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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-01-12 · Heft 2 (12.1.1894) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 Beleidigung für eine sehr schwere, da demselben nachgesagt werde, daß er das ungesetzliche Treiben verbrecherischer Inden unterstütze. Die Beleidigung sei so empörend, daß hier gewiß eine harte Strafe am Platze sei. Dieser „Witz" sei so unfläthig und grob, daß er gegen Glöß 6 Monate Gefängniß beantrage. Was die Mitangeklagten betrifft, so beantragt der Staatsanwalt die Freisprechung der Angeklagten Schützler, Rühe, Hachmann und Reinhardt und die Verurtheilung der übrigen zu je vier Wochen Gefängniß — Angeklagter Glöß behauptete, daß der Bilderbogen nur ein Gesammtbild der jüdischen Denk- und Gesinnungsweise darbieten sollte. Die Juden halten den Grafen Caprivi für ihren Schutzpatron, und er sei es auch. Dies gehe schon daraus hervor^ daß der Reichskanzler sich noch nie gegen die Juden, sondern immer nur gegen die Antisemiten erklärt. — Der Angeklagte Törlitz meinte, er habe den Text zu dem Bilde C nur so aufgefaßt, daß Caprivi der Schutzpatron nicht blos der Juden, sondern „überhaupt aller Christen" sei. — Präs.: Wenn das ein Witz sein sollte, so muß ich mir solchen entschieden verbitten. — Angekl.: Ich meine der Schutzpatron aller Deutschen. — Präs.: Meinen Sie, daß Alle, die in Deutschland wohnen, Juden sind? Soweit sind wir doch nicht! — Nach kurzer Berathung erklärte sich der Gerichtshof auch in diesem Falle für zuständig und die Verjährung für ausgeschlossen. In der Sache selbst ist der Gerichtshof der Ueberzeugung, daß dem Grafen Caprivi der Vorwurf gemacht werden sollte, nicht nur die Juden an sich, sondern gerade verbrecherische Thätigkeiten der Juden zu schützen. Das sei beleidigend. Der Gerichts- Hof hat dem Angeklagten Glöß geglaubt, daß er nicht der Verfasser des Bilderbogens sei, und hat ihn nur aus dem Fahrlässtgkeitsparagraphen 21 des Preßgesetzes verurtheilt. Die Strafe ist auf 50 Mk. bemessen. ---- Berlin, 5. Januar. Eine Anklage wegen Beleidigung der Mitglieder der ersten Strafkammer des Landgerichts II. wurde gegen den Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", Dr. Otto Bachler, vorder zweiten Strafkammer des Landgerichts I verhandelt. Es handelte sich um eine Notiz, die in der Abendausgabe der genannten Zeitung vom 19. Juni d. I. erschienen war. Dieselbe erschien unter der Spitzmarke: „Folgende auffallende Mittheilung geht uns von einem Leser zu." Es wurde dann erzählt, daß der wegen Sittlichkeitsverbrechen verhaftete Dr. med. F. aus Klixdorf gegen eine Kaution von 20,000 Mark wieder auf freien Fuß gesetzt worden sei, und diese Thatsache als ein schlagender Beweis dafür angeführt, „daß die Juden im Lande der Milde mit anderem Maße gemessen würden als ihre christlichen Mitbürger." Wegen dieser letzten Aeußerung hatte der Präsident des Landgerichts II den Strafantrag gestellt Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 100 Mark event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. Der. Staatsanwalt .hatte drei Monate Gefängniß beantragt. 88 Berlin, 8. Januar. Die Verwaltung der israelitischen Volksküche (Klosterstraße 99) hat in Anbetracht des eingetretenen strengen Winters, um Jedem, selbst dem Aermsten Gelegenheit zu geben, sich durch ein warmes Essen zu sättigen, den Preis einer großen Portion Suppe, sowohl Mittags wie Abends, auf 5 Pfennig ermäßigt Die Küche ist auch Sonntag Abend geöffnet. * Berlin, 8. Januar. Der in der Friedrichstraße 47 wohnhafte Stempelfabrikant Th. K. betreibt durch Anfenigung von Stempeln und sogenannten Kaiserportemonnaies ein schwunghaftes Geschäft mit Juden und Christen. Dieser Herr verbreitet Rundschreiben, in denen er sich zur Anfertigung antisemitischer Stempel empfiehlt, die wohl das Aergste enthalten, was bisher auf diesem Gebiet geleistet ist. Aus den mehr als siebzig empfohlenen antisemitischen Stempeln heben wir zur Charakteristik nachfolgende hervor: „Wollt ihr den Juden erfolgreich taufen. Laßt ihn im Wasser gleich ersaufen." — „Gott erhalte die Juden, stelle uns aber eine Quittung über richtigen Empfang aus." — „Was der Jude denkt ist einerlei. In der Rasse liegt die Schweinerei " — „Der Jude ist auf der Menschheit Rücken, was auf dem Hund Floh, Wanz' und Mücken." — „Der Jude hat den Betrug nicht gelernt, er ist ihm angeboren." — „Hoch die Juden-5 Meter am Galgen, daß die Raben und Krähen um die Knochen sich balgen." Wir glauben, eine genügende Blumenlese gegeben zu haben. Hoffentlich beherzigt Herr K. nicht nur den Grundsatz: „Kauft nicht bei Juden", sondern auch den umgekehrten: „Verkauft nicht an Juden." M. Ostrolvo, 6. Januar. Der hiesige Frauenverein, der seit vielen Jahren im Stillen wirkend, bisher nach außen hin keinerlei Zeichen seiner Existenz gegeben (selbst General-Versammlungen werden nur höchst feiten abgehalten) hat, ist. am vergangenen Sabbath-Abend endlich einmal an die Oeffentlichkeit getreten. Nun, er hat es nicht zu bereuen; denn die Kasse des Vereins ist durch die an diesem Abende veranstaltete Theater-Vorstellung reich gefüllt worden, und Hunderte von Gästen hatten einen genußreichen Abend; denn die Darsteller boten über den Dilettantismus hinausgehende Kunstleistungen und ernteten demnach reichen Beifall. Eine erfreuliche Genugthuung war es für die Veranstalter des Festes und die mitwirkenden Kräfte, als „Bank an Bank gedränget saß", einen großen Theil der hiesigen christlichen Honoratioren unter den Erschienenen zu erblicken, die nicht zum Mindesten, der üblichen Randbemerkung des einladenden Theaterzettels Rechnung tragend, über die mäßigen Sitzpreise hinausgingen. Vielleicht wird dieser günstige Erfolg den Unternehmern eine Anregung zur Wiederholung solcher und ähnlicher Veranstaltungen geben. In jedem Falle verdienen die Vorsteher des Unternehmens für ihr mühevolles Wirken unfern Dank. Kp. Aus der Provinz Posen, 7. Januar. In Krotoschin hat jüngst der Vorstand mit den Gemeinderepräsentanten beschlossen, die dortige Synagoge zu renoviren und eine Orgel für den Gottesdienst einzuführen. Zu diesem Zwecke ist die Summe von 30,000 Mark ausgeworfen worden. Außerdem sollen zur Beschaffung der Orgel freiwillige Beiträge ausgenommen werden. Gegen diesen Beschluß wandten sich nun achtzig Petenten in einer Bittschrift an die königliche Regierung zu Posen mit der Motivirung, daß die geplanten Ausgaben der Gemeindevertretung die Leistungsfähigkeit der Gemeinden überschreite, daß die Ausführung jener Absicht ihren religiösen Gefühlen wiederstrebe und daß endlich durch dieselbe eine Einschränkung von Besttzrechten vieler Petenten erfolgen würde, da die Vertretung die Absicht habe, einen großen Theil von Synagogensitzen zu verschieben, resp. zu kassiren, um den genügenden Raum für die Orgel zu gewinnen. Man ist in betheiligten Kreisen auf den Ausfall der behördlichen Entscheidung sehr gespannt. Zu erwähnen sei noch, daß ein Kaufmann Heppner in Krotoschin für die Beschaffung einer Orgel bereits 3000 Mark gezeichnet habe. Daß mit der Verwirklichung jenes Planes ein Wechsel in dem bisher orthodoxen Beamtenthum eintreten würde, ist selbstverständlich. — Durch Verfügung des Kultusministers ist zum 1. Januar er. die konfessionell jüdische Schule in Kosten, welche Jahrzehnte lang bestanden hat, wegen allzu geringer Frequenz vollständig eingezogen worden. Die Zahl der Schüler bewegte sich in dem letzten Jahre zwischen 2 und 5. Im Einverständniß mit jener Schulgemeinde ist in der gedachten Verfügung bestimmt worden, daß die jüdischen Schüler der dortigen evangelischen Schule einverleibt werden sollen, ohne daß diese Anstalt ihren Charakter als evangelische Schule verliere, daß kein jüdischer Lehrer an dieser Schule angestellt werden dürfe, die jüdische Gemeinde in demselben Umfange, wie die evangelischen Schulgemeinde-Mitglieder zu den Schullasten herangezogen werden sollen und daß aus Mitteln der evangelischen Schulkasse eine erforderliche Summe zur Bestreitung des jüdischen Religionsunterrichts an die vorhandenen jüdischen Kinder aufzubringen sei. Ob's die jüdischen Schulväter in Kosten nicht einmal bereuen werden? Wenigstens ist dies überall der Fall gewesen, wo zur Zeit der Simultanisirung der konfessionellen Volksschulen unter ähnlichen Abmachungen Einverleibungen stattgefunden haben. Eine eigene Schule bürgt den Eltern für einen ständigen geordneten Religionsunterricht, abgesehen davon, daß ihre Kinder wegen ihrer geringen Zahl weit individueller behandelt werden können, als in den überfüllten Klassen. Auch in materieller Beziehung dürften sich solche Gemeinden selbst benachtheiligen, da ihnen nach dem Schulentlastungsgesetz von 1887 eine jährliche Beihilfe von 500 Mark zusteht, die sie aber nunmehr verlieren; während sie, anstatt etwa 300 bis 500 Mark zu dieser Summe noch auszubringen, an den Lasten jener Schule fortan tragen helfen, die diesen Betrag weit übersteigen. 0a. Breslau, 31. Dezember. Die „Freie Vereinigung israelitischer Lehrer Oberschlesiens" hielt am 26. d. Mts. in Beuthen (Oberschlesien) unter dem Vorsitz des Lehrers Bernhard- Tarnowitz im Pniower'schen Restaurant ihre Jahresversammlung ab. Das Referat „über Zweck und Ziel des hebräischen Unterrichts an der jüdischen Volksschule" hielt Lehrer L. Katz-Ratibor. Nach Erledigung der Tagesordnung, welche die Zeit von 1-2-7 Uhr Nachmittags in Anspruch nahm, blieben die Versammelten zu einer Nachfeier des Jubiläums des Herrn Rosenbaum I zusammen, welche der an-

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