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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-12-20 · Heft 51 (20.12.1895) · p. Seite 608

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 51 (20.12.1895)
Date
1895-12-20
Page
Seite 608 (sequence 8)
Language
German
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608 Als solchen Grund könnte man vielleicht einen solchen Vermögensverfall der Gemeinde anerkennen, der sie thalsächlich nicht mehr befähigen würde, den Zuschuß weiter zn leisten. Nicht aber können Gründe finanzpolitischer Natur in Betracht kommen, etwa Zukunftsgedanken darüber, ob die Gemeinde auch später in der Lage sein wird, die Mittel zu beschaffen. Abgesehen hiervon dürfte auch der Bestand zahlreicher, mit der Schule eng verknüpfter Stiftungen einer etwaige» Auflösung juristisch große Schwierigkeiten verursachen. Diese Bedenken sollen hier nur kurz betont werden, im klebrigen aber in den nachfolgenden Ausführungen ganz außer Betracht bleiben. Ebenso soll hier auch die Frage, ob und wie sich die Aufhebung finanziell und auch schuldtechnisch realisiren lasse, nicht berührt werden. Die Erörterung soll nur der Frage gewidmet sein, welche allgemeinen und rein sachlichen Gründe den Fortbestand der Schule nothwendig erscheinen lassen. I. Wie bei staatlichen Vereinigungen sind auch für jede Gemeinde zwei Momente für deren Entstehung niaßgebend. In erster Linie verdankt sie ihre Existenz dem Wunsche ihrer Mitglieder, sich, weil durch gemeinsame Interessen verbunden, zu einer Gesammtheit zn vereinigen; aus solcher Gemeinschaft aber ergiebt sich dann weiter naturgemäß die Nothwendigkeit, ein gemeinsames Willensorgan, eine Vertretung zu schaffen. Der jüdischen Gemeinde erwächst hieraus eine doppelte Aufgabe. Sie hat zunächst nach innen für die Befriedigung aller derjenigen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen, welche innerhalb der speziellen Interessensphäre liegen. Die Gemeinde baut den Bekeunern ihrer Religion Räume für die gemeinschaftliche Ausübung des Gottesdienstes; sie stellt Geistliche und andere Kultusbeamte an, welche das religiöse Leben zu fördern befähigt sind, und richtet eine» Religionsunterricht für die Jugend ein; sie schafft und verwaltet Anstalten und Stiftungen zum Wohle der Bedürftigen und Armen; sie sorgt für Krankenhäuser, sowie ordnungsmäßige Pflege in denselben; sie übernimmt die Bestattung der Verblichenen und daher die Herstellung und Unterhaltung des Friedhofes. Ganz ebenso wichtig aber ist die Stellung der Gemeinde nach außen. In dieser Beziehung ist ihre Aufgabe durch die Akte formaler Vertretung dem Staate und anderen Korporationen gegenüber bei weitem nicht erschöpft. Sie kann und muß ihre volle Aufmerksamkeit den Interessen znwenden, welche nicht blos den Einzelnen, sondern die Allgemeinheit berühren, Die Lehre und Wissenschaft des Judenthii'ns, ihr Bestand und ihre Fortentwickelung erfordert die thätige :mt<‘»rfiitig der Gemeinde, und diese hat sorgsamst darüber zu wachen, daß ans der Grundlage der maßgebenden Anschauung und aus ihr heraus Männer und Frauen herangebildet werden, die den anderen Bürgern des Staates gleichwerthig erscheinen müssen. Ihr liegt die Fürsorge für die Jugendbildung ob; aber nicht blos der Jugend wegen, sondern auch zum Nutzen der Gesammtheit der Juden und des Staates. Die Gemeinde hat die Ehre des Judenthums und ihrer Angehörigen andj dahin zu vertreten, daß sie von sich aus selbstständige Bildungsanstalten errichtet und erhält; nicht anders können die Erfolge jüdischer Erziehung treffender thatsächlich dargethan werden. Die Geschichte des Philanthropins und seiner Fortbildung zur Realschule der israelitischen Gemeinde ist bekannt. Wir besitzen in der Erzählung von Michael Heß („Die Bürger- und Realschule der israelitischen Gemeinde" pp., Frankfurt a. M., 1857, Auffarth) und in den Untersuchungen von H. Baerwald („Zur Geschichte der Schule" Programme 1869 und 1875) das vollständige Material bis zum Jahre 1822. Wir ersehen daraus, daß es neben der vom Fürsten Primas ausgehenden staatlichen Einwirkung ganz besonders jene eben dargelegten Anschauungen waren, welche ein näheres und dauerndes Verhäliniß der Gemeinde zur Schule herbeiführte». Es mußte so kommen, nachdem der Drang der deutschen Juden nach deutscher Bildung, der anfangs nur eine kleine Zahl begeisterter Männer erfüllt hatte, sich allgemein zn verbreiten begann. So wurde denn, nachdem die Schule unabhängig von der Gemeinde gegründet und oft im Widerstreite mit derselben ihre segensreiche Thätigkeit entfaltet hatte, damals ein jährlicher Zuschuß zur Schule festgesetzt und eine neue Schulordnung entworfen, welche der Gemeinde, entsprechend ihrer finanziellen Beihilfe, größeren Einfluß auf die Verwaltung der Anstalt sicherte. Die Frankfurter Gemeinde war von jener Zeit ab, wie Baerwald sagt, eine Schulgemeinde. Unsere Gemeinde kann nach jeder Richtung hin, namentlich aber bezüglich der religiösen Fortentwickelung des Judenthums, mit Stolz auf ihre Vergangenheit znrückblicken. Von ihr aus und durch ihre berufene Vertretung, den Vorstand, wurde jene geistige Bewegung, welche in den dreißiger und vierziger Jahren das Judenthum ergriff und es zu einer freisinnigen Gestaltung leitete, aufs Erheblichste gefördert. Neben den freisinnigen Bestrebungen, welchen die Mitglieder des sogenannten Reformvereins oblagen, waren es offizielle Maßnahmen des Vorstandes, welche auf diesem Gebiete bedeutungsvoll waren. Dieses geistige Leben innerhalb der Gemeinde verdankte aber die Anregung der Schule. Diese bot ihren Zöglingen eine gediegene allgemeine Bildung, und zwar auf Grundlage freisinnigsten Religionsunterrichtes, in dem man die Ueberzeugnng, welche ein fortgeschrittenes Zeitalter erfüllen muß, mit inniger Treue zum Judenthum zu verbinden suchte; und so übte sie eine segensreiche Rückwirkung auf das religiöse Leben der Gemeinde aus. Hier wurden seitens der freisinnigen Religionslehrer deutsche Schulkonfirmationen abgehalten, und die deutschen Andachtsstunden zogen einen großen Kreis gleichgesinnter Mitglieder der Gemeinde zu ihrem Besuche herbei. Auf diesen Einrichtungen fußte die Reform des Gottesdienstes, welche die Gemeinde selbst später in die Hand nahm, unb deren Beispiel bei so vielen deutschen Gemeinden Nachahmung fand. So kam cs, daß von der Lehrstätte aus, gegen deren Lehren einst der Rabbiner der Gemeinde den Bann ausgesprochen hatte, die Gemeinde in ihrer religiösen Fortentwickelung zur Ehre des Judenthums und zum Heile des Staates, dem wir angehören, immer mehr beeinflußt wurde und schließlich Männer als Rabbiner berief, die an der Spitze der Wiffenschaft des Reformjudenthums standen und als Vorkämpfer der Richtung bekannt waren, welche schon lange vorher innerhalb der Schule Boden gewonnen hatte. Auch heute sollte die Frankfurter Gemeinde noch eine Schulgemeinde sein. Innerhalb der Gemeinde sucht eine konservativere Richtung mehr an Boden zu getvinnen, und es ist Sache aller freisinnigen Elemente, den freisinnigen Charakter der vergangenen Zeit uns zu erhalten. Selbst wenn im Augenblick weitere Fortschritte unthunlich erscheine» sollten, so gilt es doch, jeden« drohenden Rückschritte im religiösen Leben entgegenzutreten. Für diesen Kainpf, der sich gegen jede Orthodoxie, die ganze und die halbe, zu richten hat. findet die Gemeinde, d. h. alle Diejenige», welche sich ein lebhaftes Interesse für deren Entwickelung bewahrt haben, die beste Stütze im freisinnigen Religionsunterricht der Schule. Schon werden — glücklicherweise vereinzelte — Stimmen laut, die an dem Geiste dieses Unterrichts Anstoß nehmen, und die Gemeinde hat, will sie mit ihrer eigenen Vergangenheit nicht brechen, die Pflicht, ihm seine alte Gestalt zu bewahren. Aber nicht der Religionsunterricht allein ist es, der es auch heute noch nothwendig erscheinen läßt, die Schule als Mittelpunkt des geistigen Strebens der Gemeinde zu erhalten. Für die soziale Stellung der

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