Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-01-12 · Heft 2 (12.1.1894) · p. Seite 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
Seite 15 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228043--50512-3273323
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

15 Er konnte keinen Richter daraufhin namhaft machen, sondern hatte die Prätension, von dem Vorsitzenden zu verlangen, daß dieser durch Umfrage feststelle, ob einer von den beisitzenden Richtern unter diesen Befangenheits-Vorwurf falle. Als der Vorsitzende ablehnte, auf diese Zumuthung einzugehen, lehnte Herr Glöß das gesammte Richterkollegium wegen Befangenheit ab, ohne daß er im Stande war, diesen Einwand der Befangenheit irgendwie zu begründen. Der Einwand wurde zurückgewiesen, da, wie der Vorsitzende erklärte, keiner der fungirenden Richter Jude oder von jüdischer Herkunft sei. Wir nehmen an, daß die Konstatirung, es sei kein Mitglied des Richterkollegiums jüdischer Abstammung, keine Konzession an den Antisemitismus bedeute und etwa feststellen sollte, es begründe die Thatsache jüdischer Abstammung bei einem Richter den Einwand der Befangenheit seitens eines antisemitischen Angeklagten. Sonst würden wir dahin kommen, daß etwa Jemand, der eine Einrichtung der katholischen Kirche geschmäht hat, alle katholischen Richter perhorresziren dürfte, und daß ein Katholik, der sich eine Schmähung von Einrichtungen der evangelischen Kirche hat zu Schulden kommen lassen, das Gleiche allen evangelischen Richtern gegenüber zu thun befugt wäre. Wir würden weiter dahin kommen, daß zur Aburtheilung über Lästerungen des Christenthums, richtiger gesagt Christi, nur nichtchristliche Richter befugt wären, weil gegen alle christlichen. Richter der Einwand der Befangenheit sich geltend machen ließe. Das wäre begreiflicherweise ein Nonsens, eine Verhöhnung und Leugnung des richterlichen Charakters und Berufs. Es wäre die Feststellung, daß ein Richter nicht gerecht sein kann in einer Sache, in Betreff deren er durch Glauben oder Abstammung von der Verleumdung als in seinem Urtheil bereits festgelegt angesehen werden könnte. Wir meinen, und halten diese Meinung für selbstverständlich, daß ein Richter ein völlig unbefangenes Urtheil darüber hat, ob eine Aeußerung beleidigend ist oder schmähend in Betreff einer Religionsgemeinschaft, gleichviel ob er dieser Religionsgemeinschaft angehört, ob er dem Dogma dieser Religionsgemeinschaft kühl oder als ein strenggläubiger Mann gegenübertritt. Es ist nicht die geringste Gewähr dafür gegeben, daß es bei dem frivolen Unsinn, den der Antisemitismus in diesen Dingen gewohnheitsgemäß treibt, sein Bewenden behält. Es wäre genau so blöde und nicht einmal so frivol wie der Antisemitismus, wenn irgend ein Haufen von Menschen demnächst mit der Behauptung hervortreten wollte, Gerechtigkeitssinn und andere Tugenden seien nur bei Personen voll entwickelt, die zum Mindesten sechs Fuß messen. Es lassen sich dafür Gründe anführen, genau so klug wie diejenigen, die von antisemitischer Seite für den Antisemitismus vorgetragen werden. Die Leute nun, die sich zu diesem neuen Glauben bekennen würden, dürsten, als Angeklagte vor Gericht gestellt, den Einwand der Befangenheit erheben, weil nach ihrer Meinung nicht alle Mitglieder des Gerichtshofs sechs Fuß hoch sind oder am Ende gar alle hinter diesem Maß zurückbleiben. Es wäre dann unter Umständen nöthig, daß die Richter ihr Körpermaß feststellen, und es könnte Vorkommen, daß der Gerichtspräsident, indem er den Einwand der Befangenheit zurückweist, die Erklärung abgiebt, von den Richtern sei keiner unter sechs Fuß lang. Das wäre ein Unfug, - nämlich eine derartige Begründung des Einwandes der Befangenheit — und ein Gerichtshof, der solchem Unfug begegnete, würde wohl ein kräftig Wort finden, um ihn gebührend zu charakterisiren. Ob das auf die wunderlichen Angeklagten großen Eindruck machen würde, steht dahin. Wir möchten es bezweifeln. Wer solchen Einwand erhebt, ist über das Stadium der moralischen Eindrucksfähigkeit hinaus. Was wäre in solchem Falle zu thun? Man müßte darauf bedacht sein, Vorkehrungen gegen solchen frivolen Unfug zu treffen. Und was sollte man jetzt thun? Man sollte gleichfalls Vorkehrungen gegen diesen Unfug treffen, der frivoler ist als der andere, weil dieser blos lächerlich wäre, jener aber eine Verhöhnung der geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen und die Absicht einer Kränkung für viele Personen in sich schließt. Daß es gegenwärtig ein Mittel zur Ahndung solchen Unfugs nicht giebt, — wir nehmen an, es giebt kein Mittel, denn sonst würde es wohl schon angewendet worden sein — ist eine Lücke, deren Vorhandensein konstatirt zu haben das schmähliche Verdienst des Antisemitismus ist." Me Lehrer und die Litteraturverrine. Von Bernhard Traubenberg. a»k den rastlosen Bemühungen, hauptsächlich des Redakteurs dieser Blätter, greift eine Bewegung um sich, die von vielversprechender Bedeutung für die Zukunft, zunächst des deutschen Jndeuthnins zu werden scheint. Die Litteraturvereine, kaum ins Leben gerufen, schießen mit einer herzerfrischenden Schnelligkeit wie ans dem Boden heraus, an des Dichters Wort erinnernd: „Es sprosset und blühet jeden Tag, man weiß nicht, was noch werden mag." In der That ist nicht abzusagen, was diese Centralstellen, in denen sich der Strom des jüdischen Lebens zu ergießen beginnt, einst für das Judenthum bedeuten werden. Die Maffen sind in Fluß gekommen, auf deren breiter Basis das Werk fest und sicher ruhen kann. Ohne Antheilnahme des Volkes kann ein solcher Bau nimmer gelingen, soll er den Stürmen und Wettern der Zeiten trotzen können. Diese Voraussetzung scheint jetzt erfüllt, man ist aus der trägen und kalten Ruhe herausgekommen, und das hat nicht zum Wenigsten mit seinem Schütteln und Rütteln der Antisemitismus gethan. Wir wollen jetzt nicht jenes Uranfangs gedenken, woran man zu leicht erinnert wird, der sich an dem ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts zu ranken begonnen, um aber nur zu bald von dem unbarmherzigen Froste, der darauf hereinbrach, getödtet zu werden. Danials fußte das Unternehmen nicht auf den starken Säulen des Volkes, und die oberen Spitzen, die den Verjüngungsban auf ihre Schultern gestellt hatten, brachen, selber morsch und rückgratsschwach, jäh in sich zusammen. Das ist der Unterschied von damals und heute. Alis dem festgefügten Grunde von heute läßt sich schon bauen, aber auf jene schillernden Höhen, auf jene Gebilde einer augenblicklichen Luftspiegelung war kein Verlaß. Aber abgesehen von den äußeren Ursachen, von der Verhetzung und der Verletzung unserer Tage, wer hat uns befähigt, wer hat uns vorbereitet, das Werk in Angriff zu nehmen, wer hat unser Geschlecht mit der Treue und Kraft nmgürtet, die es gegen die schmähliche Fahnenflucht jener Jahrzehnte wappnet? Nun, damals gab es keinen jüdischen Lehrerstand, der Lehrer hat inzwischen in stiller Arbeit, aber emsigem Schaffen, seine Saaten ausgestreut, ein halbes Jahrhundert hat ausgereicht, um für das Judenthnm das Morgenroth einer befferen Zeit heraufzuführeu. Was jene Wiedererwecker des Judenthums vom Lehrer sich versprachen, er hat es gehalten, er hat es unter siegreicher Bewältigung all der Hindernisse und Schwierigkeiten voll erfüllt. Auch die neuen Bestrebungen sind eine Saat, die nur unter der kräftigsten Fürsorge der jüdischen Lehrer gedeihlich emporkeimen kann. Wenn sie nicht den guten Kern in ihre schützende Hülle nehmen, kann man keine Frucht erwarten, an der sich die jüdische Gesammtheit erfreuen darf. Der Lehrer ist das Medium, das einzig und allein den zahllosen kleinen Gemeinden jüdisches Wissen mittheilen kann. Die größeren Gemeinden haben ein geistliches Oberhaupt, das den Mittelpunkt jüdisch-religiösen Lebens bildet. Aber wie viel größere Genwinden giebt es in unserem Vaterlande? 200 Rabbiner stehen 2000 Gemeinden gegenüber. Soll also das Licht hinausdringen in die kleinen Winkel da draußen, muß sich der jüdische Lehrer seiner annehmen, freilich bedarf er der Anregung von außen, des Ansporns und der Aufmunterung. Aber dann ist sicher zu erwarten, daß er die Anregung, die er erhält, auch weiter verbreitet und die Bewegung, die naturgemäß von den Großstädten ihren Ausgang nehmen müßte, in die ab- ----- ' : - ■.-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.