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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-11-01 · Heft 44 (1.11.1895) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 44 (1.11.1895)
Date
1895-11-01
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 r. Neiffe, 28. Oktober. Bei dem Diner, welches am 27. Oktober hier zu Ehren des Kardinals und Fürstbischofs von Breslau, Dr. Georg Kopp, seitens der Stadtgemeinde veranstaltet worden war, nahm der Prediger der hiesigen Synagogengemeinde, Herr Max Ellguther, der als Ehrengast der Stadt anwesend war, Gelegenheit, ihn im Namen seiner Gemeinde ehrfurchtsvoll zu begrüßen. Sichtlich erfreut erwiederte der Kardinal, daß er die Anwesenheit des Begrüßenden als einen Beweis für die am Orte herrschende Einigkeit unter den Konfessionen betrachte und von Herzen wünsche, daß diese Einigkeit weiter bestehen möge. In unserer schweren Zeit sind solche Vorkommnisse werth, besonders betont zu werden. Auch dürfte es zur Befestigung des wahrhaft schönen Einvernehmens unter den Bürgern aller Glaubensbekenntnisse, wie es in unserer Stadt vorhanden ist, nicht wenig beitragen, gerade solche Worte aus dem Munde einer hochgestellten Persönlichkeit vernommen zu haben. Diese Gesinnung des verehrten Gastes war auch deutlich erkennbar aus einer Tischrede, die er beim Festmahle auf das Wohl der Stadt Neisse hielt, in welcher dieselben Worte, die er an unseren Herrn Prediger gerichtet hatte, den Höhepunkt seiner Ausführungen bildeten. L Landsberg a. W., im Oktober. Hier fand vor einiger Zeit die Wahl von sieben Repräsentanten zur jüdischen Gemeinde statt. Unter den Gewählten befand sich auch ein Kaufmann, der wegen Begünstigung zur Hehlerei mit sieben Tagen Gefängniß bestraft worden war. Demnach beanstandete der Bürgermeister von Landsberg a. W. die Wahl, da der Gewählte nicht unbescholten sei. Eine Beschwerde beim Regierungspräsidenten erwies sich als erfolglos. Der Gewählte klagte darauf im Verwaltungsstreitverfahren. Der Bezirksausschuß zu Frankfurt a. O. entschied darauf zu Ungunsten des Klägers Letzterer wandte sich darauf an das Oberverwaltungsgericht, welches die Klage an die Vorinstanz zurückwies, da Kläger die Klage nicht gegen den Bürgermeister, sondern gegen den Regierungspräsidenten anstreugen mußte. In der neuen Verhandlung wies der Bezirksausschuß wiederum die Klage ab und machte geltend, die angegriffene Verfügung sei in Ausübung des staatlichen Aufstchtsrechts erlassen worden; in diesem Falle gebe es überhaupt keine Klage im Verwaltungsstreitverfahren; dem Kläger hätte es offen gestanden, sich über den Regierungspräsidenten beim Oberpräsidenten zu beschweren. Gegen diese Entscheidung wandte sich Kläger nochmals an das Oberverwaltungsgericht, erklärte die angefochtene Verfügung für gesetzwidrig und berief sich auf Leumundsatteste von seinen Glaubensgenossen. Das Oberverwaltungsgericht wies nun die Klage des Klägers als unbegründet zurück und bestätigte die Vorentscheidung. Eine Illustration zu Ihrem letzten Leitartikel über Schiedsgerichte! g. Leipzig, 28. Oktober. In Würdigung der hohen Verdienste, welche sich der Leipziger Bankier Herr Alphons Jacobson durch seinen auch in weiteren Kreisen, ja, in ganz Deutschland rühmlichst bekannten Wohlthätigkeitssinn seit Jahren um die hiesige Gemeinde erworben hat, ernannte der Vorstand in seiner Sitzung vom 22. d. Mts., als Zeichen des Dankes und Beweis der Verehrung, Herrn Alphons Jacobson zum Ehrenmitgliede der Leipziger israelitischen Religionsgemeinde. y. Aus der Provinz Hannover, im Oktober. In Göttingen hat der allgemein beliebte Rittergutspächter Hermann Reinhold die Stadt zur Universalerbin seines beträchtlichen Vermögens eingesetzt und verfügt, für arme sieche Arbeiter ans der Stadt Göttingen ohne Unterschied der Konfession ein Feierabendhaus zu errichten. Es giebt erfreulicher Weise noch immer vorurtheilsfreie Menschen. — Zu den wegen ihrer aufopfernden Thätigkeit für Gefangene und Verwundete in der Kriegszeit 1870 und 1871 dekorirten Damen muß auch die früher in Göttingen, jetzt in Bielefeld wohnende Frau Julie Rosenbaum geb. Frankenstein gezählt werden. — Nach dem Monatsbericht des statistischen Amtes der Stadt Hannover sind in dieser Stadt 34 jüdische Ehen geschlossen, 7 Mischehen, bei denen in 3 Fällen der Mann und in 3 Fällen die Frau evangelisch waren, und eine Mischehe zwischen Juden und Katholikin. -- In einer der letzten Sitzungen des Bezirksausschusses in Hannover wurde die Synagogen-Gemeinde Diepholz zur Rückerstattung von 7 Mark 8 Pfennig an ihren früheren Lehrer verurtheilt. Es hat diese Entscheidung eine prinzipielle Bedeutung. Nach dem hier zu Lande bestehenden Gesetze haben die Lehrer das Wahlrecht in ihrer Gemeinde, das sie aus leicht erklärlichen Gründen meistens nicht ausüben. Der betreffende Lehrer machte von seinem Rechte Gebrauch, worauf die Synagogen-Gemeinde Diepholz nun ihrerseits ihn zur Zahlung eines Gemeindebeitrages zwang. Der von dem Lehrer dagegen erhobenen Berufung beim Bezirksausschüsse wurde stattgegeben und durch das Urtheil entschieden, daß die Lehrer trotz der Ausübung des ihnen zustehenden Wahlrechts nicht beitragspflichtig sind. Jk Speyer, im Oktober. Am 18. d. M. fand hier im Gebäude der Lehrerbildungsanstalt die diesjährige Anstellungs-Prüfung der Schuldienstexpektanten statt, zu der sich auch zwei israelitische Lehrer gemeldet hatten. Zu diesem Zwecke war auch diesmal der Bez.-Rabb- Dr. Landsberg aus Kaiserslautern von der königl. Regierung als Mitglied der Prüfungskommission ernannt worden. Die von demselben eingereichten Themata für die schriftliche Religionsprüfung waren n) aus der systematischen Religionslehre: „Die Messiasidee im Judenthum", b) aus der Kirchengeschichte: „Die Juden unter der Herrschaft der Ptolemäer", c) aus dem Kirchendienste: „Gottesdienst und Liturgie an den sogen. 10 Bußtagen". — Die mündliche Prüfung in Gegenwart der Religionsprüfungs-Kommission für alle Konfessionen erstreckte sich auf die einzelnen Disziplinen, die zur israelitischen Religionslehre gehören, auf jüdische Geschichte und Litteratur, Bibelkunde und Kirchendienst. (D Frankfurt a. M., 28. Oktober. Heute früh schied eine in weiten Kreisen wohlbekannte Persönlichkeit und ein Wohlthäter der Armen aus dem Leben. Nach nur viertägigem Krankenlager verstarb Herr Dr. phil. Ferdinand Ludwig Neubürger an den Folgen einer Lungenentzündung. Geboren am 7. August zu Düsseldorf, wirkte Neubürger zunächst als Lehrer am hiesigen Philanthropin, ließ sich später pensioniren und lebte dann ganz seinen schriftstellerischen Neigungen Seine hervorragendste Dichtung, das Trauerspiel „Laroche", erlebte wiederholte Aufführungen, auch am hiesigen Theater. Nicht minder bekannt sind seine weiteren Schöpfungen, die Dramen „Marquise von Pomeray", das „Gastmahl des Pontius" u. A,. geworden. Auch als öffentlicher Redner hat sich Dr. Neubürger wiederholt hervorgethan, so z. B. bei der Körnerfeier in der Turnerhalle am Oederweg, bei der Bülowfeier im Raff-Konservatorium und bei andern Gelegenheiten. Oesterreich - Anga ru. □ Wien, 29. Oktober. Der Gemeinderath wählte heute mit 93 Stimmen Dr. Lueger zum Bürgermeister. Die Liberalen gaben 44 leere Stimmzettel ab. Die Antisemiten begrüßten das Ergebniß mit donnerndem Beifall. Dr. Lueger hielt dann eine Ansprache und sagte: Die neue Mehrheit werde die Gesetze achten und die Minderheit nicht verletzen! Die letzten Gemeinderathswahlen hätten gezeigt, daß die Bevölkerung den deutschen und christlichen Charakter Wiens aufrechlhalten wolle! Dr. Lueger entwickelte dann bezüglich der Schule ein klerikales Programm, erklärte bezüglich des Handels, er werde trachten, daß die Ausbeuter aus dem Zwischenhandel entfernt werden, und schloß mit dem Hinweis auf den christlichen und deutschen Charakter der Dynastie! Auf der Straße brach die Menge in Hochrufe auf Lueger aus. Nous verrons! — Ein Wiener Antisemitenblatt hat den Professor der Anatomie an der Prager deutschen Universität, Dr. Rabl, einen Schwiegersohn Birchow's, in der unfläthigsten Weise angegriffen, weil seine Vorlesungen von drei Hörerinnen besucht waren, welche an dem czechischen Mädchen-Gymnasium studirt hatten. Als Professor Rabl den Hörsaal betrat, wurde er mit stürmischen Prosit- Rufen empfangen. Er hielt hierauf eine Ansprache, in welcher er sagte: „Ich bin strenge nach dem Gesetze und den Beschlüssen des Professoren- Kollegiums vorgegangen, die Studenten werden mir wohl das Vertrauen schenken, daß ich jederzeit den deutschen Charakter unserer Universität zu wahren, das Hausrecht geltend zu machen und, falls irgend eine Störung sich ergeben sollte, sofort Abhilfe zu schaffen wissen werde. Was die über meine Person verbreiteten frechen, tendenziösen Lügen betrifft, so halte ich es unter meiner Würde, auf dieselben zu erwiedern. Das, was ich hier gesagt habe, wird ohnedies zu den Fenstern hinausdringen und jenen Sch.... zu Gehör kommen, welche vor Verleumdungen nicht zurückschrecken." Diese energische Abfertigung des Professors Rabl wurde von den Hörern mit lautem Beifall ausgenommen. — Am Freitag, dem 25. d. Mts., starb im Alter von 76 Jahren der Rabbiner des VIII. Bezirkes, Herr Leopold Wol lner, der dreißig Jahre als Seelsorger waltete und sich auch durch Herausgabe mehrerer Predigtsammlungen bekannt gemacht hat.

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