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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-12-13 · Heft 50 (13.12.1895) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 50 (13.12.1895)
Date
1895-12-13
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 die Wählerliste für begründet zu erachten ist! Das Objekt wurde auf 500 Mark festgesetzt. Auf eine Anfrage des Herrn Justizrath Meyer, worauf das Urtheil sich stütze, erwiederte der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses, daß der Kläger nicht im Rückstände verblieben sei! In seinem Plaidoyer theilte Herr Justizrath Meyer u. A. mit, daß ca. 2000 Gemeinde-Mitglieder aus demselben Grunde, wie Herr Loewenstein, nicht in die Wählerliste ausgenommen seien. Sein Einspruch stützte sich auf die klaren Bestimmungen des § 12 des Statutes. Die Gemeinde-Verwaltung interpretirt das Gesetz von 1847 und das Statut entgegengesetzt. Auch ein Ministerial - Reskript von 1847 hat Herr Justizrath Meyer als maßgebend für die bisherige Praxis angeführt. Das Ministerial-Reskript besagt nämlich, daß Derjenige, der nicht ordnungsgemäß seine Steuern entrichte, d. h. seine aufgesammelten Gemeinde-Beiträge vor dem Wahltermine bezahle, nicht wahlberechtigt sei. Dieses Reskript hat aber keine Gesetzeskraft, da es nur eine Aeußerung eines Ministers ist, auch kann dasselbe keine Anwendung finden, weil, nach der erfolgten Bezahlung der Abgabe, man nicht mehr im Rückstände verblieben ist. Man darf darauf gespannt sein, ob die Gemeinde-Verwaltung noch die höhere Instanz, nämlich das Ober Verwaltungs-Gericht, anrufen wird. Wir wünschen lebhaft, daß dieselbe diese prinzipielle Entscheidung des Bezirks - Ausschusses acceptire und sich nicht auf Verordnungen und Reskripte aus der Zeit vor dem Jahre 1848 stütze. Was übrigens „ordnungsmäßig" in jenem veralteten Reskripte heißen soll, kann sehr verschieden ausgelegt werden. Es ist der lebhafte Wunsch Aller, denen das Wohl der Gemeinde am Herzen liegt, daß die Gemeinde-Verwaltung dies „nicht ordnungsmäßig" etwas weniger büreaukratisch, dagegen etwas mehr zeitgemäß und den allgemein geltenden Bestimmungen für öffentliche Wahlen entsprechend interpretiren möge. S£g Berlin, 8. Dezember. Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hielt am Dienstag in der Tonhalle seine Generalversammlung ab, die sich eines sehr zahlreichen Besuches erfreute. Der wichtigste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Rechtsschutz - Kommission, welcher von Herrn Rechtsanwalt Dr Alexander Katz erstattet wurde. Aus diesem Bericht ist zu entnehmen, daß die Anzahl der Fälle, wegen derer ein Einschreiten seitens des Vereins als nothwendig erschien, sich gegen das Vorjahr nicht unerheblich vermindert hat, ein Zeugniß dafür, daß infolge der Thätigkeit des Vereins gerade auf diesem Gebiete die antisemitische Presse bedeutend vorsichtiger geworden ist. Die Paragraphen, welche in Frage kommen, betreffen in der Hauptsache die Vergehen der Gotteslästerung, Beleidigung, Aufreizung zum Klassenhaß rc. Die Bestrebungen der Kommission bezw. des Vereins haben nicht in allen Fällen ein positives Resultat zu verzeichnen gehabt, mehrfach erfolgten Freisprechungen unter der bekannten Begründung, daß nicht die Religion, sondern die Rasse als Zielpunkt des Angriffs gemeint sei. Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist im Allgemeinen den Bestrebungen des Vereins nicht günstig gewesen. Vielfach lehnten auch die Staatsanwaltschaften ein Einschreiten ab und mußten erst durch die Oberstaatsanwaltschaften dazu veranlaßt werden. Auch gegen Verwaltungs- Maßregeln mußte der Verein in mehreren Fällen an zuständiger Stelle Beschwerde führen, die fast immer von Erfolg begleitet war. So hat sich zu verschiedenen Malen der Verein veranlaßt gesehen, überall da seine Thätigkeit auszuüben, wo Juden systematisch von dem Amte der Schöffen und Geschworenen ausgeschlossen wurden. Ausführlicher besprach der Redner die bekannten Fälle des Redakteurs Hans von Mosch und der Beschimpfung von Einrichtungen der jüdischen Religion, wie des Talmud, Schulchan Aruchs, des Kol - Nidre- Gebets u. s. w. In einer großen Anzahl von Fällen ist es unter Mitwirkung des Vereins durchgesetzl worden, daß die antisemitischen Blätter ihre unwahren Behauptungen gegen einzelne Juden durch das Mittel des Berichtigungszwanges zurücknehmen mußten. Redner schloß mit dem Ausdruck seiner Ueberzeugung, daß gerade diese so vielfach angegriffene und mißverstandene Thätigkeit des Vereins ein Gebot des Pflichtbewußtseins gegenüber den staatsbürgerlichen Rechten der Juden darstelle. An diesen Vortrag, der mit großem Beifall ausgenommen wurde, schloß sich ein kurzer Geschäftsbericht des Vorsitzenden. Darnach hat der Verein an Ausdehnung, Mitgliederzahl und Vermögen (ca. 25,000 Mark) eine sehr erfreuliche Ausdehnung gewonnen. S£2 Berlin, 9. Dezember. Mit der Leitung des Talmudunterrichts an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums ist an Stelle des sel. Joel Müller Herr Dr. E. Baueth kommissarisch betraut worden. Dr. Baneth, dessen Hauptwerk eine noch im Erscheinen begriffene deutsche Uebersetzung und Erklärung der Mischna ist, war 13 Jahre hindurch Rabbiner in Krotoschin und ist gegenwärtig Rabbiner der hiesigen Bne-Berit-Gemeinde. Berlin, 11. Dezember. Aus den Litteraturvereinen ist auch in dieser Woche Erfreuliches zu berichten. Der Berliner Verein hatte gestern einen besonderen Genuß durch den Vortrag von Professor Dr. August Wünsche aus Dresden über „die Freude im Alten Testament", den wir unfern Lesern wohl in extenso werden mittheilen können. Der Verein in Leipzig veranstaltet morgen eine Chanukahfeier, bei der Herr Rabbiner Dr. Porges den Vortrag halten wird. Derselbe Verein versendet seinen Rechenschaftsbericht, der 1545 Mark Ausgaben und einen Ueberschuß von 841 Mark aufweist. In Frankfurt a. M. und Hamburg sprach Rabbiner Dr. Munck über „Jüdische Sprichwörter", in Essen Kirchenrath Dr. Kroner über „das sittliche Ideal der biblischen Spruchweisheit", in Allenstein Rabbiner Dr. Olitzki über „die Perioden der jüdischen Litteratur", in Eisenach Herr I. Heilbronn über „die Geschichte der Juden in Eisenach", in Thorn Gymnasialoberlehrer Dr. Horowitz über „die Juden von Lessing als Vorläufer des Nathan", Rabbiner Dr. Ros enderg über „Kohelet und Faust", Kaufmann Rawitzki über „die Juden und die körperliche Arbeit", in Prag Rabbiner Dr. Kisch, über „die Messiasidee im Judenthmn". z. Berlin, 9. Dezember. Die jüdische Lesehalle erfreute sich auch in den ersten zwei Wintermonaten regen Besuches. Trotz des ganz ungenügenden Lokales wurde das Lesezimmer in zwei Monaten von insgesammt 1054 Personen in Anspruch genommen und auch die Bibliothek erfreute sich verhältnißmäßig reger Benutzung. Obwohl dieselbe noch in ihren Anfängen ist und sehr große Lücken aufweist, die erst allmälig ausgefüllt werden müssen, wird sie doch schon von 60 Lesern ständig benutzt, und das fortwährende Steigen dieser Zahl beweist am besten, daß die Bibliothek wie die Lesehalle einem wirklichen Bedürfniß entspricht. Seit dem 1. Dezember befindet sich nun die jüdische Lesehalle in den behaglich eingerichteten Räumen des Münchener Hof, Spandauerstraße 11-13, die auch in Bezug auf die zur Benutzung stehenden Lokalitäten allen Anforderungen auf längere Zeit genügen wird. Mit dem Wirth des Münchener Hof ist das Abkommen getroffen worden, daß er einen Mittagstisch für den mäßigen Preis von 75 Pfennig einrichtet, und weitere Maßnahmen des Vorstands der Lesehalle in sozialer Richtung stehen dem Vernehmen nach zum 1. Januar bevor. Wir wünschen dem jungen Institute das beste Gedeihen. F. Czarnikau, im Dezember. Am 30. v. M. starb hier plötzlich Frau Elka Schweriner im Alter von 77 Jahren. Dieselbe hat mehr als ein volles Menschenalter sich mit beispielloser Opferwilligkeit und Hingebung der Ausübung von Liebeswerken aller Art unterzogen, so daß ihr Scheiden eine schwer zu ersetzende Lücke zurückläßt. Ehre ihrem Andenken. J. R. Stralsund, 8. Dezember. Am 3. d. Mts. starb nach langem schweren Leiden Herr Gustav Salomon im 62. Lebensjahre. Dieser Verlust hat nicht nur bei seinen trauernden Angehörigen und Freunden, sondern auch in unserer ganzen Gemeinde und noch darüber hinaus die lebhafteste Theilnahme erweckt. Salomon war 20 Jahre lang der erste Vorsteher der hiesigen Gemeinde und hat dies Amt im Frühjahr nur wegen seiner Krankheit niedergelegt. Er verstand es, durch aufopfernde Hingebung für die Gemeinde den Frieden und die Wohlfahrt derselben in hohem Grade zu fördern. — Die Liebe, die der Verstorbene genossen, zeigte sich auch bei der Beerdigung desselben, an welcher sich nicht nur sämmtliche Mitglieder der hiesigen Gemeinde, sondern auch viele Freunde desselben hiesiger Stadt berheiligten. Herr Dr. Vogelstein aus Stettin schilderte am Sarge des Verstorbenen die hohen Tugenden desselben in beredten Worten; — auch sprach der Beamte der Gemeinde Herr Lehrer Raesener an der offenen Gruft des Verstorbenen den herzlichen Dank derselben für sein treues, uneigennütziges und langjähriges Wirken für sein stetes, humanes Auftreten den Beamten gegenüber aus. Sein Andenken wird der Gemeinde stets zum Segen gereichen!

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