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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-11-29 · Heft 48 (29.11.1895) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 48 (29.11.1895)
Date
1895-11-29
Page
Seite 566 (sequence 2)
Language
German
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566 :fr / i ) worden sind, jedoch mit den Religionsanschauungen des Einzelnen nicht im Einklänge stehen Die Bestimmung enthält nur eine Ordnungsvorschrift, keinen Glaubenszwang. . . . Durch den Religionsunterricht soll den Kindern nur Gelegenheit geboten werden, sich eine religiöse Anschauung zu bilden" Die Aufsicht über den in den Ortsschule» ertheilten Religionsunterricht steht der Oberkirchenbehörde zu. Doch bemerkt ein Zusatz zu dem die Ortsschulanfsicht regelnden 8 29, „daß die dem Landeskousistorinin vorbehaltene Aufsicht in gar keiner Weise das ausschließliche Recht des Staates ans Leitung des gesammten Schulwesens beschränke, daß ihm vielmehr lediglich die Stellung von Anträgen an das Unterrichtsiniiiisterinm zustehe." Den Privatschulen ist in Sachsen eine große Freiheit in Bezug ans die Ertheilnng des Unterrichtes überhaupt eingeräumt. Doch ist dies nicht als eine Konzession zu betrachten, welche für den konfessionellen Zwang an den öffentlichen Schulanstalten entschädigen soll; vielmehr ist ihr Grund wohl in der internationalen Mannigfaltigkeit der Schüler zu suchen, daneben natürlich ist es auch ein Privileg des Direktors, welcher dem Staate einen Theil seiner Schnllasten abniimnt. Die gesetzlichen Forderungen beschränken sich in der Hauptsache darauf, daß die Unterrichtsziele und die Leistungen nicht hinter denen der öffentlichen Schule Zurückbleiben. Wie weit die Freiheit geht, welche die die Aufsicht führende oberste Schulbehörde der Privatschnle gewährt, erhellt am besten daraus, daß jene einem jüdischen Lehrer die unterrichtliche Thätigkeit an der dem Bolksschulgesetze untersteltten Vorschule eines privaten Real-Instituts gestattete. Als dieser sich aber daraufhin um Zulassung zur zweiten Prüfung an dem Dresdener königlichen Lehrerseminar bewarb, wurde er vom Ministerium infolge des konfessionelle» Charakters des Volksschnlrechtes zurückgewiesen. Damit ist auch der rvuiide Punkt gekennzeichnet, welcher der Lösung der konfessionellen Frage im sächsischen Bolksschnlrechte anhaftet. Wenn man das Gesammtergebniß ans den bisherigen Angaben ziehen darf, so muß man bekennen, daß das sächsische Bolksschulrecht einerseits durch den Zwang, den es auf die in rein jüdischer oder in gemischt konfessioneller Ehe lebenden Eltern jüdischer Kinder hinsichtlich des Religionsunterrichts der letzteren ansübt, anderseits durch die Autorisation, die es dem jüdischen Religionslehrer gegenüber den jüdischen Eltern wie dein christlichen Direktor zuerkennt, ein gesetzliches Fundament legt, auf welchem der jüdische Religionsunterricht sich wohl gedeihlich zu entwickeln vermag. Are Woche. Berlin, 20. November. °^et kommt der Antisemitismus? Auf diese wichtige Frage werden unsere Leser gewiß die Antwort eines an- *** gesehenen katholischen Geistlichen, des Konsistorialraths Dr. Schöpf in Salzburg, gerne hören. Er findet den Grund für diesen krankhaften Zustand erstens in den Vornrtheilen, welche in die jugendlichen Gemüther eingepflanzt werden. „Der Jude wird dem Kleinen als Wan-Wau bezeichnet, als der leibhaftige Gottseibeinns, der nur ans das Verderben der Mitmenschen ausgeht. Da führt Großmüttercheil ihr Enkelkind nach dem Judenstein oberhalb Hall (Unterinnthal) und weist auf die grimmige» Gesichter der jüdischen Schlächter, so daß den Kleinen ein Grauen überkommt und er das Schreckbild nicht niehr losbringt. Da wird auf die Stationsjnden gewiesen, wie sie ihre Gesichter fratzenhaft verzerren, bis endlich Zweifel air der Menschheit der Israeliten auftauchen." — Einen zweiten Grund für diese Bewegung findet der Geistliche in den offiziellen Gebeten der Kirche. Am Charfreitag wird gebetet pro porkckis J»daei8 (für die treulosen Juden). „Was wird nun der Priester, insbesondere der fromme, bei diesen Worten denken? Er muß und wird sich denken, daß die Kirche selbst in ihrer Liturgie die Juden als perticku gen« verabscheut, und so wird gerade der fromme Mann notens volsns Antisemit." Am Freitagsgebet („Es sind Finsterniffe eingetreten, als die Juden Christum gekreuzigt hatten") stellt Dr. Schöpf aus, daß die Römer es waren und nicht die Inden, welche die Kreuzigung vollzogen haben. „Aber daran denken die Beter nicht, auch nicht daran, daß die Kreuzigung schon vor mehr als 1800 Jahren geschehen ist, daß mau sohin billigertveise die heutigen Juden nicht für die (angebliche) That ihrer Vorfahren verantwortlich machen kann." Dr. Schöpf erblickt darin „eine Hauptursache der Krankheit, der feindlichen Stimmung." Schließlich fordert er noch, daß der Papst den Antisemitismus als „Krankheit" bezeichne und auch der Staat das Seinige beitrage „zur Beseitigung dieser schmachvollen Beule." * Folgende werthvolle Anregung kommt uns von hochgeschätzter Seite zu, die wir der Erwägung der maßgebenden Kreise übergeben: Wie es im Staatsleben ist, so im Stadt- und Gemeindewesen; wenn nicht eine sichere Leitung von oben wäre, so könnte nichts Ersprießliches geleistet werden. Auch in den jüdischen Gemeinden hat sich vieles gebessert durch die allerdings schon kurz vor dem deutsch-französischen Kriege erfolgte dankenswerthe Gründung des D. I. G. B. Wäre es nicht auch ein Segen, wenn alle jüdischen Frauenvereine Deutschlands einen großen Centralverband bildeten? Was könnte man nicht alles hierdurch erreichen? Vor allen Dingen könnte man eine schöne Summe Geldes der Hauptstelle abliefern, wenn nur ein kleiner Prozentsatz von einem jeden Vereine erhoben würde. Von dieser Centralleitung aus würde gewiß recht Großes erstehen und Vieles geleistet werden, was den einzelnen Vereinen nicht möglich ist. Die Tendenzen sämmtlicher in Deutschland bestehenden jüdischen Frauenvereine find fast dieselben, nur geschieht in diesem und jenem weniger als in manchem anderen, was auf die Intelligenz und Gesinnung der Vorstandsmitglieder zurückzuführen ist. Wenn es aber eine Centralstelle gäbe, so dürfte ein Krämergeist schwerlich aufkommen, und es könnten Gelder zu großen Fonds sich nicht anhäufen, da dieselben nutzbringend zum Wohle der bedürftigen deutschen Glaubensschwestern angelegt werden würden. Durch eine Vereinigung wird nicht nur der Wohlthätigkeit in Israel ein wesentlicher Dienst geleistet, sondern es würde auch die Zusammengehörigkeit und das ideale Ltreben in den Frauen mehr Liebe zum Judenthum erwecken. Hoffentlich geht der Wunsch recht bald in Erfüllung, daß ein Verband aller deutschisraelitischen Frauenvereine gegründet werde. 4 Die Auslieferung des antisemitischen Abgeordneten Schneider wegen Aufreizung und Ehrenbeleidignng gab den österreichischen Antisemiten Anlaß zu einer kleinen parlamentarischen Judenhctze gemeinster Sorte. Schneider selbst, der sogenannte Stampiglien- Schueider, leistete geradezu Großartiges. Unter Anderni behauptete er, daß die Juden nicht allein in Oesterreich-Ungarn, sondern auch in Deutschland die Regierung beherrschten uud daß alle großen Weltkriege von Juden eingefädelt wurden, natürlich zu ihrem Vortheil! Die im deutsch-französischen Kriege verwundeten Soldaten könnten heute die Drehorgel spielen, Bleichröder dagegen habe mit einem einzigen Raubzuge 300 Millionen eingesteckt. Schneider schrie weiter ins Haus: „Wohin ist die Kriegskontribution gekommen, welche Deutschland bekommen hat? In die Taschen der Juden!" Entschieden das Höchste leistete Schneider mit der Erzählung, daß bei Judenhochzeiteu beit Gäste» Eier vorgesetzt werden, auf welche zur Erhöhi dieses Haus sich in seinem Tisza - judenfi vorbeh merkte Vätern Im U genom gerechb ihn et Dr. E Dr. K' Schnei auch k Aeußei sei. U man» Hellen 52 St A sich de Gesetze Rußl. heraus E in der lismus Gesinn Rechte Provir Mitthe z«gega diesen Ei Gulhai welcher gierunc und la der St schehen Kr Raffeni besitzen, Sr. ka zugelas Ortschc Fortsch je nach Reforn Gesetze getroff voraus

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