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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-09-27 · Heft 39 (27.9.1895) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 39 (27.9.1895)
Date
1895-09-27
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 des praktischen Nutzens, mehr noch im Gefühle unserer moralisch-religiösen Pflicht müssen deshalb die mittleren unb großen israelitischen Gemeinden Deutschlands für die Hebung und Verbreitung des Religionsunterrichtes bei den ärmeren Gemeinden Sorge tragen. Der Vorstand des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes hat nach Maßgabe seiner Mittel dem Uebel zu steuern gesucht, durch Sammlungen bei den Gemeinden und unter Mitwirkung privater Wohlthätigkeit ist es ihm in den letzten Jahren gelungen, hundert Gemeinden in allen Theilen Deutschlands, ohne Rücksicht auf ihre religiöse Richtung, zur Herstellung eines geregelten Religionsunterrichts durch Aufbesserung der unzureichenden Lehrergehälter oder durch Heranziehung von Wanderlehrern zu verhelfen. Aber noch harrt die große Mehrzahl (700Gemeinden) der Unterstützung; ihren herzbewegenden Zulagen vermochten wir nicht abzuhelfen. Im Gegentheil, die Mittel, die wir zu dem gedachten Zwecke verwenden können, drohen zu versiegen. Wir erwarten daher, daß jede irgendwie kräftigere Gemeinde der deutschen Judenheit dazu beitragen wird, die große Wohlthat systematischer religiöser Unterweisung unserer gesammten Jugend zu gewährleisten. Wohl sind wir uns bewußt, daß die Mittel, die hierfür aufzubringen sind, sehr bedeutende sein müssen. Aber im festen Vertrauen auf die bewährte Opferwilligkeit und die Einsicht unserer Glaubensgenossen tut Deutschen Reiche sind wir der Hoffnung, daß es gelingen wird, das Ziel zu erreichen. Der Unterzeichnete Ausschuß hat beschlossen, zu dem genannten Zwecke eine allgemeine Sammlung bei den deutschen Glaubensgenossen zu veranstalten. Wir bitten Sie dringend, sich sowohl selbst durch eine Spende zu betheiligen, als auch unter Benutzung umstehender Sammelliste Andere zu einer Gabe zu veranlassen. Die verehrlichen Gemeindevorstände, Rabbiner und Lehrer mögen die Sammellisten für diesen wichtigen Zweck bei den Gemeindemitgliedern in Umlauf setzen und durch ihr belehrendes Wort auf die Wichtigkeit der Sache aufmerksam machen. Jede, auch die kleinste Gabe wird willkommen sein. Die verehrten Sammler wollen uns ihre Sammellisten gefl. unterzeichnet mit den Beträgen einsenden. Wie früher, wird auch diesmal wieder öffentlich Rechnung abgelegt werden. Berlin, im September 1895. Der Ausschuß des Dentsch-Jsuaelitischen Gemeindebundes.' Berlin, 24. September. Auf den Wunsch verschiedener Lehrervereine wird die Delegirten-Versammlung des zu begründenden Lehrerverbandes für Deutschland nicht am 7. und 8. Oktober d. I, sondern erst in den kommenden Weihnachtsferien stattfinden. Auch wir halten aus praktischen Gründen diesen Termin für den zu einer Lehrerversatnmluug geeigneteren. Hoffentlich ist der Besuch dieser Delegirtenversammltmg dementsprechend auch ein zahlreicher. * Berlin, 23. September. Das Kammergericht hat in einem weite Kreise interessirenden Prozesse des Vorstandes des Krankenhauses der hiesigen jüdischen Gemeinde gegen den preußischen Steuerfiskus die Entscheidung getroffen. Die Rentier Fischelffchen Eheleute hatten dem Krcinkenhause ein Vermächtniß von 1000 Mark mit der Auflage bestiuunt, daß das Kapital unangetastet bleiben, die Zinsen aber „zu wohlthätigen Zwecken" verwendet werden sollen. Nachdem das Vermächtniß ausgezahlt war, forderte der Fiskus von dem erwähnten Vorstande eine Erbschaftssteuer von vier Prozent gleich 40 Mark mit dem Hinweise ein, daß nach dem Wortlaut der betreffenden Bestimmung und der darin enthaltenen Klausel „zu wohlthätigen Zwecken" die Zutvendung doch auf Zwecke gerichtet werden könne, die in den Statuten des Krankenhauses nicht vorgesehen seien. Das Landgericht l verurtheilte den Fiskus zur Zurückzahlung. Die Bestimmung, daß vont Staate anerkannte milde Stiftungen von der Erbschaftssteuer befreit sein sollen, sei nach der Ansicht des Gerichts dahin auszulegen, daß solche Anfälle steuerfrei bleiben sollen, die in beit Aufgabenkreis der bedachten Stiftung fallen. Hier könne die Bestimmung „zu wohlthätigen Zwecken" nur dahin ausgelegt werden, daß die Zuwendung allein nur für die wohlthätigen Zwecke des jüdischen Krankenhauses gemacht ist, denn dies ist nach seinen Statuten gar nicht in der Lage, Vermächtnisse und sonstige Gaben zu anderen als statutarischen Zwecken, nämlich nur zu den in den Aufgabenkreis des Krankenhauses fallenden wohlthätigett Zwecken zu verwenden. Der Fiskus legte hiergegen Berufltng ein, welche jedoch in Uebereinstimmung mit der Rechtsanschanung des Vorderrichters vom Kammergericht zttrückgewiesen wurde. L2 Berlin, 24. September. Aus dem Bericht der städtischen Stiftungsdeputation über das Verwaltungsjahr 1894/95 entnehmen wir folgende für unsere Kreise interessanten Mittheilungen: Die Erben des Kommerzienraths I. Israel überwiesen 100,000Mt. als „Jacob Israel- Stiftung", aus deren Zinsen stets am 20. März an verarmte Berliner Gürwohner Unterstützungen von 100—300 M. gezahlt werden sollen. Von den Erben des Stadtverordneten Louis Liebermann wurden ebenfalls 100,000 Mark überwiesen, deren Zinsen stets am 29. April in Beträgen von 100 -1000 Mark nach dem Ermessen der Stiftungsdeputatton an Bedürftige zu vertheilen sind. Der Bankier I. Saloschin überwies 100,000 Mark, deren Zinsen am 26. März und am 31. Oktober an verschämte Arme zu vertheilen sind. Als „Georg und Hedwig Schönflies-Stiftung" gingert 30,000 Mark ein, um aus den Zinsen laufende Unterstützungen von monatlich mindestens 20 Mark an Wittwen, die durch Krankheit oder durch ihre Kinder an das Haus gefesselt sind, zu gewähren. Von dem Rentier Wilhelm Lev in gingen als „Wilhelm Leoin-Stiftung" 710,000 Mark ein; ein Drittel der Zinsen soll zum Besten außerehelicher bedürftiger Kinder verwendet werden, der Rest ist in Raten von 50 M. an hiesige Arme (zur Hälfte christliche, zur Hälfte jüdische) zu vertheilen. Die Stiftungsdeputation erhält nach Magistratsbeschluß alle diejenigen Stiftungen und Wohlthätigkeitskapitalien überwiesen, woraus nach Bestimmung des Geschenkgebers laufende Unterstützungen gewährt werden, sowie diejenigen, die nicht ausdrücklich für Stadtarme bestimmt sind. SS Leipzig, 18. September. Eine hochansehnliche Trauerversammlung war es, welche am gestrigen Nachmittage sich in der Halle des Israelitischen Friedhofes im Norden unserer Stadt zusammenfand, um dem verewigten Schriftsteller Dr. Moritz Brasch die letzten Ehren zu erweisen. Neben Notabilitäten der hiesigen israelitischen Gemeinde waren zahlreiche Mitglieder des Vereins „Leipziger Presse" und des Sächsisch-Thüringischen Bezirks des Schriftsteller-Verbandes erschienen. In Vertretung der Redaktion des Tageblattes, dessen Mitarbeiter bekanntlich der Entschlafene war, nahm Herr Redakteur Saski an der Trauerfeierlichkeit Theil. Der Prediger der Israelitischen Gemeinde, Herr Dr. Porges, widmete dem Verblichenen Worte, welche nicht nur die Hinterbliebenen, sondern die ganze Versammlung mächtig ergriffen. Er schilderte das Geistesleben des Entschlafenen, den reichen Schatz an Wissen, den derselbe besessen, und die ideale Richtung, deren Vorkämpfer er allezeit gewesen war. Namens des Vereins „Leipziger Presse" legte Herr Crome-Schwiening einen Lorbeerkranz auf dem Sarge des verewigten Kollegen nieder, dem der genannte Verein stets ein treues Angedenken bewahren wird. Herr Dr. Lange sprach Namens des Schriftsteller - Verbandes, dessen langjähriges Mitglied Dr. Brasch, oft in leitenden Stellungen, gewesen war, und widmete dem todten Kollegen gleichfalls den Lorbeer. Mit einer kurzen Feier am Grabe fand die erhebende Trauerfeierlichkett ihr Ende. a. Bielefeld, 22. September. Soeben ist der Bericht über die Thätigkeit des Verbandes der Synagogen-Gemeinden Westfalens während seines vierten Geschäftsjahres (1. April 1894 bis 1. April 1895) als Vorlage für den fünften ordentlichen Gemeindetag, der zu Bochum am 6. Oktober 1895 stattfindet, erschienen. Derselbe bietet ein erfreuliches Bild der schönen Entwickelung, die dieser Verband unter Leitung ausgezeichneter Männer genommen. Wir entnehmen demselben folgettde Einzelheiten: Auf dem am 24. Juni 1894 in Soest abgehaltenen vierten ordentlichen Gemeindetage fanden die Neuwahlen statt. Die seitherigen Ausschußmitglieder, mit Ausnahme des Herrn M. Emanuel-Höxter, für welchen Herr S. Löwenstein-Rietberg eintrat, wurden wiedergewählt. An Stelle des schon vor mehreren Jahren nach Berlin verzogenen Herrn H. Steinberg-Gelsenkirchen wurde Herr S. Freund- Dortmuttd neugewählt Der Ausschuß besteht somit gegenwärtig aus den Herren M. Katzenstein-Bielefeld, Vors., I. Steinberg-Münster, stellvertr. Vors., F. Coblenz-Bielefeld, Schriftführer, S. Freund-Dortmund, I. Goldschmidt - Dortmund, H. Laubheim-Bochum, N. Levy - Hagen, M. Liebenfeld-Bochum, S. Löwenstein-Rietberg, S. Neukamp-Soest, I. Ostwald-Witten, W. Schönbeck-Nieheim. Neu eingetreten sind die Gemeinden Geseke, Iserlohn und Rahden. Eine rege Thätigkeit entfaltete der Verband auch im verflossenen Geschäftsjahre auf dem Gebiete des Religionsunterrichtes. In mehreren Gemeinden wurde der Unterricht inspizirt. Nicht ohne Erfolg war die Eingabe an den Kultusminister, die einheitliche Einführung der Lehrpläne für den Religionsunterricht der jüdischen Volks'

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