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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-11-08 · Heft 45 (8.11.1895) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 45 (8.11.1895)
Date
1895-11-08
Page
Seite 531 (sequence 3)
Language
German
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531 Protokoll drr am 7. Oktober stattgehabten Verhandlung der Lesebuch-Kommission der Konferenz jüdischer Lehrer in drr Provim Hannover. Sie von der Konferenz jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover gewählte Kommission zur Erledigung der Lesebuchfrage tagte auf Einladung des Lehrers Spanier-Stolzenau am 7. Oktober d. I. in Falks Hotel. Die Kommission bestand aus den Herren Seminar- Direktor Dc. Knoller - Hannover, Lehrer Stern-Hildesheim, Lehrer Spanier-Stolzenau, Hauptlehrer Reuß-Aurich, Hauptlehrer Levy-Norden; ein weiteres Mitglied der Kommission war wegen einer Reise verhindert, an der Berathung theilzunehmen. Auf Zuruf übernahm Herr Dc. Knoller den Vorsitz und Reuß-Aurich die Schriftführung. De. Knoller ersuchte Herrn Spanier, der sich freiwillig der Ausarbeitung eines erschöpfenden Referats unterzogen hatte, uni Verlesung seiner Arbeit. Spanier führte aus: Die Wichtigkeit des Leseunterrichts nöthigt bei der Auswahl der Lesestücke zur größtmöglichsten Sorgfalt. Es ist eine traurige Thatsache, daß für die jüdischen Schulen ein Buch nicht besteht, das den pädagogischen modernen Anforderungen entspricht; die eingeführten Lesebücher stammen entweder aus der guten, alten Zeit, oder sie sind so christlich konfessionell gefärbt, daß selbst das Kind diesen für das jüdische Bewußtsein sich fühlbar machenden Mangel empfindet. Ich mußte bei meinem Amtsantritte in meiner Schule in dem Vorgefundenen Flüggescken Lesebuch, welches seit mehreren Jahren durch das Häster'sche ersetzt ist, fast jedes fünfte Lesestück wegen des christologischen Charakters überschlagen. Jedes Ueberschlagen reizt die Neugierde zum Nachlesen, und das in dem Kinde wohnende Gefühl für Recht und Unrecht sagt ihm, daß unsere Schule im Vergleich zu der christlichen nicht selbstständig und vollwerthig ist. Es ist eine Schmach für die gesammte jüdische Lehrerschaft, wenn sie nicht im Stande ist, ein eigenes brauchbares Buch zu schaffen. Aus Erkenntniß dieses Mißstandes hat unsere Konferenz eine Kommission erwählt, mit dem Aufträge, diese für die jüdische Schule brennende Frage zu erledigen. Es fragt sich nun: h Soll ein ganz neues Buch ausgearbeitet, oder 2. Soll ein vorhandenes gutes Werk nur für unsere Schulen umgearbeitet werdend Ich muß nach reiflicher Prüfung von der Ausarbeitung eines ganz neuen Buches abrathen. Die allgemeinen Bestimmungen verlangen keineswegs eigene Arbeiten der Verfasser, sondern beanspruchen neben korrekter Form das auserlesenste unserer besten Schriftsteller. Ein gewissenhafter Arzt macht sich die Erfahrungen der Jahrhunderte zu Nutze. Warum sollen wir unter den vorhandenen guten Lesebüchern nicht auswählen und eines, für jüdische Schulen passend, umarbeiten, d. h. christlich konfessionelle Stücke und Stellen ausscheiden und dafür spezifisch jüdische einfügen dürfen? Unsere Litteratur ist reich an Exzählungen, die den deutschen als Musterstücke ebenbürtig zur Seite gestellt werden dürfen. Unsere jüdische Schule braucht aber auch jüdischreligiöse Stoffe. In dem in den jüdischen Schulen in Hannover eingeführten Häster'schem Lesebuch verurtheile ich den, einem guten Deutsch und dem jüdischen Gefühl hohnsprechenden Anhang der, die nachbiblische Geschichte behandelt, die bombastische Sprache der prosaischen Stücke, das schlechte Papier, den miserablen Druck. Außerdem ist eine neue Auflage, welche den Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers und die sich anschließende hohe Verfügung des königlichen Staatsministeriums berücksichtigt, bislang noch nicht erschienen, dagegen empfehle ich von den Büchern, die ich einer eingehenden Prüfung unterzogen habe, wegen ihrer Vorzüge: 1. Das deutsche Volksschullesebuch von Rudolf und Waldemar Dietlein, 2. das deutsche Lesebuch von A. Engelien uud H. Fechner B und 3. das Lesebuch für Bürgerschulen vom Hannoverschen Lehrerverein. Diese entsprechen am meisten den pädagogischen Anforderungen, den Anforderungen der Allgemeinen Bestimmungen und den ministeriellen Verfügungen der jüngsten Zeit. Aber jedes dieser Musterbücher enthält Konfessionelles und kann darum nicht unverändert von uns gebraucht werden. Ich habe mich darum mit einer Anfrage an die Verleger gewandt, ob sie eine Umarbeitung ihrer Bücher gestatten und den Verlag eines solchen für jüdische Schulen umgeänderten Lesebuches übernehmen würden. Der Verleger des Engelien'schen Werkes antwortete ablehnend, der des'Dietlein'schen wollte den jährlichen Absatz ungefähr angegeben wissen, und der Verleger des Hannoverschen Lesebuches endlich will erst die Genehmigung der Herausgeber einholen. Der Umstand, daß jene Bücher für mehrklassige Schulen eingerichtet, unsere Schulen aber größtentheils einklassig sind, erschwert keinesfalls den Gebrauch. Unsere günstigen Schulverhältnisse, besonders die geringe Schiilerzahl, lassen uns das Ziel mehrklassiger Schulen leicht erreichen. Darum sollen auch Proben aus den Musterwerken der vaterländischen und volksthümlichen Dichtung gegeben werden. Darum sollen unsere Lesebücher Stücke aus den besten (Musterwerken) klassischen Dramen bringen. Das Drama wirkt mächtig auf das Interesse der Schüler, weil es das Leben berührt, das Leben und Lebendige aber fesselt das Kind. Ich schlage vor: Mit Genehmigung des Verlegers bearbeitet die Kommission eines der beiden Bücher, das Dietleinsche oder Hannoversche, für jüdische Schulen durch Auslassung der christlichen und Einschaltung jüdischreligiöser Stoffe. Im andern Falle muß sich die Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Lesebuches entschließen. Herr Dc. Knoller dankte dem Vortragenden und eröffnete die Debatte. Spanier gab im Anschluß an seinen Vortrag folgende Leitsätze: 1. Der Mangel eines den gesetzlichen und pädagogischen Anforderungen der Neuzeit entsprechenden deutschen Lesebuches für jüdische Volksschulen erfordert die Herausgabe eines neuen, oder die Bearbeitung eines bereits vorhandenen guten Lesebuches. 2. In Erwägung dessen, daß es deutsche Lesebücher konfessionellen Charakters giebt, die obigen Anforderungen entsprechen, genügt die Bearbeitung eines solchen für jüdische Schulen. 3. Bei der Bearbeitung sind religiöse Stoffe gebührend zu berücksichtigen. 4. In Anbetracht des bildenden Einflusses und des regen Interesses, mit welchem die Kinder Proben aus dem deutschen Drama lesen, sind geeignete Szenen aus den Meisterwerken deutscher Dramatiker voltsthümlichen Charakters, mehr als bisher sich in den deutschen Lesebüchern vorfindet, aufzunehmen. Zu Leitsatz 1. führte Stern-Hildesheim aus: Es herrscht Uebereinstimmung unter uns, daß endlich ein Lesebuch geschaffen werden muß, das wenigstens das jüdische Gefühl nicht verletzt. Christlich gefärbte Lesebücher sind für jüdische Schulen nur ungeeignet. Aber das Häster'sche Buch ist trotz seiner Mängel nicht so ganz unbrauchbar. Reuß-Aurich rügt an dem Hästers-Blumenseld'schen Lesebuch für Oberklassen, das sonst den pädagogischen Anforderungen entspricht, einige Lesestücke im Ganzen und wiederum in andern Stücken einige Sätze, die dem Geiste einer jüdischen Schule hohnsprechen und das Gefühl der Kinder geradezu verletzen. Besonders sei der Anhang wegen seines schlechten Deutsch und seiner Parteitendenz zu verwerfen. Das Mittelklassenlesebuch von Häster- Blumenfeld sei in einer Schule gar nicht zu verwerthen. Er hält es für räthlich, ein vorhandenes gutes Lesebuch konfessionell zu bearbeiten und nebenbei in den jüdischen Schulen ein jüdisch-litterarisches Lesebuch zu gebraucheu, weil in dieser Weise die Genehmigung der Regierung ohne Schwierigkeit zu erreichen sei. Herr Direktor De. Knoller schlägt vor: Da die vorhandenen Lesebücher für jüdische Schulen aus dem einen oder andern von der Kommission erörterten Grund als mangelhaft erscheinen, wird eines der von der Regierung genehmigten vorhandenen christlichen Lesebücher für jüdische Schulen derart umgearbeitet, daß alle spezifisch christlichen Stücke weggelassen und durch Stoffe jüdisch-geschichtlichen oder religiösen Inhalts ersetzt werden. Sollte die Regierung ein derart umgearbeitetes Buch nicht genehmigen, so werde der Versuch zu machen sein, die Genehmigung für ein religiös farbloses Lesebuch zu erwirken. Es muß beim Religionsunterricht das Fehlende in geeigneter Weise ersetzt werden. Mit diesem Vorschläge werden auch die drei ersten Leitsätze zum Beschluß erhoben, der vierte Leitsatz wird von der Kommission abgelehnt. Da Herr Spanier bereits mit den Verlegern in Verbindung getreten ist, bleibt es einer späteren Entscheidung Vorbehalten, welches Lesebuch zur Zugrundelegung einer Bearbeitung sich eignet. Bis zur nächsten Konferenz soll ein jedes Kommisfionsmitglied das umzuarbeitende Lesebuch genau prüfen und sich einen Plan der auszuscheidenden und etwa einzufügenden Stücke entwerfen, damit die Kommission ein abgeschlossenes Werk vor ihren Auftraggeber zu bringen vermag. Nach fast dreistündiger Verhandlung wurde die Sitzung aufgehoben. H. Neuß, Hanptlehrer, Schriftführer.

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