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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-12-25 · Heft 52 (25.12.1891) · p. Seite 617

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 52 (25.12.1891)
Date
1891-12-25
Page
Seite 617 (sequence 5)
Language
German
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617 fünftes, nicht zu denen gerechnet wird, welche den Neben-Menfchen, sondern welche Gott betreffen; und auch in jenem wunderbaren Kap. 19 des 3. Buches Mose, welches beginnt : „Heil'g sollt ihr sein: denn heilig bin ich, der ewige euer Gott", und in welchem sich auch das Gebot findet: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", wird „die Verehrung" von Vater und Mutter an die Spitze der Gebote gestellt, noch vor die Beobachtung des Sabbath und vor das Verbot des Götzendienstes. Noch einen andern Punkt muß ich hervorheben: das Verbot des Meineides findet sich im Zehn-Gebot doppelt, einmal als drittes Gebot unmittelbar nach dem Verbote des Götzendienstes, lind dann noch einmal als neuntes: du sollst nicht lügnerisches Zeugniß wider deinen Nächsten aussagen. Die Sache ist klar: durch falsches Zeugnis; fügt man dem Nächsten Schaden zu, und wenn dies mit Anrufung des Gottes der Wahrheit geschieht, so ist dies eine Entweihung des göttlichen Namens (3. M. 19, 12). So gehört das Verbot in die eine Reihe wie in die andere. Darum aber wurde dasselbe von unfern Vätern auf das Gewissenhafteste beobachtet, und gar mancher lehnte es ab, einen Schwur zu leisten, alich wenn er es vor seinem Gewissen vollkommen verantworten konnte, in allen Fällen, wo es sich blos um Erlangung eines inateriellen obwohl ganz gerechten Vrrtheils handelte. Um eine Schuld einzuklagen, um eine Geld-Sumr.e, die man schon bezahlt hatte, nicht noch einmal bezahlen zu müssen, hätte ein alter frommer Jude nicht geschworen; noch viel weniger aber wäre er als Ankläger gegen seinen Nächsten mit einem Schwur ausgetreten, ohne etwa vom Richter als Zeuge dazu aufgefordect zu sein. Sogar nach dem Wortlaut verbietet unser altes Gesetz mehr als den bewußten Meineid; sowohl nach der alten griechischen Uebersetzung als nach den beiden chaldäischen richtet sich das Verbot gegen das Anrufen Gottes zu nichtige» Zwecken in eitler, unbesonnener Weise; und auch Luther übersetzt demgemäß: „du sollst den Namen deines Gottes nicht mißbrauchen". Solchen Mißbrauch sehen unsere Rabbinen z. B. schon darin, daß Jemand ganz Offenbares, Sichtbarliches beschwört. Denn nicht nur im Meineid liegt eine Verachtung des Höchsten, eine Gottlosigkeit, sondern auch in der leichtfertigen Nennung des göttlichen Namens überhaupt. Aben Esra bemerkt mit feinem Takt Aehnlichkeit in der Form dieses Verbots mit dem des Götzendienstes. Für den Fall der Uebertretung dieser beiden, und zwar nur dieser beiden, wird die göttliche Strafe angedroht, was bei keinem der folgenden sechs Verbote, selbst nicht für die Entweihung des Sabbaths geschieht. Aben Esra klagt darüber, daß so mancher Jude den Namen Gottes so leichtfertig im Munde führe, und erklärt, diese Sünde in Israel allein sei allsreichend, um die Härten unseres Golus herbeizuführen. Und wie heute? Von den Härten des Mittelalters wissen ja nur die wenigsten unter uns — und gehen wir schonender, besonnener mn mit der Nennung des Heiligen? Unterricht in Religion, d. h. Religionsstunde — wie Geographie- Stunde, Konversations - Stunde in irgend einer fremden Sprache. O, das ist ja ganz schön! Aber welcher echt religiöse, von Religion durchdrungene Mensch kann hier sagen: „ganz schön!" ohne Hintergedanken? Ich würde auch meine Hintergedanken offen aussprechen, und werde es vielleicht einmal thun; aber heute ist die Zeit dazu noch nicht gekommen. Heute muß ich doch den Bruchtheil der Schönheit des Religions-Unterrichts allen Eltern recht sehr ans Herz legen. Denn ich hoffe auch, die Lehrer werden schon ihre Schuldigkeit thun; und ganz ohne Erfolg, gar mit Mißerfolg, wird Niemand aus ihrem Unterricht gehen. Und ich bitte, ernstlich zu überlegen, was denn wohl ohne die Religionsstunde, durch den Mangel derselben entstehen könnte. . Wer das Zehn-Gebot nicht gelernt hat: wird denn der Götzen dienen? Hierauf könnte doch schon ein Nein nur mit hintergedanklicher Beschränkung erfolgen. Es kommt eben darauf an, was man Götzen nennt! — Wird er einen Meineid schwören? O, er wird gewiß aus dem Leben lernen, mit welchen Strafen nach dem bürgerlichen Gesetzbuche derjenige belegt wird, der falsch schwört. Das Landes-Gesetz verbietet den Meineid: das wird er erfahren. Und wird das auch helfen? wird das den Menschen vor Meineid schützen? Ich antworte ganz bestimmt: nein! nnd ich will meine Gründe angeben. Natürlich meine ich nicht, daß jeder Mensch ohne religiöse Erziehung meineidig oder Dieb und Betrüger werden müsse, so wenig wie ich meine, daß jedes Weib ohne religiöse Erziehung eine ehrlose Dirne oder Diebin werden müsse. Die allgemeine Meinung, noch neben dem Strafrecht, übt auf alle Menschen in der Gesellschaft eine erziehende, eine zügelnde, sogar eine erhebende Kraft aus, je nach dem Maße, als die allgemeine Meinung selbst von religiöser Sittlichkeit getragen wird. Aber eben diese letztere darf niemals, weder der Gesellschaft, noch dem Einzelnen fehlen. Denn der Mensch wird sich des Vortheils wegen, oder um irgend eine Leidenschaft;u befriedigen, irgend einer Lust zu stöhnen, über alle Meinung Anderer, alles Gerede, wie er es nennt, Hinwegfetzen, der Religiöse aber kann nicht die Religion beschimpfen: darum ist nur er vor dem Meineid geschützt, nicht derjenige, der bloß nach Ehre und Strafe fragt. Was ist es denn mit dem Meineid? er ist eine Verleugnung des Gottes der Wahrheit? und was ist es denn mit dem und der? Du schauderst, verehrter Leser, vor solcher Frage. Wenn du dir sagst, warum du schauderst, so wirft du dir auch sagen können, warum mancher nicht in demselben Maße oder auch gar nicht davor zurückbebt. Das Gruseln braucht Niemand zu lernen; aber die edlem Gefühle des Schauers vor der Erhabenheit der Wahrheit und des wahrhaftigen gütigen und gerechten Gottes und andrerseits des Abscheus vor Lüge und Unwahrhaftigkeit, des Trugs und der Lüsternheit, ja die müssen erlernt, gepflegt werden; und damit sie sich gut entwickeln, tief und weit im Gemüth Wurzel schlagen, müssen sie so früh wie möglich in dem Kinde angepflanzt werden. Die Religions- Schule allein wird's freilich nicht thun, das Haus muß Mitwirken; aber die Schule wird um so sicherer wirken, als die Eltern nur nicht entgegenarbeiten, besonders allerdings, wenn sie mit helfen. Es heißt, ein Verbot reize zur Uebertretung, „verbotene Früchte schmecken süß". Nun, lieber Leser, hast du schon den Reiz zum Mord, zum Diebstahl gefühlt? Beide sind doch verboten? Etwas Anderes freilich ist die Versuchung: dem plötzlich durch die Gelegenheit geweckten Reiz der Süßigkeit, in welcher Form er auftreten mag, gewachsen zu sein, soll Niemand glauben; Niemand soll sich freiwillig in Versuchung begeben. Nun wird zwar Jeder zugestehen, daß das Sprichwort von den verbotenen Früchten nicht falsch ist; aber man sieht doch auch, daß unser Gemüth eine Macht besitzen kann, vor welcher unter gewohnten Verhältnissen der Anreiz zur Uebertretung völlig schwindet. Wie ist diese Macht im Geinüthe zu gründen? Daß dies früh geschehen müsse, versteht sich leicht, wie schon gesagt, und wie durch Darwins Theorie' ,den Erziehern dringend angerathen wird; aber nur die durch Religion verstärkte sittliche Macht (und das heißt: die von Kindheit auf gepflegte echte und rein sittliche Macht) wird die genügende Kraft haben, um sich selbst gegenüber der Versuchung zu bewähren. ^Achtung vor der Polizei, vor der hohen Obrigkeit, vor der Majestät des Staates —

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