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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-12-13 · Heft 50 (13.12.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 50 (13.12.1895)
Date
1895-12-13
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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59. Lahrgang. Ar. 50. <5crU"’ Dezember 1895 'WeiLccge zur „Allgemeinen Zeitung des IuöentHuws". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 22 Berlin, 11. Dezember. Kurz vor Schluß des Blattes erhalten wir nähere Mittheilungen über den Ausfall der Repräsentantenwahlen. Die Zählung ist zwar noch nicht beendet, doch sind, wie verlautet, als Repräsentanten gewählt: Geh. Medizinalrath Professor Senator, Justizrath Heymann, Maurermeister Josef Fränkel, L. Sieskind, Prof. Dr. Levin, außerdem die vier ausscheidenden Herren: Sanitätsrath Dr. Blumenthal, S. Leichtentritt, G. Löwenberg, Geh. Sanitätsrath Dr. Kirstein. Ueber die Wahl der Stellvertreter werden wir erst in nächster Nummer berichten können. 82 Berlin, 10. Dezember. Gerade zu rechter Zeit kommt ein Bericht über die Schulen der hiesigen jüdischen Gemeinde, den der Schul- und Talmud-Thora-Vorstand an die Mitglieder der Gemeinde eben verschickt hat. Die Frage über die Existenz-Berechtigung der Knaben- und Mädchenschule ist oft aufgeworfen worden, und die Hoffnung, daß durch diesen Bericht über die Entstehung, Entwickelung und die Aufgaben dieser Schulen ein Beitrag zur Klärung dieser Frage geliefert werden wird, scheint nicht unbegründet. Die erste jüdische Schule wurde schon im Jahre 1778 nach einem Plane Moses Mendelssohns und David Friedländers begründet. Die erste öffentliche Gemeindeanstalt im Jahre 1826 auf Veranlassung von Zunz. Die Mittheilungen über die Reorganisation der Anstalt im Jahre 1873 und dann wieder im Jahre 1881 sind von besonderem Interesse. Es handelte sich damals darum, ob die Knabenschule zu einer Mittelschule umgestaltet werden sollte und ob der Unterricht im Hebräischen zu beschränken oder zu erweitern sei. — Viel später als die Knabenschule wurde die Gemeindemädchenschule begründet, und zwar im Jahre 1835. Die Schule sollte damals vor Allem eine Industrieschule sein. Mit den veränderten Zeitverhältnissen änderte sich auch dieses Ziel. Aus der Anstalt wurde eine Mittelschule, die in den sechzig Jahren seit ihrer Begründung mehr als 4000 Schülerinnen die für das Leben nothwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährt hat. — Ueber die Existenzberechtigung der Lehrerbildungs-Anstalt hat wohl niemals irgendwo ein Zweifel geherrscht. Auch der Plan zu diesem Institut datirt schon aus dem Jahre 1820, die Rekonstruktion der Anstalt durch die Mittel des Talmud-Thora-Jnstituts aus dem Jahre 1859. Dieses Seminar löst seine Aufgaben mit großem Erfolge; wir wollen aber auch bei dieser Gelegenheit den lebhaften Wunsch nicht unterdrücken, daß dasselbe bald durch eine Abtheilung für Lehrerinnen erweitert werde. Gerade im Hinblick auf die neuesten Verfügungen des Provinzial- Schul-Kollegiums ist diese Frage jetzt eine brennende geworden. Der ganze Bericht gewährt ein erfreuliches Bild von dem Schulwesen unserer Gemeinde. Wir hätten nur gewünscht, daß derselbe auch durch Mittheilungen über die vier Religionsschulen, die ja doch auch Schulen der jüdischen Gemeinde sind, ergänzt worden wäre. Besonders wichtig ist das Schlußkapitel „Rück- und Ausblicke", in welchem die Gründe auseinander gesetzt, die für den Fortbestand der beiden Schulen maßgebend sind. Wir kommen auf diesen Punkt noch gelegentlich zurück. Der Bericht schließt mit dem schönen Worte von Zunz: „An das Gedeihen und den Verfall von Schule und Synagoge knüpft sich unser Fortschritt und das Heil oder unser Rückschritt und das Verderben." Für den Geist aber, der in unserer Gemeindeverwaltung lebt, mag der folgende Ausspruch als charakteristisch gelten: „Es gilt, deutschen Geist zu wecken und deutsche Sitte in Hunderten von Kindern zu pflegen, die ohne uns verkümmern würden; es gilt, in eben diesen Kindern auch für die Zukunft jüdischen Sinn zu nähren und dauernd zu erhalten." * Berlin, 9. Dezember. Wir erhalten die folgende Mittheilung: Preis-Ausschreiben. Nachdem die Unterzeichnete Kommission des „Vereins für jüdische Geschichte und Litteratur" in Berlin nach reiflicher Prüfung keine der zur Konkurrenz eingefandten Arbeiten des Preises werth gefunden, setzt dieselbe hierdurch nochmals einen Preis von Fünfhundert Mark aus für die beste Erzählung, die das Zeitalter Hillels schildert und seine Wirksamkeit klar hervortreten läßt. Inhalt und Form derselben müssen dem Verständniß der israelitischen Jugend im Alter von 12 bis 16 Jahren angepaßt sein. Als Muster werden die vaterländischen Volkserzählungen von Ferd. Schmidt empfohlen. Die Erzählung soll in streng objektiver Darstellung einzig und allein dahin wirken, den religiösen Sinn der Jugend zu kräftigen und für die Helden und Lehrer Israels zu begeistern. Der Umfang der Erzählung darf nicht 6 Druckbogen übersteigen. Außerdem wird ein Preis von Zweihundert Mark für die zweitbeste Jugendschrift gleichen Inhalts und gleicher Tendenz ausgesetzt. Die Manuskripte müssen bis 1. August 1896, und zwar anonym mit einem Motto und einem verschlossenen Couvert, in dem der Name des Verfassers enthalten, an den Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dr. G. Karpeles, W. Kurfürstenstraße 21, eingesandt werden. Die Prüfung durch die Unterzeichnete Kommission wird bestimmt bis zum 1. Oktober 1896 beendet sein und das Resultat seiner Zeit öffentlich mitgetheilt werden. Das Verlagsrecht der preisgekrönten Erzählung gehört dem „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur", der dem Verfasser einen bestimmten Antheil an dem Reingewinn jeder Auflage zukommen lassen wird. Die mit dem zweiten Preis ausgezeichnete Arbeit darf innerhalb der nächsten drei Jahre nicht veröffentlicht werden. Nach dieser Frist steht dem Verfasser das volle Verfügungsrecht über dieselbe zu. Berlin, 8. Dezember 1895. Dr. H. Hildesheimer. Gymnasiallehrer Dr. Lachmann. Prediger Dr. M. Levin. Rabbiner Dr. A. Rosenzweig. Oberlehrer Dr. M. Schäfer. 22 Berlin, 10. Dezember. Eine Frage, die für sämmtliche Mitglieder unserer Gemeinde von prinzipieller Bedeutung ist, kam am 6. d. Mts. vor dem Bezirksausschuß zur Entscheidung. Dieselbe betrifft die Wahlberechtigung der Gemeindemitglieder, welche mit ihren Steuern einmal im Rückstände geblieben sind. Herrn Apotheker Loewenstein gebührt das Verdienst, diese Frage zur prinzipiellen Entscheidung gebracht zu haben. Derselbe war für eine verhältnißmäßig kurze Zeit während der letzten drei Jahre, und zwar im Jahre 1893, mit den Gemeindebeiträgen im Rückstände. Es ist dies thatsächlich ohne sein Wissen geschehen, und derselbe hat sofort nach erfolgter Aufforderung seitens der ausführenden Aufsichts-Behörde (Polizei-Präsidium) inzwischen am 21. Juni cr., nachdem er sich vorher von der Richtigkeit im Gemeinde - Bureau (Oranienburger Straße) überzeugt hatte, an der Polizei-Kasse den Betrag entrichtet. Vor und nach dieser quest. Zeit während der drei Jahre sind jedoch seine Beiträge stets bezahlt worden. Die vom Vorstande der jüdischen Gemeinde aufgestellte Wählerliste lag vom 15. August bis 15. September cr. laut statutarischer Bestimmung aus und bei gelegentlicher Einsicht in dieselbe sah Herr Loewenstein, daß sein Name nicht in die Wählerliste ausgenommen ist. Sein bezüglicher Einspruch wurde von der Repräsentanten - Versammlung für unbegründet erachtet, und zwar im Einvernehmen mit dem Vorstande. Er erhob darauf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, die die Angelegenheit laut Zuständigkeits-Gesetz von 1683 dem Bezirks-Ausschüsse übergab. Am 6. Dezember cr. stand nun vor dem Bezirks - Ausschüsse Termin an. Die jüdische Gemeinde war durch ihren Vorsteher, Herrn Justizrath Meyer, vertreten, der Kläger war unter dem juristischen Beistände des Herrn Rechtsanwalt Reinberger persönlich erschienen. Das Urtheil des Bezirks - Ausschusses lautet nun dahin, daß der Einspruch gegen

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