Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 43 (25.10.1895)
- Date
- 1895-10-25
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
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2 nieindemitglieder in der schönsten Weise ihre Opferfreudigkeit und ihr lebendiges, religiöses Interesse bekundet haben. Dem eigentlichen Festakte ging die feierliche Schlüsselübergabe und Erschließung des Gotteshauses voran. Der Vorsteher der Synagogenbau-Kommisston, Apotheket Friedländer, übergab den Schlüssel dem Oberbürgermeister Költze mit der Bitte, daß er als Vertreter der königlichen Regierung das Gotteshaus unter den Schutz der Behörden stellen möge. Der Herr Oberbürgermeister versprach, so weit es an ihm liege, dem Gotteshause stets den Schutz der Behörden angedeihen zu lassen und überreichte hierauf den Schlüssel dem Prediger der Gemeinde, Herrn Dr. Hannes, der seinerseits den Schlüssel weiter Herrn Synagogen-Vorsteher Bloch übergab mit den Worten des Psalmisten: „Oeffnen Sie uns die Pforten des Heils, daß wir einziehen und Gott preisen." Hierauf trat die Versammlung ein, während die Emporen des Tempels ein reicher Damenflor zierte. Die eigentliche Feier wurde eröffnet durch das Einbringen der Gesetzesrollen unter dem begleitenden Gesänge Ma towu, welchen der unter der bewährten Leitung des Herrn Dirigenten A. Kellermann stehende Chor der neuen Synagoge zu Berlin in erhebender Weise zur Ausführung brachte. Nach dem Anzünden der ewigen Lampe durch den Prediger erfolgte wiederum das Ausheben der Gesetzesrollen, nachdem vorher noch der Kantor der Gemeinde, Herr Lichtenstein, den Gesang En Komaucho vorgetragen. Die Gesetzesrollen wurden nunmehr dreimal unter dem Wechselgesang? zwischen Kantor und Chor: Ono adonaj hoschio no durch den Synagogenraum getragen. Nachdem die Thorarollen wiederum eingehoben waren, sang der Chor das von Herrn Lehrer Gustav Remak-Berlin gedichtete und vom Herrn Chordirigenten Kellermann komponirte deutsche Predigtlied. Hierauf bestieg Herr Dr. Hannes die Kanzel, um die Weihepredigt zu halten, die in geistreicher und eindrucksvoller Ausführung das Schriftwort behandelte,' welches die das Allerheiligste des Gotteshauses umspannende Wölbung ziert: Heilig sollt ihr sein, denn heilig bin ich, der Ewige, euer Gott! In einem Gebet für den Landesherrn und für alle Diejenigen, welches an dem Bau der Synagoge hervorragenden Antheil genommen, klang mit den Worten des Priestersegens die Weiherede aus. Die Predigt, welche begeisterungsvoll vortragen war, machte auf alle Zuhörer, unter denen sich auch viele Vertreter der Behörden und angesehene Bürger der Stadt befanden, einen tiefen und nachhaltigen Eindruck. Die Absingung des Sulzerschen Hallelujah beendigte die würdige Feier. Alsdann hielt ein Festessen die Theilnehmer noch bis Abends in freudiger Geselligkeit zusammen. sgg Königsberg i. Pr., im Oktober. Der Vorstand des „Freien Vereins jüdischer Religionslehrer Ostpreußens" und des „Vereins jüdischer Beamten des Regierungsbezirks Köslin" hat in Sachen des projektirten deutsch-israelitischen Lehrerbundes allen Lehrervereinen vorgeschlagen, an den „deutsch-israelitischen Gemeindebund" die folgende Eingabe mitzuunterzeichnen: „Einem verehrlichen Ausschuß des deutschisraelitischen Gemeindebundes erlauben sich die Unterzeichneten Lehrervereine folgendes Gesuch zur gütigen Berücksichtigung zu unterbreiten. In Anbetracht, daß erstens die vom verehrlichen Ausschuß für die konstituirende Versammlung des projektirten Lehrerbundes erlassenen Bestimmungen mit den in unseren bestehenden Vereinigungen geltenden Grundsätzen der Gleichberechtigung aller Mitglieder ohne Unterschied der beruflichen Vorbildung im Widerspruch stehen, zweitens durch das darin für die Berechnung der zustehenden Delegirten aufgestellte Eintheilungsprinzip — nämlich allein nach der Zahl der einem Vereine zugehörenden staatlich geprüften Lehrer — unter Nichtberücksichtigung der nicht seminaristisch vorgebildeten Kollegen — die selbstständige Vertretung einzelner Vereine zum Theil gänzlich verhindert, zum Theil in einer ihrer Mitgliederzahl nicht entsprechenden Weise beschränkt, und die ganze Versammlung dadurch zugleich zu Gunsten der staatlich geprüften Lehrer beeinflußt wird, drittens wir in schuldiger Rücksicht aufeinander und in Bethätigung unseres Wunsches nach einer weiteren friedlichen Arbeit der Vereine mit oder — wenn nicht anders — neben einander bis zur erfolgten Beschlußfassung durch die Delegirten-Versammlung alles vermieden sehen möchten, was den Schein beabsichtigter Präjudiz, unerlaubter Rechtsbeschränkung und Vergewaltigung einzelner Vereine erwecken könnte, bitten wir den verehrlichen Ausschuß des D. I. G. B., die drei ersten Punkte der gegebenen Bestimmungen für die Delegirten- Versammlung dahin lautend abzuändern: „Jeder Verein ist berechtigt, f ür je 20 seiner Mitglieder, ohne Unterschied der beruflichen Vorbildung einen Delegirten zu entsenden," und sehen einem baldigen, gütigen Be scheide z H. des Schriftführers des mitunterzeichneten „Freien Vereins jüdischer Religionslehrer Ostpreußens", Herrn Waisenhaus-Inspektor Peritz-Königsberg i. Pr., vertrauensvoll entgegen." Wie uns scheint und wie aus dem dies Gesuch begleitenden Anschreiben noch deutlicher hervorgeht, sind die Wünsche der Herren: freie Selbstbestimmung in Sachen des Bundes und selbstständige Vertretung aller Lehrervereine auf der bevorstehenden Delegirten-Versammlung, solche, die sicher wohlwollende Erwägung und Erfüllung verdienen. 4k Nybnik, 18. Oktober. Der Oberpräsident von Schlesien, Fürst Hatzfeld, hat bei seiner jüngsten Anwesenheit in unserer Stadt mit den Herren der Regierung auch das israelitische Waisenhaus besucht. Zu diesem Zwecke waren der Präsident des Oberschleflschen Synagogen- Gemeinde - Verbandes, der gleichzeitig Präsident des Waisenhaus- Kuratoriums ist, Sanitätsrath Dr. Freund aus Gleiwitz, sowie Rathsherr Prager-Rybnik, als Mitkurator, hierhergeeilt, um den hohen Gast zu empfangen. Nachdem denselben der Dirigent des Waisenhauses vorgestellt worden, beauftragte der Oberprästdent den Leiter der Anstalt, Direktor Katz, die Führung durch die Räume zu übernehmen. Ganz besondere Aufmerksamkeit widmete der Fürst den Zöglingen, an die er Fragen richtete, welche zur vollen Zufriedenheit beantwortet wurden. Die Einrichtung der gesummten Räume, speziell die an allen Aufenthaltsorten der Zöglinge angebrachten Ordnungen fanden des Herrn Oberpräsidenten ungetheilten Beifall, dem derselbe in huldvollen Worten an den Dirigenten Ausdruck gab, indem er darauf hinwies, daß die Ordnungen der Nachahmung werth seien. Nachdem die Herren die ausgestellten Handarbeiten der Waisenmädchen mit sichtbarer Freude betrachtet und der Oberpräsident die Kinder väterlich ermahnt, ihrem Pflegevater jederzeit Ehre zu machen, weihte er mit seinem Namen das Fremdenbuch des israelitischen Waisenhauses ein. Mit der Versicherung, daß das israelitische Waisenhaus zu Rybnik ein großartiges Werk fei, welches dem Oberschlestschen Synagogen-Gemeinde-Verbände zur großen Ehre gereiche, schieden die Herren von diesem Zeugniß echter Menschenliebe. A Hamburg, 18. Oktober. Die Bestattung Dr. I. Wolffson's fand am 15. d. Mts. statt. Schon um 9 Uhr Morgens hatten sich so zahlreich Leidtragende in der Wohnung eingefunden, daß die Räume sie nicht fassen konnten und Viele im Freien das Aufnehmen der Leiche abwarten mußten. Der im Parterresaale unter Palmen aufgebahrte, von Girandolen mit brennenden Kerzen umgebene Sarg war mit Palmwedeln und Kränzen bedeckt. Da war ein Kranz, mit dem Hamburgischen Wappen geschmückt, von der Justizverwaltung, ein zweiter trug auf breiter Schleife die Aufschrift „Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch". Die Nationalliberale Partei hatte „ihrem langjährigen treuen Mitgliede" einen vollen Lorbeerkranz gewidmet, vom ersten Präsidenten des Reichstags, dem greisen Dr. Simson, war ein Kranz eingetroffen, die Mitglieder des „Klubs von 1880", der Fraktion der Rechten unserer Bürgerschaft angehörend, das Hanseatische Oberlandesgericht, das Landgericht Hamburg, die Gesellschaft Hamburger Juristen, die Hanseatische Anwaltskammer, der Lübecker Anwaltsverein und der Verein Bremer Anwälte, der Reichstagswahlverein, der Verein für Kunst und Wissenschaft, die Banken und Aktien-Gesellschaften, deren Konsulent der Verstorbene gewesen. Die Trauerversammlung setzte sich aus Mitgliedern der höchsten Körperschaften und Behörden und Männern aller Stände zusammen. Der Senat war vertreten durch die Herren Bürgermeister Dr Lehmann, Dr.Bersmann und Dr. Mönckeberg. und fast alle in Hamburg anwesenden übrigen Senatsmitglieder, das Präsidium der Bürgerschaft und sehr viele Bürgerschaftsmitglieder von allen Fraktionen waren anwesend, die Präsidenten vom Oberlandes- und Landgericht, der Oberstaatsanwalt, der Präsident der Handelskammer, von auswärts als Delegirte der Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch, Herr Professor Mandry und Herr Ministerialrath Dittmar, die Vorsitzenden und viele Mitglieder der Anwaltskammer aus Hamburg, Lübeck und Bremen, zahlreiche Mitglieder des Anwaltstandes, Kaufleute, Rheder, Beamte und Privatleute — alle wollten dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen. Ein gemischter Chor, unter Leitung des Herrn Professor von Bernuth, sang „Wie sie so sanft ruh'n", und dann ergriff Senator Dr. Hertz, der Chef des Justizwesens, das Wort zu einer Ansprache an die Versammelten. Dr. Fehling aus Lübeck folgte mit einer aus wärmstem Herzen kommenden Würdigung des Verstorbenen als Mitglied des Anwaltstandes, zu dem