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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-12-20 · Heft 51 (20.12.1895) · p. Seite 607

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 51 (20.12.1895)
Date
1895-12-20
Page
Seite 607 (sequence 7)
Language
German
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607 Anschließend an bereits früher geschehene Schritte und an der Hand des Artikels: „Ein Vorschlag" in Nr. 43 der „Zeitung des Judenthums" führt Herr Dr. Goldschmidt-Kolberg die Notwendigkeit der Bildung von Gemeindeverbänden und Einsetzung von Schiedsgerichten aus. Zur Verwirklichung dieses Planes wird eine Kommission aus der Mitte der Gemeinden und aus den Vereinsmitgliedern gewählt, bestehend aus den Herren: Rechtsanwalt Jacoby-Stolp, Moses-Kolberg, Caminer-Neustettin, Levenstein-Belgard, Jacob-Köslin, Salomon-Schievelbein; sowie den Herren Dr. Hahn-Stolp, Dr. Goldschmidt-Kolberg und dem Unterzeichneten Schriftführer. Ein gemeinschaftliches Abendessen, woran sich viele Mitglieder der Gemeinde Schievelbein betheiligten, schloß den arbeitsreichen 1. Tag der Konferenz. Besonderen Dank erwarb sich Herr Kantor Kochanowsky-Neustettin durch den künstlerisch vollendeten Vortrag mehrerer Arien und Lieder. Zweiter Tag. Nach Revision der Kasse und nachdem der Rendant (Meyer-Bütow) Bericht über den Kassenbestand gegeben, wurde demselben Entlastung ertheilt. In der nun erfolgten Vorstandswahl wurden die Herren Dr. Hahn als Vorsitzender, Meyer als Schriftführer und Rendant einstimmig wiedergewählt. An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Bauer-Köslin wurde Saul-Schievelbein gewählt Außerdem wurde Herr Dr. Josephsohn als „stellvertretender Vorsitzender" und zur Unterstützung des Vorsitzenden bestimmt. Als Ort der nächsten Versammlung wurde Belgard in Aussicht genommen. Die genaue Festsetzung der Zeit bleibt dem Vorstände überlassen. Einen Vortrag: „Warum ist die biblische Geschichte die Grundlage des ersten Religionsunterrichts?" übernimmt der Unterzeichnete Schriftführer lMeyer-Bütow). Die Lehrprobe Pentateuch-Uebersetzung aus Vers 1-5 übernehmen die Herren Levy-Kolberg und Finketstein- Polzin. — Bei dem letzten Theil der Tagesordnung: „Freie Besprechung über allgemeine Vereinsangelegenheiten", wurde das im Lehrerheim in Nr. 5 Jahrgang I. veröffentlichte Protokoll des ersten Bezirkstages des Reichsverbandes in Stettin, dessen Inhalt eine Verletzung des Herrn Dr. Goldschmidt zu involviren scheint, einer eingehenden Kritik unterzogen. Folgende vom Unterzeichneten beantragte Resolution wird einstimmig angenommen: „Der „Verein Israelitischer Lehrer und Kultusbeamten des Regierungsbezirks Köslin" weist die Angriffe des Reichsverbandes gegen das Vorstandsmitglied des Kolberger Kurhospitals, Herrn Dr. S. Goldschmidt, energisch zurück, zumal diesem unliebsame Aeußerungen bezüglich der künftigen Aufnahme von Lehrern im Kurhospital unterschoben werden, die er in der Vereinsversammlung niemals gebraucht bat. Die Vereinsmitglieder erkennen die eifrige Fürsorge und Wirksamkeit des Herrn Dr. Goldschmidt gerade für die Lehrer ganz und voll an." Von dem Unterzeichneten wurde dann die von L. Katz-Rybnik herausgegebene Fibel einer eingehenden Besprechung unterzogen und den Kollegen die Einführung dieses brauchbaren Schulbuches empfohlen. Da aber den meisten Vereinsmitgliedern die Fibel noch unbekannt ist, wurde beschlossen: „Die Mitglieder des Vereins sollen sich die Fibel verschaffen und darnach unterrichten, um dann eventl. eine allgemeine Einführung der Fibel im Regierungsbezirk Köslin zu beschließen." Der diesjährige Referent (Meyer-Bütow) übernimmt zur nächsten Konferenz einen eingehenden Vortrag über die „Fibel". Nachdem nochmals den anwesenden Mitgliedern der Synagogen- Gemeinde herzlich für die erwiesene Gastfreundschaft, sowie den D. I. G. B. für die bewilligte Subvention der Dank des Vereins abgestattet worden, trennten sich die Mitglieder in dem Bewußtsein, schöne, anregende Stunden unter einander verlebt zu haben. Bütow i. P., 25. November. Der Schriftführer: Ernst Meyer. _ Die Zukunft des Philanthropins fit Frankfurt a. M. Ein Mahnwort von Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach.') fn neuerer Zeit hat sich innerhalb der Frankfurter israelitischen Gemeinde eine Bewegung bemerklich gemacht, welche bormif wr' abzielt, die Real- und Töchterschule derselben, das sogenannte „Philanthropin" als Schulanstalt aufznheben. Dieser Gedanke findet voll den verschiedenartigsten Staudpnukten aus Nahrung. Die Einen wollen eine religiös-jüdische Erziehung nur dann als berechtigt anerkennen, wenn sie in orthodoxer Weise geleitet ist, und ihnen ist eine Schule mit freisinniger Vergangenheit und Leitung ein Dorn im Auge; Andre werden nur von finanziellen Gesichtspunkten geleitet und wollell einer übermäßigen Belastung der Gemeinde für die Zukunft Vorbeugen; wieder Andere halten den freisinnigen Charakter der Schule zur Zeit für nicht weitgehend genug und glauben daher, ihrem Weiterbestände keinen Werth beimessen zu sollen. So kommt es, daß man die Frage an den verschiedensten Stellen ventilirt, und wenn auch noch kein offizieller Schritt in dieser Richtung geschehen ist, so geschieht doch tagtäglich so viel in inoffiziellen Besprechungen und Aeußerungen, daß es Zeit und am Platze sein biirftc, ein offenes Wort zur Sache zu sprechen und diese wichtige Lebensfrage unserer Gemeinde einer ausführlichen Erörterung zu unterziehen. Die Besprechung der Angelegenheit vor einem größeren Publikum ist wohl dadurch gellügend gerechtfertigt, das; es sich nicht uni eilte spezielle Sache der Frankfurter Gemeinde handelt, sondern um eine Frage, die vernlöge der jederzeit für das deutsche Jndenthum hervorragenden BedelltungdesPhilanthropinsein allgemeines Interesse beanspruchetl darf. Das Philanthropin ist s. Zt. von Lndlvig Geisenheinler gegründet und unabhällgig von der Gemeinde durch ihn und andere gleichdenkende Inden fortgesetzt worden. Nachdem vont Jahre 1819 ab ein regellnäßiger Zuschuß seitens der ©emdube gewährt worden war, lllld im Jahre 1822 eine neue Schulordnung eiugesührt worden ist, lvelche bestimmte, daß die Mitglieder des Gemeindevorstaudes Sitz Ulld Stimme int Schulrath haben sollten, taiu erst im Jahre 1843 ein dauerndes Verhältnis; zur Gemeillde zu Statlde. Es schloß datnals der Borstalld der israelitischen Gemeinde mit bem Schnlrath des Philauthropius (eitler selbstständigen mtd ttttabhängigen Behörde) einen Vertrag, lvottach die Gettleinde regelmäßigen Znsehliß zu gelvährelt inld etwaiges Defizit zu übernehlnen sich verpflichtete, die Ueberschüsse der Einkünfte der Schule (mit Ausnahme der derselben zukonnnenden Geschenke) in die Gemeindekasse fließen sollten, lNld bem Vorstande der Gemeinde Eiliflnß bei der Anstellung von Lehrertl eingeraumt wurde. Auf diesen! Vertrage beruht heute die juristische Steltling der Schule. Daraus ergiebt sich für die Frage einer etwaigen Auflösung juristisch .zunächst die Konsequenz, daß diese jederzeit erfolgen kann, wenn Schulrath und Gemeindebehörde übereinstimlnend sie für geboten erachten. Anders aber, wenn etwa der Getneindevorstand die Aushebung beschließen und der Schnlrath gegentheiliger Ansicht sein würde; gegen den Willen des Schn trat Hs kann der Getneindevorstand eine Auflösung dieses Vertragsverhültnisses nur dann herbeiführen, wenn objektiv wichtige und zwingende öffentlich-rechtliche Gründe vorliegen. ') Die Angelegenheit, die hier erörtert wird, erscheint uns von hoher prinzipieller Bedeutung, und wir nehmen deshalb ausdrücklich die Gelegenheit wahr, uns mit dem Inhalt der obigen Ausführungen durchaus einverstanden zu erklären. Der Fortbestand des Philauthropius erscheint uns geradezu als eine Ehrensache für die altehrwürdige jüdische Gemeinde in Frankfurt a. M. Die Red.

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