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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-10-25 · Heft 43 (25.10.1895) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 43 (25.10.1895)
Date
1895-10-25
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 die jüngere Generation stets in Verehrung und Dankbarkeit aufgeblickt habe. — Den Verdiensten des Verstorbenen um die Förderung des Bürgerlichen Gesetzbuches widmete Professor Mandry im Namen und Auftrag der Kommission anerkennende Worte. Dr, Rießer, Leiter der Filiale der Darmstädter Bank in Berlin, sprach im Namen der Freunde, wozu er aus 50jährigen naben Beziehungen zu dem Hause des Verstorbenen, als Neffe Gabriel Rießer's, sich besonders berufen fühle. Der Chor sang dann das Lied: „Ueber allen Wipfeln ist Ruh", und während die letzten Töne verschwebten, wurde der Sarg aufgehoben und hinausgetragen zu der letzten Fahrt. Am Friedhofsthor in Ohlsdorf wurde der Zug von Musik empfangen und zu dem Grabe geleitet, wo Dr. Map dem Verstorbenen die wärmsten Abschiedsworte im Namen der näheren Hamburger Freunde widmete. Dann kehrten die Trauernden heim zu ihren Geschäften, der Mann aber, um den so viele Thränen geflossen sind, ruht draußen in friedvoller Stille. Sein Andenken wird in Segen bleiben bei Allen, die ihn gekannt haben. Oesterreich -Ungarn. O Wien, 21. Oktober. In der abgelaufenen Woche haben zwei Gerichtsverhandlungen gegen den Redakteur des antisemitischen Witz (?) blattes „Kikeriki" und gegen den Herausgeber eines kleinen Blattes „Mit vereinter Kraft" stattgehabt. Dieser war der Beleidigung des katholischen Klerus angeklagt, den er ganz in das antisemitische Lager stellt, wogegen aber der Staatsanwalt scharf polemisirte. „Die Antisemiten," sagte er, „kämpfen nicht immer mit feiner Klinge, es sei also nicht zu verwundern, wenn hier mit dem Knüttel geantwortet wird. Es sei ja möglich, daß von den tausenden Geistlichen etwa ein halbes Dutzend in der antisemitischen Bewegung stehe. Und wenn der Angeklagte diese wenigen Geistlichen angegriffen hätte, welche ihre Aufgabe nicht erfüllen und dazu beitragen, Unfrieden zu stiften, so wäre er nicht gegen ihn vorgegangen, denn jene Kleriker, die in die politische Arena herabsteigen und sich unter die Kämpfer mischen, müssen es sich auch gefallen lassen, daß man auf sie losschlägt. Auf diese Einzelnen sei jedoch, der Artikel nicht gemünzt, und wegen vier, fünf oder gar sechs katholischer Geistlichen, die eine Rolle in der antisemitischen Bewegung spielen, sei es unstatthaft, den ganzen Klerus der Welt anzugreifen, der auf eine ruhmvolle Vergangenheit zurücksehe und heute noch mit ganz wenigen Ausnahmen der Träger der Gesittung und Humanität sei." Der erstgenannte Journalist hatte sich wegen Aufreizung gegen Nationalitäten und Konfessionen vor den Geschworenen zu verantworten, und obwohl er behauptete, die Schmähartikel richten sich nur „gegen die aus beutenden Elemente unter den Juden", trat dem der Präsident Landesgerichtsrath Feigl, sowie der Staatsanwalt Hawlath scharf entgegen. „Das, was der Angeklagte behauptet," meinte der Präsident, „ist aus den Artikeln nicht zu ersehen. Die Angriffe richten sich gegen das gesammte Judenthum. Geschmackvoll kann man es nicht nennen, einen Volksstamm, der im Staate mit uns lebt, auf solche Weise anzugreifen. Der zweite inkriminirte Artikel, der gerade vor den Wahlen erschienen ist, ist geradezu unfläthig. Im Parteikampf ist manches erlaubt, doch dieser Artikel macht keinem Blatte Ehre." Nach Schluß des Beweisverfahrens sagt der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer: „Es ist bekannt, daß das Blatt, welches der Angeklagte vertritt, an der Spitze des allerwildesten Antisemitismus marschire. Es wäre endlich an der Zeit, diesem Herrn Strecha zu zeigen, daß es in solcher Weise nicht fortgehen kann. Die Staatsanwaltschaft könne , solche Ausschreitungen nicht dulden, die eine Zeit herbeiführen müßten, in der man nicht mehr bei Aufreizungen stehen bleiben, sondern zu Thätlichkeiten schreiten wird." — In Baden striken die antisemitischen Gemeinderäthe noch immer, und so kann wegen Absentirung der Antisemiten keine Sitzung zu Stande kommen. — In Triest sprach der Reichsrathsabgeordnete Ritter von Stalitz vor seinen Wählern in der Handelskammer, denen er eine Uebersicht der politischen Lage seit dem Rücktritte Taaffe's gab. Bezüglich der jetzigen Situation erklärte er, daß dieselbe eine unklare sei, und daß der Antisemitismus, welcher zum Sozialismus und Anarchismus führe, überhandnehme. Hierdurch werde auch die Lage Triests eine ungünstigere. — Dagegen hielt Mechaniker Schneider letzten Montag in Triest und Dienstag in Pola antisemitische Vorträge. Das Auditorium betrug zwischen 30 und 40 geladenen Gästen. — Der jüdische Oberst Ritter von Eiß, Kommandant des 14. Landwehr-Jnfanterie-Regiments in Brünn, ist nach mehr als vierzigjähriger Dienstzeit, während welcher er durch mehrere Orden ausgezeichnet und geadelt wurde, um Pensionirung eingeschritten. Oberst von Eiß funktionirte längere Zeit auch als Referent im Kriegsministerium und genießt den Ruf als ebenso hervorragender Strategiker wie als Techniker. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß er die Versetzung in den Ruhestand im Hinblick auf die derzeitigen Verhältnisse nachgesucht hat. Es muß dies umsomehr bedauert werden, als Oberst von Eiß derzeit der einzige jüdische Regiments-Kommandanl in der österreichischen Armee ist. — Dr. Weinsperg, der Rabbiner von St.-Pölten in Nieder-Oesterreich, war mit der Geistlichkeit der anderen Konfessionen zum Empfange des Kaisers, der zur Weihe eines neuen Krankenhauses gekommen war, erschienen. Der Kaiser erlaubte dem Rabbiner, den üblichen Segen zu sprechen und äußerte sich befriedigt über das Erscheinen der israelitischen Deputation. B. Budapest, 20 Oktober. Die in Angelegenheit der Stellungnahme zu den kirchenpolitischen Gesetzen einberufene Rabbinerkonferenz fand heute unter Ausschluß der Oeffentlichkeit (?) statt. Aus allen Theilen des Landes waren Theilnehmer eingetroffen, die in einer unter dem Präsidium des Professors Moses Bloch abgehaltenen Vorkonferenz das Büreau wählten: Präsident Dr. S. Kohn-Budapest; Vizepräsidenten: Dr. Löw-Szegedin nnd Dr. Klein-Groß-Beeskerek; Schriftführer: Dr Neumann-Groß Kanizsa, Dr. Perls-Jünfkirchen und Dr. Steinherz-Stuhlweißenburg. Auf Grund der vom Alterspräsidenten Bloch und dem Büreau gemachten Vorschläge wurden folgende Beschlüsse gefaßt: a) Die Verfügungen des Landesgesetzes, wonach die rituelle Trauung nur nach der standesamtlichen Kopulation statlfinden darf, ist vom Gesichtspunkte der Religion bindend, b) Eine gemischte Ehe, obgleich dieselbe in ihren bürgerlichen Beziehungen vollständig anerkannt wird, kann weder durch die Trauung, noch durch eine andere religiöse Zeremonie eingesegnet werden, c) Die auf die Schließung und Auflösung der Ehe bezüglichen Religionsgesetze bleiben in ihrem vollem Umfange aufrecht und bindend. 6) Bezüglich der aus gemischten Ehen entstammenden Kinder ist dort, wo die Mutter Jüdin ist, eine besondere Verfügung nicht nothwendig, während das Kind einer Nichtjüdin nur dann Jude wird, wenn es in den Verband der jüdischen Religion ausgenommen wird, e) Die Verkündigung der Ehe ist auch fernerhin beizubehalten und dokumentarisch nachzuweisen, f) Die Matrikel sind derart weiterzuführen, daß auch der volle synagogale Name des Betreffenden eingetragen wird, g) In den Geburtsmatrikeln muß angemerkt werden, ob die rituelle Trauung der Eltern stattfand oder warum selbe wegblieb. Beides ist in hebräischer Sprache einzutragen, h) Bei Knaben ist derjenige Name nur nach erfolgter Circumcision einzutragen. Das Unterbleiben derselben muß angemerkt werden, i) In die Todtenmatrikel sind beide Namen des Verstorbenen und eventuell jener der überlebenden Ehehälfte einzutragen, k) In die Ehematrikel ist auch die Ehebescheinigung des Standesbeamten einzutragen. I) Der Rabbiner bestätigt mit einer auf die Kethuba verzeichnten Bemerkung die erfolgte rituelle Trauung. Von der Auflösung der Ehe muß das die Trauung vollzogen habende Rabbinat verständigt werden, m) Die Führung der Matrikel ist gebührenfrei. Die Rabbinerkonferenz ist überzeugt, daß die Religionsgemeinden ihre Rabbiner entsprechend schadlos halten werden, n) Der Rabbiner ist in seiner Gemeinde allein kompetent, die Rabbinerfunktionen zu versehen. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des zweiten Punktes, gegen welchen aber nur eine einzige Stimme abgegeben wurde, wurden einstimmig gefaßt. An der Konferenz nahmen 71 Rabbiner Theil. Am nächsten Tage wurden die Berathungen fortgesetzt. Das größte Interesse rief die Frage des Lande s-Rabbinerverbandes hervor. Es wurde beschlossen, ein Vorbereitungskomitee zu entsenden, welches die Statuten ausarbeiten möge. Die Konstituirung erfolgt im Millenniumjahre. Für jetzt wurde prinzipiell ausgesprochen, daß die auf dem Gebiet Ungarns wirkenden Rabbiner einen Verein bilden, der die Schaffung eines Unterstützungs-, Waisen- und Penstonsfonds anstreben soll. — Wie wir bereits gemeldet haben, hat der Garam-Kis-Sallber Gastwirth Adler gegen den Magyar Allam einen Py.eßprozeß wegen Verleumdung und Ehrenbeleidigung angestrengt. Adler stellt nun an den Untersuchungsrichter die Bitte, das Preßgericht möge die Akren der in Angelegenheit der Verbreiter des Blutmärchens im Zuge befindlichen strafgerichtlichen Untersuchung den Geschworenen vorlegen.

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