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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-01-12 · Heft 2 (12.1.1894) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 wesende Beuthener Oberkantor Finkenstein durch schöne Gesangsvorträge verherrlichte. Als Vorort der Vereinigung für 1894 wurde ebenfalls Beuthen in Aussicht genommen. — In Breslau fand am Montag voriger Woche im Cafö-Restaurant auf der Karlstraße die Wahl von 8 Mitgliedern der Repräsentantenversammlung der dortigen . Synagogen - Gemeinde und 8 Stellvertretern statt. Der Wahlakt wurde vom Königlichen Polizeipräsidenten Dr. Bienko eröffnet, welcher aus den anwesenden Wählern 12 Beisitzer ernannte und im weiteren Verlaufe dem Polizeirath Kiewitz den Vorsitz übertrug. Während bei der letzten Wahl vor 3 Jahren sich etwa 50 pCt. der stimmberechtigten Wähler betheiligten, belief sich diesmal die Wahlbetheiligung nur auf etwa 20 pCt. Zu Repräsentanten wurden gewählt: Kaufmann Joel Struck, Kaufmann Berthold Rabe, Kaufmann Emil Sachs, Kaufmann Salomon Weigert, Rittergutsbesitzer Julius Schottländer, Kaufmann Hermann Neustadt (i. F. Neustadt & Neumann), Spediteur David Schlesinger und Kaufmann Samuel Kohn (i. F. Fritz Sachs & Co.); zu Stellvertretern wurden gewählt: Rechtsanwalt I. Ollendorf, Partikulier Louis Burgfeld, Schirmfabrikant Moritz Baruch, Kaufmann Louis Löwenthal, Rechtsanwalt Alfons Marck, Kaufmann Simon Scheye, Rechtsanwalt Callomon und Rentier Samuel Jaffs. * Vacha, 4. Januar. Von hier schreibt man der „Eisenacher Tagespost": Der Kaufmann Sal. Rothschild in Völkershausen wurde am 15. November 1893 vom großherzoglichen Schöffengerichte Vacha unter Vorsitz des Herrn Ober-Amtsrichters Trautvetter zu einer G efängn iß - strafe von 14 Tagen und sämmtlichen Kosten verurtheilt, weil er am 29. Juli 1893 in der Lückert'schen Gastwirthschaft zu Völkershausen den Gasthalter ersucht hatte, ein gerade aufliegendes Blättchen, genannt „Thüringer Landbote", zu entfernen, weil in demselben „Lügen stehen und der Redakteur des genannten, in Arnstadt erscheinenden Blättchens nicht aus dem Gefängnisse herauskomme". Der letztgenannte Redakteur, Gottesleben, hatte hierauf die Privatklage wegen verleumderischer Beleidigung nach 88 187 und 188 erhoben und vertrat dieselbe in obengenannter Schöffengerichtsverhandlung, worauf der Angeklagte Rothschild zu obengenannter Freiheitsstrafe verurtheilt wurde, obzwar er gebeten hatte, ihm den 8 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zu Gute kommen zu lassen. In den Urtheilsgründen war ausgeführt, das großherzogliche Schöffengericht. habe deshalb auf eine Freiheitsstrafe erkannt, weil eine Geldstrafe den Angeklagten Rothschild doch nicht treffe, denn diese würde „von der Gesammtheit der Juden gemeinschaftlich getragen" werden. Gegen voriges Urtheil legte rc. Rothschild Berufung ein, und stand zweitinstanzlicher Termin am 28. Dezember 1893 vor großherzoglichem Landgerichte Eisenach. Hier vertrat der Privatkläger Gottesleben persönlich wieder die Anklage und bat in langer, weitschweifiger Rede, in deren Verlauf er sich als ein von den Juden gehetztes, in einem Kesseltreiben befindliches Wild bezeichnete, mindestens um Aufrechterhaltung des erstinstanzlichen Urtheils, da er im Drange seiner vielen Geschäfte es versäumt habe, ebenfalls Berufung anzumelden. Insbesondere aber richteten sich seine Ausführungen dahin, daß ihm (dem Privatkläger) nicht nur seine gesummten Baarauslagen, sondern auch seine Zeitversäumniß vom Beklagten vergütet würden, denn seine Zeit sei sehr kostbar und jeder Augenblick von seiner redaktionellen und agitatorischen Thätigkeit in Anspruch genommen. Allein der hohe Gerichtshof entsprach dem nicht, denn unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils belegte es den Angeklagten nach 8 186 wegen übler Nachrede mit einer Geldstrafe von 60 Mark und die Hälfte der Kosten der zweiten Instanz, während die andere Hälfte derselben dem Privatkläger zur Last fielen. Die Urtheilsgründe führen aus, daß dem Angeklagten in Anbetracht des gegen die Juden so sehr verhetzenden Tones der Zeitung des p. Gottesleben allerdings der 8 193 zu Gute komme, und daß namentlich die Gründe der ersten Instanz, daß eine Geldstrafe von der Judenschaft in ihrer Gesammtheit getragen würde, vollständig haltlos seien und die Berufsinstanz sich denselben nicht anschließen könne, vielmehr das Vergehen des Beklagten mit einer Strafe von 50 Mark hinlänglich geahndet sei. Vertheidiger des Angeklagten war Herr Rechts- , anwalt Pfeiffer, Eisenach. Der vorstehende Bericht zeigt zunächst, daß es sich empfiehlt, mit Ruhe und Besonnenheit den antisemitischen Hetzern zu begegnen. Ferner ersehen wir aber aus dem Bericht, daß die antisemitische Agitation in Vacha bereits sehr verwirrend gewirkt haben muß, da ein Oberamtsrichter zur Begründung seines überaus harten Urtheils, das die hiesige Strafkammer erfreulicher Weise nach Gebühr korrigirt hat, Redewendungen gebrauchte, die in antisemitischen Kreisen .gang und gebe sein mögen, und die von diesen Bethörten und Verhetzten vielleicht geglaubt werden. Auch hier hat das Eisenacher Gericht die bessernde Hand angelegt und die Begründung des Vachaer Richters, die wir sehr bedenklich finden müssen, „als vollständig haltlos" bezeichnet. K. Leer (Ostfriesland), 8. Januar. Die Agitationen der Antisemiten werden in unserer Provinz ganz besonders eifrig betrieben, besonders durch den königlichen Navigationslehrer Döring, welcher Vorsitzender des ostfriesischen Reformvereins ist Um die Bewegung wiederum mehr in Fluß zu bringen, hielt vor Kurzem der Reichstagsabgeordnete Leuß, ein geborener Ostfriese, einen Vortrag, zu dem zum größten Theil politisch unerfahrene, junge Leute und Neugierige gekommen waren. Der Agitator liebt es bekanntlich, durch drastische Ankündigungen die Aufnlerksamkeit auf sich zu ziehen, und so lautete dieses Mal sein Thema: „Die Juden, die Verderber der Staaten und Völker." Es waren nur die so oft gehörten Hetzereien, die er der Versammlung austischte, aus deren Mitte bald energische Protestrufe laut wurden, wodurch oft langanhaltender Lärm entstand. Die zahlreichen Gegner des Herrn Leuß todtzuschreien oder gar aus dem Saale zu entfernen, war trotz der Kraftworte des Vorsitzenden nicht möglich, und so blieb nichts Anderes übrig, als die Versammlung zu schließen. Herr Leuß wird darüber nicht böse gewesen sein, einestheils hatte er ja das Eintrittsgeld in der Tasche, und dann traten ihm auch in sachlicher Weise sehr tüchtige Redner entgegen, da zahlreiche Bürger von Ruf und Ansehen gegen diese Verhetzungen öffentlich Stellung genommen haben cl. Dortmund, 3. Januar. Am Donnerstag den 28. Dezember fand die erste Sitzung des Vereins für jüdische Geschichte und Litteratur in feierlicher Weise in Gegenwart von etwa 150 Theilnehmern, Damen und Herren, statt. Eröffnet wurde dieselbe durch den vollendeten Vortrag einer Mendelssohn'schen Hymne seitens des nur aus jüdischen Mitgliedern bestehenden Männergesangvereins „Liederkranz", dessen Vorsitzender der Vorsteher unserer Gemeinde Herr Freund ist. Der Genannte, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für jüdische Geschichte und Litteratur, begrüßte hierauf die erschienenen Vereinsmitglieder, sowie eine unter Führung der Herren Hühnlein und Lehrer Ostermann herbeigeeilte Deputation des Bochumer Litteratur-Vereins und gab dem erhebenden Gefühle Ausdruck, daß der Verein mit der stattlichen Anzahl von 160 Mitgliedern ins Leben getreten fei. Im ferneren Verlauf seiner Rede entwickelte der Vorsitzende in von Begeisterung durchglühten Worten Zwecke und Ziele des Vereins und stellte der Versammlung den Vortragenden dieses Abends, Herrn Rabbiner Dr. Jaulus aus Aachen vor. Hierauf richtete Herr Hühnlein einige mit Beifall aufgenommene Worte an den Verein, in denen er demselben ein herzliches Vivat» ereseat, iloreat zurief. Es folgte nunmehr die pieee de resistance des Abends, der Vortrag des Herrn Dr. Jaulus: „Welchen Nutzen hat für uns die Kenntniß der jüdischen Geschichte und Litteratur." Leider verbietet der diesen: Berichte zugemessene Raum eine Wiedergabe der lichtvollen Ausführungen des Herrn Redners. Nur soviel sei gesagt, daß derselbe seine Aufgabe in glänzendster Weise löste, was die gespannte Aufmerksamkeit, mit welcher das Auditorium dem etwa eine Stunde währenden Vortrag zuhörte, sowie der am Schluffe sich kundgebende Applaus bewiesen. Der Vorsitzende dankte in bewegten Worten dem Herrn Vortragenden, gab noch ein kurzes Resume des Vortrags und lud die Versammlung zu der nächsten Zusammenkunft, welche am Montag den 7. Januar stattfinden soll, ein. Möge dem guten Anfang ein ferneres Gedeihen des Vereins folgen, wie ihm solches Herr Dr. Jaulus mit dem für unsere durch bergmännische Thätigkeit blühende Gegend charakteristischen „Glück auf!" gewünscht hat. Oesterreich - Ungarn. □I Wien, 4. Januar. Der im vorigen Monat verstorbene Baron Moritz König smarter hat zu gemeinnützigen und humanitären Zwecken eine Viertelmillion Gulden vermacht; darunter je 10,000 fl. dem israelitischen Seminar, dem Spital der israelitischen Kultusgemeinde, der Genossenschaft der bildenden Künste u. a. Die Beträge von 7000 bis 100 fl. wurden an zahlreiche Wohlthätigkeits-Jnstitute ohne Unterschied der Konfession vertheilt. — Die Antisemiten haben in diesen Tagen eine rege Thätigkeit entfaltet: Da galt es zuerst, Herrn Schönerer

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