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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-12-06 · Heft 49 (6.12.1895) · p. Seite 583

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 49 (6.12.1895)
Date
1895-12-06
Page
Seite 583 (sequence 7)
Language
German
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583 Die hellenistische» wie rabbinischen Quellen sind aber nach dem Verfasser auch geeignet, dem Chanukahfeste den Charakter eines Freudenfestes zu geben, so daß es dem Snkkothfeste gleiche» würde, das ja vielfach als pt „Zeit unserer Freude" bezeichnet wird. Noch heute habe das Fest, trotz der tiefgehenden Veränderungen, welche es durchgemacht, vielfach Beziehungen zum Laubhüttenfeste. Beide dauern acht Tage; an beiden wird „ganz Haüel" gesagt; die Thoravorlesungen beider Feste enthalten mit den einzelnk» Tagen einen gewissen Fortschritt. Die beiden ersten Beziehungen können durchaus zufällige sein; die letztere aber ist durchaus mit Unrecht behauptet worden. Welcher Unterschied zeigt sich doch in den Thoravorlesungen der beiden Feste! Beini Laubhüttenfeste ist Alles auf eine achttägige Dauer zugeschnitten; die Thoravorlesung für das Chanukahfest ist aber eigentlich für zwölf Tage berechnet, und seine Auswahl müßte als ungeschickt bezeichnet werden, wenn nicht das Chanukahfest seine Bedeutung ausschließlich eben als Weihefest hatte. Die achttägige Dauer des Festes, meint der Verfasser, wäre nicht anders z» ertlären, als dadurch, daß cs eine Nachahmung des Lanbhüttenfestes sein sollte (vgl. auch Grimm, Exegetisches Handbuch zu den Apokryphen zn 1. Makk. 4, 59). Seine Behauptung stützt der Verfasser im Wesentlichen ans 2. Makk. 10, 6. 7. wo es heißt: „Und sie hielten mit Freuden acht Tage Feier, wie ein Laubhütte nfest, und gedachten daran, daß sie vor kurzer Zeit ihr Lanbhttttcnfest in der Wildniß und in den Höhlen, wie die wilden Thiere, gehalten hatten. Und sie trugen Maien und grüne Zweige und Palmen und lobten Gott, der ihnen den Sieg gegeben hatte, seinen Tempel zn reinigen." Daraus solle sich nun, zumal es a. a. O., Vers 8, heißt: „Und sie ließen auch ein Gebot ansgchen durch das ganze Judeuthum, daß inan diesen Tag jährlich feiern sollte", auch die Annahme ergeben, daß inan auch in den folgenden Jahren eine Zeit lang zur Feier des Chanukahfestes nicht nur Laubhütten ausrichtete, sondern auch die anderen Vorschriften für das Snkkothfest innehielt, den Lulab u. Ethrog zur Hand nahm und dabei das Halle! rezitirte. Darum hätten sich auch die alexandrinischen Inden geweigert (?), das Fest in der angegebenen Weise mitznfeiern, weil sie niemals die Feier des Laubhüttenfestes hatten anssetzen brauchen und darum keine Veranlassung hatten, einen Ersatz für das ausgefallene Laribhüttenfest zu schassen in der Feier des Chanukahfestes. Der voüständige Mangel an rabbinischen Nachrichten über die Beziehungen desselben znm Lanbhütteufesle, der durch das unbedeutende Zitat aus einem Jozer znm 2. Sabbath des Chanukahfestes auch nicht im Entferntesten gehoben ist (für die betreffende Dichtung weise ich den Herrn Verfasser u. A. auf Jalkut Elieser I, Artikel N21D Nr. 19 zu den Worten p HJötrS DJ1 pbn die Kohel. 11, 2 entlehnt, vgl. »och das dortige Targum, wo NV2V (7) auf den siebenten Monat Tischri, in dem das Lanbhnttenfest gefeiert wird, und n3ÖÜ (8) auf den Monat Kislew, der doch der nennte Monat ist und in dem das Channkahfest begangen wird, gedeutet ist; der Midrasch Kohelet rabbah kennt diese Deutung nicht), soll nun durch eine Betrachtung über die Vorschriften beider Feste gehoben werden. So soll die Einfügung des vollständigen Hallelgebeles in die Andacht des Chanukahfestes nur darauf zu gründen sein, daß es ursprünglich das ausgefallene Lauvhütteufest ersetzte. Doch mit Nichten! Das Hallelgebet erschien angebracht, wenn ein Freudenfest gefeiert wurde und der Tempel bestand. Schon ans diesem Grunde war es nicht angängig, für das Purimfest das Hallelgebet anzuordnen (vgl. Maimonides, Hilch. Chanukah 3, 6), wohl aber für das Chanukahfest, eben weil es ein Fest der Einweihung des Tempels war, und darum ward auch in der Folgezeit für Chanukah das Hallet beibehalten, da es einmal bei der Einsetzung des Festes angängig war, wenn auch der Tempel wieder zerstört wurde. Vgl. auch Arachin 10b und Megillah 14a. Die Benutzung von Palmzweigen und die Rezitation von Hallelzitaten war bei Aufzügen und sonstigen freudigen Anlassen vollständig gebräuchlich; vgl. Evang. Joh. 12, 13; I.Makk. 13, 51. In Pesachim 53a wird auch als Schlußzeit des Ansrufens der Palmbäume das Chanukahfest angegeben. Voüständig mißglückt ist aber der Hinweis des Verfassers, daß man für den ersten Chaunkahsabbath zum Fest der Haftarah Sccharj. 2,14—4,7 gewählt Hütte, und nicht blos Kap. 4, um durch die Anfangsworte 'nrrVI ’il das Chanukahfest als Freudenfest zu kennzeichnen und dem Laubhüttenfeste, das IlklNM pT heißt, gleichznstellen. Wußte der Verfasser nicht, daß man diese Haftarah nur wählte, weil sie zur Sidra gehört, in welcher gleichfalls von der Einweihung des Tempels (d. i. der Stistshütte) und dem Anzündcn der Lampen des goldenen Leuchters die Rede ist? Daran schloß sich der im Schibole haleket und Sefer tauja erwähnte Brauch, am letzten Tage des Chanukahfestes auch den Anfang der Pericope “[nS^na in die Thoravorlesung einznbeziehen. Es liegt also gar keine Veraulassnng vor, die Bedeutung des Chanukah als eines Weihesestcs znrückzndrüngeu und auf Grund der Haftarah die Bedeutung des Festes als eines bloßen Freudenfestes (d. i. Ersatz für das Laubhüttenfest) in den Vordergrund zu stellen. Wie in der Königsgeschichte, mag es auch bei der ersten allgemeineren Feier des Chanukahfestes vorgekommen sein, daß inan die in der letzten Zeit versäumte Begehung des Laubhüttenfestes nachholte und das Chanukahfest unter Vorautragen von Palinzweigen rc. beging. Man bedenke aber dabei, daß der einzige Bericht im 2. Makkabäerbuche, das ja bekanntlich ohnehin mit Vorsicht als historische Quelle zu benutzen ist, der zu dieser Annahme veranlassen könnte, nur sagt, daß sie damals das Chanukahfest nach Art des Laubhüttenfestes unter Verwendung von Palmzweigen rc. feierten, was vielleicht lediglich ein Ausdruck feierlicher, gehobener Stimmung hatte sein sollen. Aus der einen Angabe eines neueren Decisors, daß für den ev. 2. Channkahsabbath die mit 2V32K Lkw beginnende, Jes. 61, 10 ff. entlehnte Haftarah, die sonst am Sabbath gesagt wird, angängig wäre, etwas Anderes deduziren zn »vollen, als die Feier des Sieges der Makkabäer und derWiederherstellung des Tempelknltus, ist unbegreiflich; nur eine oberflächliche Betrachtung des Inhaltes Hütte jede derartige Bermuthung unterdrücken müssen. Und wie unbedeutend klingt der Hinweis des Verfassers auf 1. Malk. 4, 59: „und (sie) beschlossen, daß man jährlich am 25. Kislew 8 Tage das neue Altarfest halten sollte mit Freuden und Danksagung „und ib. 13, 52: „und gebot,daß man diesenTag jährlich mi t F re nd e n begehen sollte!" Weist dies nicht vielmehr einfach auf die auch gesetzliche Vorschrift hi», das Chanukahfest zn begehen nt<Tim SbrQ, wobei das Wort bbn von der LXX ungenau durch Freude" wiedergegeben sein könnte. Und auch der Schlußsatz in „Megillath Autiochus", daß mau das Chanukahfest als „Zeit der Freude und des Gelages, gleich dem biblischen Fest" begehen sollte, läßt nicht die Folgerung zu, daß es ursprünglich lediglich 'Ersatz des Laubhütten festes war. Sowohl bei der Einweihung des 2. Tempels unter Esra (Esra 6, 16) als auch bei der Einweihung, d. h. Fertigstellung der Mauer (Neh. 12, 27) herrscht Freude und Dankgesang; vgl. auch Esra 6,22, Neh. 8,17. Alle diesbezüglichen früheren oder späteren Bestimmungen werden einfach dadurch erklärlich und begreiflich, daß es sich nur um ein Fest der Wiedereinweihung des Tempels handelte, woraus sich auch vollständig erklärt, daß sich für das Fest eigentlich nur der Name N212N „Weihefest" erhalten. So heißt es auch in

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