Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1895)
- Date
- 1895-11-29
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228094-3228143--52382-3273173- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 ihrer Hände Werk im Leben gelingen sahen, werden von ihren Glücksgütern eine reichliche Spende absondern. Geldbeträge wolle man an die Bankfirma B. I. Baer in Halberstadt gelangen lassen. E. Frankfurt a. M., 23. November. Ein nicht nur die Israeliten, sondern jeden rechtschaffen denkenden Mann mit großer Genugthuung erfüllender Vorgang, der sich seit einigen Tagen hier öffentlich abspielt, verdient in den weitesten Kreisen bekannt zu werden. Da hat jüngst ein hier im Dunkeln vegetirender antisemitischer Verein sich an das Licht der Oeffentlichkeit hervorgewagt und mit Unterstützung des Berliner sogenannten „Deutschbundes" ein „Deutschbund-Adreßbuch für Frankfurt a. M." herausgegeben, daß unter gröblichster Beschimpfung des Jndenthums für die kommende Weihnachtszeit das Berliner Schlagwort: „Kauft nicht bei Juden" hier einbürgern will. Zur Beförderung dieses Zweckes sind in dem Büchlein der Antisemiten eine sehr große Anzahl von sogenannten deutschen, d. h. christlichen Geschäften empfohlen, deren Inhaber dadurch ohne Weiteres zu Gesinnungsgenossen der Antisemiten gestempelt werden sollen. Die Wirkung, die diese Veröffentlichung gehabt hat, war aber gerade das Gegentheil von der, auf welche sich der hiesige Antisemitenverein Hoffnung gemacht hatte. Der Antisemitismus hat hier eine eklatante moralische Niederlage erlitten; denn die hiesigen Blätter wimmeln seit einigen Tagen von Protestkundgebungen derjenigen Firmen, die in dem Adreßbuch enthalten sind. Mit Entrüstung wird die Insinuation zurückgewiesen, als ob die Frankfurter Einwohnerschaft mit den Zielen der Antisemiten irgendwie sympathisiren könnte. An verschiedenen Stellen der Stadt liegen außerdem Listen zum Einzeichnen für die im Adreßbuch aufgeführten Firmen auf, in denen gegen den Mißbrauch der Namen nachdrücklichst Einspruch erhoben wird und weitere Schnitte Vorbehalten werden. Der hiesige christliche Handels- und Gewerbestand hat, das muß zu seinem Ruhm gesagt werden, den auf seine Ehre und auf seine rechtschaffene Gesinnung aus dem Hinterhalt unternommenen Ueberfall glänzend abgeschlagen. a. Aus Oberheffen, im November. Es ist bekannt, daß gerade in unserer Gegend der Antisemitismus in seiner reaktionärsten Art sich sehr rasch einbürgerte und bei den Reichstagswahlen unerwartete Erfolge errang. Wer die hiesigen Verhältnisse, insbesondere auf dem Lande, kennt, kann sich diese Erscheinung erklären. In einer verhältnißmäßig armen Gegend, im Vogelsberg, muß der Bauer zum großen Theil kümmerlich sein Dasein fristen; was er zieht, muß durch harte Arbeit der Erde abgerungen werden, und häufig zerstören noch die Elemente vor der Ernte die Hoffnung auf jeden Ertrag. Daß bei solchen Verhältnissen vielfach Unzufriedenheit herrscht, ist klar, und ebenso klar, daß bei Unzufriedenen alles Neue, was ihnen Besserung verspricht, leicht Eingang findet. Das ist das Räthsel des Erfolges der Antisemiten. Darum ist auch, nachdem der Sturm sich gelegt, rasch die Ernüchterung eingetreten und der Strom der verderblichen Bewegung verflacht sich fortwährend mehr, je mehr man einsieht, daß auch er nicht die sozialen Verhältnisse zu bessern vermag, daß der Kampf gegen das Judenthum unberechtigt ist und die versprochenen Vortheile nicht eintreffen. Die jüdische Bevölkerung hat aber durch die antisemitische Bewegung viel gelernt und viele Fehler, die sich Einzelne haben zu Schulden kommen lassen, werden jetzt vermieden. Es bricht sich immermehr die Ueberzeugung Bahn, daß jeder Jude die Sache des Judenthums am besten vertreten kann, wenn er sein persönliches Auftreten, seine moralische Führung so einrichtet, daß Niemand ihm zu nahe treten kann, umsomehr, als die Antisemiten gerade die Sünden des Einzelnen dem Judenthum im Allgemeinen aufzubürden pflegen. — Es sollte auch von jedem Juden, der verständig ist, vermieden werden, das zu berühren, was ihn von seinen christlichen Mitbürgern trennt. Leider wird aber hiergegen oft gesündigt, und am Auffallendsten geschah dieses vor einiger Zeit durch den jungen Rabbiner einer sogenannten frommen Gemeinde. Er hatte bei Beerdigung des ersten Vorstehers einer kleinen Gemeinde die Grabrede zu halten. Nachdem der Lehrer in einfachen, zu Herzen gehenden Worten das Leben und Wirken des Verstorbenen geschildert, hielt jener Rabbiner die Grabrede. Wer glaubte, aus derselben vielleicht einen Trost für die Angehörigen oder ein Wort für die Leidtragenden hören zu wollen, war sehr enttäuscht. Der Herr Rabbiner sprach in einer sehr aufgeregten Weise und in einem Tone etwa, den man bei politischen Reden zu vernehmen gewohnt ist, und meistens von sich selbst und von dem großen Verdienste des Verstorbenen, ihn in seinen Bestrebungen unterstützt zu haben. Die jüdischen Gemeinden Oberhessens seien zerrüttet, Religion, Sitte, Moral sei aus ihnen entschwunden gewesen, da sei er erschienen und mit ihm die Morgenröthe einer neuen Zeit, mit ihm der Retter u. s. w. Das war der Kernpunkt der Rede — Man kann sich den Eindruck ausmalen. Die Beerdigung fand Sonntag statt und eine große Zahl von Nichtjuden wohnte bei. Was diese dachten und wie sie die Rede auffaßten, konnte man später in den Wirthschaften hören. Schreiber dieses wurde gefragt, ob es denn Sitte sei, die Städte des Todes, an der doch Ruhe und Würde herrschen solle, zu solchen Auslassungen zu benützen, sowie, warum denn nicht mit einem Worte der zahlreichen Andersgläubigen gedacht sei, ob man deren Antheilnahme nicht schätze u. s. w, endlich was denn eigentlich so zerrüttet in den Gemeinden sei, worin die Gottlosigkeit der Juden bestände. tf: Karlsruhe, 24. November Eine prinzipiell bedeutungsvolle Entscheidung wurde vor Kurzem in einer Schöffengerichtssitzung zu Karlsruhe gegen den verantwortlichen Redakteur der antisemitischen „Deutschen Volksmacht", Christian Faaß, gefällt. Er hatte in mehreren Nummern seines Blattes folgenden Aufruf veröffentlicht: „Vertraut Euer Recht keinem jüdischen Advokaten, vertraut Euren Leib keinem jüdischen Arzt und vertraut Eure Kinder keinem jüdischen Lehrer an, damit sie nicht Schaden leiden an ihrem Leib und ihrer Seele." Eine Anzahl jüdischer Vertreter der bezüglichen Stände stellte deshalb Strafantrag wegen Beleidigung. Im Anschluß an die Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Binz kam das Gericht zu der Anschauung, daß durch den Wortlaut die beleidigten Personen genügend individualisirt seien, und verurtheilte den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß und zur Veröffentlichung des Urtheils in der „Deutschen Wacht" und in der „Badischen Landeszeitung". Dg Bvetten, 20. November. Am 9. d. M. erschienen der gesammte Synagogenrath und der Bezirks älteste unserer Gemeinde nach Schluß des Morgengottesdienstes in der Wohnung des Herrn Bezirks-Rabbiners Schleßinger, um demselben zu seinem 25jährigen Amtsjubiläum ihre Glückwünsche darzubringen. Vorsteher Herzberger hielt eine ergreifende Rede und gratulirte im Namen der ganzen Gemeinde. Anknüpfend an das Wort aus den Sprüchen der Väter: „Wer lernt, in der Absicht zu lehren, dem gelingt es zu lernen und zu lehren; wer aber lernt, um auszuüben, dem gelingt es zu lernen, zu lehren und auszuüben," schilderte er das dienstliche und private Leben des Herrn Rabbiners als ein segensreiches. Sein Wirken in der hiesigen Gemeinde sei kein vergebliches; das bezeuge die große Anhänglichkeit und Dankbarkeit, welche hierbei alle Gemeindeglieder bekundeten, als es galt ihrem Rabbiner unter Glückwünschen eine Feier zu veranstalten. Hierauf überreichte der Vorsteher im Namen der Gemeinde ein kostbares Geschenk. Sodann ergriff der Lezirksälteste Rothschild das Wort: Er glaube im Namen des gesummten Bezirkes zu sprechen, wenn er für den bewiesenen Fleiß und die Berufstreue des Jubilars seinen tiefgefühlten Dank ausdrücke; auch er bitte den Allgütigen, daß es dem Herrn Rabbiner noch lange vergönnt sein möge, zur Verbreitung unserer Religion kräftigst beizutragen. Hierauf dankte der Jubilar überrascht und sichtlich ergriffen den anwesenden Herren, sowie der ganzen Gemeinde. Oesterreich Ungarn. □ Wien, 25. November. Der Schneidergehilfe Josef Luzak wurde von den Geschworenen des Todtschlages an dem greisen Hausirer Meisels schuldig erkannt. Ein Rohheitsakt war es, wie Staatsanwalts-Substitut Dr. Schwab hervorhob, welcher bedauerlich genug ist. Aber das Erröthen darüber ist der Bevölkerung Wiens erspart geblieben, daß der Thäter den Meisels tödtete, blos weil er ein Jude war. Der Staatsanwalt hat dies mit Befriedigung konstatirt. „Es hatte den Anschein, als ob der Angeklagte seine verhängnißvolle That unter dem Einfluß der antisemitischen Gesinnung verübt habe. Die peinlichste Untersuchung und die Ergebnisse der Hauptverhandlung haben dem Falle diesen abscheulichen Beigeschmack erfreulicherweise benommen und diese Ansicht widerlegt. Es ist klar, daß Luzak den Stotz gegen Meisels auch dann geführt hätte, wenn derselbe kein Jude gewesen wäre." Der Gerichtshof verurtheilte Josef Luzak zu achtzehn Monaten schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag in jedem Vierteljahr. — Sechs jüdische Möbelhändler waren angeklagt, Tischler, die sie beschäftigten, unter Drohung der Arbeitsentziehung, falls sie antisemitisch