 1854—1871 Vorsteher der Repräsentanten; 1877—81 bekleidete dieses Amt der Sanitätsrath Dr. Samuelsohn, der sich um die Förderung des Hilfswerks an den westrussischen Glaubensgenossen besonders verdient gemacht hat. Moritz Simon, über dessen Legat bereits oben berichtet wurde, und Salomon Feinberg sind als verstorbene thatkräftige Mitglieder der Gemeindeverwaltung noch zu erwähnen. — Zur Statistik der Wohlthätigkeits-Jnstitutionen der Gemeinde entnehmen wir einer dem Bericht beigegebenen Tabelle Folgendes: Die „Wohlthätige Gesellschaft" zahlt bei einem Vermögensbestand von ca. 182,000 M. und 178 Mitgliedern an regelmäßigen Unterstützungen 3795 Mark jährlich aus, die „Chewra Kadischa" bei 388 Mitgliedern und einem Bestand von 83,000 M. solche in Höhe von 3061 M., der Frauenverein zur Unterstützung israelitischer Wittwen und Waisen bei 315 Mitgliedern und einem Bestand von 25,400 M. Unterstützungen in Höhe von 3179 M.; und ferner verausgabt der „Frauenverein für Krankenpflege" u. s. w. bei 397 Mitgliedern für solche regelmäßige Unterstützungen von 924 M., wozu schließlich noch der „Weibliche Verein für israelitische Armenpflege" mit 325 Mitgliedern und einem Etat von 1311 M. für regelmäßige Unterstützungen kommt. Der „Hilfsverein für kranke russische Israeliten" verfügt über 2770 M. an Jahresbeiträgen. — Die in Königsberg bestehende „Dr. Kosch'sche Waisen-Erziehungs-Austalt" verfügt über ein Vermögen von 307,623 M., das „Israelitische Stift" über 159,473 M., wozu Mitgliederbeiträge in Höhe von 5497 M. kommen. Beide Anstalten sind zwar keine Gemeindeinstitutionen, stehen aber unter Oberaufsicht des Gemeindevorstandes. So kann denn die Gemeinde Königsberg, welche im letzten Vierteljahrhundert ihre wohlthätigen Institutionen thatkräftig ausgebaut hat, auf ihre Wirksamkeit nach allen Richtungen hin mit Befriedigung zurückblicken und in so mancher Beziehung vielen anderen Gemeinden als Muster und Vorbild dienen. Uorschlage zur Abwehr. Bon Rechtsanwalt Dr. S. Meyer in Hannover. f er Antisemitismus in Deutschland hat eine erfreuliche Erscheinung gezeitigt, welche die geistigen Väter dieser Bewegung nicht voraussehen und wünschen konnten. Eitle Menge gleichgiltiger, indifferenter Elemente, welche mit dem Judenthum nlw noch lose verbunden sich fühlten, sehen sich plötzlich gezwungen, Farbe zu bekennen und Stellung zu nehmen gegenüber

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